Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt, die in den Anlagen dargestellten Straßen und Wege dem
öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 4 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995
(GV. NRW S. 1028, 1996, S. 81, 141, 216, 355, 2007, S. 327), zuletzt geändert
durch Artikel 27 des Gesetzes vom 05.11.2016 (GV. NRW S. 934), in Kraft
getreten am 25. November 2016, zu widmen. Um die formalen Voraussetzungen des
Straßen- und Wegegesetzes zu erfüllen, sind die nachfolgend genannten Straßen
und Wege zu widmen. Die zu widmenden Straßenflächen sind auf den jeweils als
Anlage beigefügten Lageplänen schraffiert dargestellt.
Die
Widmungsverfügungen sind gem. § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich
bekannt zu machen.
Sachdarstellung:
Im Zuge einer von der neuen Amtsleitung veranlassten systematischen
Prüfung der städtischen Wege und Straßen wurde festgestellt, dass insbesondere
im Altbestand noch keine offiziellen Widmungsverfügungen vorliegen. Die
Verwaltung empfiehlt, diesen Schritt nunmehr nachzuholen. Aus Gründen der Rechtssicherheit
soll eine förmliche Widmung vorgenommen werden.
Eine negative Auswirkung für die Anlieger, z. B. nach dem Beitragsrecht,
ist derzeit nicht zu erwarten.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Straßen:
Erschließungsanlage WD 110 (Akazienweg, Eschenweg, Espenweg und
Eibenweg)
Die Erschließungsanlage WD 110 ist ausgebaut und endgültig
fertiggestellt worden. Die Stadt Bergkamen hat die entsprechenden
Straßenflächen bereits vor Jahren in ihr Eigentum übernommen. Bei den Straßen
Akazienweg, Eschenweg, Espenweg und Eibenweg handelt es sich um Anliegerstraßen
gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW.
Der Akazienweg weist die Flurstücke Nr. 489, 496 und 698 aus. Bei den
Flurstücken Nr. 489 und 496 handelt es sich um einen Fuß- und Radweg. Der
Gemeingebrauch ist hier auf Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.
Der Eschenweg weist die Flurstücks Nr. 318 aus.
Der Espenweg beinhaltet die Flurstücke Nr. 420, 423, 425, 430, 435, 441,
442, 447 und 509.
Der Eibenweg hat komplett die Flurstücks Nr. 349.
Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt Die vorbezeichnete
Erschließungsanlage ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt
(Anlagen 1, 2, 3, 4). Die Katasterpläne sind Bestandteil dieser
Widmungsverfügung.
Am Friedrichsberg
Die Straße Am Friedrichsberg weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 14, Flurstück Nr. 259, aus. Es
handelt sich hier um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW.. Der
Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im
beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 5). Der Katasterplan
ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Am Hauptfriedhof
Die Straße Am Hauptfriedhof weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Weddinghofen, Flur 11, Flurstück Nr. 226, Flur
7, Flurstücke Nr. 722, 687, 693, 697und 38 aus. Auf den Flurstücken Nr. 704,
707, 710, 712, 714 und 719, befindet sich der öffentliche Parkplatz, welcher
zum Friedhof gehört. Bei der Straße Am Hauptfriedhof handelt es sich um eine
Haupterschließungsanlage gem. § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW. Der Teil des
öffentlichen Parkplatzes ist ebenfalls zu widmen. Der Gemeingebrauch wird nicht
beschränkt. Die vorbezeichnete Straße sowie der Parkplatz sind im beigefügten
Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 6). Der Katasterplan ist
Bestandteil der Widmungsverfügung.
Erschließungsanlage BK 101 Am Himmeldieck (Straßen Am Himmeldieck,
Brockhausstraße, Zehntacker)
Die Erschließungsanlage BK 101 Am Himmdeldieck ist ausgebaut und endgültig
fertiggestellt worden. Die Stadt Bergkamen hat die entsprechenden
Straßenflächen durch lastenfreie Eigentumsumschreibung am 01.10.2014 von der
Fa. BI Bauland- und Immobilien GmbH übernommen. Die in der Erschließungsanlage
BK 101 vorhandenen Straßenflächen weisen die katasteramtlichen
Flurstücksbezeichnungen Gemarkung Bergkamen, Flur 3, Flurstücke Nr. 73, 707,
709, 711, 712, 713, 724, 726, 729, 746, 747, 743, 748, 718, aus. Bei der Straße
Am Himmeldieck handelt es sich um eine Haupterschließungsanlage gem. § 3 Abs. 4
Nr. 1 StrWG NRW. Die Straßen Zehntacker und Brockhausstraße sind
Anliegerstraßen gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht
beschränkt. Die vorbezeichnete Erschließungsanlage ist im beigefügten
Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 7 BK 101). Der Katasterplan ist
Bestandteil dieser Widmungsverfügung.
Am Römerlager
Die Straße „Am Römerlager“ weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Rünthe, Flur 2, Flurstücke Nr. 223, 224, 225,
509, 517 und 520 aus. Es handelt sich um eine Anliegerstraße gem. § 3 Abs. 3
Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete
Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 8).
Dieser ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Anton-Schmaus-Straße
Die Anton-Schmaus-Straße weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 4, Flurstück Nr. 875, aus. Es
handelt sich um eine Anliegerstraße gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der
Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im
beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 9). Der Katasterplan
ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Auf der Worth
Die Straße Auf der Worth weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung
Gemarkung Bergkamen, Flur 8, Flurstück Nr. 129, aus. Es handelt sich um eine
Anliegerstraße gem § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht
beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert
dargestellt (Anlage 10). Der Katasterplan ist Bestandteil der
Widmungsverfügung.
Brandenburger Straße
Die Brandenburger Straße weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Oberaden, Flur 11, Flurstück Nr. 492, aus. Es
handelt sich gem. § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW um eine Haupterschließungsanlage.
Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im
beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 11). Der Katasterplan
ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Dorfstraße
Die Dorfstraße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung
Gemarkung Heil, Flur 1, Flurstücke Nr. 231, 237, 240, 242, 246, 251, 278, 372,
495 und 496, aus. Es handelt sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2
StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße
ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 12). Der
Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Erschließungsanlage OV 113 (Drei Finken)
Der Bauverein zu Lünen hat die Erschließungsanlage im vg. Bauplangebiet
auf die Stadt Bergkamen übertragen. Der Grundstücksübertragsvertrag wurde am
05.09.2013 geschlossen. Die Umschreibung des Eigentums in das Grundbuch der
Stadt Bergkamen ist erfolgt. Die Straße Drei Finken weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Overberge, Flur 3, Flurstück Nr. 2340, aus. Bei
der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG
NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im
beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 13). Der Katasterplan
ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Emilie-Winkelmann-Straße
Die Emilie-Winkelmann-Straße weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Rünthe, Flur 3, Flurstück Nr. 1475, aus. Bei
der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG
NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im
beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 14). Der Katasterplan
ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Ernst-Reuter-Straße
Die Ernst-Reuter-Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung
Gemarkung Weddinghofen, Flur 8, Flurstücke Nr. 298, 556 tlw., aus. Auf dem
Flurstück 556 befinden sich Teile des öffentlichen Parkplatzes zwischen der
Ernst-Reuter-Straße und der Fritz-Steinhoff-Straße. Der Parkplatz erstreckt
sich auch auf eine Teilfläche des angrenzenden Grundstückes der Gemarkung
Weddinghofen, Flur 8, Flurstück Nr. 234. Es handelt sich hierbei wieder um eine
Anliegerstraße gem. § 3 Abs. 4 Nr. StrWG NRW. Der Teil des öffentlichen
Parkplatzes ist ebenfalls zu widmen. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt.
Die vorbezeichnete Straße sowie der Parkplatz sind im beigefügten Katasterplan
schraffiert dargestellt (Anlage 15). Der Katasterplan ist Bestandteil der
Widmungsverfügung.
Ernst-Schering-Straße
Die Ernst-Schering-Straße weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 11, Flurstücke Nr. 361, 410,
537, 539 und 565, aus. Gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW handelt es sich um eine
Anliegerstraße. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete
Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 16). Der
Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Ernst-von-Bodelschwingh-Straße
Die Ernst-von-Bodelschwingh-Straße weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Weddinghofen, Flur 14, Flurstücke Nr. 407 und
405 tlw. (bezogen auf die Straße), aus. Bei der Straße handelt es sich um eine
Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht
beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert
dargestellt (Anlage 17). Der Katasterplan ist Bestandteil der
Widmungsverfügung.
Gewerbestraße
Die Gewerbestraße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung
Gemarkung Rünthe, Flur 3, Flurstücke Nr. 396 tlw., 426, 527, 535 tlw., 861 und
1109, aus. Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs.
4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete
Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 18). Der
Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Görlitzer Straße
Die Görlitzer Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung
Gemarkung Bergkamen, Flur 2, Flurstück Nr. 1386, aus. Gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG
NRW handelt es sich um eine Anliegerstraße. Der Gemeingebrauch wird nicht
beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert
dargestellt (Anlage 19). Der Katasterplan ist Bestandteil der
Widmungsverfügung.
Grüner Weg
Die Straße Grüner Weg weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung
Gemarkung Weddinghofen, Flur 10, Flurstücke Nr. 348 und 568 aus. Bei der Straße
handelt es sich gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW um eine
Anliegerstraße. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete
Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 20). Der
Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Hahnenpatt
Die Straße Hahnenpatt weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung
Gemarkung Overberge, Flur 4, Flurstücke Nr. 170,171, 172, 208, 209, aus. Es
handelt sich hier um eine Haupterschließungsanlage gem. § 3 Abs. 4 Nr. 1 des
StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße
ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 21). Der
Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Haldenweg
Der Haldenweg weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung
Weddinghofen, Flur 6, Flurstücke Nr. 488, 491, 495, aus. Es handelt sich um
eine Anliegerstraße gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird
nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert
dargestellt (Anlage 22). Der Katasterplan ist Bestandteil der
Widmungsverfügung.
Heiler Kirchweg
Die Straße Heiler Kirchweg weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Oberaden, Flur 6, Flurstück Nr. 1027 (bis zur
Stadtgrenze Lünen) und 1211, aus. Es handelt sich um eine
Haupterschließungsanlage nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch
wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten
Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 23). Der Katasterplan ist
Bestandteil der Widmungsverfügung.
Hermann-Stehr-Straße
Die Hermann-Stehr-Straße weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Oberaden, Flur 4, Flurstück Nr. 506, aus. Das
Grundstück der Gemarkung Oberaden, Flur 4, Flurstück Nr. 239, ist nicht zu
widmen, da es sich um ein Privatgrundstück handelt. Es handelt sich um eine
Anliegerstraße gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht
beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert
dargestellt (Anlage 24). Der Katasterplan ist Bestandteil der
Widmungsverfügung.
Hubertusstraße
Die Hubertusstraße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung
Gemarkung Oberaden, Flur 10, Flurstück Nr. 263, aus. Es handelt sich um eine
Haupterschließungsanlage nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch
wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten
Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 25). Der Katasterplan ist
Bestandteil der Widmungsverfügung.
Hüchtstraße
Die Hüchtstraße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung
Gemarkung Overberge, Flur 4, Flurstücke Nr. 542 und 543 sowie Overberge, Flur
10, Flurstück Nr. 43, aus. Es handelt sich um eine Haupterschließungsanlage
nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die
vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt
(Anlage 26). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Im Winkel
Die Straße Im Winkel weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung
Gemarkung Bergkamen, Flur 5, Flurstücke Nr. 142, 293 und 295 aus. Es handelt
sich um Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird
nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert
dargestellt (Anlage 27). Der Katasterplan ist Bestandteil der
Widmungsverfügung.
In den Kämpen
Die Straße In den Kämpen weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 2, Flurstück Nr. 266, aus. Es
handelt sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der
Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im
beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 28). Der Katasterplan
ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Justus-von-Liebig-Straße
Die Justus-von-Liebig-Straße weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 11, Flurstück Nr. 528 tlw.,
aus. Die Widmung bezieht sich auf die Straßenfläche des Flurstückes 528. Bei
der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG
NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im
beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 29). Der Katasterplan
ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Kleiweg
Die Straße Kleiweg weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung
Gemarkung Weddinghofen, Flur 8, Flurstücke Nr. 884 tlw. und 842, aus. Es
handelt sich bei dem Kleiweg um eine Hauptverkehrsstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 1
StrWG NRW, da diese durch die Aufnahme von überörtlichem Verkehr gekennzeichnet
ist. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im
beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 30). Der Katasterplan
ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Königstraße
Die Königstraße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung
Gemarkung Overberge, Flur 3, Flurstücke Nr. 1499, 1501, 1500 tlw., aus. Bei der
Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW.
Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichneten Straßen sind im
beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 31). Der Katasterplan
ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Körnerstraße
Die Körnerstraße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung
Gemarkung Bergkamen, Flur 11, Flurstücke Nr. 559, 563 und tlw. Flurstück Nr.
560 (Fußweg), aus. Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach §
3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Im Bereich des Flurstückes 560 erfolgt für den Fußweg
zur Fritz-Husemann-Straße eine Beschränkung der Nutzung auf Fußgänger. Bei den
Flurstücken 559 und 563 wird der Gemeingebrauch nicht eingeschränkt. Die
vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt
(Anlage 32). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Kugelbrink
Die Straße Kugelbrink hat die Katasterbezeichnung Gemarkung Bergkamen,
Flur 6, Flurstück Nr. 25. Es handelt sich um eine Haupterschließungsanlage nach
§ 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die
vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt
(Anlage 33). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Lise-Meitner-Straße
Die Lise-Meitner-Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung
Gemarkung Rünthe, Flur 3, Flurstück Nr. 1493, aus. Bei der Straße handelt es
sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch
wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten
Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 34). Der Katasterplan ist
Bestandteil der Widmungsverfügung.
Marie-Curie-Straße
Die Marie-Curie-Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung
Gemarkung Rünthe, Flur 3, Flurstücke Nr. 1351, 1344, 1472, 1474 und 1476, aus.
Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2
StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße
ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 35). Der
Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Martin-Luther-Straße
Die Martin-Luther-Straße weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Rünthe, Flur 5, Flurstücke Nr. 797 und 915 tlw.
(Bereich Wendehammer vor dem Feuerwehrgerätehaus), aus. Es handelt sich um eine
Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht
beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert
dargestellt (Anlage 36). Der Katasterplan ist Bestandteil der
Widmungsverfügung.
Nördliche Lippestraße
Die Nördliche Lippestraße weist die katasteramtlichen
Flurstücksbezeichnungen Gemarkung Heil, Flur 4, Flurstück Nr. 574, sowie Heil,
Flur 3, Flurstück Nr. 30, aus. Bei der Straße handelt es sich um eine
Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht
beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert
dargestellt (Anlage 37). Der Katasterplan ist Bestandteil der
Widmungsverfügung.
Pestalozzistraße/Platz von Wieliczka
Die Pestalozzistraße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung
Gemarkung Bergkamen, Flur 12, Flurstück Nr. 198, aus. Bei der Straße handelt es
sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch
wird nicht beschränkt. Der östliche Teil der Pestalozzistraße mündet in den
Platz von Wieliczka. Dieser Bereich ist ebenfalls der Öffentlichkeit zu widmen.
Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert
dargestellt (Anlage 38). Der Katasterplan ist Bestandteil der
Widmungsverfügung.
Erschließungsanlage BK 26 Schönhausen (Paul-Zech-Straße,
Reinhold-Böhm-Straße)
Die Erschließungsanlage BK 26 Schönhausen ist ausgebaut und endgültig
fertiggestellt worden. Die Stadt Bergkamen hat die entsprechende Straßenfläche
bereits vor Jahren in ihr Eigentum übernommen. Die Paul-Zech-Straße weist die
katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 1, Flurstück
Nr. 549, aus; die Reinhold-Böhm-Straße Gemarkung Bergkamen, Flur 1, Flurstücke
Nr. 367, 544 und 545. Es handelt sich um Anliegerstraßen nach § 3 Abs. 4 Nr. 2
StrWG NRW. Im Bereich des Flurstückes 545 erfolgt für den Fußweg eine
Beschränkung der Nutzung auf Fußgänger. Der Gemeingebrauch wird nicht
beschränkt. Die vorbezeichneten Straßen sind in den beigefügten Katasterplänen
schraffiert dargestellt (Anlagen 39 und 40). Die Katasterpläne sind Bestandteil
der Widmungsverfügung.
Sanddornweg
Die Erschließungsanlage Sanddornweg ist ausgebaut und endgültig
fertiggestellt worden. Die Stadt Bergkamen hat die entsprechende Straßenfläche
durch Übertragsvertrag vom 27.10.2015 von der Fa. de Pyler Bauträger GmbH
erworben. Die Straße Sanddornweg weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 7, Flurstücke Nr. 458, 517,
525, 547, 548, 577, 655, aus. Es handelt sich hierbei um eine Anliegerstraße
gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Bei
den Flurstücken 536 und 549 handelt es sich um einen Fußweg. Der Gemeingebrauch
ist beschränkt auf Fußgängerverkehr. Die vorbezeichnete Straße ist im
beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 41). Der Katasterplan
ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Schwester-Martha-Straße
Die Schwester-Martha-Straße weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Rünthe, Flur 3, Flurstück Nr. 1195, aus. Bei
der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG
NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im
beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 42). Der Katasterplan
ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Südliche Lippestraße
Die Südliche Lippestraße weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Heil, Flur 4, Flurstücke Nr. 109 und 110, aus.
Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2
StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße
ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 43). Der
Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Waldstraße
Die Waldstraße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung
Gemarkung Heil, Flur 4, Flurstück Nr. 117, aus. Bei der Straße handelt es sich
um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird
nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert
dargestellt (Anlage 44). Der Katasterplan ist Bestandteil der
Widmungsverfügung.
Wolfgang-Fräger-Straße
Die Wolfgang-Fräger-Straße weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 14, Flurstücke Nr. 695, 706,
707, 708, 713, 719, 728 und 734 aus. Bei der Straße handelt es sich um eine
Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Im Bereich der Flurstücke 707
und 708 erfolgt für den Fuß- und Radweg eine Beschränkung der Nutzung auf
Fußgänger- und Radfahrverkehr. Der Gemeingebrauch für die übrigen Flurstücke wird
nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert
dargestellt (Anlage 45). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Zum Schacht III
Die Straße Zum Schacht III weist die katasteramtliche
Flurstücksbezeichnung Gemarkung Rünthe, Flur 5, Flurstücke Nr. 13, 97, 560 und
901, aus. Es handelt sich um eine Haupterschließungsanlage nach § 3 Abs. 4 Nr.
1 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Der Parkplatz erstreckt
sich eine Teilfläche des angrenzenden Grundstückes der Gemarkung Rünthe, Flur
5, Flurstück Nr. 560. Dieser Teil des öffentlichen Parkplatzes ist ebenfalls zu
widmen. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert
dargestellt (Anlage 46). Der Katasterplan ist Bestandteil der
Widmungsverfügung.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 45 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Heusner |
Sachbearbeiterin Grote-Gach |
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