Rückzahlung von Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für das Projekt Schulstraße, hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen investiven Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW in Höhe von 182.200,00 € bei der Buchung