Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt

 

  1. gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW eine erhebliche außerplanmäßige investive Auszahlung in Höhe von 182.200,00 € bei der Buchungsstelle 12.54.02/0245.7811 „Rückzahlung Landeszuweisung Schulstraße“.
    Die Deckung ist durch Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 12.54.02/0119.7852 „Großinstandsetzung von innerörtlichen Straßen“ gewährleistet.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt zur Kenntnis, dass eine Rückstellung für Zinsverpflichtungen aus der Rückforderung Schulstraße zu berücksichtigen ist.

Erster Beigeordneter Mecklenbrauck erläutert zu Ziffer 2, dass eine entsprechende Rückstellung bei der Buchungsstelle 16.61.01.5599 für die Zinsen aus der Rückforderung gebildet worden ist. Da der Zinsbescheid inzwischen eingegangen ist, kann somit auch diese Forderung bedient werden.

 

Bürgermeister Schäfer berichtet, dass es sich nicht um ein Fehlverhalten der Stadtverwaltung handelt. Die Fördermittel hätten seinerzeit nicht bewilligt werden dürfen. Trotzdem ist die Stadt Bergkamen in der Zahlungspflicht.