Betreff
Entwicklung der Hilfen zur Erziehung - 2011 bis 2014
Vorlage
11/0420
Aktenzeichen
ha-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt den Bericht „Entwicklung der Hilfen zur Erziehung in Bergkamen – 2011 bis 2014“ zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Entwicklung der Hilfen zur Erziehung in Bergkamen – 2011 bis 2014

 

 

Aufgrund der gestiegenen Heimunterbringungszahlen zwischen 2007 und 2009 wurde die Gemeinde-Prüfungsanstalt (GPA) beauftragt, eine Personal- und Organisationsuntersuchung im Bereich Jugend durchzuführen. Ergebnisse und Empfehlungen waren u.a.:

 

-        ein verstärkter Handlungsbedarf in der zukunftsorientierten Gegensteuerung, um einen weiteren Anstieg der stationären Fallzahlen zu vermeiden

-        den Anteil der ambulanten Hilfen zu erhöhen, mit dem Ziel, Familie zu stabilisieren und sie in die Lage zu versetzen, ihren Erziehungsauftrag wieder wahrzunehmen

-        Kinder in den Familien zu belassen und durch geeignete ambulante Hilfen einer Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken

-        Kindern und Jugendlichen, die zeitlich befristet fremduntergebracht werden müssen, die Rückführung in die Ursprungsfamilie zu ermöglichen

-        die Intensivierung eines Fachcontrollings im Sinne eines kennzahlengestützten Frühwarnsystems mit EDV unterstützter Begleitung eines Programmes (ProSoz)                                                                                                                                                

-        die Vollzeitpflege zu intensivieren

-        die Evaluation der Kinderschutzmeldungen, um neben wichtigen Erkenntnissen für die Steuerung der Hilfen auch den Arbeitsaufwand dauerhaft ermitteln zu können, dieses halbjährlich

-        eine der Fallbelastung entsprechende ausreichende Personalausstattung im ASD

-        Entwicklung und Aktualisierung einheitlicher Standards der Prozesse im ASD

 

Als Konsequenz aus der Untersuchung und den Empfehlungen der GPA wurde im Jugendamt darüber hinaus 2010 ein Rückführungsmanagement eingerichtet.

 

Das Rückführungsmanagement sollte u. a.

 

-        Rückführungen gezielt begleiten

-        die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen durch den Einsatz von passgenauen Hilfen in den Familien verhindern

-        die Abläufe der stationären Hilfen beobachten und evaluieren

-        die Hilfeplanverläufe im Jugendamt  überprüfen, insbesondere Dauer, Rückführung und Wirksamkeit

 

 

1.      Entwicklung der stationären erzieherischen Hilfen

 

Die Zahl der stationären Hilfen konnte von 2010 bis 2014 um rund 35 % und die Zahl der Betreuungstage sogar um 45 % gesenkt werden. Ermöglicht wurde diese positive Entwicklung durch einen massiven Ausbau der ambulanten Hilfen qualitativ und quantitativ. Durch neue Hilfeformen wie Aufsuchende Familientherapie (AFT), Soziale Gruppenarbeit und Gastfamilien konnte das Spektrum der ambulanten Hilfen zur Erziehung ausgeweitet werden, so dass Familien zurzeit ein breiteres Angebot an passgenauen Hilfen zur Verfügung steht. Ziel der ambulanten Hilfen ist, Eltern und ihren Kindern eine passgenaue Hilfe anzubieten und so den Verbleib der Kinder in der Familie sicherzustellen.

 

Insbesondere die systemische Familientherapie in Verbindung mit therapeutischen Gruppen für Eltern und Kinder hat sich bei der Vermeidung von Fremdunterbringung als gutes Hilfsangebot für Familien herausgestellt.

 

Wichtige Voraussetzung ist nach wie vor, die Bereitschaft und Motivation der Familie, aktiv am Erfolg der Hilfe mitzuwirken. Da dies nach wie vor nicht immer der Fall ist, werden stationäre Hilfen zur Erziehung auch zukünftig nicht immer vermeidbar sein.

 

Jahr

 

Fälle

insgesamt

Fälle

01.01.

Fälle

31.12.

Zugänge

Abgänge

Betreuungs-

tage

2010

126

101

94

24

34

34.839

2011

117

99

70

18

47

28.449

2012

88

70

63

20

27

23.805

2013

82

63

56

19

24

19.175

2014

82

56

52

33

30

19.052

In den Gesamtfallzahlen sind auch Fälle enthalten, die gem. SGB VIII keine „Hilfen zur Erziehung“ sind, aber kostenmäßig mit diesen vergleichbar sind, wie z. B. Unterbringungen in Mutter-Kind-Einrichtungen oder Jugendliche, die gem. § 35 a SGB VIII (seelische Behinderung) untergebracht waren.

 

So sind beispielsweise 2014  in den 82 Gesamtfällen 17 Mutter-Kind-Unterbringungen (davon 10 Kinder) enthalten.

 

Von 33 stationären Neuzugängen 2014 waren:

 

-          15 Mutter-Kinder-Unterbringungen, davon 9 Kinder

-            5 Kinder zur Diagnose zeitlich befristet untergebracht

-            4 Kinder in Wohngruppen familienähnlich untergebracht

-            9 Übernahmen von anderen Jugendämtern

 

Abzüglich der Mutter-Kind-Betreuungen sind 2014 tatsächlich nur 18 neue stationäre HzE-Fälle entstanden, davon 50 % durch eine Übernahme von anderen Jugendämtern (Zuständigkeitswechsel), auf die das Jugendamt keinerlei Einfluss hat.

 

Von 30 Abgängen 2014 wurden rund 70 % durch Rückführung in die Familie bzw. Verselbständigung erfolgreich beendet:

 

-          12 Rückführungen           

-            9 Verselbständigungen

-            1 Vermittlung (aus einer Diagnosegruppe in eine Pflegefamilie )

-            4 Abgaben an andere Jugendämter / LWL

-            4 Sonstige

 

Die 12 Rückführungen beinhalten sowohl Kinder, die nur für eine kurze Zeit untergebracht waren wie auch Kinder bzw. Jugendliche, die über Jahre schon in Jugendhilfeeinrichtungen leben. Das Konzept der Rückführungsmanagerin sieht vor, regelmäßig zu überprüfen, ob ein Kind/ein Jugendlicher in den elterlichen Haushalt zurückkehren kann. Im Vorfeld werden mit allen Beteiligten Gespräche geführt und ggf. eine weitere Hilfe eingesetzt, um die Rückführung gut gelingen zu lassen. Voraussetzung ist die Mitwirkung und Bereitschaft der ganzen Familie.

 

Betreutes Wohnen

 

Nicht enthalten in den Gesamtfallzahlen 2014 sind 9 Jugendliche, die im kostengünstigen Betreuten Wohnen der Stadt Bergkamen untergebracht waren.  2 der Jugendlichen blieben das ganze Jahr, 2 Jugendliche wurden Anfang 2014 in die eigene Wohnung entlassen. 5 Jugendliche kamen im Laufe des Jahres und  blieben zwischen 2 und 9 Monaten, 3 Jugendliche brachen die Maßnahme vorzeitig ab bzw. mussten das Betreute Wohnen verlassen.

 

 

Fälle insgesamt

Fälle 01.01

Fälle 31.12.

Zugänge

Abgänge

2014

9

5

4

5

5

 

 

Gründe für die Fremdunterbringung

 

Seit Jahren sind eine eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern, physische und psychische Kindeswohlgefährdungen und eine steigende Zahl von psychisch kranken Eltern die Hauptgründe für die stationäre Fremdunterbringung von Kindern:

 

Eingeschränkte Erziehungskompetenz               

23

Gefährdung des Kindeswohls                               

13

Belastung des Kindes durch Problemlagen der Eltern                                     

11

Übernahme von anderen JÄ                                   

9

Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme    

6

Vernachlässigung          

1

Unzureichende Förderung                                    

1

Schulische Probleme                                              

1

 

 

Von 82 stationären Hilfen 2014 waren:

 

-          11 Familien (Vater, Mutter)

-          71 Alleinerziehende/mit neuem Partner

 

Erzieherische Hilfen (stationäre oder ambulante) richten sich nach wie vor schwerpunktmäßig an alleinerziehende Elternteile oder Elternteile mit wechselnden Partnerschaften, die aufgrund ihrer eigenen instabilen Lebenssituation auch ihren Kindern keine verlässlichen personellen Beziehungen anbieten können.

 

 

 

 

2.      Entwicklung der ambulante Hilfen zur Erziehung

 

 

Gemäß der Empfehlungen der GPA wurden die ambulanten Hilfen in Bergkamen in den letzten 10 Jahren qualitativ und quantitativ deutlich ausgebaut, mit dem Ziel, einen weiteren Anstieg der stationären Hilfen zu vermeiden.

 

2014 wurden 262 Familien (305 Kinder/Jugendliche) mit einem ambulanten Hilfsangebot betreut. Eine Reihe von Familien bekommen aufgrund der Komplexität ihrer Problemlagen zeitgleich mehrere Hilfen und hier insbesondere das Angebot der sozialen Gruppenarbeit (49 betreute Kinder und Jugendliche).

 

 

Jahr

Fallzahlen

01.01.

31.12.

Zugänge

Abgänge

Betroffene Personen

2011

263

177

220

85

63

311

2012

316

183

209

100

66

325

2013

290

196

182

92

77

343

2014

262

186

193

59

48

305

 

 

Dauer der Hilfen.

 

Am 31.12.2014 wurden länger als 2 Jahre (Langzeitfall) betreut:

 

 

Jugendhilfe

Bergkamen

Schwerter

Netz

Fairbindung

Sonstige

Anbieter

Länger als

2 Jahre

31 Fälle SPFH

und Ebei

10 SPFH und Ebei

20 AFT und Einzelcoach

5 SPFH/Ebei

und AFT

In 2014 beendet

20 Fälle

17 Fälle

26 Fälle

5 Fälle

 

Von den 262 Familien wurden 66 als Langzeitfälle dokumentiert, d. h. sie liefen 2014 schon mindestens 2 Jahre. Vereinzelt laufen ambulante, niederschwellige Hilfen auch 10 Jahre und länger als eine Art Lebenshilfe, um Fremdunterbringungen zu verhindern. Im Berichtsjahr konnten insgesamt  68 ambulante Fälle erfolgreich beendet werden, 4 Hilfeempfänger bekamen noch ein Stundenkontingent bis zum Ende des Jahres 2014. Die Langzeit-Hilfen werden jährlich durch das Rückführungsmanagement evaluiert.

 

Gründe für ambulante erzieherische Hilfe 2014

 

Eingeschränkte Erziehungskompetenz

112

Unzureichende Förderung

39

Auffälligkeiten im sozialen Verhalten

37

Gefährdung des Kindeswohls

19

Schulische Probleme

19

Entwicklungsauffälligkeiten

16

Belastung des Kindes durch familiäre Konflikte

11

Vernachlässigung

9

Gesamt

262

 

Auch bei den ambulanten Hilfen ist der Hauptgrund für die Antragstellung die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind oder bei denen eine seelische Behinderung festgestellt wurde, nimmt ebenfalls zu.

 

Anträge werden überwiegend durch die Schulen/Förderschulen gestellt, die sich mit der Beschulung dieser Kinder und Jugendlichen im Schulalltag überfordert sehen. In einem sehr differenzierten Verfahren mit mehreren Fachleuten und Ärzten wird eine seelische Behinderung festgestellt oder ausgeschlossen. Seelisch behinderte Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

 

Von den 262 ambulanten Fällen 2014 waren

 

-          65 Familien (Vater und Mutter)

-        195 Alleinstehend/mit neuem Partner

-            2 Eltern verstorben

 

 

3.      Kooperation mit Jugendhilfeeinrichtungen und Jugendhilfeträgern

 

Das Jugendamt der Stadt Bergkamen arbeitet seit Jahrzehnten mit unterschiedlichen Anbietern im Bereich der (ambulanten und stationären) Erzieherischen Hilfen zusammen. Auch wenn immer wieder auch auf „neue“ Anbieter zurückgegriffen wurde, hielt sich die Zahl der Heime und Träger von stationären Einrichtungen, die regelmäßig vom Jugendamt belegt wurden, seit Jahren in Grenzen. Mit Einführung des Rückführungsmanagements erfolgte eine Konzentration auf  jene Einrichtungen, die zu einer aktiven Kooperation mit dem Jugendamt bereit waren und in ihrem Konzept eine Rückführungsoption vorgesehen hatten.      

 

Im ambulanten Bereich gibt es seit 2001 eine feste Kooperation im Bereich der SPFH und Erziehungsbeistandschaft zwischen dem Jugendamt und der Jugendhilfe Bergkamen. Als Folge des Ausbaus der ambulanten Hilfen haben sich zwei weitere ambulante Jugendhilfeträger in Bergkamen angesiedelt:

 

-        das Familienstudio des Trägers Fairbindung, der aufsuchende Familientherapie, Familiendiagnostik, therapeutische Gruppen für Eltern und Kinder und therapeutisches Einzelcoaching anbietet,

-        das Schwerter Netz, das mit einem Teil seines Teams nach Bergkamen in eigene Räumlichkeiten gezogen ist und sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistand und seit 2011 soziale Gruppenarbeit für Kinder und Jugendliche anbietet.

 

Darüber hinaus wird auch mit ambulanten Anbietern in umliegenden Städten kooperiert. Um die Kooperation zu verbessern und inhaltliche Standards gemeinsam festzulegen, wurde 2014 eine Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII gegründet, an der zz. 10 Jugendhilfeanbieter aus dem Umkreis teilnehmen.

 

Die ambulanten Hilfen verteilen sich  wie folgt:

 

                                                                       

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

Juli

Jugendhilfe Bergkamen

   37%

  31%

   29%

     25%

   23%

Schwerter Netz

   25%

  30%

   32%

     36%

   38%

Fairbindung

   13%

  19%

   21%

     25%

   25%

Sonstige Träger

   25%

  20%

   20%

     22%

   14%

                           

Die Tabelle verdeutlicht, dass durch das erweiterte Angebot der Jugendhilfeträger, die sich in Bergkamen etabliert haben, eine Umverteilung erfolgte, weil Hilfen immer passgenauer sich an den Bedürfnissen der Familien orientieren.

 

 

4.      Familienpflege

 

Die Zahlen der Vollzeitpflege sind in den letzten Jahren recht konstant geblieben:

 

Vollzeitpflege

2011

2012

2013

2014

gesamt, davon:

103

106

105

         97

Dauerpflege

48

53

46

45

Verwandtenpflege

18

20

17

17

Junge Volljährige

8

3

5

 3

Sonderpflege/Erziehungsstellen

11

11

10

14

Bereitschaftspflege/Kurzzeitpflege

7

12

13

  5

Gastfamilien

1

7

14

13

Sonstige

10

0

0

0

 

Im Berichtsjahr 2014 wurden 13 Fälle beendet bzw. an andere Jugendämter abgegeben. Von den 97 angelegten Fällen fielen lediglich 71 in die finanzielle Zuständigkeit des Jugendamts.

 

Als neues Angebot sind die Gastfamilien hinzugekommen. Kinder, die zeitlich befristet aus ihrer Ursprungsfamilie genommen werden müssen, werden in Gastfamilien untergebracht und dort durch den ASD weiter betreut.

 

In Gastfamilien soll auch Kindern und Jugendlichen ein familienanaloges Angebot gemachen werden, für die bisher nur die Unterbringung in der Psychiatrie oder Schutzstelle in Frage kam.

 

 

5.      Frühe Hilfen

 

Das Jugendamt Bergkamen beteiligt sich zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen (außer Schwerte) an dem Landes-Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“, das 2015 endet. Ziel des Projektes im Kreis Unna war, präventive Angebote und Leistungen kreisweit und in den einzelnen Kommunen als Präventionskette zu bündeln und miteinander zu vernetzten. So sollen Kinder, Jugendliche und ihre Familien von der Schwangerschaft bis zum Berufseinstieg gezielter unterstützt werden.

 

Das Familienbüro hat bereits eine Reihe von Angeboten für Familien entwickelt und ist zu einer zentralen Anlaufstelle für junge Familien geworden.  Ab August wird das Team des Familienbüros durch eine Familienhebamme unterstützt, die insbesondere am Standort Pestalozzihaus neue Angebote entwickeln soll. Ziel der „Frühen Hilfen“ ist langfristig, die Erziehungskompetenz von Familien dauerhaft zu stärken und Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Die finanzielle Investition in „Frühe Hilfen“ soll langfristig helfen, Kosten zu sparen.

 

6.      Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

 

Ende 2014 wurde im Jugendamt ein Spezialdienst für den Bereich § 35 a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - eingerichtet, da immer mehr Anfragen für die Überprüfung einer Eingliederungshilfe beim Jugendamt eingingen. Folge waren allein 6 kostenintensive Fälle im Jahr 2014.

 

Kostenintensiv ist aber nicht nur die Unterbringung in speziellen Einrichtungen. Eine Schulassistenz kostet ca. 3.000 € im Monat, weil ein Integrationshelfer nicht selten  bis zu 150 Stunden im Monat benötigt, um ein Kind oder einen Jugendlichen in der Schule und in der Freizeit zu begleiten. Preissteigerungen von bis zu 3 % jährlich führten  zu einem weiteren Kostenanstieg.

 

Für diesen Spezialdienst wurde eine Mitarbeiterin des Jugendamts von der Bezirkssozialarbeit freigestellt.

 

7.      Kostenentwicklung

 

 

    2014

    2013

     2012

    2011

   2010

Gesamtkosten

6.328.605

6.297.238

6.025.312

5.937.371

 6.285.282

Pflegefamilie

1.374.039

1.314.391

1.231.827

1.086.249

 1.041.360

Heim

2.676.014

2.463.215

2.564.669

2.925.291

 4.040.041

ambulant

2.278.552

2.419.632

2.078.815

1.775.831

1.103.882

Ansatz  Pflegef.

1.130.000

1.130.000

1.060.000

1.060.000

    960.000

Ansatz Heim und ambulant

5.200.000

5.200.000

5.430.000

5.310.000

 3.705.000

Fehlbedarf/Überschuss

       1.395

     32.761

464.688

    432.630

-1.620.282

 

 

Prognose 2015

 

Auch 2015 konnten die stationären Fallzahlen weiter leicht gesenkt werden. Waren im Januar noch 40 Kinder und Jugendliche untergebracht, konnte die Zahl bis zum Juli auf  32 verringert werden. Die Zahl der ambulanten Hilfen lag im Juli bei 231. Aufgrund einer Gesetzesänderung werden ab Ende 2015 die Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge in die Zuständigkeit aller Jugendämter fallen, was zu Mehraufwendungen führen wird, die zurzeit noch nicht absehbar sind.  

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Latzer-Mühle