Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
1.
Ausgangslage
Gemäß § 79 des Schulgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) sind die
Schulträger verpflichtet, eine am allgemeinen Stand der Technik und
Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Medienkompetenz wird
für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie für die berufliche Tätigkeit
als Bildungsziel immer bedeutender. Die Stärkung zukunftsorientierten Lernens
mit Neuen Medien als Unterrichtsmittel und Unterrichtsinhalt stellt einen
erheblichen Qualitätsaspekt der einzelnen Schule dar und kann so auch zum
Kriterium für eine Schulwahl werden. Schulische Medienbildung soll dem Erwerb
und der fortlaufenden Erweiterung von Medienkompetenz dienen. Hierunter ist die
Fähigkeit zu verstehen, sich in Medienwelten selbstbestimmt und
verantwortungsvoll zu bewegen und sich mit Inhalten kritisch auseinandersetzen
zu können.
Gerade in den weiterführenden Schulen liegt ein Schwerpunkt der Medienarbeit
auf der Vorbereitung auf das spätere Berufsleben. Voraussetzung ist jedoch eine
geeignete und motivierende Lernumgebung mit einer angemessenen,
bedarfsgerechten und dem Stand der Technik entsprechenden IT-Ausstattung, die
die Bedürfnisse und Fähigkeiten sowohl der Schülerinnen und Schüler als auch
der Lehrerinnen und Lehrer gerecht wird.
Es ist daher für
eine zukunftsorientierte Qualitätsentwicklung schulischer Arbeit unverzichtbar,
Neue Medien verstärkt für das Lernen zu nutzen und die Medienbildung für alle
Schülerinnen und Schüler auszubauen.
2. Zustandsbeschreibung
an Bergkamener Schulen
Mit der in den
Jahren 2000 und 2001 zur Verfügung gestellten Landesförderung von jährlich
200.000 DM und städtischen Eigenmitteln wurden erste Computerräume in
Bergkamener Schulen eingerichtet. Seitdem wird den Schulen jährlich ein Etat
für das Lernen mit Neuen Medien zur Verfügung gestellt. Hiervon sollen
investive Maßnahmen wie die Anschaffung neuer Hardware oder die Schaffung von
Infrastruktur finanziert werden. Daneben können die Schulen benötigte Software
aus dem Etat für Unterrichtsmittel anschaffen. Reparaturen werden aus dem
Ansatz für die Unterhaltung der Schuleinrichtung gezahlt. In den Jahren 2009 -
2013 wurden den Schulen folgende Beträge für Investitionen im EDV-Bereich zur
Verfügung gestellt:
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Grundschulen |
46.000 € |
23.000 € |
23.000 € |
18.690 € |
42.000 € |
Hauptschulen |
15.000 € |
4.000 € |
3.000 € |
3.000 € |
2.000 € |
Realschulen |
49.600 € |
21.700 € |
21.500 € |
16.000 € |
24.000 € |
Gymnasium |
13.000 € |
24.000 € |
14.700 € |
28.800 € |
20.000 € |
Gesamtschule |
13.000 € |
12.500 € |
10.000 € |
10.000 € |
35.000 € |
Förderschule |
5.000 € |
4.000 € |
4.000 € |
4.000 € |
4.000 € |
Summe |
138.609 € |
91.210 € |
76.211 € |
82.502 € |
129.013 € |
Grundsätzlich ist es
den Schulen selbst überlassen, wie diese Mittel verwendet werden. Ein
schulübergreifendes Medienkonzept für alle Bergkamener Schulen gibt es nicht.
Allerdings haben die Schulen selbst Medienkonzepte erstellt, die dem
Schulträger vorliegen.
Der Vorteil dieser
Vorgehensweise wird darin gesehen, die Akzeptanz für die individuell in den
Schulen gewählte Ausstattungsform sowohl unter den nutzenden Lehrerinnen und
Lehrern als auch unter den Administratoren zu erhöhen.
In der Praxis hat
dies zu einer zum Teil sehr heterogenen Ausstattung mit einem Mix aus
verschiedenen Rechnergenerationen und -typen geführt. Insbesondere in den
Grundschulen finden sich gespendete, ältere Modelle neben Neugeräten.
Anschaffungen
erfolgen in der Regel zur aktuellen Bedarfsdeckung. Die Ausstattungsplanung
bezieht sich zum Teil nur auf einen geringen Zeitraum und wird bei Lehrer- oder
Schulleiterwechsel oftmals in Teilen oder komplett wieder verworfen. Diese
Uneinheitlichkeit führt auch dazu, dass Vorteile bei der Beschaffung wie z.B.
Rabatte bei Bestellung einer größeren Stückzahl für mehrere Schulen nicht
genutzt werden können. Die Wartung der PC-Ausstattung ist durch komplett
verschiedene Strukturen ebenfalls erschwert. Die Datensicherheit und Prüfung
der Lizenzen fällt genauso wie die Kontrolle des Jugendschutzes bei Nutzung des
Internets grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der Schulen. Jede Schule
muss jedoch ein eigenes Konzept hierzu erarbeiten. Schulungen oder
Weiterbildungen lassen sich ebenfalls nicht schulübergreifend organisieren.
In den Grundschulen
wurden mit den investiven Mitteln hauptsächlich veraltete PCs und
Peripheriegeräte ausgetauscht. Hier kommen in der Regel stationäre PCs zum
Einsatz. Laptops oder Tablets werden nur vereinzelt und in der Regel vom
Lehrpersonal genutzt. Je nach pädagogischem Konzept befinden sich die Rechner
sowohl in einem Computerraum als auch in einzelnen Klassenräumen.
In den
weiterführenden Schulen werden immer mehr mobile Geräte eingesetzt. Die
stationären Rechner befinden sich weniger in den Klassenräumen als vielmehr in
Computer- und Fachräumen. Darüber
hinaus wurden in den letzten Jahren Selbstlernzentren, Berufsberatungs-Büros
und Schülerbüchereien mit Rechnern ausgestattet.
Als erste Bergkamener
Schule hat das Städt. Gymnasium begonnen, ein Funknetz in der Schule zu
installieren. Auf Grund der Kosten wurde dies nicht sofort im ganzen Gebäude
sondern bauabschnittsweise umgesetzt; der letzte Bauabschnitt soll im nächsten
Jahr folgen.
In welcher Höhe die
Schulen noch zusätzliche Gelder für Unterrichtsmittel, Kleinanschaffungen und
Unterhaltung aufgewendet haben, kann nicht im Einzelnen ermittelt werden.
Im September diesen
Jahres wurde eine Abfrage zum Stand der Ausstattung an den Bergkamener Schulen
mit folgenden Ergebnissen durchgeführt:
2.1.
Grundschulen
Insgesamt befinden
sich in den Bergkamener Schulen 323 stationäre und mobile Rechner, wovon rund
75 % über einen Internetzugang verfügen und 63 % in ein Netzwerk eingebunden
sind (siehe Anlage 1). Bei einer Umfrage im Jahr 2009, über die der Ausschuss
in seiner Sitzung am 03.06.2009 - Drucksache Nr. 9/1587 - informiert wurde,
waren es 345 PCs an den Grundschulen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es allerdings
an den Grundschulen 2.051 Schülerinnen und Schüler, diese Zahl ist mittlerweile
auf 1.768 gesunken. Die Relation
gemessen an der Zahl der im Unterricht genutzten Geräte betrug 7,7
Schüler/innen pro Rechner im Jahr 2009. Im Jahr 2012 ist die Zahl geringfügig
auf 7,3 Schüler/innen pro Rechner gesunken.
Jede Schule verfügt
über mindestens einen Computerraum. Interaktive Tafeln, die an einen Computer
angeschlossen werden und auf die über einen Beamer das Bild projiziert wird,
gibt es nur an zwei Grundschulen (siehe Anlage 2).
Bis auf die
Pestalozzischule verfügen alle Grundschulen über ein Medienkonzept. Hieraus
geht hervor, dass alle Grundschulen dem Lernen mit Neuen Medien auch im
Primarbereich eine nicht geringe Bedeutung zumessen. Ein Schwerpunkt liegt
hierbei auf dem verantwortungsvollen, kontrollierten und kritischen Umgang. Die
Schülerinnen und Schüler sollen schon in den Grundschulen sowohl für die
Vorteile als auch für die Gefahren bei der Nutzung des Internets sensibilisiert
werden. Neue Medien in Grundschulen dienen aber auch der Förderung,
Wissensvermittlung und der Entwicklung von Kreativität.
Pro Grundschule gibt
es ein bis zwei Lehrkräfte, die für die Administration zuständig sind. Die
Schulen selbst schätzen die Akzeptanz innerhalb des Kollegiums als sehr hoch
ein. Fünf Grundschulen geben an, dass alle
Lehrkräfte die Neuen Medien im Unterricht einsetzen (siehe Anlage 2).
2.2
Weiterführende Schulen
Die Gesamtanzahl der
stationären und mobilen PCs an den weiterführenden Schulen hat sich gegenüber
der Erhebung aus 2009 lediglich um 15 verringert, wohingegen die Schülerzahl
von 3.436 auf 2.889 gesunken ist (s. Anlagen 3 und 4).
Die PCs in den
weiterführenden Schulen befinden sich in der Regel in Computerräumen oder
Fachräumen.
Immer mehr Bedeutung
gewinnen mobile Geräte. So gibt es z.B. an der Realschule Oberaden die
Überlegung, einen Klassensatz Tablets anzuschaffen. Im direkten Vergleich zu
der Ausstattung 2009 an den weiterführenden Schulen ergibt sich folgendes
2009
Unterrichtsbezogen genutzte Rechner: 9,59
Schüler/innen pro Rechner
2012
Unterrichtsbezogen genutzte Rechner: 8,02
Schüler/innen pro Rechner
2009 Mobile PCs: 60
2012 Mobile PCs: 79
Die Zahl der Rechner
mit Internetzugang hat sich von 359 auf 400 erhöht, die Zahl der PCs, die in
einem Netzwerk eingebunden sind, ist mit 360 (359 in 2009) nahezu gleich
geblieben.
Die Medienkonzepte
und pädagogischen Konzepte weichen deutlich von denen der Grundschulen ab. Die
weiterführenden Schulen legen den Fokus zum einen auf die Vermittlung von
Lerninhalten mit Hilfe der Neuen Medien. Zum anderen dienen Medien auch dazu,
Schülerinnen und Schülern die eigenständige Erarbeitung von Lerninhalten zu
vermitteln und zu erleichtern. Dies erfährt besonders bei heterogenen
Lerngruppen im Hinblick auf Inklusion immer mehr an Bedeutung. Nicht zuletzt
zählt Medienkompetenz für die spätere Berufs- und Studienwahl als
Schlüsselkompetenz und dient dazu, die Schülerinnen und Schüler aller
Schulformen bei dem Wettbewerb um Ausbildungs- und Studienplätze
konkurrenzfähig auftreten zu lassen.
An den
weiterführenden Schulen ist der Anteil der Lehrer/innen, die Neue Medien im
Unterricht einsetzen, sehr unterschiedlich. Zum einen liegt dies in den
persönlichen Fähigkeiten und Einstellung der jeweiligen Lehrkraft begründet.
Zum anderen kann aber ein benutzerfreundliches System allen Lehrkräften den
Einsatz im Unterricht erleichtern. Aus
diesem Grund greift die Willy-Brandt-Gesamtschule auf ein System mit einer
sogenannten pädagogischen Oberfläche zurück. Die Administration, Benutzer- und
Softwareverwaltung läuft zentral und wird von der Schulverwaltungsassistentin
übernommen, so dass keine Lehrerzeiten oder Mittel für externe Hilfen
aufgewendet werden müssen. Die für den Unterricht benötigte Lernumgebung ist
für die eingebundenen Geräte voreingestellt und ermöglicht eine schnelle
Bereitstellung. Programme müssen nicht
mehr vor Unterrichtsbeginn auf jeden einzelnen Rechner aufgespielt werden. Seit
Einführung dieses Systems sind an der Gesamtschule immer mehr Lehrerinnen und
Lehrer bereit, PCs im Unterricht zu nutzen.
3. Support,
Wartung und Beratung
Die Administration
ist in jeder Schule individuell organisiert. In erster Linie sind Lehrerinnen
und Lehrer tätig, die einen erheblichen Anteil ihrer Arbeits- und auch Freizeit
hierauf verwenden. In den meisten Fällen konzentrieren sich die notwendigen
Fachkenntnisse auf einen oder wenige Personen. Dies kann zu längeren
Ausfallzeiten führen, falls diese Personen erkranken oder die Schule verlassen.
In einer
Vereinbarung über die Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von
Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und Netzwerken in Schulen haben
das Land und die kommunalen Spitzenverbände einen Aufgabenkatalog von Schule
und Kommune festgelegt (s. Anlage 5). Je nach Schule und dort tätigem
Administrator werden jedoch auch weitergehende Aufgaben ausgeführt.
Aufgrund der
Personalkapazität kann der Schulträger die im Katalog der Medienberatung
aufgelisteten Aufgaben der Kommune beim Second-Level-Support für die rund 755
PC-Arbeitsplätze und entsprechenden Peripheriegeräte in den Schulen nicht mit
eigenem Personal durchführen. Stattdessen müssen in solchen Fällen Fremdfirmen
beauftragt werden. Generelle Verträge mit einer bestimmten Firma gibt es nicht.
Im Vergleich hierzu
umfasst die IT-Struktur der Stadtverwaltung Bergkamen rund 350 Arbeitsplätze,
die allerdings mit denen in Schulen hinsichtlich Komplexität und qualitativen
Anforderungen schwer vergleichbar sind.
4. Zusammenfassender
Ausblick
Unter den gegebenen
Voraussetzungen wird es auch zukünftig nicht möglich sein, Standards für die
Ausstattung mit Neuen Medien an Bergkamener Schulen zu setzen, selbst wenn dies
von den Schulen und vom Schulträger gewollt wäre. Zum einen sind die
individuellen Ausstattungsvarianten der Schulen zu weit fortgeschritten, um
grundlegend geändert werden zu können. Hier könnte nur im Zuge des Austausches
alter Geräte nach und nach ein neues System installiert werden. Zum anderen
müssten Schulen auch für eine einheitliche Lernumgebung gewonnen werden.
Weiterhin
uneinheitlich wird der Punkt der Datensicherheit in Schulen sein. Zwar liegt
die grundsätzliche Verantwortung im Bereich der inneren Schulangelegenheiten
und somit bei der Schule selbst. Im
Rahmen der Ausstattungsverpflichtung und Beschaffung gibt es jedoch
Überschneidungspunkte mit den Schulträgeraufgaben. In der Vergangenheit wurden
die Schulen verstärkt auf die Bedeutung von Datenschutz und -sicherheit
hingewiesen. Eine Vereinheitlichung bei Kinder- und Jugendschutzfiltern oder
anderen Schutzprogrammen könnte hier eine Arbeitserleichterung für beide Seiten
und einen nachweisbaren Sicherheitsstandard schaffen.
Weit größere
Bedeutung erfährt dieses Thema bei der Einrichtung eines Funknetzes. Hier muss
sich die Schule auf die Beratung durch die beauftragten Firmen verlassen.
Übergeordnetes Ziel
des Schulträgers wird es auch in Zukunft sein, den Schulen eine bedarfsgerechte
EDV-Ausstattung zur Verfügung zu stellen, die von einem möglichst großen
Personenkreis entsprechend der pädagogischen Zielsetzug genutzt werden kann.
Dies soll den Schülerinnen und Schülern die für die Ausbildung und berufliche
Laufbahn erforderliche Medienkompetenz mit auf den Weg geben und
Bildungsdifferenzen ausgleichen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
5 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck
Erster
Beigeordneter und Schuldezernent |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
|