Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderungssatzung vom… zur Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung vom 24.01.2023), die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Auf Antrag der
SPD-Fraktion hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 30.11.2023
u.a. beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Elternbeiträge für die
Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege ab dem KiTa-Jahr 2024/25
auf ein deutlich niedrigeres Beitragsniveau abzusenken. Richtlinie für die Höhe
der Elternbeiträge soll das Niveau der Stadt Hamm sein.
Die Höhe der
Elternbeiträge ist abhängig vom Alter eines Kindes und der gebuchten
Betreuungszeit. Für das KiTa-Jahr 2024/25 standen zum Zeitpunkt der Erstellung
der Vorlage die genaue Platzbelegung, die Buchungszeiten in den
Kindertageseinrichtungen sowie die Anzahl und die Betreuungsstunden der
Kindertagespflegeverhältnisse ab dem 01.08.2024 noch nicht abschließend fest.
Daher können die jährlichen Mindererträge dieser Elternbeitragssenkung nicht
abschließend berechnet werden. Unter Berücksichtigung der Belegung im aktuellen
KiTa-Jahr und prognostizierter Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtung und
Kindertagespflege werden sich die jährlichen Mindererträge auf rd. 1 Mio. – 1,1
Mio. Euro belaufen. Die Mindererträge führen zu einer Verschlechterung des
Jahresergebnisses. Dies wurde in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Die Anlage 2
zeigt den Vorschlag der Verwaltung für die Beiträge in Kindertageseinrichtungen
ab dem 01.08.2024. Gestaffelt nach Betreuungszeiten werden der bisherige
Beitrag, der neue Beitragsvorschlag und die Differenz angezeigt. Bisher wurden
die Beiträge nach einem festgelegten Prozentwert vom Bruttojahreseinkommen
berechnet. Aufgrund des bislang deutlich höheren Beitragsniveaus kam es zu
erheblichen Differenzen innerhalb einer Einkommensstufe. Durch die deutliche
Reduzierung wäre bei Beibehaltung der Prozentanteile die Differenz innerhalb
einer Einkommensstufe so gering, dass aus Vereinfachungsgründen feste Beiträge
eingesetzt werden sollen.
Anlage 3 zeigt den Vorschlag der Verwaltung
bezüglich der Beiträge in der Kindertagespflege. Entsprechend der vom Rat der
Stadt Bergkamen verabschiedeten Richtlinien des Kreise Unna (zuletzt geändert
am 14.09.2023, Drucksache Nr. 12/1053) werden die Beiträge für Betreuung in
5-Stunden-Schritten erhoben. Die Beiträge für 25, 35 und 45 Stunden stimmen mit
denen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen überein, für die Zwischenschritte
wurde das rechnerische Mittel gerundet auf volle Euro-Beträge eingesetzt. Da
die Kreisrichtlinien eine maximale Betreuungszeit für Kinder unter drei Jahren
von 50 Wochenstunden in Kindertagespflege vorsehen, wurden die Beiträge für
diese Betreuungszeit neu eingefügt. Bislang haben Eltern mit 50 Wochenstunden
den Beitrag für 45 Wochenstunden gezahlt. Der Bedarf für diese Betreuungszeit
wird von der Fachberatung des Vereins „Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e.V.“
genau geprüft. Die Betreuungszeit von 50 Wochenstunden wird nur bei
erforderlichem beruflichem Bedarf der Eltern bewilligt. Weitere Voraussetzung
ist, dass die Fachberatung aus pädagogischen Gründen im Einzelfall zustimmt.
Inhaltlich wurde
die Satzung der neuen Berechnungsweise – Festbetrag statt Prozentwerte – sowie
der aktuellen Fassung der Kreisrichtlinien angepasst.
Der Text der Änderungssatzung ist der Anlage 1 zu entnehmen, der Satzungstext in der neuen Fassung ist zur Information als Anlage 4 beigefügt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 4 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
Sichtvermerk StA20 Haeske |
Sichtvermerk StA30 Stratesteffen |