Hier: Antrag Fraktion BergAUF vom 22.06.2023
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis
Sachdarstellung:
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im
Grundschulalter (GaFöG) hat die
Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Bildung und
Betreuung rechtlich verankert: Ab August 2026 haben zunächst alle
Grundschulkinder der ersten Klassen einen Anspruch darauf, ganztägig gefördert
zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je einen Klassenjahrgang
ausgeweitet. Ab August 2029 hat dann jedes Grundschulkind von der ersten bis
zum Ende der vierten Klasse einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Auf diese Vorgabe stellt der Antrag der
Fraktion BergAUF ab.
In Bergkamen gehen wir genauso wie die
anderen Kommunen davon aus, dass wir für 90 %
der Grundschulkinder einen
entsprechenden Platz vorhalten müssen. Grundsätzlich übernehmen in Bergkamen
Träger die Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Offenen Ganztagsschule stehen.
Dazu gehört auch die Abstimmung des Konzeptes mit den jeweiligen
Schulleitungen.
Die für den Betrieb benötigten
Finanzmittel sind im Haushalt eingestellt. Auch erforderliche Investitionen
sind im Haushalt eingeplant.
Das Land NRW hat am 12.10.2023 eine
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs-
und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie
Ganztagsausbau) erlassen. Details dazu siehe Vorlage "Förderprogramme für
Schulträger und Schulen in NRW 2020 bis 2023“ (Drucksache Nr. 12/1136) zu dieser
Sitzung.
Inhaltliche Rahmenbedingungen für die qualitative Ausgestaltung des Ganztags gibt es bisher nicht.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Christine Busch Erste Beigeordnete |
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Stv. Amtsleiter Bläsing |
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