Betreff
Kommunales Integrationsmanagement/KIM - 2. Änderungsvertrag zum Weiterleitungsvertrag
Vorlage
12/1002
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadt Bergkamen beteiligt sich ab dem 01.01.2023 weiterhin an dem Förder-programm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ bei dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Bausteins II.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den für die Umsetzung notwendigen 2. Änderungsvertrag zum Weiterleitungsvertrag mit dem Kreis Unna abzuschließen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Weiterleitungsvertrag mit der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen 2023 abzuschließen.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen beteiligt sich seit dem 01.01.2022 an dem Landesprojekt „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ bei dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Bausteins II. Der Baustein II definiert in diesem Förderprogramm das rechtskreis-übergreifende Fallmanagement für geflüchtete Menschen, welches vor Ort, also in den kreisangehörigen Kommunen zu etablieren ist.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung vom 25.11.2021 die grundsätzliche Beteiligung an dem zunächst bis zum 31.12.2022 befristeten Projekt beschlossen (Drucksache Nr. 12/0377). Der Weiterleitungsvertrag mit dem Kreis Unna sowie der 2. Weiterleitungsvertrag mit der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen wurde durch die Verwaltung entsprechend geschlossen.

 

Das Land NRW hat zwischenzeitlich entschieden, das Projekt zu entfristen. Der Kreis Unna erhält mit Zuwendungsbescheid vom 15.02.2023 eine fachbezogene Pauschale für 18 Personalstellen zur Implementierung und Durchführung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Fall-Managements (Baustein II KIM) im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 in Höhe von insgesamt 1.026.000 €. Es ergibt sich damit eine Pauschale je Vollzeitstelle von 57.000 €.

 

Grundsätzlich ist für die Weiterführung des Projektes eine Änderung des  Weiterleitungsvertrags erforderlich.

 

Anlage 1:

2. Änderungsvertrag zum Weiterleitungsvertrag

 

In dem nunmehr zur Entscheidung vorliegenden 2. Änderungsvertrag zum Weiterleitungsvertrag wird daher primär die Laufzeit des Vertrags angepasst. Parallel erfolgen verschiedene kleinere Überarbeitungen. Es erfolgen keine inhaltlichen Änderungen innerhalb des Projektes. Die inhaltliche Befassung mit dem Projekt erfolgt auch weiterhin im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen des Weiterleitungsvertrages:

  1. § 6 - Höhe und Auszahlung der Zuwendung
    Anpassung der weitergeleiteten Pauschalen auf 57.000 € / Vollzeitstelle
  2. § 7 - Bindung des Weiterleitungsempfängers
    Die Ergänzung der Regelung zum Anschlussbescheid und der damit verbundenen Anpassung der Höhe und des Umfangs der Zuwendung wird analog zu den Weiterleitungsverträgen mit der freien Wohlfahrt und der Refinanzierungs-vereinbarung mit den Südkreis Kommunen in den § 7 mit aufgenommen. Das erspart eine jährliche Beschlussfassung bei Änderungen in den Förderbestimmungen.
  3. § 8 – Vorlage des Verwendungsnachweises
    Änderung der Vorlagefrist vom 15.02. des Folgejahres auf den 15.01. des Folgejahres
  4. § 15 Abs. 1 – Laufzeit und Kündigung
    Der vorherige § 8 Durchführungszeitraum wird gestrichen und in den § 15 Abs. 1 (vorher 16 Abs. 1) mit eingebaut, da sich die Laufzeit und der Durchführungszeitraum analog mit dem Anschlussbescheid verlängern.

 

Der 2. Änderungsvertrag zum Weiterleitungsvertrag wird im Kreistag unter der Drucksache Nr. 082/23 am 13.06.2023 beraten.

 

 

Die Stadt Bergkamen ist Weiterleitungsempfängerin für den Mittelkreis und leitet die durch den Kreis Unna an sie weitergeleiteten Pauschalen für das rechtskreisübergreifende Fall-Management an die Stadt Kamen und die Gemeinde Bönen weiter. Aufgrund der bisherigen Befristung auf das Jahr 2022 ist ein 2. Weiterleitungsvertrag ab dem Jahr 2023 erforderlich.

 

Im Bereich der Städte Bergkamen und Kamen sowie der Gemeinde Bönen (Mittelkreis) sind derzeit insgesamt 4,0 Vollzeitstellen im Bereich des rechtskreisübergreifenden individuellen Fall-Managements verortet. Diese verteilen sich mit Anteilen von jeweils 1,5 Stellen in Bergkamen und Kamen sowie 1,0 Stelle in Bönen.

 

Auch hier ist eine Aktualisierung der Laufzeit sowie die Anpassung der weitergeleiteten Pauschalen auf 57.000 € / Vollzeitstelle erforderlich.

 

Anlage 2:

Entwurf eines 2. Weiterleitungsvertrages zwischen den Städten Bergkamen und Kamen sowie der Gemeinde Bönen 2023

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Lamparski

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Möllmann