hier: Außerplanmäßige erhebliche Mittelbereitstellung
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt die erhebliche außerplanmäßige
Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bei der Auszahlungsbuchungsstelle
01.11.06/0708.783100 in Höhe von 70.574,47 €.
Die
Deckung erfolgt durch Einzahlungen auf der Buchungsstelle 01.11.06/0708.681100
"Kompensationsleistungen Klimaschutz Einführung Green IT" aus dem
Haushaltsjahr 2022.
Sachdarstellung:
Die
Stadt Bergkamen ist bestrebt die schnellen und unkomplizierten
Kompensationsleistungen für Investitionen in den kommunalen Klimaschutz
abzurufen. Während und in der Folge der Corona-Pandemie sind die Vorteile sowie
die Notwendigkeit einer adäquaten und flächendeckenden Infrastruktur für
mobiles Arbeiten nochmals deutlich in den Vordergrund gerückt. Hierzu sind z.B.
die verbesserte Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, sowie die gesteigerte
Attraktivität der Stadtverwaltung als Arbeitgeber zu nennen. Im Vordergrund der
Vorzüge einer modern aufgestellten Green-IT stehen jedoch die eindeutigen Effekte
zur Einsparung von CO2-Emissionen. Die Stadt Bergkamen hat sich auf Grundlage
eines politischen Beschlusses dazu verpflichtet bis zum Jahr 2040 eine
stadtweite Klimaneutralität zu erreichen. Dieses ambitionierte Ziel ist jedoch
nur zu realisieren, wenn insbesondere im Mobilitätssektor der Ausstoß von
Treibhausgasen reduziert wird. Die Stadt Bergkamen ist dazu angehalten in
diesem Bereich eine Vorbildfunktion einzunehmen und selbstständig Pendler- und
Dienstfahrten ihrer Belegschaft einzusparen. Die Verwendung der
Kompensationsleistungen zur Qualifizierung der kommunalen Green-IT würde der
Stadt Bergkamen somit einen bedeutsamen Schritt im Rahmen ihrer kommunalen
Klimaschutzarbeit zur Einsparung von CO2-Emissionen voranbringen. Die
weltweiten CO2-Emissionen sind auf dem Höhepunkt der „Corona-Krise“ deutlich
zurückgegangen, auch weil flexible Arbeitsstrukturen mit mehr Homeoffice
weniger Pendelverkehr bedeuten (Quelle:
https://www.greenpeace.de/publikationen/arbeiten-corona). Unter Verwendung der
Kompensationsleistungen der Billigkeitsrichtlinie kann nun tatsächlich eine
flächendeckende Green-IT innerhalb der Bergkamener Stadtverwaltung realisiert
werden.
Die
Stadt Bergkamen hat am 24.11.2022 gem. Erlass zur Kompensation von Schäden in
Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die
Corona-Pandemie einen Antrag auf Kompensationsleistungen i.H.v. 70.574,47 € für
die Beschaffung von Green-IT gestellt. Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit
Auszahlungsbescheid vom 25.11.2022 die Gewährung von Kompensationsleistungen
i.H.v. 70.574,47 € für Green-IT bewilligt. Das Geld ist am 06.12.2022 bei der
Stadt Bergkamen eingegangen und wurde auf der investiven Buchungsstelle
01.11.06/0708.681100 "Kompensationsleistungen Klimaschutz Einführung Green
IT" im Haushaltsjahr 2022 verbucht.
Die IT konnte die Fördermittel im Jahr 2022 für die Einführung der Green-IT, aufgrund des nahen Endes des Kalenderjahres, nicht verausgaben. Die Mittel sollen daher im Jahr 2023 eingesetzt werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Scheerer |
Sichtvermerk StA 20 Blom |