hier: Genehmigung des Abschlusses einer Kooperationsvereinbarung mit
der Deutschen GigaNetz GmbH (DGN)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt, im Einklang mit und auf Veranlassung der Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW GmbH vom 05.06.2023, den Abschluss der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen GigaNetz GmbH (DGN).
Sachdarstellung:
Ausgangslage:
Die
Gigabitstrategie des Bundes, die im Jahr 2022 verabschiedet wurde, sieht
aufgrund der immer noch geringen Glasfaserversorgungslage im Kontext mit dem
geförderten Glasfaserausbau eine hohe Präferenz für die Forcierung des
eigenwirtschaftlichen Ausbaus. Diesen voranzutreiben ist klare
Zielbeschreibung.
Im
Herbst vergangenen Jahres hat die Deutsche GigaNetz GmbH, auf Einladung der
GSW, den Städten Kamen, Bergkamen und Bönen einen Projektvorschlag zum
eigenwirtschaftlichen Ausbau der Glasfasernetze in den Mittelkreiskommunen
vorgeschlagen. Das Konzept greift die bereits bestehenden interkommunalen
Planungen des geförderten Glasfaserausbaus in den Städten auf. Im Auftrag der
Kommunen und im laufenden Austausch wird der geförderte Breitbandausbau
operativ gesteuert von dem zu diesem Zweck errichteten Bereitbandbetrieb
Kamen-Bergkamen-Bönen. Über den Verfahrensstand der aufgelegten zu 90%
geförderten Glasfaserausbauprojekten der „Weißen Flecken“ und der
Gewerbegebiete wurde in den Gremien laufend informiert. Zuletzt am 31.01.2023
wurde in einer Informationsveranstaltung des BBB in Kamen die Ausbauplanung
vorgestellt. Im Rahmen eines weiteren interkommunalen Treffens am 05.06.2023 in
Kamen erhielten die beteiligten Räte umfassende Informationen zu der beabsichtigten
Kooperation zum eigenwirtschaftlichen Ausbau aus erster Hand von den Experten
der beteiligten Projektpartner.
Ebenfalls
am 05.06.2023 fasste der Aufsichtsrat der GSW einstimmig den der Vorlage
12/1006 als Anlage beigefügten Beschluss (siehe Anlage 1 zur Drucksache 12/1006
– nichtöffentlich).
Um eine Vollversorgung mit Glasfaserinfrastruktur zu erhalten, soll danach der
subventionierte Ausbau ergänzt werden um das eigenwirtschaftliche Ausbauprojekt
der DGN GmbH.
Der
vollständige Ausbau der Glasfasernetze ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung
der kommunalen Infrastruktur. Da der geförderte Ausbau der vorgegebenen
Aufgreifschwellen (30 Mbit/s bzw. 100 Mbit/s) nur einen Teil der Haushalte,
Betriebe und Institutionen erreichen wird, ist derzeit ein ergänzender
eigenwirtschaftlicher Ausbau ein geeignetes Instrument, um möglichst
flächendeckend und zeitnah eine vollumfängliche Versorgung zu erreichen. Ob
weitere Förderprogramme zur Lückenschließen z.B. „Graue Flecken“ greifen, wird
im Fokus bleiben.
Initiiert
und koordiniert über den Kreis Unna wurden vergleichbare Kooperationen für
eigenwirtschaftliche Ausbauplanungen von den Städten Selm, Holzwickede,
Fröndenberg und Unna bereits abgeschlossen und die Vermarktung startet.
Deutsche
GigaNetz GmbH
Die DGN GmbH mit
Hauptsitz in Hamburg arbeitet bereits mit Kommunen und Landkreisen zusammen, um
den Glasfaserausbau voranzubringen. Auch in NRW gibt es bereits laufende
Projekte z.B. in Soest, Voerde und Mönchengladbach.
Auch die
DGN GmbH benötigt für den eigenwirtschaftlichen Ausbau ein Mindestkontingent
(in der Regel 40% der Versorgungspunkte), um den Ausbau wirtschaftlich
darstellen zu können. Der Ausbau erfolgt als FTTH Anschluss, also Ausbau Fiber
to the home (Anschluss bis ins Haus). Es entstehen wie beim geförderten Ausbau
keine Hausanschlusskosten für die Kunden. Weitere Informationen zum
Unternehmen: www.deutsche-giganetz.de.
Um den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu ermöglichen, wird das Unternehmen in
Kürze in den Kommunen eine Nachfragebündelung starten und für den
Glasfaseranschluss werben.
Kooperationsvereinbarung
Die Vereinbarung
dient in erster Linie der Regelung der Zusammenarbeit der Kommunen und der DGN
GmbH.
Die
Vereinbarung legt fest, dass die Kommunen das Unternehmen bei der
Nachfragebündelung und Netzplanung im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen
und enthält erste technische Rahmenbedingungen für den späteren Ausbau. Sie
ersetzt nicht notwendige Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen auf der
Grundlage entsprechender gesetzlicher Bestimmungen.
Hierbei sind die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), insbesondere
das Diskriminierungsverbot anderer Marktteilnehmer zu berücksichtigen. Die
Vereinbarung hat eine Laufzeit von 10 Jahren und verlängert sich um 5 Jahre,
wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
Fazit
Dem Rat wird der
Abschluss dieser Vereinbarung (siehe Anlage 1 zu dieser Vorlage) auf Empfehlung
des Aufsichtsrates (siehe Anlage zur Vorlage 12/1006) der GSW GmbH anlässlich
der von dieser gesteuerten Rettung der Helinet vor der finalen Abwicklung
vorgeschlagen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass von Seiten der
Stadtverwaltung kein eigenständiges Auswahlverfahren hinsichtlich der Auswahl
eines Kooperationspartners durchgeführt worden ist. Eine rechtliche oder
wirtschaftliche Begleitung der Auswahl der DGN GmbH als Kooperationspartner hat
durch die Verwaltung (wozu der BBB gehört) nicht stattgefunden. Diese
Prüfschritte sind jedoch im Rahmen der Insolvenz der Helinet von dem kommunalen
Stadtwerk und dessen Beratern bearbeitet worden.
Die
Ergebnisse des gesamten Verfahrens sind mit den Verwaltungen der drei Kommunen
abgestimmt worden und werden daher in Umsetzung der Beschlusslage des
Aufsichtsrates der GSW dem Rat als Beschlussempfehlung vorgelegt, weil nach
Kenntnis aller Beteiligten nur auf diesem Wege die Insolvenz der Helinet
abgewendet und der geförderte kommunale Breitbandausbau weitergeführt werden
kann.
Im
Einvernehmen mit den Nachbarkommunen Kamen und Bönen könnte jedoch die
Initiative der DGN GmbH eine große Chance für einen flächendeckenden
Glasfaserausbau in den drei Kommunen darstellen.
Dem Rat
wird empfohlen, die vorgelegte Kooperationsvereinbarung aufgrund seiner
Zuständigkeit gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu genehmigen.
Die Räte
in Bönen und Kamen tagen zeitgleich. Die Rechtskraft des Beschlusses steht
unter dem Vorbehalt der positiven Ratsbeschlüsse dort.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
Kämmerer und Betriebsleiter des BBB Ulrich |
Sachbearbeiter Blom |
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