Betreff
Flächendeckender Glasfaserausbau auf dem Gebiet der Stadt Bergkamen
hier: Genehmigung des Abschlusses einer Kooperationsvereinbarung mit
der Deutschen GigaNetz GmbH (DGN)
Vorlage
12/0999
Aktenzeichen
fi-bl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt, im Einklang mit und auf Veranlassung der Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW GmbH vom 05.06.2023, den Abschluss der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen GigaNetz GmbH (DGN).

 

Sachdarstellung:

 

Ausgangslage:

Die Gigabitstrategie des Bundes, die im Jahr 2022 verabschiedet wurde, sieht aufgrund der immer noch geringen Glasfaserversorgungslage im Kontext mit dem geförderten Glasfaserausbau eine hohe Präferenz für die Forcierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus. Diesen voranzutreiben ist klare Zielbeschreibung.

 

Im Herbst vergangenen Jahres hat die Deutsche GigaNetz GmbH, auf Einladung der GSW, den Städten Kamen, Bergkamen und Bönen einen Projektvorschlag zum eigenwirtschaftlichen Ausbau der Glasfasernetze in den Mittelkreiskommunen vorgeschlagen. Das Konzept greift die bereits bestehenden interkommunalen Planungen des geförderten Glasfaserausbaus in den Städten auf. Im Auftrag der Kommunen und im laufenden Austausch wird der geförderte Breitbandausbau operativ gesteuert von dem zu diesem Zweck errichteten Bereitbandbetrieb Kamen-Bergkamen-Bönen. Über den Verfahrensstand der aufgelegten zu 90% geförderten Glasfaserausbauprojekten der „Weißen Flecken“ und der Gewerbegebiete wurde in den Gremien laufend informiert. Zuletzt am 31.01.2023 wurde in einer Informationsveranstaltung des BBB in Kamen die Ausbauplanung vorgestellt. Im Rahmen eines weiteren interkommunalen Treffens am 05.06.2023 in Kamen erhielten die beteiligten Räte umfassende Informationen zu der beabsichtigten Kooperation zum eigenwirtschaftlichen Ausbau aus erster Hand von den Experten der beteiligten Projektpartner.

 

Ebenfalls am 05.06.2023 fasste der Aufsichtsrat der GSW einstimmig den der Vorlage 12/1006 als Anlage beigefügten Beschluss (siehe Anlage 1 zur Drucksache 12/1006 – nichtöffentlich).


Um eine Vollversorgung mit Glasfaserinfrastruktur zu erhalten, soll danach der subventionierte Ausbau ergänzt werden um das eigenwirtschaftliche Ausbauprojekt der DGN GmbH.

 

Der vollständige Ausbau der Glasfasernetze ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur. Da der geförderte Ausbau der vorgegebenen Aufgreifschwellen (30 Mbit/s bzw. 100 Mbit/s) nur einen Teil der Haushalte, Betriebe und Institutionen erreichen wird, ist derzeit ein ergänzender eigenwirtschaftlicher Ausbau ein geeignetes Instrument, um möglichst flächendeckend und zeitnah eine vollumfängliche Versorgung zu erreichen. Ob weitere Förderprogramme zur Lückenschließen z.B. „Graue Flecken“ greifen, wird im Fokus bleiben.

 

Initiiert und koordiniert über den Kreis Unna wurden vergleichbare Kooperationen für eigenwirtschaftliche Ausbauplanungen von den Städten Selm, Holzwickede, Fröndenberg und Unna bereits abgeschlossen und die Vermarktung startet.

 

 

 

 

Deutsche GigaNetz GmbH
Die DGN GmbH mit Hauptsitz in Hamburg arbeitet bereits mit Kommunen und Landkreisen zusammen, um den Glasfaserausbau voranzubringen. Auch in NRW gibt es bereits laufende Projekte z.B. in Soest, Voerde und Mönchengladbach.

Auch die DGN GmbH benötigt für den eigenwirtschaftlichen Ausbau ein Mindestkontingent (in der Regel 40% der Versorgungspunkte), um den Ausbau wirtschaftlich darstellen zu können. Der Ausbau erfolgt als FTTH Anschluss, also Ausbau Fiber to the home (Anschluss bis ins Haus). Es entstehen wie beim geförderten Ausbau keine Hausanschlusskosten für die Kunden. Weitere Informationen zum Unternehmen: www.deutsche-giganetz.de.
Um den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu ermöglichen, wird das Unternehmen in Kürze in den Kommunen eine Nachfragebündelung starten und für den Glasfaseranschluss werben.

 

Kooperationsvereinbarung
Die Vereinbarung dient in erster Linie der Regelung der Zusammenarbeit der Kommunen und der DGN GmbH.

 

Die Vereinbarung legt fest, dass die Kommunen das Unternehmen bei der Nachfragebündelung und Netzplanung im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen und enthält erste technische Rahmenbedingungen für den späteren Ausbau. Sie ersetzt nicht notwendige Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen auf der Grundlage entsprechender gesetzlicher Bestimmungen.


Hierbei sind die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), insbesondere das Diskriminierungsverbot anderer Marktteilnehmer zu berücksichtigen. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 10 Jahren und verlängert sich um 5 Jahre, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.

 

Fazit
Dem Rat wird der Abschluss dieser Vereinbarung (siehe Anlage 1 zu dieser Vorlage) auf Empfehlung des Aufsichtsrates (siehe Anlage zur Vorlage 12/1006) der GSW GmbH anlässlich der von dieser gesteuerten Rettung der Helinet vor der finalen Abwicklung vorgeschlagen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass von Seiten der Stadtverwaltung kein eigenständiges Auswahlverfahren hinsichtlich der Auswahl eines Kooperationspartners durchgeführt worden ist. Eine rechtliche oder wirtschaftliche Begleitung der Auswahl der DGN GmbH als Kooperationspartner hat durch die Verwaltung (wozu der BBB gehört) nicht stattgefunden. Diese Prüfschritte sind jedoch im Rahmen der Insolvenz der Helinet von dem kommunalen Stadtwerk und dessen Beratern bearbeitet worden.

 

Die Ergebnisse des gesamten Verfahrens sind mit den Verwaltungen der drei Kommunen abgestimmt worden und werden daher in Umsetzung der Beschlusslage des Aufsichtsrates der GSW dem Rat als Beschlussempfehlung vorgelegt, weil nach Kenntnis aller Beteiligten nur auf diesem Wege die Insolvenz der Helinet abgewendet und der geförderte kommunale Breitbandausbau weitergeführt werden kann.

 

Im Einvernehmen mit den Nachbarkommunen Kamen und Bönen könnte jedoch die Initiative der DGN GmbH eine große Chance für einen flächendeckenden Glasfaserausbau in den drei Kommunen darstellen.

 

Dem Rat wird empfohlen, die vorgelegte Kooperationsvereinbarung aufgrund seiner Zuständigkeit gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu genehmigen.

 

Die Räte in Bönen und Kamen tagen zeitgleich. Die Rechtskraft des Beschlusses steht unter dem Vorbehalt der positiven Ratsbeschlüsse dort.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Bernd Schäfer

Kämmerer und Betriebsleiter des BBB

 

 

 

 

 

Ulrich

 

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Blom