Betreff
Bericht Ordnungsdienst
Vorlage
12/0990
Aktenzeichen
32.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage und Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Entwicklung

In Folge der 1997 gestarteten sicherheitspolitischen Initiative der Landesregierung Ordnungspartnerschaften in Nordrhein-Westfalen - Mehr Sicherheit in Städten und Gemeinden“ wurde in Bergkamen zum 01.09.2003 der städtische Ordnungsdienst eingerichtet.

Damit sollte dem gestiegenen Bedarf an präventiven Tätigkeiten zur Abwehr von Gefahren für die allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Stärkung des objektiven und subjektiven Sicherheitsgefühls der Bergkamener Bürgerinnen und Bürger sowie dem Thema „Sauberkeit in der Stadt“ Rechnung getragen werden.

 

Der städtische Ordnungsdienst bestand zu Beginn aus drei Außendienstmitarbeitern des ehemaligen Amtes für Rechts- und Ordnungsangelegenheiten, aus zwei Mitarbeitern des Sozialamtes und aus zwei Mitarbeitern, die durch die Arbeitsverwaltung für ein halbes Jahr im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt waren.

 

Durch die Umwandlung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in eine erste feste Planstelle im Jahr 2004, durch die Bewilligung von zeitlich versetzten weiteren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie der Einrichtung von zuerst zwei und dann vier Stellen im Bereich “Für Aktiv” (1-Euro-Maßnahme über die RAG-Bildung) stieg die Zahl der Mitarbeiter bis zum Jahr 2006 auf einstweilen sechs Mitarbeiter an, sodass die für den Ordnungsdienst abgestellten städtischen Mitarbeiter sukzessive in ihren eigentlichen Aufgabenbereich zurückgeführt werden konnten.

 

Im Jahr 2008 wurde eine zweite feste Planstelle für den Ordnungsdienst eingerichtet und besetzt. Im Mai 2009 wurden die 1-Euro-Maßnahmen eingestellt, stattdessen konnten ab Juli bzw. November 2009 zwei Stellen für je zwei Jahre im Rahmen des SGB II-geförderten Projekts „JobPerspektive“ der ARGE Kreis Unna geschaffen werden.

 

Ab November 2011 wurde eine erste, ab Dezember 2011 eine zweite Stelle „Bürgerarbeit“ in Kooperation mit dem JobCenter Kreis Unna (ehemals ARGE Kreis Unna) als Anschlussprojekt besetzt, die zwischenzeitlich verlängert und schließlich im Jahr 2014 ausgelaufen sind.

 

Im November 2014 wurde eine zunächst bis zum 31.12.2016 befristete Kooperationsvereinbarung „Ordnungspartnerschaft“ zwischen dem Landrat des Kreises Unna als Kreispolizeibehörde und dem Bürgermeister der Stadt Bergkamen geschlossen. Diese Vereinbarung zielt u.a. darauf ab, die Zusammenarbeit des Ordnungsdienstes mit der Polizei zu festigen und die Sicherheit in Bergkamen durch einen abgestimmten Einsatz der Ressourcen zu verbessern. Im Januar 2017 wurde die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Bergkamen und der Kreispolizeibehörde unbefristet verlängert.


Unterstützung erfuhren die beiden Beschäftigten im städtischen Ordnungsdienst bis Ende 2018 durch eine Person, die über das Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ der Werkstatt im Kreis Unna eingesetzt wurde. Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes konnte diese Unterstützung als „Ordnungshelfer“ bis September 2022 über die Werkstatt im Kreis Unna gesichert werden.

 

Im Mai 2022 ist der Stelleninhaber einer Vollzeitplanstelle aus dem Dienst ausgeschieden, sodass mit Auslaufen der Maßnahme „Ordnungshelfer“ seit Oktober 2022 lediglich noch eine Planstelle im städtischen Ordnungsdienst mit aktuell 20 Std./Woche besetzt ist. Die andere vakante Planstelle soll in Kürze ausgeschrieben und in Vollzeit besetzt werden.

 

 

Organisation

 

Durch die verschiedenen arbeitsmarktrechtlichen Maßnahmen war es zwischenzeitlich möglich, den Ordnungsdienst im Zwei-Schicht-Modell (Frühdienst von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Spätdienst von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr) zu besetzen. Nach Auslaufen dieser Maßnahmen konnte das praktizierte und bewährte Schicht-System mit je einem Streifenführer und einer Begleitung ab 2015 nicht weiter umgesetzt werden, sodass zunächst auf einen bedarfsabhängigen Wechsel von Frühdienst und Spätdienst umgestellt worden ist, wobei überwiegend Frühdienste geleistet wurden.

 

Seit 2016 verrichtete der städtische Ordnungsdienst seinen Präsenzdienst regulär im Frühdienst von ca. 7.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr. Spätdienste bis 22.00 Uhr konnten nur bedarfsabhängig und überwiegend in den Sommermonaten, bei Veranstaltungen, bei gemeinsamen Kontrollen mit der Polizei oder bei angeordneten Sonderkontrollen durchgeführt werden.

 

Aktuell ist der verbliebene Mitarbeiter des Ordnungsdienstes von Dienstag bis Freitag jeweils von ca. 8.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr im Einsatz. Sonderkontrollen (z.B. Kirmes, Hafenfest) oder notwendige Spätdienste aufgrund von Beschwerden können nur nach frühzeitiger vorheriger Absprache und nicht auf Abruf durchgeführt werden. Da es erfahrungsgemäß eher in den Abendstunden zu Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung kommt (z.B. Ruhestörungen, Verunreinigungen auf öffentlichen Wegen und Plätzen), wäre insbesondere freitag- und samstagabends eine Ausweitung der Kontrolltätigkeit notwendig, die aber mit der derzeitigen Personalstärke nicht zu realisieren ist. Eine stärkere Präsenz des Ordnungsdienstes setzt somit die Einrichtung weiterer Planstellen oder alternative Maßnahmen (z.B. ergänzender privater Sicherheitsdienst) voraus.

Die Dienstkräfte des Ordnungsdienstes sind bei ihrer Kontrolltätigkeit durch ihre einheitliche dunkelblaue Dienstkleidung mit Stadtwappen und der Aufschrift „Ordnungsamt“ eindeutig erkennbar. Für die Kontrollfahrten steht ihnen ein Dienstfahrzeug mit der Aufschrift „Ordnungsdienst“ zur Verfügung. Zur Eigensicherung sind die Mitarbeiter bislang nur mit Schnittschutzhandschuhen und Pfefferspray ausgestattet und entsprechend geschult.


Die Kontrolle des Stadtgebiets und der Ortsteile erfolgt nach einem Bestreifungsplan, der die amtsbekannten Brennpunkte enthält (z.B. Zentrumsplatz, Präsidentenstraße mit anliegenden Plätzen, Friedhof-Mitte). Der Plan ist allerdings keine starre Vorgabe, sondern eine Abfolge, die an Vorkommnisse und Beschwerden angepasst wird. Einen Teil seiner täglichen Arbeitsaufträge erhält der Ordnungsdienst aus dem Innendienst der Ordnungsbehörde. Aus den Ortsteilen werden beispielsweise regelmäßig Bürgerbeschwerden bekannt, die entweder direkt bei der Ordnungsbehörde eingehen oder über das Beschwerdemanagement des Bürgermeisterbüros an die Ordnungsbehörde weitergeleitet werden, sowie aufgrund von Mitteilungen der Polizei und eigenen Feststellungen, die dann im Rahmen der personellen Möglichkeiten im Bestreifungsplan berücksichtigt werden oder bei besonderer Dringlichkeit sofort telefonisch an die Mitarbeiter weitergeleitet werden. Darüber hinaus werden auch sogenannte Sonderkontrollen durchgeführt, die aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall angeordnet werden und eine engmaschige Kontrolle gewährleisten sollen.

 

Aufgrund der knappen Personalressourcen erfolgt derzeit jedoch nur eine Einzelbestreifung, weshalb z.B. bei störenden Ansammlungen von mehreren Personen aus Gründen der Eigensicherung ohne weitere Unterstützung nicht eingeschritten wird.


Die im Stadtzentrum liegenden Bereiche werden in der Regel durch Fußstreifen abgegangen, weiter entfernt gelegene Einsatzbereiche, wie z. B. Bereiche der Radtrasse in Overberge, der Römerbergwald in Oberaden oder die Bereiche der Lippeauen in Rünthe, werden mit dem städtischen Dienstwagen angefahren und kontrolliert. Für den Bereich des Beversee-Gebiets wurden der Stadt vom Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) Ausnahmegenehmigungen für das Befahren des Bereichs mit PKW erteilt. Hier finden die Streifen wegen der Weitläufigkeit des Areals mit dem PKW und darin dann punktuell als Fußstreife statt.



Aufgaben und Rechte

 

Die Ordnungsbehörde ist originär zuständig für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die nachrangige Zuständigkeit liegt bei der Polizei, die dann für die Gefahrenabwehr zuständig ist, wenn andere Behörden nicht rechtzeitig tätig werden können, in der Regel nachts und außerhalb der regulären Dienstzeiten.

 

Die Ordnungsbehörde führt die Aufgaben nach den hierfür erlassenen besonderen Gesetzen (u.a. LImschG, StVO, JuSchG) und Verordnungen durch, u.a. zur Überwachung von Straßen, Plätzen, Wegen und Grünanlagen im Rahmen der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Bergkamen vom 27.09.2002 in der Fassung der 1. Änderung und Ergänzung vom 08.08.2003“.


Aufgrund dieser Gesetze und Verordnungen richtet der Ordnungsdienst seine Maßnahmen gegen diejenigen Personen, die eine Vorschrift verletzen und dadurch eine Ordnungswidrigkeit begehen, wie beispielsweise:

·         illegales Campieren/Zelten

·         Wegwerfen und Zurücklassen von Unrat, Lebensmittelresten, Papier, Glas,
Konservendosen oder sonstigen Verpackungsmaterialien

·         Missachtung des Leinenzwangs bei Hunden

·         Liegenlassen von Hundekot

·         Unerlaubter Aufenthalt auf Kinderspielplätzen oder Schulhöfen

·         belästigendes Verhalten von Personen und aggressives Betteln

·         Urinieren oder Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit

·         Farbschmierereien, Graffiti und wildes Plakatieren

·         Ruhestörungen

·         Verstöße im ruhenden Straßenverkehr

 

Darüber hinaus ist der Ordnungsdienst auch Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger oder Besucherinnen und Besucher der Stadt, erteilt Auskünfte und Informationen und gibt eigene Beobachtungen, Feststellungen oder Hinweise aus der Bevölkerung über Gefahrensituationen, Verunreinigungen u. ä. an die zuständigen Dienststellen weiter.

 

Die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die Ordnungsbehörde erfolgt mit eigenen kommunalen Dienstkräften, die als Vollzugsdienstkräfte eingesetzt werden.

 

Durch eine gesetzliche Regelung im Ordnungsbehördengesetz (§ 24 OBG NRW) finden große Teile des Polizeigesetzes NRW auch für die Ordnungsbehörde Anwendung. Damit hat der Ordnungsdienst viele Befugnisse, ähnliche wie die Polizei. Unter anderem dürfen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes:

 

  • Personen anhalten und Personalien feststellen
  • Personen und Sachen durchsuchen
  • Gegenstände sicherstellen
  • Platzverweise aussprechen und durchsetzen
  • Personen in Gewahrsam nehmen

 

Sofern sich Betroffene diesen Maßnahmen widersetzen, so ist es den Mitarbeitern des Ordnungsdienstes grundsätzlich möglich die Maßnahmen unmittelbar auch gegen den Willen der Bürgerin oder des Bürgers mit Zwang durchzusetzen (u.a. Personen anfassen, schieben oder ziehen, ggf. unter Zuhilfenahme von Handfesseln). In Bergkamen wurden diese Befugnisse bislang jedoch nicht auf den Ordnungsdienst übertragen, wodurch ein effektiver Vollzug erschwert wird.

 


Tätigkeit im Jahr 2022

 

Die Tätigkeit des Ordnungsdienstes wurde im vergangenen Jahr im Wesentlichen durch die Reduzierung der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten beeinflusst. Im Mai ist ein Stelleninhaber der Planstelle Ordnungsdienst offiziell aus dem Dienst ausgeschieden; ein weiterer Mitarbeiter ist im September ausgeschieden, der bislang über die Maßnahme „Ordnungshelfer“ den Ordnungsdienst unterstützt hat.


In der Folge konnten die regulären Kontrollen des Ordnungsdienstes nur auf einem deutlich geringeren Niveau durchgeführt werden. Dies hatte zur Folge, dass bestimmte Bereiche und Zeiten (z.B. Spielplätze, Schulhöfe in den Abendstunden) nicht oder nur unzureichend kontrolliert wurden. Es ist anzunehmen, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung durch die geringere Präsenz und Kontrolldichte beeinträchtigt wurde.

 

Im Jahr 2022 wurde der Ordnungsdienst schwerpunktmäßig zur Schulwegsicherung, zur Aufenthaltsermittlung von Personen im Rahmen der Coronaschutzmaßnahmen und zur Verkehrsaufsicht eingesetzt. Nur mit Unterstützung anderer Ordnungsamtsmitarbeiter konnte im Jahr 2022 die Begleitung der Herbstkirmes und des Lichtermarktes sichergestellt werden. Bei der Herbstkirmes kam es an allen Tagen zu Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Personengruppen, dir nur mit Unterstützung der Polizei auseinandergehalten werden konnten. Tätliche Übergriffe konnten nur mit Mühe unterbunden werden.

 

Das fehlende Personalkapazitäten Auswirkungen auf die Sicherheitslage haben zeigt eindrucksvoll die Situation auf manchen Schulhöfen (u.a. Freiherr-von-Ketteler Grundschule). Eine regelmäßige Bestreifung durch den Ordnungsdienst in der schulfreien Zeit war im Jahr 2022 nicht zu realisieren, sodass der Schulträger einen privaten Sicherheitsdienst beauftragte, um Vandalismus und andere Störungen zu verhindern.

 

Der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen leistet angesichts der Vielzahl der Kontrollen und der flexiblen Einsatzmöglichkeiten in den vergangenen Jahren einen wertvollen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Durch seine Präsenz und Kontrollen sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes dafür, dass Gesetze und Verordnungen eingehalten werden und störende Verhaltensweisen vermieden werden. Von der Polizei und der Verwaltung wird der Ordnungsdienst als sinnvolle und unverzichtbare Einrichtung zur Gefahrenabwehr angesehen.

 

Um den steigenden Anforderungen an die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerecht zu werden und eine effektive Arbeit des Ordnungsdienstes auch zukünftig sicherzustellen, sollte eine Personalaufstockung, eine bessere Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung sowie eine Erweiterung der Befugnisse (Ausübung unmittelbarer Zwang) ernsthaft in Erwägung gezogen werden.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Christine Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Lamparski

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Höll