Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage und Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Entwicklung
In Folge der 1997 gestarteten
sicherheitspolitischen Initiative der Landesregierung „Ordnungspartnerschaften in Nordrhein-Westfalen
- Mehr Sicherheit in Städten und Gemeinden“ wurde in Bergkamen zum 01.09.2003
der städtische Ordnungsdienst eingerichtet.
Damit sollte dem gestiegenen Bedarf an präventiven Tätigkeiten zur
Abwehr von Gefahren für die allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung, der
Stärkung des objektiven und subjektiven Sicherheitsgefühls der Bergkamener
Bürgerinnen und Bürger sowie dem Thema „Sauberkeit in der Stadt“ Rechnung
getragen werden.
Der städtische Ordnungsdienst bestand zu Beginn aus
drei Außendienstmitarbeitern des ehemaligen Amtes für Rechts- und
Ordnungsangelegenheiten, aus zwei Mitarbeitern des Sozialamtes und aus zwei
Mitarbeitern, die durch die Arbeitsverwaltung für ein halbes Jahr im Rahmen
einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt waren.
Durch die Umwandlung einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in eine erste feste Planstelle im Jahr 2004, durch
die Bewilligung von zeitlich versetzten weiteren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
sowie der Einrichtung von zuerst zwei und dann vier Stellen im Bereich “Für Aktiv”
(1-Euro-Maßnahme über die RAG-Bildung) stieg die Zahl der Mitarbeiter bis zum
Jahr 2006 auf einstweilen sechs Mitarbeiter an, sodass die für den
Ordnungsdienst abgestellten städtischen Mitarbeiter sukzessive in ihren
eigentlichen Aufgabenbereich zurückgeführt werden konnten.
Im Jahr 2008 wurde eine zweite feste Planstelle für
den Ordnungsdienst eingerichtet und besetzt. Im Mai 2009 wurden die
1-Euro-Maßnahmen eingestellt, stattdessen konnten ab Juli bzw. November 2009
zwei Stellen für je zwei Jahre im Rahmen des SGB II-geförderten Projekts
„JobPerspektive“ der ARGE Kreis Unna geschaffen werden.
Ab November 2011 wurde eine erste, ab Dezember 2011
eine zweite Stelle „Bürgerarbeit“ in Kooperation mit dem JobCenter Kreis Unna
(ehemals ARGE Kreis Unna) als Anschlussprojekt besetzt, die zwischenzeitlich
verlängert und schließlich im Jahr 2014 ausgelaufen sind.
Im November 2014 wurde eine zunächst bis zum
31.12.2016 befristete Kooperationsvereinbarung „Ordnungspartnerschaft“ zwischen
dem Landrat des Kreises Unna als Kreispolizeibehörde und dem Bürgermeister der
Stadt Bergkamen geschlossen. Diese Vereinbarung zielt u.a. darauf ab, die
Zusammenarbeit des Ordnungsdienstes mit der Polizei zu festigen und die
Sicherheit in Bergkamen durch einen abgestimmten Einsatz der Ressourcen zu
verbessern. Im Januar 2017 wurde die Zusammenarbeit zwischen der Stadt
Bergkamen und der Kreispolizeibehörde unbefristet verlängert.
Unterstützung erfuhren die beiden Beschäftigten im
städtischen Ordnungsdienst bis Ende 2018 durch eine Person, die über das
Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ der Werkstatt im Kreis Unna
eingesetzt wurde. Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes konnte diese
Unterstützung als „Ordnungshelfer“ bis September 2022 über die Werkstatt im
Kreis Unna gesichert werden.
Im Mai 2022 ist der Stelleninhaber einer
Vollzeitplanstelle aus dem Dienst ausgeschieden, sodass mit Auslaufen der
Maßnahme „Ordnungshelfer“ seit Oktober 2022 lediglich noch eine Planstelle im
städtischen Ordnungsdienst mit aktuell 20 Std./Woche besetzt ist. Die andere
vakante Planstelle soll in Kürze ausgeschrieben und in Vollzeit besetzt werden.
Organisation
Durch die verschiedenen arbeitsmarktrechtlichen
Maßnahmen war
es zwischenzeitlich möglich, den Ordnungsdienst im Zwei-Schicht-Modell
(Frühdienst von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Spätdienst von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
zu besetzen. Nach Auslaufen dieser Maßnahmen
konnte das praktizierte und bewährte Schicht-System mit je einem Streifenführer
und einer Begleitung ab 2015 nicht weiter umgesetzt werden, sodass zunächst auf
einen bedarfsabhängigen Wechsel von Frühdienst und Spätdienst umgestellt worden
ist, wobei überwiegend Frühdienste geleistet wurden.
Seit 2016 verrichtete der städtische
Ordnungsdienst seinen Präsenzdienst regulär im Frühdienst von ca. 7.00 Uhr bis
ca. 16.00 Uhr. Spätdienste bis 22.00 Uhr konnten nur bedarfsabhängig und
überwiegend in den Sommermonaten, bei Veranstaltungen, bei gemeinsamen
Kontrollen mit der Polizei oder bei angeordneten Sonderkontrollen durchgeführt
werden.
Aktuell ist der verbliebene
Mitarbeiter des Ordnungsdienstes von Dienstag bis Freitag jeweils von ca. 8.00
Uhr bis ca. 13.00 Uhr im Einsatz. Sonderkontrollen (z.B. Kirmes, Hafenfest)
oder notwendige Spätdienste aufgrund von Beschwerden können nur nach frühzeitiger
vorheriger Absprache und nicht auf Abruf durchgeführt werden. Da es
erfahrungsgemäß eher in den Abendstunden zu Verstößen gegen die öffentliche
Sicherheit und Ordnung kommt (z.B. Ruhestörungen, Verunreinigungen auf
öffentlichen Wegen und Plätzen), wäre insbesondere freitag- und samstagabends
eine Ausweitung der Kontrolltätigkeit notwendig, die aber mit der derzeitigen
Personalstärke nicht zu realisieren ist. Eine stärkere Präsenz des
Ordnungsdienstes setzt somit die Einrichtung weiterer Planstellen oder
alternative Maßnahmen (z.B. ergänzender privater Sicherheitsdienst) voraus.
Die Dienstkräfte des Ordnungsdienstes sind bei
ihrer Kontrolltätigkeit durch ihre einheitliche dunkelblaue Dienstkleidung mit
Stadtwappen und der Aufschrift „Ordnungsamt“ eindeutig erkennbar. Für die
Kontrollfahrten steht ihnen ein Dienstfahrzeug mit der Aufschrift
„Ordnungsdienst“ zur Verfügung. Zur Eigensicherung sind die Mitarbeiter bislang
nur mit Schnittschutzhandschuhen und Pfefferspray ausgestattet und entsprechend
geschult.
Die Kontrolle des
Stadtgebiets und der Ortsteile erfolgt nach einem Bestreifungsplan, der die
amtsbekannten Brennpunkte enthält (z.B. Zentrumsplatz, Präsidentenstraße mit
anliegenden Plätzen, Friedhof-Mitte). Der Plan ist allerdings keine starre Vorgabe,
sondern eine Abfolge, die an Vorkommnisse und Beschwerden angepasst wird. Einen
Teil seiner täglichen Arbeitsaufträge erhält der Ordnungsdienst aus dem
Innendienst der Ordnungsbehörde. Aus den Ortsteilen werden beispielsweise
regelmäßig Bürgerbeschwerden bekannt, die entweder direkt bei der
Ordnungsbehörde eingehen oder über das Beschwerdemanagement des
Bürgermeisterbüros an die Ordnungsbehörde weitergeleitet werden, sowie aufgrund
von Mitteilungen der Polizei und eigenen Feststellungen, die dann im Rahmen der
personellen Möglichkeiten im Bestreifungsplan berücksichtigt werden oder bei
besonderer Dringlichkeit sofort telefonisch an die Mitarbeiter weitergeleitet
werden. Darüber hinaus werden auch sogenannte Sonderkontrollen durchgeführt,
die aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall angeordnet werden und eine
engmaschige Kontrolle gewährleisten sollen.
Aufgrund der knappen
Personalressourcen erfolgt derzeit jedoch nur eine Einzelbestreifung, weshalb
z.B. bei störenden Ansammlungen von mehreren Personen aus Gründen der
Eigensicherung ohne weitere Unterstützung nicht eingeschritten wird.
Die im Stadtzentrum liegenden Bereiche werden in der Regel durch Fußstreifen
abgegangen, weiter entfernt gelegene Einsatzbereiche, wie z. B. Bereiche der
Radtrasse in Overberge, der Römerbergwald in Oberaden oder die Bereiche der
Lippeauen in Rünthe, werden mit dem städtischen Dienstwagen angefahren und
kontrolliert. Für den Bereich des Beversee-Gebiets wurden der Stadt vom
Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) Ausnahmegenehmigungen für das Befahren des
Bereichs mit PKW erteilt. Hier finden die Streifen wegen der Weitläufigkeit des
Areals mit dem PKW und darin dann punktuell als Fußstreife statt.
Aufgaben und Rechte
Die Ordnungsbehörde ist originär zuständig für die
Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die nachrangige
Zuständigkeit liegt bei der Polizei, die dann für die Gefahrenabwehr zuständig
ist, wenn andere Behörden nicht rechtzeitig tätig werden können, in der Regel
nachts und außerhalb der regulären Dienstzeiten.
Die Ordnungsbehörde führt die Aufgaben nach den
hierfür erlassenen besonderen Gesetzen (u.a. LImschG, StVO, JuSchG) und
Verordnungen durch, u.a. zur Überwachung von Straßen, Plätzen, Wegen und
Grünanlagen im Rahmen der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den
Verkehrsflächen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Bergkamen vom 27.09.2002
in der Fassung der 1. Änderung und Ergänzung vom 08.08.2003“.
Aufgrund
dieser Gesetze und Verordnungen richtet der Ordnungsdienst seine Maßnahmen
gegen diejenigen Personen, die eine Vorschrift verletzen und dadurch eine
Ordnungswidrigkeit begehen, wie beispielsweise:
·
illegales Campieren/Zelten
·
Wegwerfen und Zurücklassen von Unrat,
Lebensmittelresten, Papier, Glas,
Konservendosen oder sonstigen Verpackungsmaterialien
·
Missachtung des Leinenzwangs bei Hunden
·
Liegenlassen von Hundekot
·
Unerlaubter Aufenthalt auf Kinderspielplätzen oder
Schulhöfen
·
belästigendes Verhalten von Personen und
aggressives Betteln
·
Urinieren oder Verrichten der Notdurft in der
Öffentlichkeit
·
Farbschmierereien, Graffiti und wildes Plakatieren
·
Ruhestörungen
·
Verstöße im ruhenden Straßenverkehr
Darüber hinaus ist der Ordnungsdienst auch
Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger oder Besucherinnen und Besucher
der Stadt, erteilt Auskünfte und Informationen und gibt eigene Beobachtungen,
Feststellungen oder Hinweise aus der Bevölkerung über Gefahrensituationen,
Verunreinigungen u. ä. an die zuständigen Dienststellen weiter.
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die
Ordnungsbehörde erfolgt mit eigenen kommunalen Dienstkräften, die als
Vollzugsdienstkräfte eingesetzt werden.
Durch eine gesetzliche Regelung im
Ordnungsbehördengesetz (§ 24 OBG NRW) finden große Teile des Polizeigesetzes
NRW auch für die Ordnungsbehörde Anwendung. Damit hat der Ordnungsdienst viele
Befugnisse, ähnliche wie die Polizei. Unter anderem dürfen die Mitarbeiter des
Ordnungsdienstes:
- Personen
anhalten und Personalien feststellen
- Personen und
Sachen durchsuchen
- Gegenstände
sicherstellen
- Platzverweise
aussprechen und durchsetzen
- Personen in
Gewahrsam nehmen
Sofern sich Betroffene diesen Maßnahmen
widersetzen, so ist es den Mitarbeitern des Ordnungsdienstes grundsätzlich
möglich die Maßnahmen unmittelbar auch gegen den Willen der Bürgerin oder des
Bürgers mit Zwang durchzusetzen (u.a. Personen anfassen, schieben oder ziehen,
ggf. unter Zuhilfenahme von Handfesseln). In Bergkamen wurden diese Befugnisse
bislang jedoch nicht auf den Ordnungsdienst übertragen, wodurch ein effektiver
Vollzug erschwert wird.
Tätigkeit im Jahr 2022
Die Tätigkeit des Ordnungsdienstes wurde im
vergangenen Jahr im Wesentlichen durch die Reduzierung der zur Verfügung
stehenden Personalkapazitäten beeinflusst. Im Mai ist ein Stelleninhaber der
Planstelle Ordnungsdienst offiziell aus dem Dienst ausgeschieden; ein weiterer
Mitarbeiter ist im September ausgeschieden, der bislang über die Maßnahme
„Ordnungshelfer“ den Ordnungsdienst unterstützt hat.
In der Folge konnten die regulären Kontrollen des
Ordnungsdienstes nur auf einem deutlich geringeren Niveau durchgeführt werden.
Dies hatte zur Folge, dass bestimmte Bereiche und Zeiten (z.B. Spielplätze,
Schulhöfe in den Abendstunden) nicht oder nur unzureichend kontrolliert wurden.
Es ist anzunehmen, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung durch
die geringere Präsenz und Kontrolldichte beeinträchtigt wurde.
Im Jahr 2022 wurde der Ordnungsdienst
schwerpunktmäßig zur Schulwegsicherung, zur Aufenthaltsermittlung von Personen
im Rahmen der Coronaschutzmaßnahmen und zur Verkehrsaufsicht eingesetzt. Nur
mit Unterstützung anderer Ordnungsamtsmitarbeiter konnte im Jahr 2022 die
Begleitung der Herbstkirmes und des Lichtermarktes sichergestellt werden. Bei
der Herbstkirmes kam es an allen Tagen zu Auseinandersetzungen zwischen
verschiedenen Personengruppen, dir nur mit Unterstützung der Polizei
auseinandergehalten werden konnten. Tätliche Übergriffe konnten nur mit Mühe
unterbunden werden.
Das fehlende Personalkapazitäten Auswirkungen auf
die Sicherheitslage haben zeigt eindrucksvoll die Situation auf manchen Schulhöfen
(u.a. Freiherr-von-Ketteler Grundschule). Eine regelmäßige Bestreifung durch
den Ordnungsdienst in der schulfreien Zeit war im Jahr 2022 nicht zu
realisieren, sodass der Schulträger einen privaten Sicherheitsdienst
beauftragte, um Vandalismus und andere Störungen zu verhindern.
Der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen
leistet angesichts der Vielzahl der Kontrollen und der flexiblen
Einsatzmöglichkeiten in den vergangenen Jahren einen wertvollen Beitrag zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Durch seine Präsenz
und Kontrollen sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes
dafür, dass Gesetze und Verordnungen eingehalten werden und störende
Verhaltensweisen vermieden werden. Von der Polizei und der Verwaltung wird der
Ordnungsdienst als sinnvolle und unverzichtbare Einrichtung zur Gefahrenabwehr
angesehen.
Um den steigenden Anforderungen an die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerecht zu werden und eine effektive Arbeit des Ordnungsdienstes auch zukünftig sicherzustellen, sollte eine Personalaufstockung, eine bessere Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung sowie eine Erweiterung der Befugnisse (Ausübung unmittelbarer Zwang) ernsthaft in Erwägung gezogen werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Christine Busch Erste Beigeordnete |
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Amtsleiter Lamparski |
Sachbearbeiter Höll |
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