Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt Kenntnis, dass
von dem Präsidenten des Landegerichts Dortmund:
Frau Krug, Richterin am AG Kamen
zum beratenden Mitglied,
Herr Schulte, Richter am AG Kamen
zum stellvertretenden beratenden Mitglied
des Jugendhilfeausschusses des Rates der Stadt Bergkamen bestellt wurde.
Sachdarstellung:
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12.12.1990 in der zurzeit gültigen Fassung gehört dem Jugendhilfe-ausschuss als beratendes Mitglied eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der zuständigen Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichts bestellt wird, an.
Für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 – 9 AG-KGHG ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.
Der Präsident des Landgerichts Dortmund teilt, mit Schreiben vom 08.03.2023, eingegangen im Ratsbüro der Stadt Bergkamen am 10.05.2023, folgende Änderung mit:
Jugendhilfeausschuss
Beratendes Mitglied Frau Krug
(bisher: Herr Marc Westerhelweg)
Stellvertretendes beratendes Mitglied Herr Schulte
(bisher: Frau Birgit Körfer)
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Scheerer |
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