Betreff
Ersatzbestellung für den Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen
Vorlage
12/0985
Aktenzeichen
ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt Kenntnis, dass

 

von dem Präsidenten des Landegerichts Dortmund:

 

Frau Krug, Richterin am AG Kamen

zum beratenden Mitglied,

 

Herr Schulte, Richter am AG Kamen

zum stellvertretenden beratenden Mitglied

 

des Jugendhilfeausschusses des Rates der Stadt Bergkamen bestellt wurde.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12.12.1990 in der zurzeit gültigen Fassung gehört dem Jugendhilfe-ausschuss als beratendes Mitglied eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der zuständigen Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichts bestellt wird, an.

 

Für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 – 9 AG-KGHG ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.

 

 

Der Präsident des Landgerichts Dortmund teilt, mit Schreiben vom 08.03.2023, eingegangen im Ratsbüro der Stadt Bergkamen am 10.05.2023, folgende Änderung mit:

 

Jugendhilfeausschuss

 

Beratendes Mitglied                                                  Frau Krug

                                                                                  (bisher: Herr Marc Westerhelweg)

 

Stellvertretendes beratendes Mitglied                       Herr Schulte

                                                                                  (bisher: Frau Birgit Körfer)

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer