Betreff
Bericht zur Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetzes in Bergkamen
Vorlage
12/0983
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Zum 01.01.2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten, mit dem wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Der Bund geht davon aus, dass die Anzahl der leistungsberechtigten Haushalte von bundesweit 600.000 in 2022 auf rund 2.000.000 steigt. Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung, um die Bevölkerung bei steigenden Wohn- und Energiekosten, z.B. durch Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, zu entlasten. Die Höhe des Wohngeldes wird durchschnittlich verdoppelt. In der Praxis bedeutet dies einen Anstieg des durchschnittlichen Wohngeldbetrags für die bisherigen Beziehenden von 180 € auf 370 € monatlich.

 

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung und Entscheidung über die Anträge auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuss liegt bei der Stadt Bergkamen. Die technische Abwicklung inklusive der Auszahlung an die Berechtigten erfolgt über das Land NRW. Bereits seit Ende des Jahres 2022 ging eine Vielzahl von Wohngeldanträgen bei der Verwaltung ein. Bedingt durch die kurzfristige Umsetzung des Gesetzes konnten die Anträge zunächst nur inhaltlich geprüft werden. Die technische Umstellung zur Umsetzung der Wohngeld-Reform erfolgte durch IT.NRW Anfang des Monats März 2023. Erstmalig konnten zum 15.03.2023 die laufenden Wohngeldfälle, deren Bewilligung nach dem bis 31.12.2022 geltenden Recht erfolgte, nach dem neuem Wohngeldrecht berechnet werden. Mit diesem Rechenlauf wurden auch bereits 216 Neuanträge bewilligt.

 

Bislang haben im letzten Jahr 1.052 Haushalte in Bergkamen Wohngeld bezogen. Bis zum 09.05.2023 wurden mit Blick auf die Wohngeld-Reform 407 Neuanträge gestellt, von denen bislang 336 bewilligt werden konnten.

 

Der Andrang bei der Beratung und Abgabe der Anträge ist dementsprechend hoch. Die Mitarbeiter:innen der Wohngeldstelle arbeiten weiterhin unter Hochdruck, um die hohe Zahl von Anträgen zu bewältigen.

 

Der Gesetzgeber hat für laufende Fälle, die zum 31.12.2022 Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhielten, eine Übergangsfrist von sechs Monaten geschaffen, in denen nicht auf Wohngeld als vorrangige Leistung verwiesen werden darf. Es bleibt daher abzuwarten, in wie vielen Fällen ab dem 01.07.2023 ein Rechtskreiswechsel zum Wohngeld erfolgen wird.

 

Aufgrund des zu erwartenden Antragsanstieges wurde die Wohngeldstelle bereits Anfang des Jahres 2023 um zwei Beschäftigte (1x Vollzeit, 1x 30 Wochenstunden) aufgestockt. Eine verlässliche Beurteilung des zukünftigen Stellenbedarfs, der sich aus der Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetzes ergibt, wird aber voraussichtlich erst zum Ende des Jahres möglich sein.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Höll

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Möllmann