Betreff
Förderprogramme des Landes und des Bundes für Sportvereine und Sportbünde
Vorlage
12/0967
Aktenzeichen
ra-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 12/0967, zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

 

Förderprogramme des Landes und des Bundes für Sportvereine und Sportbünde

 

Sportvereine haben in der Vergangenheit regelmäßig die Möglichkeit gehabt, Fördermittel für verschiedene Projekte und zur finanziellen Unterstützung beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen zu beantragen, wenn sie Mitglied im LSB NRW sind.

 

Generell erhalten Vereine Zuschüsse für ausgebildete Übungsleiter, die mindestens eine C-Lizenz erworben haben. Ebenfalls wird seit mehreren Jahren finanzielle Unterstützung gewährt, wenn Vereine im Programm „1000 x 1000“ ein Projekt beantragen, dessen Arbeitsfeld im Einklang mit den Fördervoraussetzungen ist.

 

Mit Ende der Corona-Pandemie haben das Land NRW und der Bund weitere Förderprogramme aufgelegt, die unterschiedliche Bereiche abdecken. Sie sollen einen Neustart für die Sportvereine darstellen, um wieder mehr Mitglieder in die Vereine zu locken, der Bewegungsarmut entgegenzuwirken oder auch bei der Schaffung und Modernisierung von Sportanlagen zum Einsatz zu kommen.

 

 

1.      Förderprogramm: "Moderne Sportstätten – Programmaufruf I"

         Empfänger: Sportvereine und Sportbünde

 

Das Land NRW hat in 2019 den Programmaufruf I gestartet, bei dem Sportvereine Fördermittel mit vereinseigenen Sportanlagen oder die für „Dach und Fach“ verantwortlich sind, Fördermittel mit einem Fördergrad von bis zu 90 % beantragen können. Die Fördermittel sind über den jeweiligen Stadt- und Kreissportbund beim Land NRW zu beantragen. Die Entscheidungsträger sind dann die Staatskanzlei in Düsseldorf und die NRW Bank, die für die Auszahlung der Fördermittel zuständig ist.

 

Für Bergkamen standen dabei Fördermittel in Höhe von ca. 650.000,00 € zur Verfügung, die von den Tennisabteilungen von TuRa Bergkamen, SuS Oberaden, dem TC Bergkamen-Weddinghofen und dem Kanuverein Rünthe bis auf 120.000,00 € beantragt worden sind.

Die Fördermittel flossen in die Errichtung von Allwetter-Plätzen, die Erneuerung von Heizungsanlagen und den Austausch von Fenster- und Türanlagen.

 

Der verbleibende Restbetrag von 120.000,00 € ist von der Stadtsportgemeinschaft Bergkamen an die Stadt Bergkamen abgetreten worden, um damit anteilig die Kosten für Flutlichtanlagen in LED auf den Bergkamener Kunstrasenplätzen zu tragen.

 

 


2.    Förderprogramm: "Moderne Sportstätten – Programmaufruf II"

       Empfänger: Sportvereine und Sportbünde

 

Mit dem Programmaufruf II hat das Land NRW die Möglichkeit geschaffen, dass Outdoor-Anlagen neu errichtet oder bestehende Anlagen modernisiert oder instandgesetzt werden konnten.

In Summe erhielt der Kreissportbund Unna 500.000,00 €, die er zu gleichen Teilen auf die angehörigen Bünde verteilt hat. Aufgrund von verlängerten Bearbeitungszeiten in der Staatskanzlei des Landes haben nicht alle Bünde im Kreis Unna auch ein Projekt angemeldet und eine Förderung beantragt.

Das ursprüngliche Fördervolumen in Höhe von 50.000,00 € für Bergkamen wurde daher auf ca. 89.000,00 € angehoben.

Antragsteller ist die Stadtsportgemeinschaft Bergkamen, die auf dem Sportplatz neben dem Gymnasium eine Fläche mit Outdoor-Geräten erstellt. Die Nutzung soll durch die SuS der angrenzenden Schule, aber auch durch den Vereinssport oder der Öffentlichkeit im Rahmen der Vereinstrainingszeiten erfolgen. Mit einem Eigenanteil der Stadtsportgemeinschaft Bergkamen von 10 % ist eine Investition von insgesamt ca.100.000,00 € geplant.

 

 

3.    Förderprogramm: "Digitalisierung in Sportvereinen"

       Empfänger: Sportvereine und Sportbünde

 

Die Digitalisierung konnten Sportvereine und Sportbünde mit der Beantragung von Fördermitteln aus einem Fördertopf der Europäischen Union verbessern, der dem Land NRW in 2023 zur Verfügung gestellt worden ist.

Auch bei diesem Förderprogramm ist der KSB Unna der verantwortliche Abwickler der Förderanträge. Der festgelegte Verteilerschlüssel ergab für Bergkamen einen Anteil in Höhe von 47.000,00 €, der auch komplett von Bergkamener Sportvereinen in Anspruch genommen worden ist. Zusätzlich ergab sich aus einem Losverfahren, das die Stadtsportgemeinschaft Bergkamen gewinnen konnte, ein weiterer Betrag von

1.000,00 €. Für die Sportvereine ist der Fördersatz von 100 % natürlich sehr lukrativ; aber die Vereine müssen in Vorleistung treten und erhalten die Fördermittel erst Ende 2023 ausgezahlt.

 

 

4.    Förderprogramm: "ReStart – Sport bewegt Deutschland"

       Empfänger: Sportvereine und Sportbünde

 

Bundesmittel stecken in dem Förderprogramm des „Deutschen Olympischen Sportbundes“, bei dem es keine festgelegten Fördermittel für einen Stadt- oder Kreissportbund gibt und das Ende 2023 ausläuft. Jeder Antragsteller beantragt eine Förderung aus einem der Bausteine des Förderprogramms und erhält nach Verfügbarkeit der Fördermittel eine entsprechende Zu- oder Absage.

Die gängigen Förderungen sind Finanzmittel für „Aktionstage von Vereinen“, bei denen das Vereinsangebot präsentiert werden soll, um neue Mitglieder zu werben. In Bergkamen sind Fördermittel von TuRa Bergkamen und dem TV Blau-Weiß Bergkamen beantragt worden.

Ebenfalls lukrativ sind die „Sportschecks“ in Höhe von 40,00 €, die für eine erstmalige Mitgliedschaft in einem Sportverein beantragt werden können. Der aufnehmende Verein erhält den Sportscheck, stellt die zu leistenden Beiträge erst verzögert in Rechnung und bekommt den Förderbetrag über den DOSB erstattet.

 

 


5.    Förderprogramm: „2000 x 1000“

       Empfänger: Vereine, Fördervereine, Organisationen

 

Bürgerschaftlich engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können aus dem Förderprogramm im Rahmen des Kleinstförderprogramms „2000 x 1000 Euro“ einen Förderantrag stellen. Das jährlich vom Land NRW aufgelegte Kleinstförderprogramm ist in der Förderperiode 2023 unter das Schwerpunktthema „Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern“ gestellt worden. Die Antragstellung erfolgt beim Kreis Unna, der den Förderbeitrag von 1000,00 € in seinem Zuständigkeitsbereich 39 x vergeben kann.

 

 

6.    Förderprogramm: „Heimatscheck“

       Empfänger: Vereine, Organisationen, Kommunen

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW ist Entscheider über eingereichte Förderanträge für das Förderprogramm „Heimatscheck“. Aktuell ist das Förderprogramm für die Jahre von 2023 bis 2027 aufgelegt und mit jährlich 33 Millionen gefüllt.

Die letzte Förderung als Sportverein erhielt der SuS Oberaden in 2022 zur Errichtung einer Bouleanlage im Römerbergstadion, um einen Treffpunkt für Generationen im Stadtteil zu errichten. Davor war es der TV Blau-Weiß Bergkamen, der in Overberge ebenfalls eine Bouleanlage errichtet und eine Erweiterung des Sportangebotes für unterschiedliche Generationen geschaffen hat.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Rahn