Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 12/0967, zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Förderprogramme des Landes und des Bundes
für Sportvereine und Sportbünde
Sportvereine haben
in der Vergangenheit regelmäßig die Möglichkeit gehabt, Fördermittel für
verschiedene Projekte und zur finanziellen Unterstützung beim Landessportbund
Nordrhein-Westfalen zu beantragen, wenn sie Mitglied im LSB NRW sind.
Generell erhalten
Vereine Zuschüsse für ausgebildete Übungsleiter, die mindestens eine C-Lizenz
erworben haben. Ebenfalls wird seit mehreren Jahren finanzielle Unterstützung
gewährt, wenn Vereine im Programm „1000 x 1000“ ein Projekt beantragen, dessen
Arbeitsfeld im Einklang mit den Fördervoraussetzungen ist.
Mit Ende der Corona-Pandemie
haben das Land NRW und der Bund weitere Förderprogramme aufgelegt, die
unterschiedliche Bereiche abdecken. Sie sollen einen Neustart für die
Sportvereine darstellen, um wieder mehr Mitglieder in die Vereine zu locken,
der Bewegungsarmut entgegenzuwirken oder auch bei der Schaffung und
Modernisierung von Sportanlagen zum Einsatz zu kommen.
1. Förderprogramm: "Moderne Sportstätten – Programmaufruf
I"
Empfänger: Sportvereine
und Sportbünde
Das
Land NRW hat in 2019 den Programmaufruf I gestartet, bei dem Sportvereine
Fördermittel mit vereinseigenen Sportanlagen oder die für „Dach und Fach“
verantwortlich sind, Fördermittel mit einem Fördergrad von bis zu 90 %
beantragen können. Die Fördermittel sind über den jeweiligen Stadt- und
Kreissportbund beim Land NRW zu beantragen. Die Entscheidungsträger sind dann
die Staatskanzlei in Düsseldorf und die NRW Bank, die für die Auszahlung der
Fördermittel zuständig ist.
Für
Bergkamen standen dabei Fördermittel in Höhe von ca. 650.000,00 € zur
Verfügung, die von den Tennisabteilungen von TuRa Bergkamen, SuS Oberaden, dem
TC Bergkamen-Weddinghofen und dem Kanuverein Rünthe bis auf 120.000,00 €
beantragt worden sind.
Die
Fördermittel flossen in die Errichtung von Allwetter-Plätzen, die Erneuerung
von Heizungsanlagen und den Austausch von Fenster- und Türanlagen.
Der
verbleibende Restbetrag von 120.000,00 € ist von der Stadtsportgemeinschaft
Bergkamen an die Stadt Bergkamen abgetreten worden, um damit anteilig die
Kosten für Flutlichtanlagen in LED auf den Bergkamener Kunstrasenplätzen zu
tragen.
2. Förderprogramm: "Moderne Sportstätten –
Programmaufruf II"
Empfänger:
Sportvereine und Sportbünde
Mit
dem Programmaufruf II hat das Land NRW die Möglichkeit geschaffen, dass
Outdoor-Anlagen neu errichtet oder bestehende Anlagen modernisiert oder
instandgesetzt werden konnten.
In
Summe erhielt der Kreissportbund Unna 500.000,00 €, die er zu gleichen Teilen
auf die angehörigen Bünde verteilt hat. Aufgrund von verlängerten
Bearbeitungszeiten in der Staatskanzlei des Landes haben nicht alle Bünde im
Kreis Unna auch ein Projekt angemeldet und eine Förderung beantragt.
Das
ursprüngliche Fördervolumen in Höhe von 50.000,00 € für Bergkamen wurde daher
auf ca. 89.000,00 € angehoben.
Antragsteller
ist die Stadtsportgemeinschaft Bergkamen, die auf dem Sportplatz neben dem
Gymnasium eine Fläche mit Outdoor-Geräten erstellt. Die Nutzung soll durch die
SuS der angrenzenden Schule, aber auch durch den Vereinssport oder der
Öffentlichkeit im Rahmen der Vereinstrainingszeiten erfolgen. Mit einem
Eigenanteil der Stadtsportgemeinschaft Bergkamen von 10 % ist eine Investition
von insgesamt ca.100.000,00 € geplant.
3. Förderprogramm: "Digitalisierung in
Sportvereinen"
Empfänger:
Sportvereine und Sportbünde
Die
Digitalisierung konnten Sportvereine und Sportbünde mit der Beantragung von
Fördermitteln aus einem Fördertopf der Europäischen Union verbessern, der dem
Land NRW in 2023 zur Verfügung gestellt worden ist.
Auch
bei diesem Förderprogramm ist der KSB Unna der verantwortliche Abwickler der
Förderanträge. Der festgelegte Verteilerschlüssel ergab für Bergkamen einen
Anteil in Höhe von 47.000,00 €, der auch komplett von Bergkamener Sportvereinen
in Anspruch genommen worden ist. Zusätzlich ergab sich aus einem Losverfahren,
das die Stadtsportgemeinschaft Bergkamen gewinnen konnte, ein weiterer Betrag
von
1.000,00
€. Für die Sportvereine ist der Fördersatz von 100 % natürlich sehr lukrativ;
aber die Vereine müssen in Vorleistung treten und erhalten die Fördermittel
erst Ende 2023 ausgezahlt.
4. Förderprogramm: "ReStart – Sport bewegt
Deutschland"
Empfänger:
Sportvereine und Sportbünde
Bundesmittel
stecken in dem Förderprogramm des „Deutschen Olympischen Sportbundes“, bei dem
es keine festgelegten Fördermittel für einen Stadt- oder Kreissportbund gibt
und das Ende 2023 ausläuft. Jeder Antragsteller beantragt eine Förderung aus
einem der Bausteine des Förderprogramms und erhält nach Verfügbarkeit der
Fördermittel eine entsprechende Zu- oder Absage.
Die
gängigen Förderungen sind Finanzmittel für „Aktionstage von Vereinen“, bei
denen das Vereinsangebot präsentiert werden soll, um neue Mitglieder zu werben.
In Bergkamen sind Fördermittel von TuRa Bergkamen und dem TV Blau-Weiß
Bergkamen beantragt worden.
Ebenfalls
lukrativ sind die „Sportschecks“ in Höhe von 40,00 €, die für eine erstmalige
Mitgliedschaft in einem Sportverein beantragt werden können. Der aufnehmende
Verein erhält den Sportscheck, stellt die zu leistenden Beiträge erst verzögert
in Rechnung und bekommt den Förderbetrag über den DOSB erstattet.
5. Förderprogramm: „2000 x 1000“
Empfänger:
Vereine, Fördervereine, Organisationen
Bürgerschaftlich
engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können aus
dem Förderprogramm im Rahmen des Kleinstförderprogramms „2000 x 1000 Euro“
einen Förderantrag stellen. Das jährlich vom Land NRW aufgelegte
Kleinstförderprogramm ist in der Förderperiode 2023 unter das Schwerpunktthema
„Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern“ gestellt worden. Die Antragstellung
erfolgt beim Kreis Unna, der den Förderbeitrag von 1000,00 € in seinem
Zuständigkeitsbereich 39 x vergeben kann.
6. Förderprogramm: „Heimatscheck“
Empfänger:
Vereine, Organisationen, Kommunen
Das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW ist
Entscheider über eingereichte Förderanträge für das Förderprogramm
„Heimatscheck“. Aktuell ist das Förderprogramm für die Jahre von 2023 bis 2027
aufgelegt und mit jährlich 33 Millionen gefüllt.
Die
letzte Förderung als Sportverein erhielt der SuS Oberaden in 2022 zur
Errichtung einer Bouleanlage im Römerbergstadion, um einen Treffpunkt für
Generationen im Stadtteil zu errichten. Davor war es der TV Blau-Weiß
Bergkamen, der in Overberge ebenfalls eine Bouleanlage errichtet und eine
Erweiterung des Sportangebotes für unterschiedliche Generationen geschaffen
hat.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Rahn |
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