Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Bauen und Verkehr nimmt den Sachstand zum barrierefreien Umbau der
Bushaltestellen im Stadtgebiet Bergkamen zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Zielsetzung
Nach
Vorgabe des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sollte für die Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit
erreicht werden. Einzelheiten hierzu waren in den Nahverkehrsplänen zu regeln
(§ 8 Abs. 3 PBefG).
Die Barrierefreiheit bezieht sich auf die Fahrzeuge und die Haltestellen.
- Für die Fahrzeuge sind die
Verkehrsunternehmen zuständig, im Kr.Unna die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna
(VKU).
- Die Schaffung der Barrierefreiheit bei
den Haltestellen obliegt den jeweiligen Straßenbaulastträgern.
Gemäß
PBefG ist es jedoch möglich, über den Nahverkehrsplan Ausnahmen zu definieren.
Hierzu musste ein Zielkonzept erarbeitet werden, in dem die Rangfolge des
Haltestellenumbaus festgelegt und begründet wurde.
Das vorliegende und vom Ausschuss für Bauen und Verkehr in 10/2019 einstimmig
beschlossene kommunale Ausbaukonzept gibt den Ausbauplan für die Haltestellen
im Stadtgebiet vor (vgl. Vorlage Nr. 11/1687).
Empfehlungen
für barrierefreie Haltestellen
Ein barrierefreier
Haltestellenausbau umfasst immer die gesamte Haltestelle mit Betrachtung des
näheren Umfeldes.
Im
kommunalen Ausbaukonzept wurde festgelegt, die Bushaltestellen einheitlich nach
dem Leitfaden 2012 – Barrierefreiheit im Straßenraum von Straßen.NRW
auszubauen. Damit soll ein regionaler Standard erreicht werden, der den barrierefreien
Ausbau einheitlich gestaltet.
Es
sind folgende Dinge umzusetzen:
·
Hochbord, d.h. ein Bordstein mit 18 cm Höhe,
·
taktile Leitelemente (Leitstreifen), d.h. eine
Pflasterung, die Sehbehinderte leitet; dabei ist mindestens eine Auffindestreifen
und ein Aufmerksamkeitsfeld auf Höhe der vordersten Tür vorzusehen,
·
Kontrastreiche Oberfläche, d.h. eine farbliche
Trennung von Blindenleitsystem und weiterer Oberfläche.
·
Zuwegungen der Haltestelle umgestalten, um die
Verkehrssicherheit zu erhöhen.
·
Schaffung von Querungshilfen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen.
·
Seitens des Verkehrsunternehmens sollen die Aushänge kontrastreich
gestaltet werden.
Ausgangslage
Im
Stadtgebiet befinden sich insgesamt 203
Bushaltestellen:
·
davon fallen 165 Haltestellen in den Zuständigkeitsbereich der
Stadt,
·
20 Haltestellen fallen in die Zuständigkeit des Kreises Unna,
·
18 Haltestellen liegen im Zuständigkeitsbereich des Landes NRW.
·
von den 203 Haltestellen werden nach kommunalem Ausbaukonzept 136
Haltestellen barrierefrei ausgebaut (107
davon durch die Stadt)
·
67 Haltestellen sind ohne Ausbaubedarf
Strukturierung des Ausbaubedarfs
·
Im Zuge der Nahverkehrsplanfortschreibung 2013 wurden alle
Haltestellen im Stadtgebiet erfasst.
·
Durch die Nahverkehrsplanteilfortschreibung 2016 wurden die
Haltestellen ergänzt und aktualisiert. Das Haltestellenkataster wurde
fortgeschrieben und aktualisiert.
·
Erstellung und politische Beschlussfassung des kommunalen
Ausbaukonzeptes 2019 (Kreis & Stadt).
Bislang
im städtischen Haushalt bereitgestellte Finanzmittel:
2017 8.000 €
2018 240.000
€
2019 10.000 €
2020 320.000
€
2021 320.000
€
2022 320.000
€
2023 320.000
€
Der
Ansatz für den Doppelhaushalt 2024/2025 ist mit 320.000 € pro Jahr
vorgesehen.
Priorisierung des Ausbaubedarfs
Kategorie 1 – Vorrangiger Ausbaubedarf
Zur
Kategorie 1 zählen alle Haltestellen, die eine vorrangige Bedeutung für den
Busverkehr und für die Nutzung durch Mobilitätseingeschränkte haben.
Folgende
Kriterien sind für die Zuordnung von Bushaltestellen in die Kategorie 1 zu
erfüllen:
·
Umsteigehaltestelle zu weiteren Buslinien, die in andere
Richtungen verkehren (ohne Schulbus)
·
Standort erschließt Zentralen Versorgungsbereich (ZVB) bzw.
Einzelhandel zur Nahversorgung (bei Bereichen ohne ZVB)
·
Standort erschließt relevante Einrichtung für
Mobilitätseingeschränkte (Werkstätten, Senioreneinrichtungen, Kindergärten,
Schulen)
Kategorie 2 – Weiterer Ausbaubedarf
·
Kategorie 2a – Haltestellen mit
vorrangigem Ausbaubedarf, der nicht bis 2022 realisiert werden konnten
·
Kategorie 2b – Haltestellen des weiteren
Ausbaubedarf
Kategorie 3 – Aktuell kein (weiterer) Ausbaubedarf
·
Kategorie 3a – barrierefrei ausgebaute
Haltestellen
·
Kategorie 3b – Haltestellen außerhalb
dichter baulicher Struktur
·
Kategorie 3c – Haltestellen von
Schulbus- bzw. TaxiBus-Linien
·
Kategorie 3d – Haltestellen zur
Einzelfallprüfung / Sonstige Haltestellen
Bei
Bushaltestellen der Kategorie 3 besteht unter den aktuellen Rahmenbedingungen
derzeit kein (weiterer) barrierefreier Ausbaubedarf. Bei Änderung der
Rahmenbedingungen ist eine erneute Überprüfung erforderlich, und die
Haltestellen können ggf. dann einer anderen Kategorie zugeordnet werden.
Aktueller Sachstand barrierefreier Umbau Bushaltestellen
Der
Umbau verläuft seit Anfang 2020 strukturiert, zuvor wurden Haltestellen nur im
Zusammenhang mit Straßensanierungen umgebaut. Die hohe Anzahl der umzubauenden
Haltestellen ließ es vor dem Hintergrund der personellen und finanziellen
Ausstattung nicht zu, alle Haltestellen bis zum 1. Januar 2022 barrierefrei
umzugestalten.
·
In
2020: Umbau von 14 Bushaltestellen in Kategorie 1
·
In
2021: Umbau von 18 Bushaltestellen in Kategorie 1
·
In
2022: Umbau von 16 Bushaltestellen inkl. Busbahnhof, davon 14 Haltestellen in
Kategorie 1 und 2 Haltestellen in Kategorie 2
·
In
2023: Umbau weiterer 16 Bushaltestellen, davon 10 Haltestellen in Kategorie 1
und 6 Haltestellen in Kategorie 2
o
2
Haltestellen "An der Bummannsburg“ (RT):
Komplett-Neubau, mit Wartehallen mit Dachbegrünung & Fahrradanlehnbügeln,
Ausführung 1.& 2.
Quartal 2023
o
2
Haltestellen "Ebertstraße“ (BK):
Versetzung aus Kurvenbereich heraus, mit Wartehallen mit Dachbegrünung &
Fahrradanlehnbügeln,
Ausführung vorauss. 3.
Quartal 2023
o
2
Haltestellen "Königsberger Straße“ (WD):
für Schnellbus S 40, kompletter Neubau, Ausführung vorauss. 3. Quartal 2023
o
6
Haltestellen im Umfeld des Parkfriedhofes (WD):
mit Wartehallen mit Dachbegrünung & Fahrradanlehnbügeln, Straßenquerungen
werden ebenfalls barrierefrei ausgebaut, Ausführung vorauss. 3. Quartal 2023
o
2
Haltestellen "Zum Oberdorf“ (OA):
Umbau, mit Wartehallen mit Dachbegrünung & Fahrradanlehnbügeln, Ausführung
vorauss. 4. Quartal 2023
o
2
Haltestellen "Anton-Schmaus-Straße“ (BK):
Umbau, mit Neubau Straßenquerung über Werner Straße, Ausführung vorauss. 4.
Quartal 2023
o
Aufstellung
von zunächst 10 Buswartehallen (Anlage 1) mit Dachbegrünung an verschiedenen
Standorten, Ausführung 2023/2024
o
Aufstellung
von zunächst 6 Anlehnmöbeln (Anlage 2) an Standorten, an denen die Gehwegbreite
für Buswartehallen nicht ausreichend ist, Ausführung vorauss. im 3. Quartal
2023
Somit sind bis Ende
2023 64 von 107 durch die Stadt umzubauenden Bushaltestellen barrierefrei
·
2024-2027:
Umbau der verbleibenden 43 städt. Haltestellen, davon allein 19 Haltestellen an
Jahnstraße, Hochstraße und Im Sundern. Dort erfolgt der Haltestellen-Ausbau im
Zuge zukünftiger Straßensanierungen. Die verbleibenden Haltestellen sind
teilweise immer aufwendiger umzubauen, da z.B. Gehwege komplett neu hergestellt
werden müssen.
Umsetzungsbeispiel
„ZOB“
Der
Bergkamener Busbahnhof ist der wichtigste ÖPNV-Knotenpunkt und Umsteigebahnhof
für Buslinien nicht nur in Bergkamen, sondern im gesamten Kreis Unna.
Mittlerweile sind die Umbauarbeiten abgeschossen, um den Busbahnhof auf den
neuesten Stand in Sachen Barrierefreiheit zu bringen. In enger Abstimmung mit
dem Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. und dem Fachbeirat
Inklusion Kreis Unna wurde im Vorfeld ein Umbaukonzept erarbeitet. Die
vorhandene Oberflächenbefestigung wurde teilweise aufgenommen und durch taktile
Leitelemente in Form von „Rippen- und Noppenplatten“ aus Beton ersetzt. So
wurde ein Leitsystem für sehbehinderte Menschen installiert, welches sich an
den Hauptlaufachsen orientiert. Diese Achsen verlaufen zum einen in
West-Ost-Richtung und zum anderen in südlicher Richtung zum Rathausvorplatz.
Davon abzweigend werden die 4 Bussteige, die Wartehallen und die vorhandene
Toilettenanlage erreicht. Zusätzlich werden noch mittels Akustikelementen an
den einzelnen Bussteigen bei Bedarf Fahrgastinformationen wie Ankunfts- und
Abfahrtszeiten, Fahrziele, etc. auf Knopfdruck wiedergeben (Installation durch
Verkehrsbetrieb, steht noch aus).
Des Weiteren wurden die Fahrbahnquerungen barrierefrei ausgebaut. Diese
befinden sich an den Hauptlaufachsen westlich, östlich und südlich vom
Busbahnhof. Im direkten Umfeld des Busbahnhofes wurden darüber hinaus weitere
Bereiche barrierefrei ausgebaut. Im östlichen Bereich erleichtert ein neuer
Fußgängerüberweg das Queren der Hubert-Biernat-Straße. Der Kreisverkehr an der
Hubert-Biernat-Straße / Töddinghauser Straße ist zudem komplett mit taktilen
Leitelementen und behindertengerechten Bordsteinabsenkungen ausgestattet
worden.
Da die Arbeiten abschnittsweise durchgeführt wurden, kam es zu keinen größeren
Beeinträchtigungen des laufenden Betriebes des Busbahnhofes. Fußgänger und
Radfahrer wurden entsprechend an den einzelnen Bauabschnitten vorbeigeführt.
Die Bauzeit betrug 2 Monate und die Kosten der Gesamtmaßnahme beliefen sich auf
rd. 200.000,- €.
Fazit
Barrierefreiheit im
Straßenverkehr ist ein dauerhafter Verbesserungsprozess.
u.a. hervorgerufen
durch
·
steigendes
Bewusstsein in Bevölkerung
·
steigendes
Bewusstsein in Verwaltungen
·
neue
rechtliche Rahmenbedingungen
·
(Lokal)politische
Zielsetzungen
·
begrenzte
Personal-und Finanzmittel
·
Änderungen
im ÖPNV (Änderung von Linienverläufen, Einrichtung neuer Haltestellen und
Buslinien, …)
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Toschläger Technischer Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter T. Treinies |
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