Betreff
Honorarordnung 2023 für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen
Vorlage
12/0957
Aktenzeichen
os-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen.

 

Sachdarstellung:

 

 

1.    Ausgangslage

 

Mit Änderung der Honorarordnung für die Volkshochschule (VHS) der Stadt Bergkamen vom 01.01.2018 zahlt die VHS den Kursleitenden in den Fachbereichen 0 bis 5 je Unterrichtsstunde ein Honorar in Höhe von 20,00 € und im Fachbereich 6, nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen, 23,00 €.

 

Den Kursleitenden in den Integrationskursen, die im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt werden, wird ein Honorar in Höhe von 42,23 € pro Unterrichtsstunde gezahlt. Dieses Honorar wird den zugelassenen Integrationskursträgern – also auch der VHS Bergkamen - seitens des BAMF vorgegeben, ist aber auf Grund der Garantieförderung für die VHS honorarkostendeckend.

 

Es ist geplant, die Honorare nach sechs Jahren zum II. Halbjahr 2023 für die Dozentinnen und Dozenten in den Programmbereich 1 bis 6 zu erhöhen. Es geht zum einen um eine Anpassung an Preis-/und Gehaltsentwicklungen seit 2018, zum anderen darum, die Tätigkeit bei der VHS auch finanziell attraktiv zu halten, um zusätzliches Lehrpersonal zu gewinnen und bereits tätiges Lehrpersonal zu binden. Im Folgenden werden die inhaltlichen und die monetären Aspekte erläutert.

 

Die Arbeit der VHS Bergkamen ist auf Qualität und Qualitätssicherung ausgerichtet. Das bezieht sich insbesondere auf die Qualifizierung der Lehrenden. In den Programmbereichen 0 bis 5 obliegt die Erstellung der Qualifikationsprofile den Hauptamtlichen Pädagogischen Mitarbeiterinnen.

 

Im Programmbereich 6 gibt es klare Vorgaben durch übergeordnete Institutionen oder Auftraggeber (Drittmittelförderung). Die Anforderungen an die Qualifikation der Lehrenden im Programmbereich 6 sind sowohl von Seiten der Bezirksregierung Arnsberg, als auch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sehr hoch.

 

In den Schulabschlusslehrgängen unterrichten dementsprechend nur Fachlehrer und Fachlehrerinnen, die über einen Masterabschluss verfügen. Anders als an Regelschulen, an denen aufgrund des bestehenden Lehrermangels auch Lehrpersonen mit dem Bachelor unterrichten dürfen. Es darf im Zweiten Bildungsweg (ZBW) in der Sekundarstufe I auch nicht, wie an Regelschulen üblich, fachfremd unterrichtet werden. Diese rechtliche Grundlage wirkt sich extrem negativ auf den Lehrbetrieb bei den Schulabschlüssen der VHS Bergkamen aus. Beispielhaft ist hier das Unterrichtsfach Englisch zu nennen, für das auf dem Arbeitsmarkt schon seit einigen Jahren nur wenige bis keine Lehrkräfte zur Verfügung stehen.

 

Deshalb sind zurzeit pensionierte Lehrkräfte oder Lehrkräfte mit Sondergenehmigung der Bezirksregierung im Einsatz. Diese Sondergenehmigung muss allerdings vor Abschluss eines neuen Honorarvertrages neu beantragt werden. Zudem dürfen die Lehrkräfte, die zeitgleich an Regelschulen unterrichten, mit Genehmigung einer Nebentätigkeit nur fünf Unterrichtsstunden pro Woche erteilen.

 

Der Zweite Bildungsweg hat auch an kleineren Volkshochschulen eine Existenzberechtigung, solange junge oder auch ältere Erwachsene keinen Schulabschluss an der Regelschule erworben haben und diese - ab einer bestimmten Altersgrenze - nicht mehr an Berufskollegs aufgenommen werden. Zudem wird es verstärkt um die Beschulung von Zugewanderten gehen, die entweder im Heimatland keinen Schulabschluss erlangt haben oder diese Abschlüsse nicht nachweisen können.

 

Das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) verlangt vergleichbare Qualifikationsprofile. Hier ergibt sich die Bindungsproblematik an die VHS durch das Abwerben von DAZ/DAF-Dozentinnen/Dozenten, durch Festanstellungen an anderen Volkshochschulen oder Regelschulen.

 

Aus Sicht der Volkshochschule Bergkamen ist eine Anpassung der Honorare zum 2. Semester 2023 für den Programmbereich 6 (Schulabschlüsse und Grundbildung/Alphabetisierung) von 23,00 € auf 30,00 € erforderlich. Damit würde sich die VHS Bergkamen den Honorarsätzen der Volkshochschulen im Kreis Unna anpassen.

 

Für die Dozentinnen und Dozenten in den Programmbereichen 1 bis 5 sollte nach sechs Jahren eine Anpassung von 20,00 auf 25,00 Euro erfolgen.

 

 

2.    Finanzielle Auswirkungen

 

Mit Novellierung des Weiterbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (WbG) zum 01.01.2022 wurde die Förderhöhe für nebenamtliche durchgeführte Unterrichtsstunden im Programmbereich 6, nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen, von 23,00 auf 41,00 Euro angehoben. Auf der Basis von 23,00 Euro pro Unterrichtstunde erhielt die VHS Bergkamen 2021 eine Landesförderung in Höhe von 45.586,00 Euro. Auf der Basis von 41,00 Euro pro Unterrichtsstunde lag die Förderung 2022 bei 56.580,00 Euro. Die Ausgabenseite lag 2022 bei 52.026,00 Euro und wird sich bei annähernd gleicher Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden und einer Vergütung der Unterrichtsstunde in Höhe von 30,00 Euro im Jahr 2023 auf ca. 65.000,00 Euro erhöhen. Daraus würde sich ein Zuschussbedarf in Höhe von 12.974,00 Euro ergeben.

 

Leider orientiert sich die Landesförderung für den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I an der vorgesehenen Mindeststundenzahl. Die Teilnehmenden, die die VHS Bergkamen aufnimmt, würden, wenn nur die Mindeststundenzahl erteilt würde, keinen Schulabschluss erlangen. Insbesondere bei den Teilnehmenden für den Ersten Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 9), die die Regelschule häufig nur bis zum 7. oder 8. Jahrgang besucht haben, sind die Wissensdefizite sehr groß und müssen zunächst aufgearbeitet werden.

 

Vorgesehen sind für den ESA (Erster Schulabschluss vorher Hauptschulabschluss nach Klasse 9) und den MSA (Mittlerer Schulabschluss, vorher Fachoberschulreife) 1.080 Unterrichtsstunden. Tatsächlich wurden im Haushaltsjahr 2022 1.665 Unterrichtsstunden durchgeführt. Nur mit diesem hohen Volumen an Unterrichtsstunden können vorhandene Defizite, insbesondere in den Hauptfächern und in der deutschen Sprache, aufgearbeitet werden. Defizite in der deutschen Sprache betreffen nicht nur zugewanderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

 

Teilnehmende, die mit guten Vorkenntnissen zur VHS kommen, schaffen den Mittleren Schulabschluss ohne Probleme innerhalb von zwei Jahren. Teilnehmende mit geringeren Vorkenntnissen können die Schulzeit bei der VHS durch Einzelfachbelegung freiwillig verlängern, um so zu besseren Schulabschlüssen zu gelangen.

 

In den Programmbereichen 1 bis 5 lagen die Honorarkosten im Haushaltsjahr 2022 bei 67.458,00 €. Ausgehend von der gleichen Anzahl der Unterrichtsstunden würden sich die Honorarkosten bei 25,00 € pro Unterrichtsstunde auf 84.325,00 € erhöhen. Daraus ergibt sich ein Differenzbetrag in Höhe von 16.867,00 €.

 

Insgesamt ergibt sich ein Ausgabenplus in Höhe von 29.841,00 €.

 

 

3.    Änderung der Honorarordnung

 

Die neue Honorarordnung ist als Anlage beigefügt. Die Änderungen sind im Text kursiv verfasst.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Ostrowski