Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als
Anlage beigefügte Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
1. Ausgangslage
Mit Änderung der Honorarordnung
für die Volkshochschule (VHS) der Stadt Bergkamen vom 01.01.2018 zahlt die VHS
den Kursleitenden in den Fachbereichen 0 bis 5 je Unterrichtsstunde ein Honorar
in Höhe von 20,00 € und im Fachbereich 6, nachträglicher Erwerb von
Schulabschlüssen, 23,00 €.
Den Kursleitenden in den
Integrationskursen, die im Auftrag des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt werden, wird ein Honorar in Höhe von 42,23 €
pro Unterrichtsstunde gezahlt. Dieses Honorar wird den zugelassenen
Integrationskursträgern – also auch der VHS Bergkamen - seitens des BAMF
vorgegeben, ist aber auf Grund der Garantieförderung für die VHS
honorarkostendeckend.
Es ist geplant, die Honorare nach
sechs Jahren zum II. Halbjahr 2023 für die Dozentinnen und Dozenten in den
Programmbereich 1 bis 6 zu erhöhen. Es geht zum einen um eine Anpassung an
Preis-/und Gehaltsentwicklungen seit 2018, zum anderen darum, die Tätigkeit bei
der VHS auch finanziell attraktiv zu halten, um zusätzliches Lehrpersonal zu
gewinnen und bereits tätiges Lehrpersonal zu binden. Im Folgenden werden die
inhaltlichen und die monetären Aspekte erläutert.
Die Arbeit der VHS Bergkamen ist
auf Qualität und Qualitätssicherung ausgerichtet. Das bezieht sich insbesondere
auf die Qualifizierung der Lehrenden. In den Programmbereichen 0 bis 5 obliegt
die Erstellung der Qualifikationsprofile den Hauptamtlichen Pädagogischen
Mitarbeiterinnen.
Im Programmbereich 6 gibt es
klare Vorgaben durch übergeordnete Institutionen oder Auftraggeber
(Drittmittelförderung). Die Anforderungen an die Qualifikation der Lehrenden im
Programmbereich 6 sind sowohl von Seiten der Bezirksregierung Arnsberg, als
auch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sehr hoch.
In den Schulabschlusslehrgängen
unterrichten dementsprechend nur Fachlehrer und Fachlehrerinnen, die über einen
Masterabschluss verfügen. Anders als an Regelschulen, an denen aufgrund des
bestehenden Lehrermangels auch Lehrpersonen mit dem Bachelor unterrichten
dürfen. Es darf im Zweiten Bildungsweg (ZBW) in der Sekundarstufe I auch nicht, wie an Regelschulen
üblich, fachfremd unterrichtet werden. Diese rechtliche Grundlage wirkt sich
extrem negativ auf den Lehrbetrieb bei den Schulabschlüssen der VHS Bergkamen
aus. Beispielhaft ist hier das Unterrichtsfach Englisch zu nennen, für das auf
dem Arbeitsmarkt schon seit einigen Jahren nur wenige bis keine Lehrkräfte zur
Verfügung stehen.
Deshalb sind zurzeit pensionierte
Lehrkräfte oder Lehrkräfte mit Sondergenehmigung der Bezirksregierung im
Einsatz. Diese Sondergenehmigung muss allerdings vor Abschluss eines neuen
Honorarvertrages neu beantragt werden. Zudem dürfen die Lehrkräfte, die
zeitgleich an Regelschulen unterrichten, mit Genehmigung einer Nebentätigkeit
nur fünf Unterrichtsstunden pro Woche erteilen.
Der Zweite Bildungsweg hat auch
an kleineren Volkshochschulen eine Existenzberechtigung, solange junge oder
auch ältere Erwachsene keinen Schulabschluss an der Regelschule erworben haben
und diese - ab einer bestimmten Altersgrenze - nicht mehr an Berufskollegs
aufgenommen werden. Zudem wird es verstärkt um die Beschulung von Zugewanderten
gehen, die entweder im Heimatland keinen Schulabschluss erlangt haben oder
diese Abschlüsse nicht nachweisen können.
Das BAMF (Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge) verlangt vergleichbare Qualifikationsprofile. Hier ergibt sich
die Bindungsproblematik an die VHS durch das Abwerben von
DAZ/DAF-Dozentinnen/Dozenten, durch Festanstellungen an anderen
Volkshochschulen oder Regelschulen.
Aus Sicht der Volkshochschule
Bergkamen ist eine Anpassung der Honorare zum 2. Semester 2023 für den
Programmbereich 6 (Schulabschlüsse und Grundbildung/Alphabetisierung) von 23,00
€ auf 30,00 € erforderlich. Damit würde sich die VHS Bergkamen den
Honorarsätzen der Volkshochschulen im Kreis Unna anpassen.
Für die Dozentinnen und Dozenten
in den Programmbereichen 1 bis 5 sollte nach sechs Jahren eine Anpassung von
20,00 auf 25,00 Euro erfolgen.
2. Finanzielle Auswirkungen
Mit Novellierung des
Weiterbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (WbG) zum 01.01.2022 wurde die
Förderhöhe für nebenamtliche durchgeführte Unterrichtsstunden im
Programmbereich 6, nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen, von 23,00 auf
41,00 Euro angehoben. Auf der Basis von 23,00 Euro pro Unterrichtstunde erhielt
die VHS Bergkamen 2021 eine Landesförderung in Höhe von 45.586,00 Euro. Auf der
Basis von 41,00 Euro pro Unterrichtsstunde lag die Förderung 2022 bei 56.580,00
Euro. Die Ausgabenseite lag 2022 bei 52.026,00 Euro und wird sich bei annähernd
gleicher Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden und einer Vergütung der
Unterrichtsstunde in Höhe von 30,00 Euro im Jahr 2023 auf ca. 65.000,00 Euro
erhöhen. Daraus würde sich ein Zuschussbedarf in Höhe von 12.974,00 Euro
ergeben.
Leider orientiert sich die
Landesförderung für den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen der
Sekundarstufe I an der vorgesehenen Mindeststundenzahl. Die Teilnehmenden, die
die VHS Bergkamen aufnimmt, würden, wenn nur die Mindeststundenzahl erteilt
würde, keinen Schulabschluss erlangen. Insbesondere bei den Teilnehmenden für
den Ersten Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 9), die die
Regelschule häufig nur bis zum 7. oder 8. Jahrgang besucht haben, sind die
Wissensdefizite sehr groß und müssen zunächst aufgearbeitet werden.
Vorgesehen sind für den ESA
(Erster Schulabschluss vorher Hauptschulabschluss nach Klasse 9) und den MSA
(Mittlerer Schulabschluss, vorher Fachoberschulreife) 1.080 Unterrichtsstunden.
Tatsächlich wurden im Haushaltsjahr 2022 1.665 Unterrichtsstunden durchgeführt.
Nur mit diesem hohen Volumen an Unterrichtsstunden können vorhandene Defizite,
insbesondere in den Hauptfächern und in der deutschen Sprache, aufgearbeitet
werden. Defizite in der deutschen Sprache betreffen nicht nur zugewanderte
Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Teilnehmende, die mit guten
Vorkenntnissen zur VHS kommen, schaffen den Mittleren Schulabschluss ohne
Probleme innerhalb von zwei Jahren. Teilnehmende mit geringeren Vorkenntnissen
können die Schulzeit bei der VHS durch Einzelfachbelegung freiwillig
verlängern, um so zu besseren Schulabschlüssen zu gelangen.
In den Programmbereichen 1 bis 5
lagen die Honorarkosten im Haushaltsjahr 2022 bei 67.458,00 €. Ausgehend von
der gleichen Anzahl der Unterrichtsstunden würden sich die Honorarkosten bei
25,00 € pro Unterrichtsstunde auf 84.325,00 € erhöhen. Daraus ergibt sich ein
Differenzbetrag in Höhe von 16.867,00 €.
Insgesamt ergibt sich ein
Ausgabenplus in Höhe von 29.841,00 €.
3. Änderung der Honorarordnung
Die neue Honorarordnung ist als
Anlage beigefügt. Die Änderungen sind im Text kursiv verfasst.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Ostrowski |
|