Betreff
Ersatzwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbh
Vorlage
12/0954
Aktenzeichen
10.25.01.007-ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen wählt Herrn Jens Toschläger als Vertreter der Verwaltung zum stellvertretenden Mitglied in den Aufsichtsrat der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH.

Sachdarstellung:

 

Entsprechend § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH besteht der Aufsichtsrat aus 17 Mitgliedern.

 

Er setzt sich zusammen aus

 

a)         dem Landrat oder einem von ihm bestellten Vertreter,

 

b)         aus fünf weiteren Mitgliedern, die der Kreis entsendet und

 

c)         aus Mitgliedern der Gesellschafter.

 

Die Mitglieder zu c) werden in der Weise bestellt, dass die Gesellschafter mit einer Stammeinlage bis zu 200.000,00 EUR je ein Mitglied und mit einer Stammeinlage über 200.000,00 EUR je zwei Mitglieder entsenden.

 

Die Stadt Bergkamen hat eine Stammeinlage von 364.000 €.

 

Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist auf Vorschlag der Gesellschafter durch die Gesellschafterversammlung eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu wählen (§ 12 Abs. 2 Gesellschaftervertrag UKBS).

 

Gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen.

 

Bei unmittelbaren Beteiligungen vertritt, gem. § 113 Abs. 2 GO NRW, ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den in § 113 Abs. 1 GO NRW genannten Gremien. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Die Sätze 1 und 2 des § 113 Abs. 2 GO NRW gelten für mittelbare Beteiligungen entsprechend, sofern nicht ähnlich wirksame Vorkehrungen zur Sicherung hinreichender gemeindlicher Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten getroffen werden.


Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 50 Abs. 3 GO NRW) durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz des Bürgermeisters ist – wie im Übrigen auch derjenige der von ihm vorgeschlagene Bedienstete – nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen, da er kraft Gesetzes allein und ausschließlich aufgrund seiner Funktion die Interessen der Gemeinde in anderen Unternehmen oder Einrichtungen wahren soll (Kommentar Cronauge, § 113 Abs. V. 4., GO NRW). Nach den Regelungen des § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW ist der Rat verpflichtet, den Bürgermeister bzw. den von ihm vorgeschlagenen Bediensteten zu benennen. Der Bürgermeister hat bei seinem Personalvorschlag die Qualifikation der vorgeschlagenen Bediensteten zu berücksichtigen.

 

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 von Seiten der Verwaltung den Beigeordneten und Stadtkämmerer Marc Alexander Ulrich zum stellvertretenden Mitglied in den Aufsichtsrat der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH gewählt.

 

Die Verwaltung teilt folgende Änderung mit:

 

Mitglied:                                                                     Herr Bernd Schäfer

                                                                                  (wie bisher)

 

Stellvertretung:                                                          Herr Jens Toschläger

                                                                                  (bisher: Marc Alexander Ulrich)

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer