Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die Stadt hat mit
der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen am 17.05.2006 einen
Gestattungsvertrag geschlossen, der die Fernwärmeversorgung im Stadtgebiet
regeln soll und unter anderem Einzelheiten zur Inanspruchnahme hierfür
erforderlicher städtischer Grundstücke enthält. Im Gegensatz zu den
Konzessionsverträgen für Gas, Wasser und Strom fällt dieser Gestattungsvertrag
nicht unter den Geltungsbereich des Energiewirtschaftsgesetzes, sondern stellt
eine privatrechtliche Vereinbarung in Form eines Wegenutzungsvertrages dar. Der
Vertrag ist zeitlich befristet und endet am 31.12.2023.
Der neu abzuschließende Gestattungsvertrag wurde inhaltlich im
Wesentlichen an den derzeitigen Vertrag angelehnt. Das der GSW eingeräumte
Recht zur Verlegung und zum Betrieb von Fernwärmeleitungen ist hierbei nicht
ausschließlich. Dies bietet auch anderen Energieversorgern die Möglichkeit,
Leitungsnetze zu betreiben. Durch den abzuschließenden Gestattungsvertrag
werden grundbuchliche Belastungen städtischer Grundstücke nicht begründet.
Wesentliche Änderungen zum derzeit bestehenden Gestattungsvertrag ergeben sich
wie folgt:
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Derzeit werden im Stadtgebiet
lediglich der Bereich der „Alten Kolonie“ und die in den 70er Jahren erstellten
Teile des neuen Stadtzentrums westlich, südlich und nördlich des Rathauses
durch die GSW mit Fernwärme versorgt. Zwei weitere private Betreiber im
Stadtgebiet beliefern die Hans-Böckler-Siedlung in Oberaden sowie die
Heidesiedlung in Weddinghofen.
Da der Ausbau der Fernwärme im Rahmen der Planung und Entwicklung des
zukünftigen Stadtgebietes einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der
Wärmeversorgung leistet, soll sich der Nachfolgevertrag des zum 31.12.2023
auslaufenden Gestattungsvertrages auf das gesamte Stadtgebiet erstrecken.
Aktuell sind hierbei die Planungen zur künftigen "Wasserstadt Aden“ sowie
des Bebauungsplangebietes „OA 125 Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ zu
benennen.
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Um sowohl den GSW im Hinblick
auf die Amortisation ihrer Investitionen in das Fernwärmenetz einen
wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen als auch eine langfristige
Versorgungssicherheit für die betroffenen Nutzer sicherzustellen, soll die
Vertragslaufzeit des Nachfolgevertrages auf 30 Jahre erhöht werden.
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Das von der GSW zu zahlende
Gestattungsentgelt ist derzeit auf einen festen Prozentsatz auf die
Umsatzerlöse festgelegt. Durch die geplante Neuregelung der Bemessungsgrundlage
des Gestattungsentgeltes in analoger Anwendung des § 2 der
Konzessionsabgabeverordnung kann sich künftig auch ein geringfügiger
finanzieller Vorteil für die Stadt Bergkamen ergeben.
Als
echte Alternative zu Gas und Öl ist die Fernwärme, weil sie meistens als
zusätzliche Energie während der Stromerzeugung entsteht, umweltverträglicher
als andere Heizarten. Durch den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien
leistet die Fernwärme künftig einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz. Diesem
Umstand soll auch der geplante Abschluss des Nachfolgevertrages mit der GSW
Rechnung tragen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Toschläger Techn. Beigeordneter |
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Amtsleiter Brauner |
Sachbearbeiter Teise |
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