Betreff
Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen zur Nutzung städtischer Grundstücke für die Verlegung und den Betrieb von Fernwärmeleitungen im Stadtgebiet
Vorlage
12/0953
Aktenzeichen
tei
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt hat mit der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen am 17.05.2006 einen Gestattungsvertrag geschlossen, der die Fernwärmeversorgung im Stadtgebiet regeln soll und unter anderem Einzelheiten zur Inanspruchnahme hierfür erforderlicher städtischer Grundstücke enthält. Im Gegensatz zu den Konzessionsverträgen für Gas, Wasser und Strom fällt dieser Gestattungsvertrag nicht unter den Geltungsbereich des Energiewirtschaftsgesetzes, sondern stellt eine privatrechtliche Vereinbarung in Form eines Wegenutzungsvertrages dar. Der Vertrag ist zeitlich befristet und endet am 31.12.2023.

 

Der neu abzuschließende Gestattungsvertrag wurde inhaltlich im Wesentlichen an den derzeitigen Vertrag angelehnt. Das der GSW eingeräumte Recht zur Verlegung und zum Betrieb von Fernwärmeleitungen ist hierbei nicht ausschließlich. Dies bietet auch anderen Energieversorgern die Möglichkeit, Leitungsnetze zu betreiben. Durch den abzuschließenden Gestattungsvertrag werden grundbuchliche Belastungen städtischer Grundstücke nicht begründet. Wesentliche Änderungen zum derzeit bestehenden Gestattungsvertrag ergeben sich wie folgt:

 

·      Derzeit werden im Stadtgebiet lediglich der Bereich der „Alten Kolonie“ und die in den 70er Jahren erstellten Teile des neuen Stadtzentrums westlich, südlich und nördlich des Rathauses durch die GSW mit Fernwärme versorgt. Zwei weitere private Betreiber im Stadtgebiet beliefern die Hans-Böckler-Siedlung in Oberaden sowie die Heidesiedlung in Weddinghofen.
Da der Ausbau der Fernwärme im Rahmen der Planung und Entwicklung des zukünftigen Stadtgebietes einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung leistet, soll sich der Nachfolgevertrag des zum 31.12.2023 auslaufenden Gestattungsvertrages auf das gesamte Stadtgebiet erstrecken. Aktuell sind hierbei die Planungen zur künftigen "Wasserstadt Aden“ sowie des Bebauungsplangebietes „OA 125 Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ zu benennen.

·      Um sowohl den GSW im Hinblick auf die Amortisation ihrer Investitionen in das Fernwärmenetz einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen als auch eine langfristige Versorgungssicherheit für die betroffenen Nutzer sicherzustellen, soll die Vertragslaufzeit des Nachfolgevertrages auf 30 Jahre erhöht werden.

·      Das von der GSW zu zahlende Gestattungsentgelt ist derzeit auf einen festen Prozentsatz auf die Umsatzerlöse festgelegt. Durch die geplante Neuregelung der Bemessungsgrundlage des Gestattungsentgeltes in analoger Anwendung des § 2 der Konzessionsabgabeverordnung kann sich künftig auch ein geringfügiger finanzieller Vorteil für die Stadt Bergkamen ergeben.

 


Als echte Alternative zu Gas und Öl ist die Fernwärme, weil sie meistens als zusätzliche Energie während der Stromerzeugung entsteht, umweltverträglicher als andere Heizarten. Durch den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien leistet die Fernwärme künftig einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz. Diesem Umstand soll auch der geplante Abschluss des Nachfolgevertrages mit der GSW Rechnung tragen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Toschläger

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Brauner

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Teise