Betreff
Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Aufwendung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für die Bereitstellung einer Containeranlage als Ersatzstandort für die AWO-Kindertageseinrichtung „Springmäuse“ in Weddinghofen
Vorlage
12/0928
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt eine erhebliche außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW auf der Buchungsstelle 06.36.13.531801 – Zuweisungen für laufende Zwecke – KiTa Springmäuse in Höhe von 90.078 € für die Bereitstellung einer Containeranlage als Ersatzstandort für die AWO-Kindertageseinrichtung „Springmäuse“ in Bergkamen-Weddinghofen.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen auf der Buchungsstelle 16.61.02.551700 – Zinsaufwendungen an Kreditinstitute.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Kindertageseinrichtung „Springmäuse“, Am Südhang 9 in Bergkamen-Weddinghofen ist eine 4gruppige Kindertageseinrichtung mit 90 Plätzen in Trägerschaft der AWO. Die Einrichtung ist ein zertifiziertes Familienzentrum.

 

Das Gebäude und das Grundstück sind Eigentum der Stadt Bergkamen und wurden der AWO für den Betrieb der Kindertageseinrichtung überlassen.

 

Massive Schäden am Gebäude haben dazu geführt, dass eine umfangreiche Baumaßnahme notwendig ist, die nicht im laufenden Betrieb ausgeführt werden kann. Der Umfang der Beschädigung des Gebäudes erfordert einen schnellstmöglichen Maßnahmenbeginn.

 

Ausführliche Gespräche mit der AWO und den zuständigen Mitarbeitenden des Baudezernates der Stadt Bergkamen haben ergeben, dass allein durch die Aufstellung von Containern an einem Ausweichstandort der Weiterbetrieb der Kindertageseinrichtung ermöglicht werden kann.

 

Die UKBS wird der AWO eine Modulanlage zur Verfügung stellen können. Das Raumprogramm und die sich daraus ergebende notwendige Fläche der Anlage wurden zwischen der AWO und dem Landesjugendamt abgestimmt. Sie beträgt 710 qm.

 

Die AWO geht von einer Nutzungszeit von 24 Monaten aus.

 

Eine umfangreiche Markterkundung hat ergeben, dass der günstigste Mietpreis einer solchen Anlage derzeit bei 52 € pro qm liegt. Tendenziell steigt der Mietpreis für Container, so dass bei Verzögerung der Maßnahme mit höheren Preisen zu rechnen ist.

 

Das Land NRW gewährt gem. § 34 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) i.V.m. § 7 der Durchführungsverordnung zum Kinderbildungsgesetz (DVO-KiBiz) einen Mietzuschuss für angemietete Kindertageseinrichtungen von derzeit 9,02 € pro Quadratmeter, der sich um die Fortschreibungsrate nach § 37 KiBiz ab dem 01.08.2023 auf 9,71 € pro qm erhöht.

 

Zwischen der Landesförderung und der tatsächlichen Mietzahlung besteht eine Differenz in Höhe von 42,29 € pro qm und somit eine Unterdeckung in Höhe von 30.025,90 € monatlich für die komplette Anlage von 710 qm.

 

Die AWO geht in Ihrem Antragsschreiben von einer Nutzung ab dem 01.10.2023 aus. Für das Jahr 2023 (Oktober – Dezember) berechnet sich eine Finanzierungslücke in Höhe von 90.077,70 €.


Die AWO beantragt mit Schreiben vom 17.03.2023 die Übernahme der nicht durch den Landeszuschuss zu den KiTa-Betriebskosten gedeckten Mietzahlung für die Modularanlage.

 

Um die Betreuung der 90 Kinder in der Kindertageseinrichtung sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, zur Deckung der Kosten im Jahr 2023 eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 90.078 € zu genehmigen. Der Betrag in Höhe von 360.311 € für 2024 und in Höhe von 270.233 € für 2025 soll als freiwilliger Zuschuss übernommen und bei der Mittelanforderung für die Jahre berücksichtigt werden.

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

90.078,00 €

Produkt-/Sachkonto:             

 

06.36.13.531801 – Zuweisungen für laufende Zwecke KiTa Springmäuse

 

 

Folgekosten pro Monat:                                                                                    

30.025,90 € für 21 Monate (ab 01.01.2024)

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

16.31.02.551700 – Zinsaufwendungen an Kreditinstitute

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 ./.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Christine Busch

Erste Beigeordnete

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Marc Alexander Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Stv. Amtsleiter

 

 

 

 

Scharwey

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Haeske