Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt eine erhebliche außerplanmäßige
Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW auf der Buchungsstelle
06.36.13.531801 – Zuweisungen für laufende Zwecke – KiTa Springmäuse in Höhe
von 90.078 € für die Bereitstellung einer
Containeranlage als Ersatzstandort für die AWO-Kindertageseinrichtung
„Springmäuse“ in Bergkamen-Weddinghofen.
Die
Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen auf der Buchungsstelle 16.61.02.551700
– Zinsaufwendungen an Kreditinstitute.
Sachdarstellung:
Das Gebäude und das Grundstück sind Eigentum
der Stadt Bergkamen und wurden der AWO für den Betrieb der
Kindertageseinrichtung überlassen.
Massive Schäden am Gebäude haben dazu
geführt, dass eine umfangreiche Baumaßnahme notwendig ist, die nicht im
laufenden Betrieb ausgeführt werden kann. Der Umfang der Beschädigung des
Gebäudes erfordert einen schnellstmöglichen Maßnahmenbeginn.
Ausführliche Gespräche mit der AWO und den
zuständigen Mitarbeitenden des Baudezernates der Stadt Bergkamen haben ergeben,
dass allein durch die Aufstellung von Containern an einem Ausweichstandort der
Weiterbetrieb der Kindertageseinrichtung ermöglicht werden kann.
Die UKBS wird der AWO eine Modulanlage zur
Verfügung stellen können. Das Raumprogramm und die sich daraus ergebende
notwendige Fläche der Anlage wurden zwischen der AWO und dem Landesjugendamt
abgestimmt. Sie beträgt 710 qm.
Die AWO geht von einer Nutzungszeit von 24 Monaten aus.
Eine umfangreiche Markterkundung
hat ergeben, dass der günstigste Mietpreis einer solchen Anlage derzeit bei 52
€ pro qm liegt. Tendenziell steigt der Mietpreis für Container, so dass bei
Verzögerung der Maßnahme mit höheren Preisen zu rechnen ist.
Das Land NRW gewährt gem. § 34 Abs. 1
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) i.V.m. § 7 der Durchführungsverordnung zum
Kinderbildungsgesetz (DVO-KiBiz) einen Mietzuschuss für angemietete
Kindertageseinrichtungen von derzeit 9,02 € pro Quadratmeter, der sich um die
Fortschreibungsrate nach § 37 KiBiz ab dem 01.08.2023 auf 9,71 € pro qm erhöht.
Zwischen der Landesförderung und der tatsächlichen Mietzahlung besteht eine Differenz in Höhe von
42,29 € pro qm und somit eine Unterdeckung in Höhe von
30.025,90 € monatlich für die komplette Anlage von 710 qm.
Die AWO geht in Ihrem Antragsschreiben von
einer Nutzung ab dem 01.10.2023 aus. Für das Jahr
2023 (Oktober – Dezember) berechnet sich eine Finanzierungslücke in Höhe von
90.077,70 €.
Die AWO beantragt mit Schreiben vom 17.03.2023 die Übernahme der nicht durch den Landeszuschuss
zu den KiTa-Betriebskosten gedeckten Mietzahlung für die Modularanlage.
Um die Betreuung der 90 Kinder in der Kindertageseinrichtung
sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, zur Deckung der Kosten im Jahr
2023 eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 90.078 € zu genehmigen. Der Betrag in Höhe von 360.311 € für 2024 und in Höhe von
270.233 € für 2025 soll als freiwilliger Zuschuss übernommen und bei der
Mittelanforderung für die Jahre berücksichtigt werden.
Kostendarstellung: |
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Kosten/Erlöse: |
90.078,00 € |
Produkt-/Sachkonto: 06.36.13.531801 – Zuweisungen für laufende Zwecke KiTa Springmäuse |
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Folgekosten pro Monat:
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30.025,90 € für 21 Monate (ab
01.01.2024) |
Mittelverfügbarkeit: |
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Deckungsvorschlag: |
16.31.02.551700 – Zinsaufwendungen an Kreditinstitute |
Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ |
./. |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Christine Busch Erste Beigeordnete |
Der Bürgermeister In Vertretung Marc Alexander Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Stv. Amtsleiter Scharwey |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
Sichtvermerk StA 20 Haeske |