Betreff
Neufassung der Dienstanweisung für die Erhebung von Einnahmen im baren Zahlungsverkehr und durch Kartenzahlung
Vorlage
12/0924
Aktenzeichen
sey-ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Die Dienstanweisung gilt für die Annahme von Einnahmen, die aufgrund der §§ 4, 5 und 6 Kommunalabgabengesetz NRW vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1029); nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW vom 03.07.2001 (GV. NRW. S. 262) oder nach anderen staatlichen oder gemeindlichen Rechtsgrundlagen erhoben werden.

 

Aufgrund von Gesetzesänderungen ist die Dienstanweisung anzupassen. Weiterhin wurden, aufgrund von Übersichtlichkeit und geänderten internen Verwaltungsabläufen, Konkretisierungen der anzuwendenden Verfahren eingefügt.

 

Daher ist die bisherige Dienstanweisung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren im baren Zahlungsverkehr und durch Kartenzahlung (EC-Karte) vom 19.02.2018 außer Kraft zu setzen und durch eine neue Dienstanweisung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren im baren Zahlungsverkehr und durch Kartenzahlung der Stadt Bergkamen zu ersetzen.

 

Gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3 KomHVO NRW ist die Dienstanweisung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren im baren Zahlungsverkehr und durch Kartenzahlung der Stadt Bergkamen dem Vertretungsorgan zur Kenntnis zu geben.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer