Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die
Dienstanweisung gilt für die Annahme von Einnahmen, die aufgrund der §§ 4, 5
und 6 Kommunalabgabengesetz NRW vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1029); nach der
Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW vom 03.07.2001 (GV. NRW. S. 262)
oder nach anderen staatlichen oder gemeindlichen Rechtsgrundlagen erhoben
werden.
Aufgrund
von Gesetzesänderungen ist die Dienstanweisung anzupassen. Weiterhin wurden,
aufgrund von Übersichtlichkeit und geänderten internen Verwaltungsabläufen,
Konkretisierungen der anzuwendenden Verfahren eingefügt.
Daher ist
die bisherige Dienstanweisung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren im baren
Zahlungsverkehr und durch Kartenzahlung (EC-Karte) vom 19.02.2018 außer Kraft
zu setzen und durch eine neue Dienstanweisung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren
im baren Zahlungsverkehr und durch Kartenzahlung der Stadt Bergkamen zu
ersetzen.
Gemäß § 32
Abs. 1 Satz 3 KomHVO NRW ist die Dienstanweisung für die Erhebung von
Verwaltungsgebühren im baren Zahlungsverkehr und durch Kartenzahlung der Stadt
Bergkamen dem Vertretungsorgan zur Kenntnis zu geben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Scheerer |
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