hier: Förderantragstellung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Verwaltung zu beauftragen, einen Fördermittelantrag zu dem Programm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) zu stellen, um Machbarkeitsstudien für potenzielle Betrachtungsräume durchführen zu lassen.
Sachdarstellung:
Hintergrund
des Förderprogramms Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft
(KRIS):
Für das Ruhrkonferenz-Projekt „Klimaresiliente Region
mit internationaler Strahlkraft“ hat das Ministerium für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
(MLV NRW) ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung aufgelegt.
Gemeinsam mit den Wasserverbänden (Emschergenossenschaft, Lippeverband,
Ruhrverband, Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft, Niersverband)
sollen darüber sowie über ergänzende Förderungen bis 2030 rund 250 Millionen
Euro in entsprechende Projekte im Ruhrgebiet investiert werden. Gefördert
werden Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr
(RVR).
Die Kommunen verpflichten sich, bis 2030 rund 25
Prozent der befestigten Flächen in ausgewiesenen Betrachtungsräumen von der
Mischwasserkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um zehn
Prozentpunkte zu steigern. Betrachtungsräume können jegliche Quartiere mit
klimawandelbedingten Defiziten sein, denen mit wasserbezogenen Maßnahmen
begegnet werden kann und in denen durch gebündelte Maßnahmen messbare Effekte
erzielt werden können.
Das Land fördert bis Ende 2023 die vorgeschriebene
Festlegung von Betrachtungsräumen (Konzepte) sowie bis Ende 2030 die Umsetzung
von Maßnahmenbündeln in diesen Gebieten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit,
wasserwirtschaftlich relevante Einzelprojekte außerhalb dieser Räume oder
innerhalb potenzieller, noch nicht festgelegter Betrachtungsräume über das
Förderprogramm zu finanzieren. Kleine, private Einzelmaßnahmen sind hier nicht
förderfähig.
Ab 2024 erhalten nur noch solche Kommunen
Fördermittel, die mindestens einen Betrachtungsraum definiert haben.
Die Förderantragstellung erfolgt im gesamten RVR-Raum
über die Serviceorganisation der Emschergenossenschaft. Das dortige Team prüft
Förderfähigkeit und -würdigkeit des Projekts und berät über Möglichkeiten und
Prozedere. Maßnahmenträger können die Kommunen sein, aber auch Private:
Unternehmen, Vereine, Institutionen und Bürger:innen.
Die Höhe des Förderzuschusses durch das Land beträgt
60 Prozent der Kosten, Emschergenossenschaft und Lippeverband stocken im
jeweiligen Verbandsgebiet die Förderung für Private oder Gewerbliche auf bis zu
90 Prozent und für kommunale Maßnahmenträger auf bis zu 100 Prozent auf, so
dass für letztere kein Eigenanteil mehr anfällt. Dabei sind Bagatellgrenzen zu
berücksichtigen: Eine Förderung im Einzelfall wird nur gewährt, wenn sie mehr
als 2.000 Euro beträgt, bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und dem RVR muss die
Förderung für die Maßnahme mehr als 12.500 Euro betragen.
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
Flächenentsiegelung, Mulden/Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-Versickerung,
Rigolenversickerung, Baumrigolen, Extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung
mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne, Niederschlagswasserzuführung
zum Gewässer, Intensivierung der Flächenbegrünung und Baumpflanzungen mit
Versorgung über Niederschlagswasser, Machbarkeitsstudien.
Die Richtlinie für die KRIS-Förderung ist im
Frühjahr 2022 in Kraft getreten und bis zum Dezember 2030 gültig.
Antragstellung:
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt mindestens
eine Machbarkeitsstudie zur Festlegung von Betrachtungsräumen durchführen zu
lassen. Dabei soll geprüft werden, ob in diesen potenziellen Betrachtungsräumen
die geförderten 25 Prozent Abkopplung der befestigten Flächen möglich ist. Um
derartige Betrachtungsräume zu identifizieren, werden u.a. das Schulamt, der
Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB) sowie der EntsorgungsBetriebBergkamen
(EBB) zum Erarbeitungsprozess des Förderantrags beteiligt.
Die finale räumliche Festlegung der
Betrachtungsräume erfolgt durch die Stadt Bergkamen in Abstimmung mit der
Steuerungsstelle von Lippe-Verband/Emscher-Genossenschaft. Im Vordergrund der
Untersuchungen soll der Aspekt der Entsiegelung und einer anschließend qualitativen
Begrünung von kommunalen Flächen stehen. Ziel ist es mit punktuellen
Flächenentsiegelungen das Stadtgebiet resilienter gegen Starkregenereignisse
und Trockenheit zu gestalten und gleichzeitig die „Grüne Infrastruktur“ der
Stadt weiter auszubauen. Solche Klimaanpassungsmaßnahmen stehen im Einklang mit
den Empfehlungen der „Bergkamener Klimaanalyse“ (Drucksachennummer: 12/0632),
welche die unterschiedlichen Hitzebelastungen in den Siedlungsräumen verortet
und somit bereits fachliche Hinweise auf potenzielle Betrachtungsräume vorgibt.
Werden die durch die Machbarkeitsstudien zu
erwartenden Maßnahmen und Projekte umgesetzt, sind die klimarelevanten
Auswirkungen in einem sehr hohen Maß positiv, da große Flächen von der
Mischwasserkanalisation abgekoppelt werden und anschließend begrünte und
entsiegelte Flächen entstehen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Jens Toschläger Technischer Beigeordneter |
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Stabsstellenleitung Raupach |
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