Betreff
Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS)
hier: Förderantragstellung
Vorlage
12/0920
Aktenzeichen
61nrau
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Verwaltung zu beauftragen, einen Fördermittelantrag zu dem Programm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) zu stellen, um Machbarkeitsstudien für potenzielle Betrachtungsräume durchführen zu lassen.

 

Sachdarstellung:

 

Hintergrund des Förderprogramms Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS):

 

Für das Ruhrkonferenz-Projekt „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung aufgelegt. Gemeinsam mit den Wasserverbänden (Emschergenossenschaft, Lippeverband, Ruhrverband, Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft, Niersverband) sollen darüber sowie über ergänzende Förderungen bis 2030 rund 250 Millionen Euro in entsprechende Projekte im Ruhrgebiet investiert werden. Gefördert werden Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR).

 

Die Kommunen verpflichten sich, bis 2030 rund 25 Prozent der befestigten Flächen in ausgewiesenen Betrachtungsräumen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um zehn Prozentpunkte zu steigern. Betrachtungsräume können jegliche Quartiere mit klimawandelbedingten Defiziten sein, denen mit wasserbezogenen Maßnahmen begegnet werden kann und in denen durch gebündelte Maßnahmen messbare Effekte erzielt werden können.

 

Das Land fördert bis Ende 2023 die vorgeschriebene Festlegung von Betrachtungsräumen (Konzepte) sowie bis Ende 2030 die Umsetzung von Maßnahmenbündeln in diesen Gebieten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, wasserwirtschaftlich relevante Einzelprojekte außerhalb dieser Räume oder innerhalb potenzieller, noch nicht festgelegter Betrachtungsräume über das Förderprogramm zu finanzieren. Kleine, private Einzelmaßnahmen sind hier nicht förderfähig.

 

Ab 2024 erhalten nur noch solche Kommunen Fördermittel, die mindestens einen Betrachtungsraum definiert haben.

 

Die Förderantragstellung erfolgt im gesamten RVR-Raum über die Serviceorganisation der Emschergenossenschaft. Das dortige Team prüft Förderfähigkeit und -würdigkeit des Projekts und berät über Möglichkeiten und Prozedere. Maßnahmenträger können die Kommunen sein, aber auch Private: Unternehmen, Vereine, Institutionen und Bürger:innen.

 

Die Höhe des Förderzuschusses durch das Land beträgt 60 Prozent der Kosten, Emschergenossenschaft und Lippeverband stocken im jeweiligen Verbandsgebiet die Förderung für Private oder Gewerbliche auf bis zu 90 Prozent und für kommunale Maßnahmenträger auf bis zu 100 Prozent auf, so dass für letztere kein Eigenanteil mehr anfällt. Dabei sind Bagatellgrenzen zu berücksichtigen: Eine Förderung im Einzelfall wird nur gewährt, wenn sie mehr als 2.000 Euro beträgt, bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und dem RVR muss die Förderung für die Maßnahme mehr als 12.500 Euro betragen.


Förderfähig sind folgende Maßnahmen: Flächenentsiegelung, Mulden/Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-Versickerung, Rigolenversickerung, Baumrigolen, Extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne, Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer, Intensivierung der Flächenbegrünung und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser, Machbarkeitsstudien.

 

Die Richtlinie für die KRIS-Förderung ist im Frühjahr 2022 in Kraft getreten und bis zum Dezember 2030 gültig.

 

Antragstellung:

 

Die Stadt Bergkamen beabsichtigt mindestens eine Machbarkeitsstudie zur Festlegung von Betrachtungsräumen durchführen zu lassen. Dabei soll geprüft werden, ob in diesen potenziellen Betrachtungsräumen die geförderten 25 Prozent Abkopplung der befestigten Flächen möglich ist. Um derartige Betrachtungsräume zu identifizieren, werden u.a. das Schulamt, der Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB) sowie der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) zum Erarbeitungsprozess des Förderantrags beteiligt.

 

Die finale räumliche Festlegung der Betrachtungsräume erfolgt durch die Stadt Bergkamen in Abstimmung mit der Steuerungsstelle von Lippe-Verband/Emscher-Genossenschaft. Im Vordergrund der Untersuchungen soll der Aspekt der Entsiegelung und einer anschließend qualitativen Begrünung von kommunalen Flächen stehen. Ziel ist es mit punktuellen Flächenentsiegelungen das Stadtgebiet resilienter gegen Starkregenereignisse und Trockenheit zu gestalten und gleichzeitig die „Grüne Infrastruktur“ der Stadt weiter auszubauen. Solche Klimaanpassungsmaßnahmen stehen im Einklang mit den Empfehlungen der „Bergkamener Klimaanalyse“ (Drucksachennummer: 12/0632), welche die unterschiedlichen Hitzebelastungen in den Siedlungsräumen verortet und somit bereits fachliche Hinweise auf potenzielle Betrachtungsräume vorgibt.

 

Werden die durch die Machbarkeitsstudien zu erwartenden Maßnahmen und Projekte umgesetzt, sind die klimarelevanten Auswirkungen in einem sehr hohen Maß positiv, da große Flächen von der Mischwasserkanalisation abgekoppelt werden und anschließend begrünte und entsiegelte Flächen entstehen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Jens Toschläger

Technischer Beigeordneter

 

 

Stabsstellenleitung

 

 

 

 

Raupach