Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 GO NRW
hier: Flächendeckende Ausstattung der 5. Jahrgänge ab dem Schuljahr 2023/24 mit iPads an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Bergkamen
Vorlage
12/0906
Aktenzeichen
blae-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen den folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt eine erhebliche überplanmäßige Auszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für die Beschaffung von I-Pads für alle Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang im Schuljahr 2023/24 an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Bergkamen.

 

Die erhebliche überplanmäßige Auszahlung ergibt sich bei folgenden Buchungsstellen:

 

03.21.03/0044.783101 Ausstattung „Neue Medien“ Frh.-v.-Stein-Realschule                  17.200,-- €

03.21.03/0046.783101 Ausstattung „Neue Medien“ Realschule Oberaden                       17.900,-- €

03.21.04/0049.783101 Ausstattung „Neue Medien“ Städt. Gymnasium                             29.700,-- €

03.21.05/0060.783101 Ausstattung „Neue Medien“ W.-Brand-Gesamtschule                 21.250,-- €

insgesamt:                                                                                                                                                    86.050,-- €

 

Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Buchungsstelle 03.21.01/0127.785100 – Neubau OGS Schillerschule.

 

Sachdarstellung:

 

I.       Notwendigkeit/Gesamtbedarf

 

Der am 24.09.2020 durch den Rat beschlossene "Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Bergkamen" (Drucksache Nr. 11/1986) sieht eine Ausstattung bei digitalen Unterrichtsmitteln von 1 Endgerät je 4 Schüler/-innen vor. Dies war der im Jahr 2020 als ausreichend betrachtete Standard. Allerdings war auch damals schon die Rede davon, dass sich langfristig eine 1:1 Relation von Endgerät zu Schüler ergeben würde (siehe Punkt 4.7 Medienentwicklungsplan).

 

Aktuell wird dieses Thema auf breiter schulfachlicher Ebene diskutiert. In der Januarausgabe der Schulwelt NRW z. B., dem offiziellen Informationsmedium (incl. Amtsblatt) des Ministeriums für Schule und Bildung NRW, wird eine mittelfristig anzustrebende Eins-zu-eins-Ausstattung als effiziente Maßnahme zur Schulentwicklung in der Sekundarstufe I beworben.

 

Im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Erörterungen der Ersten Beigeordneten Christine Busch mit den Schulleitungen der vier weiterführenden Schulen haben diese den Wunsch geäußert, beginnend mit den 5. Jahrgängen bereits im Schuljahr 2023/24 eine Eins-zu-Eins-Ausstattung anzustreben. Jahrgangsweise aufbauend wäre so eine entsprechende flächendeckende Ausstattung in dieser Variante erreicht. Auf dieselben Bestrebungen zahlreicher Schulträger in NRW wurde auch verwiesen.

Im Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung ist über diese Bestrebung am 07.02.2023 unter dem Punkt „Sachstandsbericht zur Umsetzung der Medienentwicklungsplanung an den Bergkamener Schulen“ (Drucksache Nr. 12/085) bereits berichtet worden. Von Seiten der Verwaltung wurde zugesagt, ein bestmögliches Ergebnis zu erarbeiten.

 

Um mittelfristig eine Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten zu erreichen, müssten in die Haushalte der folgenden Jahre entsprechende Mittel eingestellt werden. Da die Nutzungsdauer der Geräte begrenzt ist, wird von einem immer wiederkehrenden Posten die Rede sein.

 

Bei rund 355 Schülerinnen und Schülern, die zum kommenden Schuljahr in den 5. Jahrgang der Bergkamener Schulen wechseln werden, und Kosten von rund 510,00 € brutto je Gerät wäre mit Gesamtkosten von 181.050,00 € zu rechnen. Die Kosten je Gerät wurden hierbei aus den in diesem Jahr zuletzt durchgeführten Beschaffungen dieser Art abgeleitet. Sie beinhalten ein I-Pad, den notwendigen Stift und eine Schutzhülle.

 

Einen genauen Betrag kann man erst ermitteln, wenn nach einer zu erfolgenden Ausschreibung die tatsächlichen Kosten feststehen. Es wird bei der nicht unerheblichen auszuschreibenden Menge aber eher mit einer Reduzierung der angenommenen Kosten zu rechnen sein.

 

Eine "elternfinanzierte" Variante wird - auch nach den Diskussionen in Nachbargemeinden zuletzt - nicht angestrebt. Zudem entstehen bei der Beschaffung der Geräte durch den Schulträger keine Diskussionen über die eingesetzte Verwaltungssoftware (MDM-System). Die Geräte verbleiben im Eigentum der Stadt Bergkamen, die Ausleihe erfolgt mit einer vertraglichen Regelung ähnlich wie bei den Geräten, die zur Corona Zeit an Schülerinnen und Schüler ausgeliehen wurden.

 

Zu bedenken ist bei elternfinanzierten Varianten auch, dass dann der uneingeschränkte private Gebrauch des Gerätes nicht unterbunden werden kann und unliebsame Apps in den Schulalltag einwirken können.

 

Eine Beschaffung/Bereitstellung durch den Schulträger schließt zudem die Frage hinsichtlich sozialer Benachteiligungen komplett aus.

 

 

II.     Finanzierung

 

Verfügbar in 2023 für mobile Endgeräte und sonstige IT in den jeweiligen Budgets der vier Schulen sind insgesamt 113.000,00 € laut Haushaltsplan. Für jede Schule steht eine Haushaltsstelle zur Ausstattung mit „Neuen Medien“ zur Verfügung. Hinzu kommen Ermächtigungsübertragungen aus 2022, so dass sich insgesamt rund 160.500,00 € ergeben.

 

Rund 40 % dieser Mittel müssen den Schulen für die weitere Ausstattung in höheren Jahrgängen und sonst benötigter Hardware verbleiben. Auf diese mögliche Vorgehensweise wurde sich mit den Schulleitungen im Vorfeld verständigt.

Mit einen „Beteiligungsanteil“ i. H. v. 60 % aus dem jeweiligen Budget je Schule in folgender Höhe kann gerechnet werden:

 

Frh.-v.-Stein-Realschule =                           Anteil in Höhe von 60 % = 13.400,00 €

Realschule Oberaden =                                Anteil in Höhe von 60 % = 12.700,00 €

Städt. Gymnasium =                                      Anteil in Höhe von 60 % = 31.500,00 €

Willy-Brandt-Gesamtschule                       Anteil in Höhe von 60 % = 37.400,00 €

 

Damit ergibt sich für die einzelnen Schulen folgende erhebliche überplanmäßige Auszahlung:

 

 

 

 

 

 

Freiherr-vom-Stein-Realschule (03.21.03/0044.783101):

 

60 SuS x 510,00 € (Kosten je Gerät) =                              30.600,00 € (Gesamtbedarf der Schule)

abzüglich 60 % aus dem Schulbudget                              13.400,00 €

Überplanmäßige Auszahlung                                             17.200,00 €

 

 

Realschule Oberaden (03.21.03/0046.783101):

 

60 SuS x 510,00 € (Kosten je Gerät) =                              30.600,00 € (Gesamtbedarf der Schule)

abzüglich 60 % aus dem Schulbudget                              12.700,00 €

Überplanmäßige Auszahlung                                             17.900,00 €

 

 

Städt. Gymnasium Bergkamen (03.21.04/0049.783101):

 

120 SuS x 510,00 € (Kosten je Gerät) =                            61.200,00 € (Gesamtbedarf der Schule)

abzüglich 60 % aus dem Schulbudget                              31.500,00

Überplanmäßige Auszahlung                                             29.700,00 €

 

 

Willy-Brandt-Gesamtschule (03.21.05/0060.783101):

 

115 SuS x 510,00 € (Kosten je Gerät) =                            58.650,00 € (Gesamtbedarf der Schule)

abzüglich 60 % aus dem Schulbudget                              37.400,00 €

Überplanmäßige Auszahlung                                             21.250,00 €

 

Bedarf überplanmäßige Auszahlung insgesamt: 86.050,00 €

 

In der o. g. Vorlage im Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung ist bereits ausgeführt worden, dass für die überplanmäßige Ausgabe ein Ratsbeschluss erforderlich ist. In der Gesamtsumme handelt es sich um eine relevante Entscheidung im Rahmen der Entwicklung der weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Bergkamen. Eine Entscheidung gem. § 83 Abs. 2,GO NRW (erhebliche überplanmäßige Auszahlung) über den gesamten Mehrbetrag soll also getroffen werden. Sind die Aufwendungen bzw. Auszahlungen erheblich im Sinne des Gesetzes, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die in § 83 GO NRW geforderte zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit und Notwendigkeit ergibt sich aus § 79 Schulgesetz NRW: Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

Zu dieser Sachausstattung gehört auch die Bereitstellung von entsprechender Hardware.

 

Die Deckung der erheblichen überplanmäßigen Auszahlung soll durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Buchungsstelle 03.21.01/0127.785100 – Neubau OGS Schillerschule erfolgen.

In diesem Jahr stehen für den Neubau im Haushalt 1.000.000,00 € zur Verfügung. In dieser Höhe wird in diesem Jahr nicht in die Erweiterung des Gebäudes investiert werden können. Im kommenden Doppelhaushalt werden die zur Deckung herangezogenen Mittel für die Erweiterung der Schillerschule neu veranschlagt.

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

86.050,00 €

Produkt-/Sachkonto:             

03.21.03/0044.783101

03.21.03/0046.783101

03.21.04/0049.783101

03.21.05/0060.783101

 

Mittelverfügbarkeit:         keine Mittel vorhanden

Deckungsvorschlag:

03.21.01/0127.785100 – Neubau OGS Schillerschule

 

Anfrage Korruptionsregister   -

-

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Bläsing

StA 20

 

 

 

 

Blom