hier: Flächendeckende Ausstattung der 5. Jahrgänge ab dem Schuljahr 2023/24 mit iPads an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Bergkamen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen den folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen genehmigt eine erhebliche überplanmäßige Auszahlung gemäß § 83 Abs. 2
GO NRW für die Beschaffung von I-Pads für alle Schülerinnen und Schüler im 5.
Jahrgang im Schuljahr 2023/24 an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Bergkamen.
Die erhebliche
überplanmäßige Auszahlung ergibt sich bei folgenden Buchungsstellen:
03.21.03/0044.783101 Ausstattung „Neue Medien“ Frh.-v.-Stein-Realschule 17.200,-- €
03.21.03/0046.783101 Ausstattung „Neue Medien“ Realschule Oberaden 17.900,-- €
03.21.04/0049.783101 Ausstattung „Neue Medien“ Städt. Gymnasium 29.700,-- €
03.21.05/0060.783101 Ausstattung „Neue Medien“ W.-Brand-Gesamtschule 21.250,-- €
insgesamt: 86.050,--
€
Die Deckung erfolgt
durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Buchungsstelle
03.21.01/0127.785100 – Neubau OGS Schillerschule.
Sachdarstellung:
I. Notwendigkeit/Gesamtbedarf
Der am 24.09.2020 durch den Rat beschlossene
"Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Bergkamen"
(Drucksache Nr. 11/1986) sieht eine Ausstattung bei digitalen
Unterrichtsmitteln von 1 Endgerät je 4 Schüler/-innen vor. Dies war der im Jahr
2020 als ausreichend betrachtete Standard. Allerdings war auch damals schon die
Rede davon, dass sich langfristig eine 1:1 Relation von Endgerät zu Schüler
ergeben würde (siehe Punkt 4.7 Medienentwicklungsplan).
Aktuell wird dieses Thema auf breiter
schulfachlicher Ebene diskutiert. In der Januarausgabe der Schulwelt NRW z. B.,
dem offiziellen Informationsmedium (incl. Amtsblatt) des Ministeriums für
Schule und Bildung NRW, wird eine mittelfristig anzustrebende
Eins-zu-eins-Ausstattung als effiziente Maßnahme zur Schulentwicklung in der
Sekundarstufe I beworben.
Im Rahmen von regelmäßig stattfindenden
Erörterungen der Ersten Beigeordneten Christine Busch mit den Schulleitungen
der vier weiterführenden Schulen haben diese den Wunsch geäußert, beginnend mit
den 5. Jahrgängen bereits im Schuljahr 2023/24 eine Eins-zu-Eins-Ausstattung anzustreben.
Jahrgangsweise aufbauend wäre so eine entsprechende flächendeckende Ausstattung
in dieser Variante erreicht. Auf dieselben Bestrebungen zahlreicher Schulträger
in NRW wurde auch verwiesen.
Im Ausschuss für Schule, Sport und
Weiterbildung ist über diese Bestrebung am 07.02.2023 unter dem Punkt
„Sachstandsbericht zur Umsetzung der Medienentwicklungsplanung an den
Bergkamener Schulen“ (Drucksache Nr. 12/085) bereits berichtet worden. Von
Seiten der Verwaltung wurde zugesagt, ein bestmögliches Ergebnis zu erarbeiten.
Um mittelfristig eine Ausstattung aller
Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten zu erreichen, müssten in die
Haushalte der folgenden Jahre entsprechende Mittel eingestellt werden. Da die
Nutzungsdauer der Geräte begrenzt ist, wird von einem immer wiederkehrenden
Posten die Rede sein.
Bei rund 355 Schülerinnen und Schülern, die
zum kommenden Schuljahr in den 5. Jahrgang der Bergkamener Schulen wechseln
werden, und Kosten von rund 510,00 € brutto je Gerät wäre mit Gesamtkosten von 181.050,00
€ zu rechnen. Die Kosten je Gerät wurden hierbei aus den in diesem Jahr zuletzt
durchgeführten Beschaffungen dieser Art abgeleitet. Sie beinhalten ein I-Pad,
den notwendigen Stift und eine Schutzhülle.
Einen genauen Betrag kann man erst ermitteln,
wenn nach einer zu erfolgenden Ausschreibung die tatsächlichen Kosten
feststehen. Es wird bei der nicht unerheblichen auszuschreibenden Menge aber
eher mit einer Reduzierung der angenommenen Kosten zu rechnen sein.
Eine "elternfinanzierte" Variante
wird - auch nach den Diskussionen in Nachbargemeinden zuletzt - nicht
angestrebt. Zudem entstehen bei der Beschaffung der Geräte durch den
Schulträger keine Diskussionen über die eingesetzte Verwaltungssoftware
(MDM-System). Die Geräte verbleiben im Eigentum der Stadt Bergkamen, die
Ausleihe erfolgt mit einer vertraglichen Regelung ähnlich wie bei den Geräten,
die zur Corona Zeit an Schülerinnen und Schüler ausgeliehen wurden.
Zu bedenken ist bei elternfinanzierten
Varianten auch, dass dann der uneingeschränkte private Gebrauch des Gerätes
nicht unterbunden werden kann und unliebsame Apps in den Schulalltag einwirken
können.
Eine Beschaffung/Bereitstellung durch den
Schulträger schließt zudem die Frage hinsichtlich sozialer Benachteiligungen
komplett aus.
II. Finanzierung
Verfügbar in 2023 für mobile Endgeräte und
sonstige IT in den jeweiligen Budgets der vier Schulen sind insgesamt
113.000,00 € laut Haushaltsplan. Für jede Schule steht eine Haushaltsstelle zur
Ausstattung mit „Neuen Medien“ zur Verfügung. Hinzu kommen
Ermächtigungsübertragungen aus 2022, so dass sich insgesamt rund 160.500,00 €
ergeben.
Rund 40 % dieser Mittel müssen den Schulen
für die weitere Ausstattung in höheren Jahrgängen und sonst benötigter Hardware
verbleiben. Auf diese mögliche Vorgehensweise wurde sich mit den Schulleitungen
im Vorfeld verständigt.
Mit einen „Beteiligungsanteil“ i. H. v. 60 %
aus dem jeweiligen Budget je Schule in folgender Höhe kann gerechnet werden:
Frh.-v.-Stein-Realschule = Anteil in Höhe von 60
% = 13.400,00 €
Realschule Oberaden = Anteil in Höhe von 60 % = 12.700,00 €
Städt. Gymnasium = Anteil in Höhe von 60 % =
31.500,00 €
Willy-Brandt-Gesamtschule Anteil in Höhe von 60 % =
37.400,00 €
Damit ergibt sich für die einzelnen Schulen
folgende erhebliche überplanmäßige Auszahlung:
Freiherr-vom-Stein-Realschule
(03.21.03/0044.783101):
60 SuS x 510,00 € (Kosten je Gerät) = 30.600,00 €
(Gesamtbedarf der Schule)
abzüglich 60 % aus dem Schulbudget 13.400,00 €
Überplanmäßige
Auszahlung 17.200,00
€
Realschule
Oberaden (03.21.03/0046.783101):
60 SuS x 510,00 € (Kosten je Gerät) = 30.600,00 €
(Gesamtbedarf der Schule)
abzüglich 60 % aus dem Schulbudget 12.700,00 €
Überplanmäßige
Auszahlung 17.900,00
€
Städt.
Gymnasium Bergkamen (03.21.04/0049.783101):
120 SuS x 510,00 € (Kosten je Gerät) = 61.200,00 €
(Gesamtbedarf der Schule)
abzüglich 60 % aus dem Schulbudget 31.500,00 €
Überplanmäßige
Auszahlung 29.700,00
€
Willy-Brandt-Gesamtschule
(03.21.05/0060.783101):
115 SuS x 510,00 € (Kosten je Gerät) = 58.650,00 €
(Gesamtbedarf der Schule)
abzüglich 60 % aus dem Schulbudget 37.400,00 €
Überplanmäßige
Auszahlung 21.250,00
€
Bedarf
überplanmäßige Auszahlung insgesamt: 86.050,00 €
In der o. g. Vorlage im Ausschuss für
Schule, Sport und Weiterbildung ist bereits ausgeführt worden, dass für die
überplanmäßige Ausgabe ein Ratsbeschluss erforderlich ist. In der Gesamtsumme
handelt es sich um eine relevante Entscheidung im Rahmen der Entwicklung der
weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Bergkamen. Eine Entscheidung
gem. § 83 Abs. 2,GO NRW (erhebliche überplanmäßige Auszahlung) über den
gesamten Mehrbetrag soll also getroffen werden. Sind die Aufwendungen bzw.
Auszahlungen erheblich im Sinne des Gesetzes, bedürfen sie der vorherigen
Zustimmung des Rates.
Die in § 83 GO NRW geforderte zeitliche und
sachliche Unabweisbarkeit und Notwendigkeit ergibt sich aus § 79 Schulgesetz
NRW: Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen
Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel
bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige
Personal und eine am allgemeinen Stand der
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur
Verfügung zu stellen.
Zu dieser Sachausstattung gehört auch die
Bereitstellung von entsprechender Hardware.
Die Deckung der erheblichen überplanmäßigen Auszahlung soll durch
Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Buchungsstelle 03.21.01/0127.785100
– Neubau OGS Schillerschule erfolgen.
In diesem Jahr stehen für den Neubau im Haushalt 1.000.000,00 € zur
Verfügung. In dieser Höhe wird in diesem Jahr nicht in die Erweiterung des
Gebäudes investiert werden können. Im kommenden Doppelhaushalt werden die zur
Deckung herangezogenen Mittel für die Erweiterung der Schillerschule neu
veranschlagt.
Kostendarstellung: |
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Kosten: |
86.050,00 € |
Produkt-/Sachkonto: 03.21.03/0044.783101 03.21.03/0046.783101 03.21.04/0049.783101 03.21.05/0060.783101 |
Mittelverfügbarkeit: keine Mittel vorhanden |
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Deckungsvorschlag: |
03.21.01/0127.785100 – Neubau OGS Schillerschule |
Anfrage Korruptionsregister - |
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Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Bläsing |
StA 20 Blom |