Betreff
Aufstellung des Regionalplans Ruhr;
hier: Stellungnahme der Stadt Bergkamen im Rahmen der 3. Beteiligung
Vorlage
12/0896
Aktenzeichen
61 mai-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Stellungnahme der Verwaltung zur 3. Beteiligung der Aufstellung des Regionalplans Ruhr i. S. d. Anlage 1 als Stellungnahme der Stadt Bergkamen.

 

Sachdarstellung:

 

Hintergrund und Anlass

 

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat dessen Verwaltung mit Beschluss vom 06.07.2018 beauftragt, das Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Ruhr durchzuführen. Die Stadt Bergkamen ist als einer der Träger öffentlicher Belange in diesem Verfahren vertreten und hat im Rahmen der bisherigen zwei Beteiligungsmöglichkeiten jeweils eine Stellungnahme abgegeben (vgl. Drucksache Nrn. 11/1461 aus 02/2019 und 12/0594 aus 05/2022).

 

Die umfangreichen Verfahrensunterlagen sind auf der Internetseite des RVR zum Download bereitgestellt. Die Webadresse lautet:

https://www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/dritte-beteiligung/

 

Erneute Beteiligung der TöB sowie der Öffentlichkeit für den Regionalplan Ruhr

 

Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Stellungnahmen sowie zur Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung wird der Entwurf des Regionalplans Ruhr erneut ausgelegt. Der Beschluss zur 3. Beteiligung erfolgte von der Verbandsversammlung des RVR am 23.09.2022. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet am 31. März 2023.

 

Die Stellungnahmen der Stadt Bergkamen aus der zweiten Beteiligung wurden vom RVR in dem Dokument „Erwiderungen zu Stellungnahmen der öffentlichen Stellen, Personen des Privatrechts i. S. d. § 4 ROG u. a., Zweite Beteiligung, Regionalverband Ruhr, Referat Staatliche Regionalplanung, Dezember 2022“ abgewogen. Der entsprechende Auszug aus dem Dokument ist dieser Vorlage in Anlage 2 beigelegt. Die Darstellung des Regionalplanentwurfes der 3. Beteiligung erfolgt in der Anlage 3.

 

Den im Rahmen der zweiten Beteiligung seitens der Stadt Bergkamen vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurde nur zu einem geringen Teil gefolgt. Aus Sicht der Stadtverwaltung kann dem jeweiligen Abwägungsvorschlag des RVR aus fachlicher Sicht nicht gefolgt werden. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die bisher geäußerten Bedenken aufrecht zu halten und erneut vorzubringen.

Die Stellungnahme der Verwaltung ist in Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Toschläger

Technischer Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Dr. Maier