Betreff
Gleichstellungsplan der Stadt Bergkamen vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2028 (Fortschreibung)
Vorlage
12/0893
Aktenzeichen
kre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Fortschreibung des „Gleichstellungsplans der Stadt Bergkamen vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2028“.

 

Sachdarstellung:

 

Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.

 

Zur Verwirklichung der Ziele des LGG besteht die Verpflichtung, einen Gleichstellungsplan für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren aufzustellen und diesen nach Ablauf fortzuschreiben.

 

Der aktuelle Gleichstellungsplan der Stadt Bergkamen hat eine Gültigkeit bis einschließlich zum 20.02.2024. Bis spätestens zum 20.02.2024 ist folglich die Fortschreibung durch den Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen.

 

Bei der Stadt Bergkamen ist es üblich, den Entwurf des fortgeschriebenen Gleichstellungsplans vor der Einbringung in den Rat im Haupt- und Finanzausschuss vorzubesprechen. Hierzu wird stets die erste Schwerpunktsitzung des Kalenderjahres gewählt, die in der Regel jeweils Anfang März eines Kalenderjahres stattfindet.

 

Würde der aktuelle Gleichstellungsplan somit erst mit dem regulären Außerkrafttreten zum 21.02.2024 fortgeschrieben, müsste dies zur Vermeidung eines Zeitraumes ohne gültigen Gleichstellungsplans allerdings vor der Schwerpunktsitzung erfolgen, da in einem Zeitraum ohne gültigen Gleichstellungsplan Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen auszusetzen sind.

 

Um diese Problematik zu vermeiden, soll der vorhandene Gleichstellungsplan bereits vor dem regulären Außerkrafttreten für den Zeitraum vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2028 fortgeschrieben werden. Hierdurch wird es ermöglicht, die zum 30.04.2028 erforderliche Fortschreibung regulär in der ersten Schwerpunktsitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Jahr 2028 vorzubesprechen und anschließend in die folgende Ratssitzung zwecks Beschlussfassung einzubringen.

 

Die für den fortzuschreibenden Gleichstellungsplan zugrunde liegenden Daten sind identisch mit den Daten des Berichtes über die Umsetzung des Gleichstellungsplans für das Jahr 2022. Die detaillierte Analyse der Daten wird in der Schwerpunktsitzung am 02.03.2023 (Vorlage Drucksache Nr. 12/0892) vorgestellt.

 

Der bisherige Gleichstellungsplan (21.02.2019 – 20.02.2024) wurde durch die Zentralen Dienste 11 (Personal) in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten und unter Beteiligung des Personalrates überprüft. Da sich die Regelungen in der Vergangenheit bewährt haben, sind nur wenige Änderungen bei der Fortschreibung eingearbeitet worden, bei denen es sich insbesondere um redaktionelle Änderungen handelt, die der besseren Lesbarkeit bzw. dem besseren Verständnis dienen sollen.


Der Entwurf der Fortschreibung des Gleichstellungsplans vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2028 liegt als Anlage zur Beschlussfassung durch den Rat vor.

 

Der Gleichstellungsplan gibt einen Überblick über die Personalentwicklung bis 2028 und formuliert die sich aus den Daten ergebende Zielvorgabe für die Personalpolitik der nächsten fünf Jahre. Die dazu notwendigen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen sind im Folgenden zusammengestellt. Hinzu kommen spezielle Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Gleichstellungsplan beinhaltet darüber hinaus die Aufgaben und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin. Die Bestimmungen zur Umsetzung sowie zur Fortschreibung schließen den Gleichstellungsplan ab.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Stv. Amtsleiterin

 

 

 

 

Rahn, J.

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Kretschmer