Betreff
Aktuelle Situation bei der Aufnahme Geflüchteter in Bergkamen
Vorlage
12/0879
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ergaben sich in den Jahren 2020 und 2021 Zuweisungen in vergleichsweise geringem Umfang. Bis Herbst 2021 wurden in über 1 ½ Jahren nur insgesamt 33 Personen als Geflüchtete der Stadt Bergkamen zugewiesen. In vielen Fällen handelte es sich dabei um die Zusammenführung von Familienangehörigen, die zuvor bereits an anderer Stelle aufgenommen/untergebracht waren.

 

Nach einem leichten Anstieg zum Winter 2021/2022 war es vor allem ab Anfang März 2022 die Fluchtbewegung aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine, welche die Zuweisungs- bzw. Aufnahmesituation in 2022 geprägt hat.

 

Die Zahl der monatlichen Zuweisungen von Geflüchteten zur Stadt Bergkamen in 2022 ist im folgenden Diagramm erkennbar:

 

Anlage 1:      Zuweisungen in Personen Stadt Bergkamen 07/2021-01/2023

 

Hierbei ist zu beachten, dass nur ein Teil der Geflüchteten aus der Ukraine der Stadt  Bergkamen über die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen wurde. Grundsätzlich genießen ukrainische Staatsangehörige zunächst Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Der Verwaltung sind 80 Personen bekannt, die über persönliche Beziehungen vor allem in den Monaten März und April 2022 direkt nach Bergkamen gekommen sind und hier von Freunden und/oder Verwandten aufgenommen wurden. Zuzüglich der 333 über das Land zugewiesenen Ukrainer:innen wurden im vergangenen Jahr insgesamt 413 Menschen aus der Ukraine in Bergkamen aufgenommen.

 

Bis einschließlich Juli 2022 wurden vorwiegend Geflüchtete aus der Ukraine zugewiesen (79%). Hierin nicht enthalten sind die privat zugezogenen, so dass der Anteil an der Gesamtaufnahme praktisch noch höher ausfiel. Nach einer Phase ohne Zuweisungen durch das Land, die fast den kompletten August umfasste, erfolgten ab Ende August praktisch täglich Zuweisungen / Weiterleitungen an die Stadt Bergkamen. Seit diesem Zeitpunkt betrug der Anteil ukrainischer Geflüchteter nur noch rund ein Drittel der gesamten Zuweisungen (35%). Neben der Fluchtbewegung aus der Ukraine spiegelt sich darin die bundesweit ansteigende Aufnahmesituation von Asylbegehrenden nach Ende der Corona-bedingten Reiseeinschränkungen wider.

 

Die Herkunftsländer der im Jahr 2022 zugewiesenen Personen stellen sich wie folgt dar:

 

Land                      Anzahl Personen

Ukraine                               333

Syrien                                   47

Afghanistan                        33

Türkei                                   18

Serbien                                17

Irak                                        12

Guinea                                   8

Libanon                                 6

Nigeria                                   6

Pakistan                                5

Algerien                                4

Iran                                         4

Tschetschenien                  4

Georgien                              3

D.R. Kongo                           3

Sri Lanka                                3

Somalia                                  2

Ägypten                                1

Angola                                   1

Aserbaidschan                    1

Kosovo                                  1

Marokko                               1

Mongolei                              1

Russische Föderation      1

unbekannt                           2

 

Die Stadt Bergkamen hat keinerlei Einfluss auf die Herkunft und/oder die Familienverhältnisse der zugewiesenen Menschen. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte zugesagt, dass insbesondere zur Weihnachtszeit bis Jahresbeginn keine Zuweisungen erfolgen. Diese Zusage wurde eingehalten.

 

In der Folge der umfangreichen Zuweisungen wurden im Stadtgebiet 40 Wohnungen im freien Wohnungsmarkt angemietet, die vorwiegend zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine genutzt werden. In mehreren Fällen wurden diese Wohnungen durch die dort untergebrachten Personen übernommen und selbst angemietet.

 

Neben einer engeren Belegung der Schwerpunktunterkünfte Fritz-Husemann-Straße 20a-24 und Erich-Ollenhauer-Straße 37/39 wurde zusätzlich ein Verwaltungstrakt des FAKT Campus zur Unterbringung ertüchtigt. Es stehen dort im Erdgeschoss Plätze für – je nach Familienkonstellation – ca. 60-80 Personen bereit. Hier erfolgt regelmäßig die erstmalige Unterbringung der zugewiesenen Personen aus der Ukraine, um sie mit Hilfe der dort eingesetzten sozialarbeiterischen Betreuung schnellstmöglich in eigenen Wohnraum zu vermitteln.

 

Aufgrund der Ankündigung des Landes aus Mitte September, dass umfangreiche Zuweisungen in die Kommunen anstehen, wurde im FAKT Campus die 2. Ausbaustufe der dortigen Unterbringung im 1. Obergeschoss hergerichtet und stand nach ca. drei Wochen zur Nutzung bereit. Die kurzfristige Herrichtung war nur durch eine sehr gute und kooperative Zusammenarbeit der beteiligten Stellen in der Verwaltung (StA 33, Baubetriebshof, StA 30 – Zentrale Vergabestelle etc.) und der externen Beteiligten (Containeranbieter, Sanitärbetriebe etc.) möglich. Die vorhandenen Einrichtungen wurden u.a. um zwei kurzfristig lieferbare Toilettencontainer ergänzt. Die Erweiterung stellt Kapazitäten zur Unterbringung von weiteren 60-80 Personen zur Verfügung. Die Herrichtung erfolgte auch unter praktischer Beteiligung von zehn freiwilligen ukrainischen Helfern, die bereits im FAKT Campus untergebracht sind bzw. waren.

 

Mit den massiven Zuweisungen der vergangenen Wochen ergaben sich bei zunehmend eingeschränkten räumlichen Möglichkeiten erste Probleme im Zusammenleben unterschiedlicher Herkunftsländer. Dabei brechen Konflikte aus dem Heimatland erneut auf (z.B. Muslime und Christen aus Syrien und dem Irak). Es werden auch Personen mit individuellen Problemlagen zugewiesen. Neben einer schwer pflegebedürftigen Person wurden bisher mehrere Personen mit Rollstuhl und anderen Einschränkungen (z.B. Methadon-Substitution) weitergeleitet, für die im Einzelfall individuelle Lösungen bei der Unterbringung erforderlich waren. In diesen Fällen besteht zudem ein erheblicher Beratungs- und Hilfebedarf für weitere soziale Leistungen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Lamparski

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Möllmann