Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Bedingt
durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ergaben sich in den Jahren 2020 und
2021 Zuweisungen in vergleichsweise geringem Umfang. Bis Herbst 2021 wurden in
über 1 ½ Jahren nur insgesamt 33 Personen als Geflüchtete der Stadt Bergkamen
zugewiesen. In vielen Fällen handelte es sich dabei um die Zusammenführung von
Familienangehörigen, die zuvor bereits an anderer Stelle
aufgenommen/untergebracht waren.
Nach
einem leichten Anstieg zum Winter 2021/2022 war es vor allem ab Anfang März
2022 die Fluchtbewegung aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine, welche
die Zuweisungs- bzw. Aufnahmesituation in 2022 geprägt hat.
Die Zahl der monatlichen
Zuweisungen von Geflüchteten zur Stadt Bergkamen in 2022 ist im folgenden
Diagramm erkennbar:
Anlage 1: Zuweisungen in Personen Stadt Bergkamen 07/2021-01/2023
Hierbei
ist zu beachten, dass nur ein Teil der Geflüchteten aus der Ukraine der
Stadt Bergkamen über die
Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen wurde. Grundsätzlich genießen ukrainische
Staatsangehörige zunächst Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Der
Verwaltung sind 80 Personen bekannt, die über persönliche Beziehungen vor allem
in den Monaten März und April 2022 direkt nach Bergkamen gekommen sind und hier
von Freunden und/oder Verwandten aufgenommen wurden. Zuzüglich der 333 über das
Land zugewiesenen Ukrainer:innen wurden im vergangenen Jahr insgesamt 413
Menschen aus der Ukraine in Bergkamen aufgenommen.
Bis
einschließlich Juli 2022 wurden vorwiegend Geflüchtete aus der Ukraine
zugewiesen (79%). Hierin nicht enthalten sind die privat zugezogenen, so dass
der Anteil an der Gesamtaufnahme praktisch noch höher ausfiel. Nach einer Phase
ohne Zuweisungen durch das Land, die fast den kompletten August umfasste,
erfolgten ab Ende August praktisch täglich Zuweisungen / Weiterleitungen an die
Stadt Bergkamen. Seit diesem Zeitpunkt betrug der Anteil ukrainischer
Geflüchteter nur noch rund ein Drittel der gesamten Zuweisungen (35%). Neben
der Fluchtbewegung aus der Ukraine spiegelt sich darin die bundesweit
ansteigende Aufnahmesituation von Asylbegehrenden nach Ende der
Corona-bedingten Reiseeinschränkungen wider.
Die
Herkunftsländer der im Jahr 2022 zugewiesenen Personen stellen sich wie folgt
dar:
Land Anzahl Personen
Ukraine 333
Syrien 47
Afghanistan 33
Türkei 18
Serbien 17
Irak 12
Guinea 8
Libanon 6
Nigeria 6
Pakistan 5
Algerien 4
Iran 4
Tschetschenien 4
Georgien 3
D.R. Kongo 3
Sri Lanka 3
Somalia 2
Ägypten 1
Angola 1
Aserbaidschan 1
Kosovo 1
Marokko 1
Mongolei 1
Russische Föderation 1
unbekannt 2
Die
Stadt Bergkamen hat keinerlei Einfluss auf die Herkunft und/oder die
Familienverhältnisse der zugewiesenen Menschen. Die Bezirksregierung Arnsberg
hatte zugesagt, dass insbesondere zur Weihnachtszeit bis Jahresbeginn keine
Zuweisungen erfolgen. Diese Zusage wurde eingehalten.
In der
Folge der umfangreichen Zuweisungen wurden im Stadtgebiet 40 Wohnungen im
freien Wohnungsmarkt angemietet, die vorwiegend zur Unterbringung von
Geflüchteten aus der Ukraine genutzt werden. In mehreren Fällen wurden diese
Wohnungen durch die dort untergebrachten Personen übernommen und selbst
angemietet.
Neben
einer engeren Belegung der Schwerpunktunterkünfte Fritz-Husemann-Straße 20a-24
und Erich-Ollenhauer-Straße 37/39 wurde zusätzlich ein Verwaltungstrakt des
FAKT Campus zur Unterbringung ertüchtigt. Es stehen dort im Erdgeschoss Plätze
für – je nach Familienkonstellation – ca. 60-80 Personen bereit. Hier erfolgt
regelmäßig die erstmalige Unterbringung der zugewiesenen Personen aus der
Ukraine, um sie mit Hilfe der dort eingesetzten sozialarbeiterischen Betreuung
schnellstmöglich in eigenen Wohnraum zu vermitteln.
Aufgrund
der Ankündigung des Landes aus Mitte September, dass umfangreiche Zuweisungen
in die Kommunen anstehen, wurde im FAKT Campus die 2. Ausbaustufe der dortigen
Unterbringung im 1. Obergeschoss hergerichtet und stand nach ca. drei Wochen
zur Nutzung bereit. Die kurzfristige Herrichtung war nur durch eine sehr gute
und kooperative Zusammenarbeit der beteiligten Stellen in der Verwaltung (StA
33, Baubetriebshof, StA 30 – Zentrale Vergabestelle etc.) und der externen
Beteiligten (Containeranbieter, Sanitärbetriebe etc.) möglich. Die vorhandenen
Einrichtungen wurden u.a. um zwei kurzfristig lieferbare Toilettencontainer
ergänzt. Die Erweiterung stellt Kapazitäten zur Unterbringung von weiteren
60-80 Personen zur Verfügung. Die Herrichtung erfolgte auch unter praktischer
Beteiligung von zehn freiwilligen ukrainischen Helfern, die bereits im
FAKT Campus untergebracht sind bzw. waren.
Mit den massiven Zuweisungen der vergangenen Wochen ergaben sich bei zunehmend eingeschränkten räumlichen Möglichkeiten erste Probleme im Zusammenleben unterschiedlicher Herkunftsländer. Dabei brechen Konflikte aus dem Heimatland erneut auf (z.B. Muslime und Christen aus Syrien und dem Irak). Es werden auch Personen mit individuellen Problemlagen zugewiesen. Neben einer schwer pflegebedürftigen Person wurden bisher mehrere Personen mit Rollstuhl und anderen Einschränkungen (z.B. Methadon-Substitution) weitergeleitet, für die im Einzelfall individuelle Lösungen bei der Unterbringung erforderlich waren. In diesen Fällen besteht zudem ein erheblicher Beratungs- und Hilfebedarf für weitere soziale Leistungen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
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Amtsleiter Lamparski |
Sachgebietsleiter Möllmann |
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