Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 12/0858, zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. LED-Beleuchtung in Sporthallen
2020 hat das Amt für Schulverwaltung,
Weiterbildung und Sport damit begonnen, die Umrüstung der Hallenbeleuchtungen
von herkömmlichen Neonröhren auf LED-Leuchtmittel vorzunehmen. Dabei wurden aus
technischen Gründen nicht nur einzelne defekte Röhren ausgetauscht, sondern die
komplette Beleuchtung gewechselt. Neben dem Potenzial der Energieeffizienz und
der Verringerung von Emissionen durch eine geringere Produktion von CO2 ist
auch der Wartungsumfang wesentlich verringert worden.
Bisher musste bei einer defekten Neonröhre
auch das Vorschaltgerät überprüft und ggf. erneuert werden. Die Arbeiten dazu
dürfen nur durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden, die es als
Berufsbild bei der Stadt Bergkamen nicht gibt. Erforderlich waren daher
Terminabsprachen zwischen Schulen und Fremdfirmen, um sie auf den Schulalltag
abzustimmen.
Mit den aktuell verbauten LED-Leuchtmitteln
und den durchgeführten Arbeiten bei der Neuausrichtung der Sporthallen ist der
Aufwand bei defekten Leuchtmitteln auf den Austausch des Leuchtmittels begrenzt
und durch den jeweiligen Hausmeister ohne Einsatz einer Elektrofachkraft
durchführbar.
Für den Bereich der Sporthallen und
Nebenräume sind in folgenden Objekten LED-Leuchtmittel verbaut worden:
Mitte: Turnhalle 5 - 7 der Gesamtschule, Einfachhalle Friedrichsberg,
Turnhalle Pestalozzihaus, Turnhalle Schillerschule, Turnhalle "Am
Stadion"
Rünthe: Turnhalle Regenbogenschule/Rünthe, Turnhalle
Freiherr-von-Ketteler-Schule
Weddinghofen: Turnhallen I + II Gymnasium, Turnhalle
Pfalzschule
Oberaden: Turnhalle Jahnschule, Turnhalle ehem. Albert-Schweitzer-Schule,
Turnhalle Preinschule, Turnhalle Regenbogenschule/Oberaden
Overberge: Sporthalle Overberge
Vorzeigeobjekt ist dabei sicherlich die
Sporthalle Overberge, die aus dem Hallenbereich einer Raumschießanlage und dem
Außenbereich für die Sportplätze besteht. Zusätzlich zu der verbauten
LED-Beleuchtung in den vorgenannten Bereichen befindet sich auf dem Hallendach
auch eine Photovoltaikanlage, die im Januar 2023 in Betrieb genommen worden
ist.
Eine weitere Photovoltaikanlage befindet
sich noch auf dem Dach der Turnhalle I des Bergkamener Gymnasiums.
Fördermittel für den Einbau von
LED-Beleuchtung konnten aufgrund der verhältnismäßig geringen Montage- und
Materialkosten von z. B. 5.000,00 € für eine Einfachhalle nicht beantragt
werden.
Nachzurüsten sind nun noch die
Friedrichsberghalle, die Römerbergsporthalle, die Realschule Oberaden und die
Turnhalle "Overberger Straße".
2. Flutlichtanlagen auf Sportplätzen
Aktueller
Sachstand
Die Stadt Bergkamen verfügt über fünf
Kunstrasenplätze, die ganzjährig im Trainings- und Spielbetrieb durch die
Fußballvereine genutzt werden und in der Regel von Oktober bis März durch eine
Flutlichtanlage ausgeleuchtet werden.
Die Baujahre der Flutlichtanlagen weichen
voneinander ab, weil sie immer mit der Umwandlung der vorhandenen Tennenplätze
in Kunstrasenplätze errichtet worden sind:
das Nordbergstadion in Bergkamen-Mitte in
1997, das Römerbergstadion in 2003, die Sportanlage Schacht III in 2004, die
Sportanlage „Häupenweg“ in 2009 und die Sportanlage „Hansastraße“ in 2010.
Als Leuchtmittel wurden in der Regel
Halogenlampen verbaut. Jede Flutlichtanlage besteht dabei aus sechs
Flutlichtmasten mit jeweils zwei Strahlern pro Mast.
Verfahrensablauf
Ein beauftragtes Ingenieurbüro ist aktuell
mit der Erstellung von Leistungsverzeichnissen befasst, die dann zur
Ausschreibung in das Portal „Metropole Ruhr“ eingestellt werden.
Geplant ist, dass die Kabelbäume in den
Masten abgetrennt, Traversen und Leuchtmittel entfernt und neue Verkabelungen
und LED-Strahler montiert werden.
Die Flutlichtmasten selbst sind von der
Umbaumaßnahme nicht betroffen.
Von der Planungs- bis zur Umsetzungsphase
ist von einem Zeitraum bis zu mindestens drei Monaten auszugehen.
Fördermittel
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in 2019 das
Förderprogramm „Moderne Sportstätte – Programmaufruf I“ aufgelegt und
Sportvereinen die Möglichkeit gegeben, vereinseigene Sportanlagen zu
modernisieren. Der Umfang der Modernisierung kann Maßnahmen im Hoch-, Tief-
oder Sportplatzbau beinhalten.
Antragsberechtigt beim Landessportbund NRW
sind dabei die Sportvereine und nicht die Kommunen oder Kreise. Mit dieser
Vorgabe sollten Hemmnisse in Verwaltungsabläufen verhindert und der direkte
Zugang zu den Fördermitteln ermöglicht werden.
Die Sportvereine mussten vorgesehene
Maßnahmen bei der Stadtsportgemeinschaft Bergkamen und dem Kreissportbund Unna
anmelden. Die Maßnahmen wurden dann zur Genehmigung auf einem Förderportal des
LSB NRW eingestellt, durch die Staatskanzlei in Düsseldorf geprüft und
bewilligt und zur Auszahlung von Fördermitteln an die NRW-Bank gegeben.
In Bergkamen profitierten der SuS
Oberaden/Tennis, TuRa Bergkamen/Tennis, der TC Bergkamen-Weddinghofen und der
Kanuverein Rünthe von dem Förderprogramm. Aus dem Fördertopf sind ca.
530.000,00 € an die Vereine ausgezahlt worden, die dann in die Modernisierung
von Tennisfeldern oder auch in energetische Sanierungsmaßnahmen des Kanuheims
geflossen sind. Beispielhaft kann auf die Tennisanlage des TC
Bergkamen-Weddinghofen hingewiesen werden, die neben der Umwandlung der
Tennisplätze in Allwetterplätze auch teilweise eine neue Flutlichtanlage
erhalten hat. Weiterhin wurde dort ohne Fördermittel eine Traglufthalle
errichtet, die einen ganzjährigen Trainings- und Spielbetrieb ermöglicht.
Da jedoch nicht alle Fördermittel durch die
Bergkamener Sportvereine abgerufen worden sind, hat der Vorstand der
Stadtsportgemeinschaft Bergkamen beschlossen, dass vorhandene Restmittel durch
die Stadt Bergkamen genutzt und für die Modernisierung von Flutlichtanlagen auf
Kunstrasenplätzen eingesetzt werden können.
Aktuell sind für diese Projekte ca.
125.000,00 € durch die Staatskanzlei in Düsseldorf mit entsprechenden
Förderbescheiden bewilligt, die noch durch die NRW-Bank genehmigt werden
müssen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Rahn |
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