Betreff
Sportplätze/Sporthallen - Umrüstung auf LED-Beleuchtung
Vorlage
12/0858
Aktenzeichen
ra-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 12/0858, zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

 

1.   LED-Beleuchtung in Sporthallen

 

2020 hat das Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport damit begonnen, die Umrüstung der Hallenbeleuchtungen von herkömmlichen Neonröhren auf LED-Leuchtmittel vorzunehmen. Dabei wurden aus technischen Gründen nicht nur einzelne defekte Röhren ausgetauscht, sondern die komplette Beleuchtung gewechselt. Neben dem Potenzial der Energieeffizienz und der Verringerung von Emissionen durch eine geringere Produktion von CO2 ist auch der Wartungsumfang wesentlich verringert worden.

 

Bisher musste bei einer defekten Neonröhre auch das Vorschaltgerät überprüft und ggf. erneuert werden. Die Arbeiten dazu dürfen nur durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden, die es als Berufsbild bei der Stadt Bergkamen nicht gibt. Erforderlich waren daher Terminabsprachen zwischen Schulen und Fremdfirmen, um sie auf den Schulalltag abzustimmen.

 

Mit den aktuell verbauten LED-Leuchtmitteln und den durchgeführten Arbeiten bei der Neuausrichtung der Sporthallen ist der Aufwand bei defekten Leuchtmitteln auf den Austausch des Leuchtmittels begrenzt und durch den jeweiligen Hausmeister ohne Einsatz einer Elektrofachkraft durchführbar.

 

Für den Bereich der Sporthallen und Nebenräume sind in folgenden Objekten LED-Leuchtmittel verbaut worden:

 

Mitte: Turnhalle 5 - 7 der Gesamtschule, Einfachhalle Friedrichsberg, Turnhalle Pestalozzihaus, Turnhalle Schillerschule, Turnhalle "Am Stadion"

 

Rünthe: Turnhalle Regenbogenschule/Rünthe, Turnhalle Freiherr-von-Ketteler-Schule

 

Weddinghofen: Turnhallen I + II Gymnasium, Turnhalle Pfalzschule

 

Oberaden: Turnhalle Jahnschule, Turnhalle ehem. Albert-Schweitzer-Schule, Turnhalle Preinschule, Turnhalle Regenbogenschule/Oberaden

 

Overberge: Sporthalle Overberge

 

Vorzeigeobjekt ist dabei sicherlich die Sporthalle Overberge, die aus dem Hallenbereich einer Raumschießanlage und dem Außenbereich für die Sportplätze besteht. Zusätzlich zu der verbauten LED-Beleuchtung in den vorgenannten Bereichen befindet sich auf dem Hallendach auch eine Photovoltaikanlage, die im Januar 2023 in Betrieb genommen worden ist.

 

Eine weitere Photovoltaikanlage befindet sich noch auf dem Dach der Turnhalle I des Bergkamener Gymnasiums.

 

Fördermittel für den Einbau von LED-Beleuchtung konnten aufgrund der verhältnismäßig geringen Montage- und Materialkosten von z. B. 5.000,00 € für eine Einfachhalle nicht beantragt werden.

 

Nachzurüsten sind nun noch die Friedrichsberghalle, die Römerbergsporthalle, die Realschule Oberaden und die Turnhalle "Overberger Straße".

 

 

2.   Flutlichtanlagen auf Sportplätzen

 

Aktueller Sachstand

 

Die Stadt Bergkamen verfügt über fünf Kunstrasenplätze, die ganzjährig im Trainings- und Spielbetrieb durch die Fußballvereine genutzt werden und in der Regel von Oktober bis März durch eine Flutlichtanlage ausgeleuchtet werden.

 

Die Baujahre der Flutlichtanlagen weichen voneinander ab, weil sie immer mit der Umwandlung der vorhandenen Tennenplätze in Kunstrasenplätze errichtet worden sind:

das Nordbergstadion in Bergkamen-Mitte in 1997, das Römerbergstadion in 2003, die Sportanlage Schacht III in 2004, die Sportanlage „Häupenweg“ in 2009 und die Sportanlage „Hansastraße“ in 2010.

Als Leuchtmittel wurden in der Regel Halogenlampen verbaut. Jede Flutlichtanlage besteht dabei aus sechs Flutlichtmasten mit jeweils zwei Strahlern pro Mast.

 

Verfahrensablauf

 

Ein beauftragtes Ingenieurbüro ist aktuell mit der Erstellung von Leistungsverzeichnissen befasst, die dann zur Ausschreibung in das Portal „Metropole Ruhr“ eingestellt werden.

 

Geplant ist, dass die Kabelbäume in den Masten abgetrennt, Traversen und Leuchtmittel entfernt und neue Verkabelungen und LED-Strahler montiert werden.

 

Die Flutlichtmasten selbst sind von der Umbaumaßnahme nicht betroffen.

 

Von der Planungs- bis zur Umsetzungsphase ist von einem Zeitraum bis zu mindestens drei Monaten auszugehen.

 

Fördermittel

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in 2019 das Förderprogramm „Moderne Sportstätte – Programmaufruf I“ aufgelegt und Sportvereinen die Möglichkeit gegeben, vereinseigene Sportanlagen zu modernisieren. Der Umfang der Modernisierung kann Maßnahmen im Hoch-, Tief- oder Sportplatzbau beinhalten.

 

Antragsberechtigt beim Landessportbund NRW sind dabei die Sportvereine und nicht die Kommunen oder Kreise. Mit dieser Vorgabe sollten Hemmnisse in Verwaltungsabläufen verhindert und der direkte Zugang zu den Fördermitteln ermöglicht werden.

 

Die Sportvereine mussten vorgesehene Maßnahmen bei der Stadtsportgemeinschaft Bergkamen und dem Kreissportbund Unna anmelden. Die Maßnahmen wurden dann zur Genehmigung auf einem Förderportal des LSB NRW eingestellt, durch die Staatskanzlei in Düsseldorf geprüft und bewilligt und zur Auszahlung von Fördermitteln an die NRW-Bank gegeben.

 

In Bergkamen profitierten der SuS Oberaden/Tennis, TuRa Bergkamen/Tennis, der TC Bergkamen-Weddinghofen und der Kanuverein Rünthe von dem Förderprogramm. Aus dem Fördertopf sind ca. 530.000,00 € an die Vereine ausgezahlt worden, die dann in die Modernisierung von Tennisfeldern oder auch in energetische Sanierungsmaßnahmen des Kanuheims geflossen sind. Beispielhaft kann auf die Tennisanlage des TC Bergkamen-Weddinghofen hingewiesen werden, die neben der Umwandlung der Tennisplätze in Allwetterplätze auch teilweise eine neue Flutlichtanlage erhalten hat. Weiterhin wurde dort ohne Fördermittel eine Traglufthalle errichtet, die einen ganzjährigen Trainings- und Spielbetrieb ermöglicht.

 

Da jedoch nicht alle Fördermittel durch die Bergkamener Sportvereine abgerufen worden sind, hat der Vorstand der Stadtsportgemeinschaft Bergkamen beschlossen, dass vorhandene Restmittel durch die Stadt Bergkamen genutzt und für die Modernisierung von Flutlichtanlagen auf Kunstrasenplätzen eingesetzt werden können.

 

Aktuell sind für diese Projekte ca. 125.000,00 € durch die Staatskanzlei in Düsseldorf mit entsprechenden Förderbescheiden bewilligt, die noch durch die NRW-Bank genehmigt werden müssen.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Rahn