Betreff
Neufassung der Satzung über die Teilnahme von Kindern und die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grundschulen der Stadt Bergkamen
Vorlage
12/0857
Aktenzeichen
blae-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Neufassung der Satzung über die Teilnahme von Kindern und die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grundschulen der Stadt Bergkamen vom ………………….

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist Trägerin von sieben Grundschulen. Diese bieten alle das Programm der Verlässlichen Grundschule (Betreuung von der 1. bis zum Ende der 6. Stunde) an. Mit Ausnahme der Schillerschule bieten die sechs weiteren Grundschulen die Offene Ganztagsgrundschule (Betreuung bis 16:00 Uhr, incl. Mittagsverpflegung) an.

Im Rahmen dieser Betreuungsformen gem. § 9 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes NRW beurteilt die Kommune selbst, in welchem Umfang diese außerunterrichtlichen Betreuungsangebote vorzuhalten sind.

Von den rund 1.890 Grundschüler/innen nehmen im aktuellen Schuljahr 671 (35,5 %) Schüler/innen das Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule wahr. Hinsichtlich der Verlässlichen Grundschule sind dies 497 (26,3 %) Schülerinnen und Schüler. Dies entspricht einem Betreuungsgrad von 61,8 %. Die Eltern zahlen für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsgrundschule zurzeit einkommensabhängige Elternbeiträge auf der Grundlage der entsprechenden Satzung aus dem Jahr 2016 in Höhe von 20,00 € bis 180,00 € mtl. (für 12 Monate) zuzüglich 50,00 € mtl. für das Mittagessen (für 11 Monate). Für die Teilnahme an der Betreuung bis zum Ende der 6. Stunde wird ein Kostenbeitrag – einkommensunabhängig - von 26,00 € mtl. für 10 Monate im Jahr erhoben (s. Anlage 1). Der Kostenbeitrag für das Mittagessen ist seit 2005 nicht erhöht worden.

Die Durchführung dieser Betreuungen wird mittels Durchführungsverträgen für jeweils ein Schuljahr auf der Grundlage von Rahmenverträgen aus dem Jahr 2005 mit der Bildung und Lernen gGmbH und dem Ev. Kirchenkreis Unna geregelt.

 

Mit Wirkung der Änderung des SGB VIII zu den §§ 22 und 90 sowie der Änderung des § 32 Abs. 6 Einkommenssteuergesetz in 2020 und mit Blick auf den Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW zu außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten im Primarbereich und der Sekundarstufe I, in der aktuell gültigen Fassung und des Kinderbildungsgesetzes NRW in der aktuell gültigen Fassung, sind Änderungen an der Satzung vorzunehmen (s. Anlage 2).

 

Die Berücksichtigung von veränderten Kinderfreibeträgen gem. Einkommenssteuergesetz sowie Beitragsfreiheit beim Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, von Kinderzuschlag gem. Bundeskindergeldgesetz oder von Wohngeld wurden bei der Stadt Bergkamen unmittelbar nach Bekanntwerden deren Relevanz für die Einkommensermittlung zur Beitragsbemessung oder -freistellung berücksichtigt. Tatsächlich sollten diese Vorgaben aber in einer entsprechenden Satzung benannt sein. Die Vorgaben zur Kostenbeteiligung und Beitragsfreiheit ergeben sich aus dem § 90 SGB VIII.

Es handelt sich hier also um im Wesentlichen notwendige redaktionelle Änderungen.

 

Ab dem 01.08.2023 kann der Schulträger einen monatlichen Höchstbeitrag zur Offenen Ganztagsgrundschule in Höhe von mtl. 221,00 € erheben. Dieser kann gem. o. g. geltenden Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW - wie zuletzt auch - jährlich um 3 % erhöht werden. Von der jährlichen Erhöhung hat die Stadt Bergkamen aber keinen Gebrauch gemacht und plant dies auch aktuell nicht.

 

Die Kosten für den Betrieb der Offenen Ganztagsgrundschulen und Verlässlichen Grundschule stellten sich im Jahr 2022 wie folgt dar:

 

Kosten Betrieb von sechs Offenen Ganztagsgrundschulen:                           1.552.000,00 €

Kosten für das Mittagessen:                                                                                           333.400,00 €

Sachkosten:                                                                                                                             30.000,00 €

Eingegangene Elternbeiträge Offene Ganztagsgrundschulen,

incl. Mittagessen:                                                                                                                563.000,00 €

Zuweisung vom Land NRW für Offene Ganztagsgrundschulen:                       905.000,00 €

Städtischer Eigenanteil hier insgesamt:                                                                      447.400,00 € (23,36%)

 

Auch in der Zeit vor der Corona-Pandemie war ein jährlicher Eigenanteil von ca.

500.000,00 € zu verzeichnen. Die beabsichtigte Satzungsänderung hätte in den Jahren 2020/21 nach Auffassung der Verwaltung nicht zur Situation in die Zeit der Pandemie gepasst.

 

Im Jahr 2010 betrug der Eigenanteil noch 322.000,00 €. Steigende Teilnehmerzahlen und gestiegene Kosten seit mehr als zehn Jahren sind hierfür ausschlaggebend.

Gem. statistischen Hinweisen des Landesbetriebes IT NRW sind die Preise für Nahrungsmittel im letzten Jahr um 7 %, die für Energie um etwa 33,8 % und die Einkommen in der Branche Erziehung und Bildung um 5 % gestiegen.

 

Diesen Entwicklungen muss auch bei der Kostenbeteiligung der Eltern zur Inanspruchnahme von Leistungen der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote im Primarbereich Rechnung getragen werden.

Kreisweit werden aktuell die diesbezüglichen Satzungen angepasst und auch die Kostenbeiträge für das Mittagessen erhöht.

Infolge der besonderen Belastungen in der Corona-Pandemie auch für Eltern von Grundschüler/innen wurde seitens Stadt Bergkamen hiervon in den letzten zwei Jahren abgesehen.

Eine moderate Steigerung von Kostenbeiträgen für die Mittagsverpflegung in der Offenen Ganztagsgrundschule mit Blick auf die Kostenentwicklung der letzten Jahre ist nunmehr angezeigt.

Zukünftig sind 60,00 € mtl. (für 11 Monate) für die Mittagsverpflegung ab dem neuen Schuljahr vorgesehen.

 

Die Lieferanten für die Mittagsverpflegung haben den Trägern der Offenen Ganztagsgrundschulen Preissteigerungen von 0,40 € je Mahlzeit mitgeteilt (v. 2,10 € auf 2,50 €, bei durchschnittlich 193 Schulbesuchstagen = 482,50 € je Kind und Schuljahr, 55 Betreuungstage in den Ferien könnten noch hinzukommen und steigern den Bedarf auf 620,00 €). Zu bedenken ist, dass aus den Verpflegungsbeiträgen zusätzlich auch alle Getränke, Obst und sonstige Snacks in der Ganztagsbetreuung zu zahlen sind. Dies ist auch nach Aussage der Träger bei 550,00 € jährlich nicht mehr möglich. Ein 11 Monate zu zahlender Verpflegungsbeitrag von 60,00 € monatlich wird daher vorgeschlagen. Auch die Leistungen der Bildung und Teilhabe sehen für Schüler/innen eine monatliche Schulverpflegung von pauschal 60,00 € vor.

 

Von einer grundsätzlichen Erhöhung der einkommensabhängigen Beträge für den Besuch der Offenen Ganztagsgrundschulen wird abgesehen. Die Maximaleinkünfte je Beitragsstufe werden aber in den beiden untersten Beitragsstufen verändert. Das Einkommen, welches eine Beitragsfreiheit begründet, steigt von 18.000,00 € auf 25.000,00 €.

 

Auch für die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege stand im Dezember 2022 eine Anpassung an. Die parallele Anpassung für den schulischen Bereich ist folgerichtig.

Mit Blick auf die Tatsache, dass die Eltern ihre Kinder im Schuljahr 2022/23 unter den Voraussetzungen der zurzeit geltenden Satzung für ein bestimmtes Betreuungsangebot angemeldet haben, soll die Satzungsänderung zum Beginn des nächsten Schuljahres, also zum 01.08.2023, in Kraft treten.

 

Die Veränderungen der in Anlage 2 vorgelegten neugefassten Satzung gegenüber der bislang gültigen Satzung sind kursiv dargestellt.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Osterwald