Betreff
Kommunale Klassenrichtzahl im Schuljahr 2023/24 an den Bergkamener Schulen
Vorlage
12/0856
Aktenzeichen
kry-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, die kommunale Klassenrichtzahl zur Bildung der Eingangsklassen an den städt. Grundschulen in Bergkamen für das Schuljahr 2023/24 auf 23 festzulegen und folgende Eingangsklassen zu bilden:

 

Gerhart-Hauptmann-Schule                      4 Klassen

Schillerschule                                                   3 Klassen

Pfalzschule                                                        4 Klassen

Jahnschule                                                        3 Klassen

Preinschule                                                       3 Klassen

Overberger Schule                                        2 Klassen

Freiherr-von-Ketteler-Schule                   3 Klassen

 

Sachdarstellung:

 

Nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) vom 18.03.2005 ist die Anzahl der in einer Kommune zu bildenden Eingangsklassen in der Primarstufe am 15.01. eines jeden Jahres zu ermitteln. In § 6 Abs. 2 der Verordnung heißt es dazu:

"Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt."

Die Schülerzahl, von der wir in Bergkamen am 15.01.2023 für das kommende Schuljahr 2023/24 ausgehen müssen, liegt bei 522. Damit berechnet sich die kommunale Klassenrichtzahl wie folgt:

 

522 Erstklässler/-innen : 23 = 22,70 Eingangsklassen

 

Es können somit maximal 23 Eingangsklassen in Bergkamen gebildet werden. Im Schuljahr 2021/22 lag der errechnete Wert bei 22 Eingangsklassen.

 

Zur eigentlichen Klassenbildung heißt es in § 6 Abs. 1 der Verordnung:

"Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl von

 

1. bis zu 29                         1 Klasse

2. 30 bis 56                         2 Klassen

3. 57 bis 81                         3 Klassen

4. 82 bis 104                       4 Klassen

5. 105 bis 125                     5 Klassen

6. 126 bis 150                     6 Klassen"

 

Die Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und

Schülern ist unzulässig.

 

Auf dieser Basis und dem Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten ergibt sich für die Bergkamener Grundschulen folgende Situation:

 

 

 

 

 

Schulen

Anmeldungen

Stand:

15.01.2023

 

Zügigkeit

maximale

Aufnahme

möglich

 

Abweisungen

Schillerschule

70

3

81

0

G.-Hauptmann-Schule

83

4

104

0

Jahnschule

71

3

81

0

Preinschule

76

3

81

0

Freih.-von-Ketteler-Schule

49

3

81

0

Pfalzschule

111

4

104

7

Overberger Schule

60

2

56

4

ohne Anmeldung

2

 

 

 

gesamt

522

22

565

11

 

Zu diesen Zahlen sind einige Anmerkungen zu machen:

 

1.   Mit insgesamt 522 Kindern sind für das kommende Schuljahr deutlich mehr Anmeldungen zu verzeichnen als in den Vorjahren. Im letzten Jahr waren es 514 und davor 462. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Zum einen werden natürlich auch viele Kinder eingeschult, die Flüchtlinge sind. Deutlich wird das insbesondere an der Pfalzschule. Wohnraum steht in Bergkamen-Mitte aber auch z. B. im Fakt Campus für diese Personengruppe zur Verfügung. Entsprechend erfolgt die Anmeldung der Kinder in der nächstgelegenen Schule, der Pfalzschule.

Auffällig ist weiterhin, dass in diesem Jahr 21 Kinder angemeldet werden, die eigentlich bereits 2022 hätten angemeldet werden können. Sie sind seinerzeit zurückgestellt worden und müssen jetzt eingeschult werden. In den Jahren davor waren es 16 Kinder, davor nur 7. Bei den 21 Kindern jetzt handelt es sich insgesamt fast um eine Klasse.

Zur Prognose für die folgenden Jahre lässt sich feststellen, dass die Anmeldezahlen - nach heutigem Stand - wieder rückläufig sein werden. Nach der Einwohnermeldestatistik werden folgende Zahlen erwartet:

 

Schuljahr 2024/25                     476 Schulanfänger

Schuljahr 2025/26                     474 Schulanfänger

Schuljahr 2026/27                     460 Schulanfänger

 

2.   Im Gegensatz zu 1 Kind im letzten Jahr bzw. 3 Kindern im vorletzten Jahr sind in diesem Jahr bisher 2 Kinder nicht angemeldet worden. Hier ist sowohl das Jugendamt als auch der städtische Außendienst eingeschaltet.

 

3.   Anzumerken ist, dass insgesamt 6 Kinder aus Bergkamen an einer auswärtigen Schule angemeldet worden sind. Im letzten Jahr waren es 13. Zum einen sind es Kinder, die die Waldorfschule in Hamm besuchen werden, zum Teil aber auch Grundschulen in Werne, Kamen oder Lünen. In der Regel steht bei den Familien ein Umzug an. Die Kinder sind in der Zahl von 527 nicht berücksichtigt.

 

4.   Von den vorhandenen Räumen her ist die Pfalzschule in Bergkamen-Weddinghofen insgesamt für 3,5 Züge ausgelegt. Das bedeutet, sie kann in 2 Jahrgängen 3 Klassen und in 2 Jahrgängen 4 Klassen aufnehmen.

Im Sommer 2023 werden nur 3 Klassen abgegeben. Demzufolge könnten auch nur drei neue Klassen aufgenommen werden. Aufgrund der sehr hohen Anmeldezahlen würde dies bedeuten, dass 30 Kinder abgewiesen werden müssten. Sinnvoller erscheint es hier, einen mobilen Klassenraum auf dem Schulhof aufzubauen. In den würde dann keine feste erste Klasse einziehen, sondern der Raum würde in der Schulzeit als Mehrzweckraum benutzt werden. Ein solcher Raum ist immer dann erforderlich, wenn z. B. Religionsunterricht oder muttersprachlicher Ergänzungsunterricht stattfindet oder Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zusätzlichen Sprachunterricht erteilt bekommen. Auch Jekits wird üblicherweise von der Musikschule in solchen Mehrzweckräumen unterrichtet.

Der bisherige Mehrzweckraum im Schulgebäude würde dann zu einem Klassenraum hergerichtet werden. Eine Absprache über diese Lösung ist sowohl mit der Schulaufsicht als auch der Schulleitung erfolgt.

Genau die gleiche Situation ergibt sich an der Jahnschule in Bergkamen-Oberaden. Hier werden 2 Klassen die Schule verlassen; es müssen aber 3 Eingangsklassen gebildet werden.

 

5.   Die Gerhart-Hauptmann-Schule würde mit der Anmeldezahl erstmals seit Jahren wieder vier Eingangsklassen bilden. Es müsste ein früher schon als Klassenraum im Untergeschoss genutzter Raum wieder zu einem Klassenraum werden. Der Vorteil dieser Lösung ist aber für die Schule, die auch Familiengrundschulzentrum ist, dass die Klassen nicht zu groß werden.

 

6.   Die Freiherr-von-Ketteler-Schule wird trotz der Anmeldezahl von 49 Kindern auf drei Züge gesetzt. Damit besteht die Möglichkeit, von den abgewiesenen Kindern aus Overberge noch welche aufzunehmen.

 

7.   Die Kinder, die an der Overberger-Grundschule bzw. an der Pfalz-Grundschule abgewiesen werden, müssen an einer anderen Grundschule in Bergkamen angemeldet werden.

Kapazitäten hat auf alle Fälle in Bergkamen-Mitte die Gerhart-Hauptmann-Schule und in Bergkamen-Rünthe die Freiherr-von-Ketteler-Schule. Eine Abweisung ist sowohl an der Overberger-Schule als auch an der Pfalzschule erforderlich, weil beide Schulen von der Gebäudegröße her über keine freien Klassenräume mehr verfügen.

Bei den Abweisungen handelt es sich um eine innere Schulangelegenheit. Die Auswahl muss die Schule nach § 1 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule vornehmen. Dort heißt es:

"Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gem. § 46 Abs. 2 SchulG heran:

- Geschwisterkinder,

- Schulwege,

- Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,

- ausgewogenes Verhältnis von Jungen und Mädchen,

- ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher

  Muttersprachen"

In Absprache mit den Schulen wird nach Lösungen gesucht, welche Kinder eine andere Schule besuchen können.

 

8.   Die gesamten Zahlen basieren auf dem Stand vom 15. Januar 2023. Selbstverständlich ist bis zum tatsächlichen Schulbeginn am 8. August 2023 noch mit kleineren Veränderungen aufgrund von Umzügen oder aber auch Zurückstellungen von einzelnen Schulkindern zu rechnen.

 

9.   Es ist geplant, für den Bereich der Primarstufe eine Schulentwicklungsplanung durchzuführen. Diese soll Aufschluss über die zukünftige Entwicklung geben und ähnlich wie der Medienentwicklungsplan eine verlässliche Aussage für die nächsten Jahre treffen. Selbstverständlich wird die Planung in enger Absprache mit den Schulleitungen erfolgen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray