Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, die kommunale
Klassenrichtzahl zur Bildung der Eingangsklassen an den städt. Grundschulen in
Bergkamen für das Schuljahr 2023/24 auf 23 festzulegen und folgende
Eingangsklassen zu bilden:
Gerhart-Hauptmann-Schule 4 Klassen
Schillerschule 3
Klassen
Pfalzschule 4
Klassen
Jahnschule 3
Klassen
Preinschule 3
Klassen
Overberger
Schule 2
Klassen
Freiherr-von-Ketteler-Schule 3 Klassen
Sachdarstellung:
Nach
der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (VO zu § 93 Abs.
2 SchulG) vom 18.03.2005 ist die Anzahl der in einer Kommune zu bildenden
Eingangsklassen in der Primarstufe am 15.01. eines jeden Jahres zu ermitteln.
In § 6 Abs. 2 der Verordnung heißt es dazu:
"Im
Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die
kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der
kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden
Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt."
Die
Schülerzahl, von der wir in Bergkamen am 15.01.2023 für das kommende Schuljahr
2023/24 ausgehen müssen, liegt bei 522. Damit berechnet sich die kommunale
Klassenrichtzahl wie folgt:
522
Erstklässler/-innen : 23 = 22,70 Eingangsklassen
Es
können somit maximal 23 Eingangsklassen in Bergkamen gebildet werden. Im
Schuljahr 2021/22 lag der errechnete Wert bei 22 Eingangsklassen.
Zur
eigentlichen Klassenbildung heißt es in § 6 Abs. 1 der Verordnung:
"Die
Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt für
jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl
von
1. bis
zu 29 1 Klasse
2. 30
bis 56 2 Klassen
3. 57
bis 81 3 Klassen
4. 82
bis 104 4 Klassen
5. 105
bis 125 5 Klassen
6. 126
bis 150 6
Klassen"
Die
Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und
Schülern
ist unzulässig.
Auf
dieser Basis und dem Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten ergibt sich
für die Bergkamener Grundschulen folgende Situation:
Schulen |
Anmeldungen Stand: 15.01.2023 |
Zügigkeit |
maximale Aufnahme möglich |
Abweisungen |
Schillerschule |
70 |
3 |
81 |
0 |
G.-Hauptmann-Schule |
83 |
4 |
104 |
0 |
Jahnschule |
71 |
3 |
81 |
0 |
Preinschule |
76 |
3 |
81 |
0 |
Freih.-von-Ketteler-Schule |
49 |
3 |
81 |
0 |
Pfalzschule |
111 |
4 |
104 |
7 |
Overberger
Schule |
60 |
2 |
56 |
4 |
ohne
Anmeldung |
2 |
|
|
|
gesamt |
522 |
22 |
565 |
11 |
Zu
diesen Zahlen sind einige Anmerkungen zu machen:
1. Mit insgesamt 522 Kindern sind für das
kommende Schuljahr deutlich mehr Anmeldungen zu verzeichnen als in den
Vorjahren. Im letzten Jahr waren es 514 und davor 462. Die Gründe hierfür sind
vielschichtig. Zum einen werden natürlich auch viele Kinder eingeschult, die
Flüchtlinge sind. Deutlich wird das insbesondere an der Pfalzschule. Wohnraum
steht in Bergkamen-Mitte aber auch z. B. im Fakt Campus für diese
Personengruppe zur Verfügung. Entsprechend erfolgt die Anmeldung der Kinder in
der nächstgelegenen Schule, der Pfalzschule.
Auffällig ist weiterhin, dass in
diesem Jahr 21 Kinder angemeldet werden, die eigentlich bereits 2022 hätten
angemeldet werden können. Sie sind seinerzeit zurückgestellt worden und müssen
jetzt eingeschult werden. In den Jahren davor waren es 16 Kinder, davor nur 7. Bei
den 21 Kindern jetzt handelt es sich insgesamt fast um eine Klasse.
Zur Prognose für die folgenden
Jahre lässt sich feststellen, dass die Anmeldezahlen - nach heutigem Stand -
wieder rückläufig sein werden. Nach der Einwohnermeldestatistik werden folgende
Zahlen erwartet:
Schuljahr 2024/25 476 Schulanfänger
Schuljahr 2025/26 474 Schulanfänger
Schuljahr 2026/27 460 Schulanfänger
2. Im Gegensatz zu 1 Kind im letzten Jahr bzw. 3
Kindern im vorletzten Jahr sind in diesem Jahr bisher 2 Kinder nicht angemeldet
worden. Hier ist sowohl das Jugendamt als auch der städtische Außendienst
eingeschaltet.
3. Anzumerken ist, dass insgesamt 6 Kinder aus
Bergkamen an einer auswärtigen Schule angemeldet worden sind. Im letzten Jahr
waren es 13. Zum einen sind es Kinder, die die Waldorfschule in Hamm besuchen
werden, zum Teil aber auch Grundschulen in Werne, Kamen oder Lünen. In der
Regel steht bei den Familien ein Umzug an. Die Kinder sind in der Zahl von 527
nicht berücksichtigt.
4. Von den vorhandenen Räumen her ist die
Pfalzschule in Bergkamen-Weddinghofen insgesamt für 3,5 Züge ausgelegt. Das
bedeutet, sie kann in 2 Jahrgängen 3 Klassen und in 2 Jahrgängen 4 Klassen
aufnehmen.
Im Sommer 2023 werden nur 3
Klassen abgegeben. Demzufolge könnten auch nur drei neue Klassen aufgenommen
werden. Aufgrund der sehr hohen Anmeldezahlen würde dies bedeuten, dass 30
Kinder abgewiesen werden müssten. Sinnvoller erscheint es hier, einen mobilen
Klassenraum auf dem Schulhof aufzubauen. In den würde dann keine feste erste
Klasse einziehen, sondern der Raum würde in der Schulzeit als Mehrzweckraum
benutzt werden. Ein solcher Raum ist immer dann erforderlich, wenn z. B.
Religionsunterricht oder muttersprachlicher Ergänzungsunterricht stattfindet
oder Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zusätzlichen
Sprachunterricht erteilt bekommen. Auch Jekits wird üblicherweise von der
Musikschule in solchen Mehrzweckräumen unterrichtet.
Der bisherige Mehrzweckraum im
Schulgebäude würde dann zu einem Klassenraum hergerichtet werden. Eine
Absprache über diese Lösung ist sowohl mit der Schulaufsicht als auch der
Schulleitung erfolgt.
Genau die gleiche Situation
ergibt sich an der Jahnschule in Bergkamen-Oberaden. Hier werden 2 Klassen die
Schule verlassen; es müssen aber 3 Eingangsklassen gebildet werden.
5. Die Gerhart-Hauptmann-Schule würde mit der
Anmeldezahl erstmals seit Jahren wieder vier Eingangsklassen bilden. Es müsste
ein früher schon als Klassenraum im Untergeschoss genutzter Raum wieder zu
einem Klassenraum werden. Der Vorteil dieser Lösung ist aber für die Schule,
die auch Familiengrundschulzentrum ist, dass die Klassen nicht zu groß werden.
6. Die Freiherr-von-Ketteler-Schule wird trotz
der Anmeldezahl von 49 Kindern auf drei Züge gesetzt. Damit besteht die
Möglichkeit, von den abgewiesenen Kindern aus Overberge noch welche
aufzunehmen.
7. Die Kinder, die an der Overberger-Grundschule
bzw. an der Pfalz-Grundschule abgewiesen werden, müssen an einer anderen
Grundschule in Bergkamen angemeldet werden.
Kapazitäten hat auf alle Fälle
in Bergkamen-Mitte die Gerhart-Hauptmann-Schule und in Bergkamen-Rünthe die
Freiherr-von-Ketteler-Schule. Eine Abweisung ist sowohl an der
Overberger-Schule als auch an der Pfalzschule erforderlich, weil beide Schulen
von der Gebäudegröße her über keine freien Klassenräume mehr verfügen.
Bei den Abweisungen handelt es
sich um eine innere Schulangelegenheit. Die Auswahl muss die Schule nach § 1
der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule vornehmen. Dort heißt
es:
"Bei einem Anmeldeüberhang
führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden
Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin
oder der Schulleiter berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder
mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gem. § 46 Abs. 2
SchulG heran:
- Geschwisterkinder,
- Schulwege,
- Besuch eines Kindergartens in
der Nähe der Schule,
- ausgewogenes Verhältnis von
Jungen und Mädchen,
- ausgewogenes Verhältnis von
Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher
Muttersprachen"
In Absprache mit den Schulen
wird nach Lösungen gesucht, welche Kinder eine andere Schule besuchen können.
8. Die gesamten Zahlen basieren auf dem Stand
vom 15. Januar 2023. Selbstverständlich ist bis zum tatsächlichen Schulbeginn
am 8. August 2023 noch mit kleineren Veränderungen aufgrund von Umzügen oder
aber auch Zurückstellungen von einzelnen Schulkindern zu rechnen.
9. Es ist geplant, für den Bereich der
Primarstufe eine Schulentwicklungsplanung durchzuführen. Diese soll Aufschluss
über die zukünftige Entwicklung geben und ähnlich wie der
Medienentwicklungsplan eine verlässliche Aussage für die nächsten Jahre
treffen. Selbstverständlich wird die Planung in enger Absprache mit den
Schulleitungen erfolgen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
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