Beschlussvorschlag:
Der Auschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 12/0855, zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Am 24.09.2020 hat
der Rat der Stadt Bergkamen den Medienentwicklungsplan für die Bergkamener
Schulen und die VHS nach entsprechender Vorberatung im Ausschuss für Schule,
Sport und Weiterbildung verabschiedet.
Nach über zwei
Jahren soll jetzt eine Zwischenbilanz gezogen werden. Dazu wird im Folgenden
zunächst die Ausgangslage beschrieben und anschließend über das Erreichte bzw.
die noch offenen Schritte berichtet.
1. Digitale Versorgung der Schulgebäude und Eigenbetrieb Breitband
Bergkamen
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und
Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen.
Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für
den DigitalPakt unterzeichnet. Damit startet der DigitalPakt am 17. Mai 2019.
Zuvor haben Bundestag und Bundesrat Artikel 104 c des Grundgesetzes geändert
und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule
geschaffen. Die neue Vorschrift ist seit dem 4. April 2019 in Kraft.
Der Bund stellt finanzielle Mittel zum
Aufbau digitaler Bildungsinfrastrukturen bereit. Die Länder steuern die
Entwicklung medienpädagogischer Konzepte durch die Schulen, kümmern sich um die
Qualifizierung von Lehrkräften – über die Lehrerbildung, das Referendariat bis
hin zur Weiterbildung – und prüfen, dass alle Antragsteller (in der Regel
Kommunen als Schulträger und freie Schulträger) über Konzepte zur
Sicherstellung von Betrieb, Support und Wartung verfügen. Daneben entscheiden
die Länder, ob und wie sie mobile Endgeräte in ihren Lernmittelregelungen
berücksichtigen.
Der DigitalPakt Schule ist eine Finanzhilfe
auf der Grundlage von Artikel 104 c des Grundgesetzes. Damit sind die Länder
zuständig für die administrative Umsetzung des DigitalPakts Schule. Die
wichtigsten Regeln zur Beantragung und Durchführung der Förderung sind in einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt worden.
Drei Förderprogramme sind zu
berücksichtigen:
Das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) hat bereits 2017 ein Sonderprogramm zur
Gigabit-Versorgung von Schulen aufgelegt, die noch über keinen
Glasfaseranschluss verfügen.
Das Land NRW hat 2018 ebenfalls ein
Förderprogramm zum Breitbandausbau aufgelegt.
Der Eigenbetrieb Breitband Bergkamen hat in
Zusammenarbeit mit dem Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport im
Bundesprogramm die Förderung von Glasfaseranschlüssen für folgende Schulen
beantragt: Alle vier weiterführenden Schulen, ferner die
Gerhart-Hauptmann-Schule, Freiherr-von-Ketteler-Schule (nur ein Nebengebäude),
Pfalzschule (Realisation bis spätestens September 2023). Hier wurden durch den
Eigenbetrieb Kosten in Höhe von 688.722,00 € bei Realisierung durch die HeLi
NET Kommunikations GmbH ermittelt.
Das Hauptgebäude der
Freiherr-von-Ketteler-Schule wurde im Jahr 2019 aus Mitteln und in Regie des
Amtes für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport und des Vereins zur
Betreuung von Schulkindern e. V. erschlossen, um notwendige Erkenntnisse auf
diesem Gebiet überhaupt zu erhalten. Ein Glasfaseranschluss war in Rünthe
bereits vorhanden.
Im Landesprogramm (Richtlinie zur Gewährung
von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der
genehmigten Ersatzschulen, Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie, vom 12.09.2018) wurden die für
folgenden Schulen im Dezember 2021 an das öffentliche Glasfasernetz
angeschlossen:
- Schillerschule, Jahnschule (am neuen
Standort), Preinschule, Overberger Schule
Gebühren in Höhe von 420,00 € mtl. bei 400
Mbit/s im Download entstehen je Schule, soweit sie belegt ist.
Der Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen hat für
die Kommunen Kamen, Bönen und Bergkamen im Rahmen des sog. „Weiße
Flecken“-Programms Bundesfördermittel zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur
beantragt. Über die Bundesförderung sollen auch die im Landesförderprogramm
„Gigabit-Anbindung“-Schulen nicht berücksichtigten Schulstandorte angebunden
werden. Es handelt sich um das sog. „Betreibermodell“, d. h. unter Vorbehalt
der endgültigen Förderung wurde ein Betreibervertrag geschlossen; das neu
geschaffene Netz verbleibt langfristig im Eigentum der Kommunen. Das vom
Eigenbetrieb beauftragte Planungsbüro erstellt derzeit die Genehmigungsplanung
sowie das Leistungsverzeichnis als vorbereitende Maßnahmen für die EU-weite
Ausschreibung und Vergabe der Tiefbauleistungen. Die Ausschreibung ist für das
Frühjahr 2023 geplant. Die Beauftragung des ausgewählten Tiefbauunternehmens
soll nach der Konkretisierung des Förderantrages beim Fördermittelgeber Bund
(atene KOM) im Sommer 2023 erfolgen. Der Ausbau der sog. „Weißen Flecken“ wird
voraussichtlich Ende 2024 abgeschlossen sein.
Die hier betroffenen Schulen haben als
Interimslösung Internetzugänge über Anschlüsse der Anbieter Vodafone, Telekom
und der HeliNet. Die Freiherr-vom–Stein-Realschule, die Volkshochschule und das
Städt. Gymnasium werden deshalb zurzeit über eine Richtfunkanlage auf dem Dach
des Rathauses versorgt.
Die Realschule Oberaden verfügt mittlerweile
auch über eine Versorgung durch den Anbieter Vodafone, die Gesamtschule seit
Jahren bereits ebenso. Die Jahnschule am derzeitigen Standort verfügt über ein
erhöhtes Versorgungspaket der Telekom, welches die Kapazität des früheren
t@school–Anschlusses überschreitet.
Das dritte Ausbauinstrument ist der sog.
DigitalPakt Schule, eigentlich „ Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung
der Schulen“ (Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom
11.09.2019).
2. Ausgangslage für die Arbeiten in den Schulen und der VHS
Im „DigitalPakt Schule“ NRW werden sowohl
die digitale Vernetzung der Schulgebäude, schulisches WLAN, Interaktionsgeräte
und mobile Endgeräte gefördert - dies im Rahmen eines festen Kontingents je
Schulträger in NRW.
Für die Stadt Bergkamen sind dies
2.276.088,00 € für die schulinterne Verkabelung (Inhouseverkabelung) und
Präsentationsmedien (90 % Förderung). Zusätzlich standen der Stadt Bergkamen im
Rahmen des sog. Sofortausstattungsprogrammes als Teil des DigitalPaktes rund
525.000,00 € für mobile Endgeräte für Schüler/-innen und Lehrer/-innen zur
Verfügung. Diese wurden zuzüglich eines 10-prozentigen Eigenanteiles im Jahr
2020 in insgesamt 1.133 iPads und Laptops für die 11 Schulen investiert. Das
Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport hatte die entsprechenden
Anträge in den Jahren 2019 und 2020 beim Land NRW gestellt.
3. Digitale Inhouseverkabelung der Schulen
Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides im
Rahmen der beantragten Mittel aus dem „DigitalPakt“ am 30.03.2021 wurde nach
bundesweiten Ausschreibungen die Fa. TKS GmbH aus Mönchengladbach mit der
Inhouseverkabelung, Installation von Accesspoints und Datendosen in allen
Schulen im Herbst 2021 beauftragt. Bislang wurden 93 km Kupferkabel, 4,2 km
Glasfaser und 250 Accesspoints installiert. 10 von 11 Schulen wurden Ende 2022
fertiggestellt. Die Jahnschule in Bergkamen-Oberaden bekommt die Ausstattung im
Neubau. Die Arbeiten wurden überwiegend in Zeiten nach 14.00 Uhr durchgeführt,
um den Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
Im Jahr 2021 sind hierfür Kosten i. H. v.
378.018,97 € entstanden. Im Jahr 2022 waren dies nochmals 639.865,68 €. Diese
Mittel wurden bei der Bezirksregierung Arnsberg auch abgerufen - ebenso wie die
Mittel für die o. g. mobilen Endgeräte.
4. Präsentationstechniken
Nach der Inhouseverkabelung ist es gem.
Medienentwicklungsplan vorgesehen, die Schulen mit entsprechender
Präsentationstechnik auszustatten.
Grundsätzlich soll jeder Klassen- und
Fachraum einer Schule mit einem digitalen Präsentationsmedium ausgestattet werden.
Hierfür stehen aus Mitteln des DigitalPaktes 913.000,00 € zur Verfügung. Den
Wünschen der Schulen und Empfehlungen des Medienentwicklungsplanes folgend,
werden für die Grundschulen überwiegend digitale Whiteboards incl. Beamer und
Laptop beschafft. Die weiterführenden Schulen streben Lösungen per Beamer mit
Bildschirmen an.
Der diesbezügliche Bedarf für die
Grundschulen war im August 2022 bundesweit ausgeschrieben. Es werden 36 dieser
Anlagen beschafft und ab Januar 2023 installiert. Kosten in Höhe von 209.000,00
€ werden hierfür entstehen. Die Ausschreibung der Beamer, Bildschirme und
Lautsprecher für die weiterführenden Schulen ist im September 2022 erfolgt. Die
Auftragsvergabe soll zu Beginn des Jahres 2023 erfolgen. Die Bindefrist für die
Angebote ist auf den 13.02.2023 datiert. Die Prüfung der Angebote und
Nachförderungen konnte bis Dezember 2022 nicht abgeschlossen werden. Kosten in
Höhe von rund 388.000,00 € werden hierfür zunächst erwartet. Die Grund- und
weiterführenden Schulen werden in 2023 und 2024 weitere Anlagen erhalten. Die
Beschaffung aller Präsentationsmittel in einem Jahr war aus folgenden Gründen
nicht möglich:
Einerseits musste der Abschluss der
Inhouseverkabelungen vor Installation der Präsentationstechniken abgeschlossen
sein, andererseits müssen ausreichende Kapazitäten zur administrativen
Ersteinrichtung und Betreuung der Anlagen gewährleistet sein. Im Amt für
Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport sind seit Februar 2021 bzw. November
2021 zwei Fachkräfte eingestellt. Diese beiden IT-Spezialisten arbeiten eng mit
den Schulen zusammen und sind immer direkte Ansprechpartner für die Schulen.
Laut Medienentwicklungsplan besteht bei
einer Ausstattung der Schulen mit entsprechenden Endgeräten die Notwendigkeit,
bis zu 3,5 Fachkräfte einzustellen. Für den Einsatz der eigenen IT-Kräfte in
der Schulverwaltung erhält die Stadt Bergkamen aus dem DigitalPakt einen
Personalkostenzuschuss von 180.000,00 € für die Jahre 2023 und 2024.
Auch die Medienberatung bei der
Bezirksregierung NRW hat dem Fachamt zu einem Ausbau über drei Jahre geraten,
um aktuellste technische Entwicklungen nicht zu verpassen und den Schulen eine
Zeit der methodischen Gewöhnung zu ermöglichen.
Insgesamt wird dieses Ausstattungspaket bei
Abschluss im Jahre 2024 Kosten in Höhe von ca. 1,1 Mio. € verursacht haben.
4. Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten
Im Zuge der Ausstattungsoffensive zu mobilen
Endgeräten aus dem DigitalPakt wurden die Schulen in 2020 wie folgt bedacht:
Verteilung
iPadsSchüler/-innen |
||
Schule |
Schülerzahl 30.09.2020 |
Geräte |
Schillerschule |
256 |
40 |
Gerhart-Hauptmann-Schule |
277 |
45 |
Jahnschule |
195 |
30 |
Freiherr-von-Ketteler-Schule |
224 |
35 |
Pfalzschule |
345 |
55 |
Overberger Schule |
207 |
30 |
Preinschule |
283 |
45 |
Realschule Oberaden |
453 |
75 |
Freiherr-vom-Stein-Realschule |
428 |
70 |
Städtisches Gymnasium |
770 |
120 |
Willy-Brandt-Gesamtschule |
1.100 |
185 |
gesamt |
|
730 |
Die Verteilung erfolgte abhängig von der
Schülerzahl. Ungefähr die hälftige Anzahl an PCs, Laptops und Tablets war an
den Schulen bereits vorhanden.
Verteilung
Lehrer/-innengeräte |
|||
Schule |
Laptop |
iPad |
Gesamt |
Schillerschule |
0 |
14 |
14 |
Gerhart-Hauptmann-Schule |
0 |
24 |
24 |
Jahnschule |
7 |
8 |
15 |
Freiherr-von-Ketteler-Schule |
8 |
9 |
17 |
Pfalzschule |
27 |
0 |
27 |
Overberger Schule |
3 |
10 |
13 |
Preinschule |
17 |
0 |
17 |
Grundschulen gesamt |
62 |
65 |
127 |
|
|||
Realschule Oberaden |
0 |
35 |
35 |
Freiherr-vom-Stein-Realschule |
0 |
36 |
36 |
Städtisches Gymnasium |
0 |
71 |
71 |
Willy-Brandt-Gesamtschule |
0 |
114 |
114 |
Gesamt |
62 |
321 |
383 |
Weitere 110 iPads wurden in 2022 durch das
Fachamt beschafft und werden bei Bedarf den abrufenden Schulen zur Verfügung
gestellt.
Ferner verfügte jede Schule bereits vor
Erlass der Richtlinie zum DigitalPakt über eine unterschiedlich hohe Anzahl von
iPads, Laptops und PCs. Hier ist zu beachten, dass die Einsatzzeit der Geräte
fünf Jahre kaum überschreitet.
Über die den Schulen zur Verfügung
gestellten Etats für „Neue Medien“ können die Schulen unter Beachtung der
vergaberechtlichen Vorschriften weitere solche Geräte beschaffen. Das Fachamt
steht hier unterstützend zur Verfügung - wenn gewünscht. Hiervon haben in 2022
das Städt. Gymnasium, die Realschule Oberaden, die Gesamtschule, die
Freiherr-von-Ketteler-Schule, die Gerhart-Hauptmann-Schule und die VHS Gebrauch
gemacht.
Die Verwaltung der mobilen und stationären
Endgeräte in den Schulen bzw. die Systempflege erfolgt durch die EDV-Fachkräfte
des Fachamtes und zu pädagogischen Inhalte durch die EDV-Beauftragten der
Schule.
Dieses Mobile-Devise-Management (MDM) ist
nur über Softwarelösungen zur Endgeräteverwaltung möglich. Es wird sich
notwendiger Software der Anbieter IServ und Jamf-School bedient. Für die
Nutzung der IServ-Lösungen fallen jährlich zwischen 4,00 € und 6,00 € je
nutzenden Schüler/-in an. Jamf-School erhebt 5,00 € je Gerät und Jahr.
Letzteres betrifft hauptsächlich die 1.161 iPads aus der Beschaffung des Jahres
2020. Zurzeit entsteht ein zentraler Schulserver im Rathaus; nach dessen
Inbetriebnahme wird die Jamf-School-Nutzung entfallen können. Über den
zentralen Server sollen die Schulen insgesamt bedient werden. Die Beschaffung
und Pflege der notwendigen Software kann so erheblich vereinfacht werden.
Der gültige Medienentwicklungsplan spricht
in Anlehnung an die Empfehlungen des Ministeriums für Schule und Bildung von
einer langfristigen Ausstattung von 1 zu 4 (Schüler/-innen) hinsichtlich der
mobilen Arbeitsgeräte.
Diese mobilen Arbeitsgeräte müssten aus den
städt. Haushaltsmitteln für „Neue Medien“ in den nächsten Jahren komplettiert
werden. Die jährliche verfügbare Summe für alle Schulen und alle digitalen
Anschaffungen belief sich im Jahr 2022 auf 182.000,00 €. Diese Mittel wurde mit
Verabschiedung des letzten Doppelhaushaltes bereits um ca. 30 % aufgestockt und
auch für den laufenden Betrieb verbraucht.
Auf Wunsch der vier weiterführenden Schulen
soll eine Ausstattung von 1 zu 1 zu Lasten des Schulträgers ab dem 5. Jahrgang
jahrgangsweise aufbauend angestrebt werden. Dies würde bedeuten, dass an den
weiterführenden Schulen ca. 2.300 mobile Geräte zur Verfügung gestellt werden
müssten. Bei ca. 450 bis 500 neuen Fünftklässlern im Jahr würde dies einen
Aufwand von bis zu 200.000,00 € jährlich an Mehrkosten verursachen. Zusätzlich
würden weitere Kosten für die Administration und Reparatur von Geräten
entstehen. Auch der personelle Aufwand für die Einrichtung und Pflege der
Geräte würde beim Schulträger und in den Schulen erheblich ansteigen.
Hierzu wäre ein Ratsbeschluss hinsichtlich
der überplanmäßigen Aufwendungen erforderlich.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Bläsing |
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