Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bergkamen ändert den Beschluss vom 14.12.2017, Drucksache Nr.
11/1094 wie folgt:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt einen freiwilligen Zuschuss zu den Mietkosten für die
geplante Kindertageseinrichtung in Bergkamen-Weddinghofen in Trägerschaft des
Lebenszentrum Königsborn gGmbH. Die Zahlung erfolgt für die Dauer der Anmietung
der Räumlichkeiten im Gebäude Schulstraße / Kleiweg zum Betrieb einer
Kindertageseinrichtung. Die Bemessung des Zuschusses zu den Mietzahlungen ist
in der Vorlage erläutert.
Gleichzeitig
beschließt der Rat der Stadt Bergkamen die Übernahme des vollen Trägeranteils
als freiwilligen Zuschuss an das Lebenszentrum Königsborn gGmbH für die
geplante Kindertageseinrichtung Schulstraße / Kleiweg. Der Trägeranteil beläuft
sich nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) seit dem 01.08.2020 auf 7,8 % der
gesetzlich definierten Gesamtbetriebskosten. Grundlage ist die in der Vorlage
erläuterte Gruppenfestlegung.
Sachdarstellung:
Am 14.12.2017 hat
der Rat der Stadt Bergkamen die Leistung einer jährlichen Zuwendung zu den
Mietkosten für die geplante Kindertageseinrichtung Schulstraße / Kleiweg in
Trägerschaft des Lebenszentrum Königsborn gGmbH beschlossen (Anlage 1).
Grundlage dieses Beschlusses waren die zu diesem Zeitpunkt geltenden
Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes in Bezug auf die Fortschreibungsrate
der Mietkosten sowie die geltenden Bestimmungen zur Finanzierung der Betreuung
von Kindern mit oder mit drohender Behinderung.
Mit der Reform des
Kinderbildungsgesetzes 2020 wurde die Bemessung der Fortschreibungsrate ab 2021
geändert. Zudem wird es in der Finanzierung der Betreuung von Kindern mit oder
mit drohender Behinderung in Kindertageseinrichtungen grundlegende Änderungen
geben, die zu berücksichtigen sind.
Es liegt ein
Antrag des Lebenszentrum Königsborn gGmbH über die Übernahme freiwilliger
Trägeranteile vor (Anlage 2). Hierzu wurde bislang noch kein Beschluss gefasst.
Insofern soll der Beschluss vom 14.12.2017, Drucksache 11/1094 in Bezug auf den
Mietzuschuss geändert und um die Entscheidung über die freiwillige Übernahme
des Trägeranteils ergänzt werden.
Änderung der Gruppenformen
Zum Zeitpunkt der
erstmaligen Beschlussfassung über die freiwillige Übernahme von Mietanteilen
2017 war die Einrichtung einer heilpädagogischen Gruppe geplant.
Die Plätze in heilpädagogischen
Kindertageseinrichtungen werden durch die Landschaftsverbände im Rahmen der
Eingliederungshilfe außerhalb der Systematik des KiBiz finanziert. Dies wird sich bis spätestens
2026 grundlegend ändern. Alle Kindertageseinrichtungen sollen dann Kinder mit
außergewöhnlichem Förderbedarf betreuen und zur Finanzierung eine Basisleistung
II erhalten. Bestehende heilpädagogische Einrichtungen und Plätze werden in die
KiBiz-Systematik überführt.
Die Basisleistung
II soll mit einer Platzzahlreduzierung in der Gruppe und einem verbesserten
Personalschlüssel einhergehen. Der Träger soll multiprofessionelle Teams
einsetzen können. Über die Einzelheiten verhandeln die Landschaftsverbänden und
die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Eine
konkrete Einigung zur Ausgestaltung der Basisleistung II wurde bislang nicht
erzielt.
Auf Grund der o.a.
Änderung der Finanzierung werden für neue heilpädagogische Plätze keine
Betriebserlaubnisse mehr erteilt. Für die Platzbelegung der neuen Einrichtung
in Weddinghofen bestehen nunmehr zwei Möglichkeiten der Gruppenbelegung:
a)
Es
werden acht in Königsborn vorhandene heilpädagogische Plätze nach Bergkamen
verlegt, jedoch spätestens 2026 in die KiBiz-Finanzierung nach Variante b)
übergehen. Die Plätze gehen in diesem Fall in Königsborn verloren.
b)
Die
komplette Einrichtung wird viergruppig nach der Systematik des KiBiz
eingerichtet. Eine Systemänderung in 2026 wird nicht notwendig sein.
Auswirkungen auf die Platzbelegung
a)
Verlagerung der HP-Plätze |
|
b)
KiBiz-Finanzierung |
|||||
Gruppentyp |
Plätze
U3 |
Plätze
Ü3 |
HP |
|
Gruppentyp |
Plätze
U3 |
Plätze
Ü3 |
0,5 GF I + 0,5 HP |
3 |
7 |
4 |
|
GF I |
6 |
14 |
0,5 GF I + 0,5 HP |
3 |
7 |
4 |
|
GF I |
6 |
14 |
GF II |
10 |
|
|
|
GF II |
10 |
|
GF III |
|
25 |
|
|
GF III |
|
25 |
Summe |
16 |
39 |
8 |
|
Summe |
22 |
53 |
Plätze
gesamt |
63 |
|
75 |
Nach Beratung und
einer entsprechenden Empfehlung durch das Landesjugendamt sind der Träger, das
Lebenszentrum Königsborn gGmbH und das Jugendamt der Stadt Bergkamen
übereingekommen, die Einrichtung bereits ab Beginn und nicht erst ab 2026 als
viergruppige Einrichtung entsprechend der Variante b) zu starten. Kinder mit
außergewöhnlichem Förderbedarf können auch in diesem Gruppenmodell an diesem
Standort betreut werden, die Finanzierung erfolgt über die Basisleistung II.
Zudem besteht die Möglichkeit einer höheren Investitionsförderung sowie mehr
Flexibilität bezüglich der Zahl der zu betreuenden Kinder mit außergewöhnlichem
Förderbedarf.
Die gesetzlichen
Grundlagen und die Auswirkungen auf die Gruppenplanung wurden dem
Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses in seiner Sitzung am 23.08.2022 und
dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 26.09.2022 ausführlich erläutert.
Auswirkungen auf die Mietzahlungen
Nach § 34 Abs. 1
KiBiz erhalten Träger, die eine Kindertageseinrichtung als Mieter betreiben,
einen pauschalen Zuschuss zu den Mietzahlungen, dessen Höhe sich aus § 7 der
Durchführungsverordnung des Kinderbildungsgesetzes (DVO KiBiz) ergibt. Die
maximal zu fördernde Fläche für eine viergruppige Einrichtung beläuft sich nach
§ 7 Abs. 3 DVO KiBiz auf 715 m². Laut Mietvertrag beträgt die Fläche der
Kindertageseinrichtung Weddinghofen 781,12m². Das Lebenszentrum Königsborn
gGmbH beantragt die Übernahme der Mietzahlung für die Differenz von 66,12 m².
Der Rat der Stadt
Bergkamen hat bereits in seiner Sitzung am 14.12.2017 für die neue Einrichtung
Weddinghofen beschlossen, die nicht über das KiBiz abgedeckte Finanzierung für
66,12 m² freiwillig zu übernehmen.
Die Flächenbedarfsberechnung
nach dem KiBiz sieht keine zusätzlichen Flächen für die Betreuung von Kindern
mit oder mit drohender Behinderung oder außergewöhnlichem Förderbedarf vor. In
der Einrichtung Weddinghofen sollen jedoch diese Kinder mit besonderen Bedarfen
betreut werden, so dass zusätzliche Räume für Differenzierung oder
therapeutische Maßnahmen und somit auch die zusätzliche Fläche benötigt werden.
Weiterhin sieht der
Mietvertrag einen Mietpreis pro m² vor, der dem maximal zu fördernden Mietpreis
nach dem KiBiz und der DVO KiBiz entspricht, also einem Mietpreis von 9,02 €
pro m² im laufenden KiTa-Jahr. Seit dem 01.08.21 erfolgt die Anpassung nicht
mehr um jährlich 1,5 % sondern wird gem. § 37 KiBiz unter Berücksichtigung der
tatsächlichen Kostenentwicklung berechnet und jährlich im Dezember für das
kommende KiTa-Jahr mitgeteilt. Diese Fortschreibung ist in den Mietvertrag
übernommen worden, der Mietbetrag wird jährlich um die Fortschreibungsraten
nach dem KiBiz erhöht.
Die
Mehraufwendungen für die zusätzliche Fläche von 66,2 m² belaufen sich auf
jährlich 7.157 €.
Der Ratsbeschluss
aus 2017 basiert auf einer Sonderfinanzierung durch
den Landschaftsverband von 185 m² für die acht HP-Plätze. Durch den
vorgezogenen Übergang der kompletten Finanzierung in die Systematik des
Kinderbildungsgesetzes ist die Mietzahlung für diese 185 m², die für die
heilpädagogischen Plätze vorgesehen sind, nunmehr bei der Berechnung des
freiwilligen Mietanteils zu berücksichtigen. Dies entspricht einem Mehraufwand
von jährlich 8.730 € (Berechnung bezogen auf das laufende KiTa-Jahr) bis 2026,
wenn der Übergang in die KiBiz-Finanzierung zwingend erfolgen muss.
In Summe betragen die jährlichen
Mehraufwendungen für die beantragte Übernahme des freiwilligen Mietanteils für
die Einrichtung Weddinghofen jährlich 15.887 €.
Freiwillige Übernahme des
Trägeranteils an den Betriebskosten der Einrichtung.
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 13.05.2020 die
Übernahme der Trägeranteile für die sogenannten „armen Träger“, die AWO und die
Johanniter, in Höhe des vollen gesetzlichen Anteils von 7,8 % der
Gesamtbetriebskosten beschlossen.
Auch das
Lebenszentrum Königsborn gGmbH gehört als anerkannter Träger der freien
Jugendhilfe ebenfalls zu den „armen Trägern“
und beantragt die Übernahme des vollen Trägeranteils für die Einrichtung
in Weddinghofen.
Eine genaue
Berechnung der Höhe des freiwilligen Anteils ist abhängig von der Belegung und
den gebuchten Betreuungszeiten. Zudem steht noch nicht fest, wie viele Kinder
die Basisleistung II in Anspruch nehmen werden und wie die Finanzierung der
Plätze ausgestaltet sein wird.
Unter
Zugrundelegung der Betriebskosten einer viergruppigen Regeleinrichtung beläuft
sich der freiwillige Anteil von 7,8 % auf jährlich 63.900 €. Für alle
Einrichtungen in Bergkamen werden derzeit Trägeranteile freiwillig übernommen.
Für Einrichtungen der Evangelischen Kirche beträgt der freiwillige Anteil 6 %
und für die Einrichtungen der Katholischen Kirche
3 % der
Betriebskosten.
Die
Mehraufwendungen werden bei zukünftigen Mittelanforderungen ab 2024
berücksichtigt. Sollte die Einrichtung früher mit dem Betrieb beginnen, erfolgt
eine Deckung aus dem Budget des Fachamtes.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
|
Stellv. Amtsleiter Scharwey |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
Sichtvermerk StA20 Marquardt |