Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen befürwortet die vorgestellten Abschlussergebnisse zur
Einführung eines städtischen Integrationsmanagements. Rat und Verwaltung der
Stadt Bergkamen machen sich die erarbeiteten Standards zum fortlaufenden
Prozess der Integration zu eigen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, dem Rat der Stadt Bergkamen jährlich einen Sachstandsbericht
vorzustellen.
Sachdarstellung:
Der Rat der
Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung vom 21.02.2019 die Einführung eines städtischen
Integrationsmanagements beschlossen (Drucksache Nr.11/1473). Dieser Prozess
wurde durch die Stadtverwaltung, Bergkamener Organisationen sowie
bürgerschaftliches Engagement vorangetrieben. Begleitet wurde der gesamte
Prozess durch das Institut für soziale Innovation (ISI) aus Düsseldorf.
Mit Ende des
Förderzeitraums durch das Land NRW aus den Mitteln „Zuweisungen für
Integrationsmaßnahmen nach dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen
Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen gem. § 14c Teilhabe- u.
Integrationsgesetz“ zum 30.11.2022 erstellt das ISI zwei Abschlussdokumente zur
Verstetigung der erarbeiteten Ergebnisse.
Zunächst wird
in Form eines Magazins die gemeinsame Arbeit der letzten 3,5 Jahre vorgestellt.
Zentraler Bestandteil ist die sogenannte „Steuerungsgruppe“, die sich aus
vielfältigen, aber auch wechselnden Vertreter:innen Bergkamener Vereine und
Organisationen zusammensetzt. Die enge Zusammenarbeit führte zu dem
Vielfaltsnetzwerk „Bergkamen for all“.
Hieraus sind zahlreiche Aktionen und Projekte entstanden. Beispielhaft
sind hier die Jugendkonferenz „Bergkamen for all“, der Blog „Jugend bloggt“,
die Internationalen Wochen gegen Rassismus, die Interkulturellen Wochen, das
Tippi-Projekt oder die Qualifikation zur Vielfaltsmanager:in genannt.
Aus dem
Netzwerk heraus hat sich mittlerweile der Verein „Bergkamen for all“ gegründet,
der gemeinsam mit dem städtischen Integrationsmanagement das gesellschaftliche
Engagement verstetigen und weiterentwickeln will.
Darauf
aufbauend werden in einem Transferhandbuch konkrete Handlungsanweisungen für
zukünftige Projekte, Planungen und Prozesse beschrieben, die als
Gelingensfaktoren eine Orientierung für Rat und Verwaltung geben. Dazu zählen:
• Soziale Identitäten und
individuelle Bedürfnisse würdigen
• Zielgruppengerecht handeln,
kommunizieren und aktivieren
• Mehrwerte und Anreize bieten
• Niedrigschwellige Teilnahme und
Teilhabe ermöglichen
• Augenhöhe und Miteinander
herstellen
• Partizipation und Wirkmächtigkeit
geschehen lassen
• Gemeinsam planen, organisieren und
reflektieren
• Empowern und nachhaltig verankern
Entscheidend
ist hierbei, dass Integration im Sinne von Teilhabe und sozialer Integration
als Querschnittsthema für alle Verantwortungsbereiche von Rat und Verwaltung
fest verankert wird.
Die zentralen
Aussagen der Abschlussdokumente werden in der Sitzung des Ausschuss für Arbeit
und Soziales vorgestellt. Die redaktionell abgeschlossenen Dokumente werden bis
zur Ratssitzung am 08.12.2022 vorgelegt.
Anmerkung:
Das ähnlich
klingende Landesprogramm „KIM – Kommunales Integrationsmanagement“ ist im
Sozialamt angesiedelt und hat im Baustein II, der für die Kommunen wirksam
wird, das „Case Management“ zur Aufgabe. Es geht hierbei um die individuelle,
personenbezogene und rechtskreisübergreifende Betreuung von in jüngster Zeit
Zugewanderten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
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Stellv. Amtsleiter Scharwey |
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