Betreff
Einführung eines städtischen Integrationsmanagements - Abschluss und Ausblick
Vorlage
12/0767
Aktenzeichen
51 schy-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen befürwortet die vorgestellten Abschlussergebnisse zur Einführung eines städtischen Integrationsmanagements. Rat und Verwaltung der Stadt Bergkamen machen sich die erarbeiteten Standards zum fortlaufenden Prozess der Integration zu eigen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt Bergkamen jährlich einen Sachstandsbericht vorzustellen.

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung vom 21.02.2019 die Einführung eines städtischen Integrationsmanagements beschlossen (Drucksache Nr.11/1473). Dieser Prozess wurde durch die Stadtverwaltung, Bergkamener Organisationen sowie bürgerschaftliches Engagement vorangetrieben. Begleitet wurde der gesamte Prozess durch das Institut für soziale Innovation (ISI) aus Düsseldorf.

 

Mit Ende des Förderzeitraums durch das Land NRW aus den Mitteln „Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen nach dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen gem. § 14c Teilhabe- u. Integrationsgesetz“ zum 30.11.2022 erstellt das ISI zwei Abschlussdokumente zur Verstetigung der erarbeiteten Ergebnisse.

 

Zunächst wird in Form eines Magazins die gemeinsame Arbeit der letzten 3,5 Jahre vorgestellt. Zentraler Bestandteil ist die sogenannte „Steuerungsgruppe“, die sich aus vielfältigen, aber auch wechselnden Vertreter:innen Bergkamener Vereine und Organisationen zusammensetzt. Die enge Zusammenarbeit führte zu dem Vielfaltsnetzwerk „Bergkamen for all“.  Hieraus sind zahlreiche Aktionen und Projekte entstanden. Beispielhaft sind hier die Jugendkonferenz „Bergkamen for all“, der Blog „Jugend bloggt“, die Internationalen Wochen gegen Rassismus, die Interkulturellen Wochen, das Tippi-Projekt oder die Qualifikation zur Vielfaltsmanager:in genannt.

 

Aus dem Netzwerk heraus hat sich mittlerweile der Verein „Bergkamen for all“ gegründet, der gemeinsam mit dem städtischen Integrationsmanagement das gesellschaftliche Engagement verstetigen und weiterentwickeln will.  

 

Darauf aufbauend werden in einem Transferhandbuch konkrete Handlungsanweisungen für zukünftige Projekte, Planungen und Prozesse beschrieben, die als Gelingensfaktoren eine Orientierung für Rat und Verwaltung geben. Dazu zählen:

 

             Soziale Identitäten und individuelle Bedürfnisse würdigen

             Zielgruppengerecht handeln, kommunizieren und aktivieren

             Mehrwerte und Anreize bieten

             Niedrigschwellige Teilnahme und Teilhabe ermöglichen

             Augenhöhe und Miteinander herstellen

             Partizipation und Wirkmächtigkeit geschehen lassen

             Gemeinsam planen, organisieren und reflektieren

             Empowern und nachhaltig verankern

 

Entscheidend ist hierbei, dass Integration im Sinne von Teilhabe und sozialer Integration als Querschnittsthema für alle Verantwortungsbereiche von Rat und Verwaltung fest verankert wird.          

 

Die zentralen Aussagen der Abschlussdokumente werden in der Sitzung des Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgestellt. Die redaktionell abgeschlossenen Dokumente werden bis zur Ratssitzung am 08.12.2022 vorgelegt.

 

 

Anmerkung:

Das ähnlich klingende Landesprogramm „KIM – Kommunales Integrationsmanagement“ ist im Sozialamt angesiedelt und hat im Baustein II, der für die Kommunen wirksam wird, das „Case Management“ zur Aufgabe. Es geht hierbei um die individuelle, personenbezogene und rechtskreisübergreifende Betreuung von in jüngster Zeit Zugewanderten.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Scharwey