Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 12/0694 – zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Entwicklung der
Budgets
Gemäß „Verordnung zur Anwendung des
Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und
Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen
in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen“ vom 11.04.2022, hat der Kämmerer
im Haushaltsjahr 2022 den Rat jeweils zum Ende eines jeden Quartals, erstmals
zum Stichtag 30.06.2022 über Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der
Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden zu berichten.
Zu den o.g. Stichtagen wird der HFA bzw.
werden die Fachausschüsse bereits im Rahmen der zu erstellenden Budgetberichte
über die Entwicklung der kommunalen Finanzwirtschaft regelmäßig informiert.
Aus
Praktikabilitätsgründen erfolgt daher an dieser Stelle kein separater Bericht.
Stattdessen wird der Budgetbericht dem Rat ergänzend zur Kenntnis gegeben.
Nach Ablauf der ersten sechs Monate im Jahr 2022 haben die
Budgetverantwortlichen Stellungnahmen zur Entwicklung ihrer Budgets abgegeben.
Die Stellungnahmen beinhalten neben Aussagen über die bisherige
Entwicklung der Budgets auch Prognosen über das voraussichtliche Ergebnis im
Jahr 2022. Sie bieten somit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der
Verwaltungsführung die Möglichkeit, steuernd auf die Entwicklung der Budgets
einzuwirken.
Die
Stellungnahmen der Budgetverantwortlichen beziehen sich ausschließlich auf den
Teil des Budgets, den sie beeinflussen können. Erträge bzw. Aufwendungen aus
der Auflösung von Sonderposten sowie Abschreibungen werden vom StA 20 nach
Abschluss des laufenden Haushaltsjahres gebucht.
Da die Budgetverantwortlichen mithin keinen Einfluss auf die
Ergebnisse dieser Sachkonten haben und auch vom StA 20 noch keine verbindliche
Prognose zu den Ergebnissen dieser Konten abgegeben werden kann, sind sie
zwingend von der aktuellen Betrachtung auszuschließen. Nur so kann ein
unverzerrtes Bild des voraussichtlichen Budgetergebnisses dargestellt werden.
Die Anlage zu dieser Vorlage beinhaltet die Stellungnahmen zu den
Budgets, für die der Haupt- und Finanzausschuss laut Zuständigkeitsordnung
verantwortlich ist.
Ferner sind die Stellungnahmen zu den Buchungsstellen beigefügt,
die in Deckungskreisen zusammengefasst zentral von den Zentralen Diensten und
vom StA 23 bewirtschaftet werden. Des Weiteren sind die Budgetberichte
beigefügt die in ihrer Ergebnisdarstellung von sowohl + 250 T€ sowie mit – 250
T€ prognostiziert werden. Des Weiteren ist diesem Bericht eine Aufstellung der
zusätzlichen Aufwendungen im Rahmen der Unterbringung von Geflüchteten aus der
Ukraine beigefügt.
Entwicklung
des Gesamtergebnisplanes
Unter
Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen der Budgets sowie der
Deckungskreise ergeben sich für den gesamten Ergebnisplan zum Jahresende 2022
voraussichtlich Haushaltsverschlechterungen rechnerisch in Höhe von 3.343 T€.
Gemäß
NKF-Haushalt war für 2022 ein Jahresergebnis von - 347 T€ veranschlagt. Aktuell ist
das Jahresergebnis nunmehr voraussichtlich mit - 3.690 T€ zu kalkulieren.
Gesamtbeurteilung
des Ergebnisplanes
Zusammengefasst ergeben sich für 2022 bislang folgende Abweichungen:
|
Verbesserung (+) bzw. Verschlechterung (-) in T€ |
Budgetbereich 1 |
- 70 |
Budgetbereich 2 |
+ 626 |
Budgetbereich 3 |
+ 233 |
Budgetbereich 4 |
- 74 |
Budgetbereich 9 |
- 4.735 |
|
|
Deckungskreis Personal |
+ 1.464 |
Deckungskreise Sachkosten |
- 787 |
Ergebnishaushalt gesamt
|
- 3.343 |
Hinweis zu den Budgetverbesserungen bzw.
–verschlechterungen:
Die ausgewiesenen Zahlen basieren auf Auswertungen von
Ende Juni 2022.
Ergänzend ist noch darauf
hinzuweisen, dass durch die Kämmerei noch weitere Jahresabschlussbuchungen nach
den Bestimmungen des NKF, wie z.B. Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung
von Sonderposten, Rückstellungen, etc. sowie Rechnungsabgrenzungen
durchzuführen sind. Auf die Auswirkungen dieser Buchungen kann in den
Stellungnahmen von den Budgetverantwortlichen nicht eingegangen werden, da sie
keinen Einfluss auf die einschlägigen Buchungsstellen nehmen können.
Mithin werden aus sachlichen und rechtlichen Gründen noch
Veränderungen gegenüber der Prognose dieser Sachdarstellung eintreten.
Gesamtentwicklung der städtischen Finanzen
Es
folgt an dieser Stelle eine zusammenfassende Darstellung der von den
Budgetverantwortlichen prognostizierten voraussichtlichen Jahresergebnisse der
einzelnen Budgets in 2022:
Budgets |
Budgetergebnis |
Summe in T€ |
Budgetbereich 1.
Allgemeine Verwaltung
|
|
|
01. Gleichstellungsstelle |
|
+/- 0 |
02. Personalrat |
|
+/- 0 |
03. Bürgermeisterbüro |
|
+/- 0 |
04. Wirtschaftsförderung, Tourismus |
|
+/- 0 |
10. Zentrale Dienste |
|
- 70 |
14. Rechnungsprüfungsamt |
|
+/- 0 |
|
Summe Budgetbereich
1. |
-
70 |
|
|
|
Budgetbereich 2.
Ordnung und Soziales
|
|
|
33.
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
|
|
+ 1.711 |
40.
Schulverwaltung, Weiterbildung
und Sport
|
|
+/- 0 |
51.
Jugendamt
|
|
- 1.085 |
|
Summe Budgetbereich
2. |
+ 626 |
|
|
|
Budgetbereich 3.
Finanzen und Kultur
|
|
|
20.
Finanzen und Steuern
|
|
+ 235 |
30.
Amt für Recht und Vergabe
|
|
+/- 0 |
41.
Kulturreferat
|
|
- 2 |
|
Summe Budgetbereich
3. |
+ 233 |
|
|
|
Budgetbereich 4.
Bauen und Wohnen
|
|
|
23.
Immobilienwirtschaft
|
|
+/- 0 |
60.
Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
|
|
- 24 |
61.
Stadtplanung, Klimaschutz, Straßen und
Grünflächen
|
|
+/- 0 |
68.
Baubetriebshof
|
|
- 50 |
|
Summe Budgetbereich
4. |
- 74 |
|
|
|
Budgetbereich 9.
Allgemeine Finanzwirtschaft
|
|
|
9.
Allgem. Finanzwirtschaft
|
|
- 4.735 |
|
Summe Budgetbereich
9. |
- 4.735 |
|
Summe aller Budgets |
- 4.020 |
Ergebnis der
Deckungskreise: |
Verbesserung: |
+ 677 |
Gesamtprognose:
|
Verschlechterung:
|
- 3.343 |
Bei den oben ausgewiesenen Summen handelt es sich um prognostizierte
Jahresbeträge. Die Budgetberichte wurden aufgrund hochgerechneter Zahlen, auf
Basis der Zwischenergebnisse vom 30.06.2022, ermittelt. Im Anschluss hieran
folgt eine Erläuterung zu den Budgets die wesentliche Abweichungen zu den
geplanten Ansätzen aufweisen.
Zentrale Dienste
Budget 01.10
Die Stadt Bergkamen zahlt ihren Ratsmitgliedern als ausschließliche
Pauschale, Sitzungsgelder gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung über die
Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse
(Entschädigungsverordnung – EntschVO NRW). Die Höhe der Aufwandsentschädigungen
ergibt sich aus § 1 EntschVO NRW, sowie der zusätzlichen
Aufwandsentschädigungen aus § 3 EntschVO NRW. Neben den Ratsmitgliedern
erhalten sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner, gem. § 2 EntschVO, ein
Sitzungsgeld.
Durch den Anstieg der Aufwandsentschädigungen wird insgesamt mit
Mehraufwendungen in Höhe von 100 T€ gerechnet.
Es konnten im ersten Halbjahr 2022 verschiedene Begegnungen mit den
Partnerstädten Gennevilliers/F., Hettstedt/D. und Wieliczka/PL durchgeführt
werden. Es nahmen Delegationen am „Europatag der Kulturen“ und an einem
Fachaustausch der Feuerwehr, jeweils in Bergkamen teil. Darüber hinaus reiste
eine Bergkamener Abordnung zum traditionellen CARNAVAL nach Gennevilliers.
Hierfür entstanden Aufwendungen in Höhe von rd. 24 T€. Die Ansätze auf der
Ertragsseite können nicht erreicht werden. Hierbei handelt es sich um
Fördermittel, die immer die Realisierung von förderfähigen Projekten
voraussetzen, was in diesem Jahr nicht möglich ist.
Im ersten Halbjahr 2022 konnten die Veranstaltungen Blumenbörse,
Hollandmarkt sowie das Pflanzfest im Jubiläumswald durchgeführt werden. Hierbei
entstanden Aufwendungen in Höhe von 24 T€ und Erträge in Höhe von rd. 13 T€.
Die Veranstaltungen Hafenfeuer und Hafenfest mussten erneut coronabedingt
abgesagt werden. Für das zweite Halbjahr ist die Veranstaltungsreihe „Sommer in
Bergkamen“ inklusive der Marina Sommer Party, das Pflanzfest im Jubiläumwald
und auch der Lichtermarkt geplant. Voraussichtlich werden hierbei Aufwendungen
in Höhe von 168 T€ und Erträge in Höhe von 86 T€ entstehen.
Des Weiteren sind für sonstige Aufwendungen Beträge in Höhe von 15 T€
eingeplant, so dass Einsparungen von insgesamt 93 T€ im Aufwandsbereich zu
erwarten sind. Dem gegenüber stehen Mindererträge durch fehlende
Sponsoring-Einnahmen, Standplatzgebühren und sonstige Erträge aus der
Durchführung von Veranstaltungen in Höhe von rd. 61 T€.
Insgesamt wird mit
einem Mehraufwand in Höhe von 70 T€ gerechnet.
Bürgerbüro Budget 02.33
Zum Jahresende werden die Verwaltungsgebühren für Reisepässe und Personalausweise prognostisch mit 100 T€ über Plan liegen. Die Produkte Allgemeine Sicherheit und Ordnung sowie Gewerbe entwickeln sich planmäßig. Hingegen ist bei der Überwachung des ruhenden Straßenverkehres mit Mehrerträgen zu rechnen. Zur Zeit rd. 14 T€. Tendenz steigend. Das Marktwesen ist immer noch von der Corona-Pandemie beeinflusst. Hier ist mit Mindererträgen zu rechnen. Für das Produkt Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten wird eine Verbesserung um rd. 1.175 T€ erzielt werden. Für Geflüchtete aus der Ukraine gewährt das Land nach dem AsylbLG pauschalierte Zuweisungen, sodass hier mit Mehrerträgen zu rechnen ist. Des Weiteren wird bei dem Produkt Unterbringung von Geflüchteten und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen, besonders durch die geflüchteten Ukrainer eine Verbesserung erwartet. Diese resultiert aus dem Status der Geflüchteten heraus, die nunmehr aufgrund des Bezugs von SGB II/XII verpflichtet sind, Benutzungsgebühren für die Nutzung von Wohnraum, zu entrichten.
Insgesamt wird eine Budgetverbesserung
in Höhe von rd. 1.711 T€ erwartet.
Jugendamt Budget
02.51
Aufgrund der Einrichtung einer
weiteren Großtagespflegestelle und der Erweiterung des Stundenumfangs werden
die Ausgaben bei der Tagespflege in diesem Jahr den Ansatz um ca. 85 T€
überschreiten. Immer häufiger müssen zudem Schüler im Rahmen der
Eingliederungshilfe während der Unterrichtszeit von einer Integrationskraft
begleitet werden. Die vorgenannten Entwicklungen und aktuelle Preissteigerungen
von ca. 4% führen zu einer Teilbudgetüberschreitung von 1.000 T€ bei den
erzieherischen Hilfen.
Insgesamt wird mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von 1.085 T€ gerechnet.
Finanzen und Steuern Budget
03.20
Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Stromversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 5 T€ höher aus als eingeplant. Das tatsächliche Gestattungsentgelt der GSW für Fernwärme führt zu Mehrerträgen in Höhe von 9 T€. Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Gasversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 22 T€ höher aus als eingeplant. Aufgrund des positiven Jahresergebnisses der GSW für das Geschäftsjahr 2021 ergibt sich bei der Gewinnausschüttung ein Mehrertrag in Höhe von 122 T€. Der tatsächliche Bescheid zur Krankenhausfinanzierung ergibt eine Verbesserung des Budgets in Höhe von 61 T€. Aufgrund der höheren Gewinnausschüttung der GSW ist bei der Kapitalertragsteuer eine Verschlechterung in Höhe von 23 T€ zu verzeichnen. Die Abrechnung der VKU bezüglich des Refinanzierungsanteils ÖPNV für das Jahr 2021 führt zu Minderaufwendungen im Vergleich zur Planung in Höhe von 39 T€.
Rechnerisch ergibt sich zurzeit eine Budgetverbesserung in Höhe von 235
T€.
Bauberatung, Bauordnung und
Bauverwaltung Budget 04.60
Zur Mitte des Jahres 2022 wurden die im
Haushalt angesetzten Erträge erst um ca. 1/3
erreicht. Erklären lässt sich dies durch niedrige Gebührenerträge aufgrund
weniger gebührenintensiver Bauvorhaben.
Letztendlich kann eine Budgetverschlechterung
in Höhe von rund 24 T€ möglich sein.
Allgemeine Finanzwirtschaft
Budget 09.20
Bei der Grundsteuer B werden derzeit Mindererträge in Höhe von 98 T€ erwartet. Bei den Gewerbesteuererträgen ergibt sich zum 30.06.2022 ein Aufkommen von 9.202 T €. Im Vergleich zur Planung (14.700 T€) ergeben sich zurzeit Mindererträge in Höhe von 5.495 T€. Aufgrund einer Prognose anhand von Vorjahreswerten ist beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit einem Rückgang zu rechnen. Bezogen auf den geplanten Ansatz ergeben sich voraussichtliche Mindererträge in Höhe von 175 T€. Die Regionalisierung der aktuellen Steuerschätzung liegt noch nicht vor. Aufgrund einer Prognose anhand von Vorjahreswerten ist beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit einem Mehrertrag in Höhe von 254 T € zu rechnen. Die Regionalisierung der aktuellen Steuerschätzung liegt noch nicht vor. Bei den Erträgen aus der Vergnügungssteuer ergibt sich zum 30.06.2022 ein Aufkommen von 493 T €. Im Vergleich zur Planung (750 T€) ergeben sich zurzeit Mindererträge in Höhe von 257 T€. Nach Stand vom 30.06.2022 sind bei den Erträgen aus der Hundesteuer mit Mindererträgen in Höhe von 6 T€ zu rechnen. Nach dem Abrechnungsbescheid des Landes NRW ergeben sich bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich Mehrerträge in Höhe von 55 T€. Die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW ergeben nach derzeitigem Stand Mehrerträge in Höhe von 5 T€. Aufgrund der o.g. Mindererträge bei der Gewerbesteuer ergeben sich zurzeit bei der Gewerbesteuerumlage voraussichtlich Minderaufwendungen in Höhe von 199 T€. Der Kreistag hat beschlossen, die Kreisumlage auf einen Hebesatz von 34,37 v.H. (Vorjahr: 36,10 v.H.) festzusetzen. Jedoch ist aufgrund der gestiegenen Umlagengrundlage mit einem Mehraufwand von 102 T€ zu rechnen. Aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung sowie unter Berücksichtigung von ggf. neuen Kreditaufnahmen kann bis zum Jahresende mit einer Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite in Höhe von voraussichtlich 804 T€ gerechnet werden. Aufgrund des zurzeit günstigen Zinsniveaus und der erwarteten Inanspruchnahme von Kassenkrediten können unter der Voraussetzung einer unveränderten Inanspruchnahme Zinseinsparungen in Höhe von voraussichtlich 69 T€ erreicht werden. Der Girokontenbestand wurde seit Jahresbeginn fortlaufend verringert. Dadurch wurde seitens der Sparkasse weniger Verwahrentgelt berechnet. Gegenüber der Planung ergeben sich voraussichtliche Minderaufwendungen von 35 T €.
Letztendlich wird hier insgesamt mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von 4.735 T€ gerechnet.
Entwicklung der
Deckungskreise
Die Deckungskreise werden von den Budgetverantwortlichen in ihren Stellungnahmen nicht berücksichtigt. Daher folgt an dieser Stelle eine budgetübergreifende Darstellung der Deckungskreise:
Deckungskreis |
Verbesserung(+) bzw. Verschlechterung (-) in T€ |
Deckungskreis Personal (1) |
+ 1.146 |
Deckungskreis Personal (3) |
+ 318 |
|
|
Deckungskreise Sachaufwendungen: |
|
Büroeinrichtungen und - maschinen (100) |
+ 1 |
Wartung EDV-Anlagen und Büromaschinen (101) |
+ 6 |
Mieten EDV-Anlagen und Büromaschinen (110) |
+ 10 |
Unterhaltung Kfz, Steuer, Versicherung (130) |
+ 3 |
Betriebsstoffe (131) |
- 15 |
Versicherungen und Schadenfälle (140) |
+/- 0 |
Bürobedarf (141) |
+ 5 |
Literatur (142) |
- 20 |
Porto, Frachtkosten, Mobilfunkgebühren (143) |
- 5 |
Öffentliche Bekanntmachungen (144) |
+/- 0 |
Dienstreisen (145) |
+ 20 |
Software (147) |
- 100 |
Verfilmung/ Digitalisierung von Schriftgut (148) |
+ 5 |
Zwischensumme Deckungskreise ZD |
(-
90) |
|
|
Mieten technische Anlagen |
- 2 |
Grundbesitzabgaben, Gebäude, Inventarversicherungen |
+ 49 |
Heizung, Kehrgebühren |
- 567 |
Reinigungsmittel |
+ 45 |
Reinigung öffentlicher Gebäude |
- 265 |
Strom, Wasser |
+ 42 |
Versicherungen |
+ 10 |
Telefongebühren |
- 9 |
Zwischensumme
Deckungskreise StA 23 |
(-697) |
|
|
Deckungskreise (nur Sachaufwendungen) |
- 787 |
Deckungskreise gesamt |
+ 677 |
|
|
Deckungskreise
der Zentralen Dienste
Deckungskreis (1) – Personalaufwendungen
Nach der Berechnung des
Sachgebietes Personal wird der Deckungskreis 1 "Personalaufwendungen"
im Jahr 2022 voraussichtlich mit einem Minderaufwand
von rund 1.146 T€ abschließen.
Mehraufwendungen:
Beihilfen
Auf Grundlage der an die
Beihilfekasse der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) zu
zahlenden monatlichen Abschläge ist in diesem Bereich derzeit mit
Mehraufwendungen in Höhe von rund 14 T€ zu rechnen. Aussagen über das
tatsächliche Rechnungsergebnis für den Bereich der Beihilfen können jedoch erst
nach Erhalt der Jahresabrechnung von der Beihilfestelle der kvw getroffen
werden.
Versorgungsumlage
In diesem Bereich ergeben sich
ausgehend von den an die Beamtenversorgung der kvw zu leistenden monatlichen
Abschlägen derzeit Mehraufwendungen in Höhe von rund 87 T€ für das
Haushaltsjahr 2022. Auch für diesen Bereich können Aussagen über das
tatsächliche Rechnungsergebnis erst nach Erhalt der Jahresabrechnung getroffen
werden.
Coronabedingte Mehraufwendungen
Zum Schutz der Beschäftigten vor
einer Infektion mit dem Coronavirus setzt die Stadt Bergkamen auch weiterhin
einen Sicherheitsdienst ein und ermöglicht die Durchführung von
Beschäftigtentestungen. Bei einer Weiterführung der Maßnahmen bis zum
Jahresende entstehen hierdurch Mehraufwendungen in Höhe von rund 148 T€.
Diesen Mehraufwendungen stehen anteilig Mehreinnahmen im Deckungskreis 3
gegenüber.
Veränderungen zum Stellenplan
2022/2023
Aufgrund verschiedener
Veränderungen, die bereits zum ursprünglich bewilligten Stellenplan 2022/2023
genehmigt und durchgeführt wurden, entstehen Mehraufwendungen in Höhe von rund
24 T€. Zu den relevanten Veränderungen gehören insbesondere die Schaffung
zusätzlicher Stellen/-anteile sowie die Anhebung von Stellenausweisungen.
Minderaufwendungen:
Den genannten Mehraufwendungen
stehen Minderaufwendungen gegenüber:
Familienzentren
Im Bereich der Familienzentren
sind nach derzeitigem Stand Minderaufwendungen in Höhe von rund 71 T€ zu
verzeichnen. Die Minderaufwendungen resultieren insbesondere aus zeitweise
unbesetzten Stellen (z.B. aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Schwierigkeiten in
der Personalfindung).
Stellenplan 2022/2023
Anlässlich der Aufstellung des
Stellenplans für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wurden für das Haushaltsjahr
2022 Mehraufwendungen in Höhe von rund 1.650 T€ kalkuliert. Die aktuelle
Hochrechnung ergibt jedoch lediglich Mehraufwendungen in Höhe von rund 1.332
T€, sodass hier Minderaufwendungen von rund 318 T€ zu verzeichnen sind.
Die Minderaufwendungen resultieren insbesondere daraus, dass die im Rahmen des
Stellenplans neu geschaffenen Stellen (noch) nicht besetzt werden konnten.
Personalpolitische Maßnahmen
Personalpolitisch konnten die
Personalkosten zusätzlich um rund 1.253 T€ durch diverse Maßnahmen bzw.
Umstände vermindert werden:
·
unerwartetes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
ohne unmittelbare Nachbesetzung
·
krankheitsbedingte bzw. mutterschutzrechtlich bedingte Ausfälle
ohne bzw. mit Vertretungen, die geringere Personalkosten verursachen (z.B.
durch niedrigere Stufenzuordnung)
·
Verlängerung / Gewährung von Teilzeitbeschäftigungen /
Beurlaubungen, ohne dass die freien Stellen bzw. Stellenanteile unmittelbar
nachbesetzt werden
·
freie Stellen, für die (noch) keine adäquaten Bewerberinnen und
Bewerber gefunden werden konnten
Anmerkung:
Die
aus diesen Maßnahmen resultierenden Minderaufwendungen führen in der Regel zu
einer zusätzlichen Belastung der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
den betroffenen Fachämtern, sodass die genannten Minderaufwendungen nicht bei
der Ermittlung von Personalkostenansätzen für Folgejahre als Maßstab
herangezogen werden können.
Übersicht:
Mehraufwendungen
"Beihilfe" |
14 T€ |
Mehraufwendungen
"Versorgung" |
87 T€ |
Mehraufwendungen
"coronabedingt" |
148 T€ |
Mehraufwendungen
"Veränderungen zum Stellenplan 2022/2023" |
247 T€ |
Mehraufwendungen gesamt |
496 T€ |
Minderaufwendungen
Familienzentren |
71 T€ |
Minderaufwendungen
Stellenplan 2022/2023 |
318 T€ |
Minderaufwendungen
personalpolitische Maßnahmen |
1.253 T€ |
Minderaufwendungen gesamt |
1.642 T€ |
Ergebnis Gesamt (Minderaufwendungen) |
1.146 T€ |
Stellungnahme zu der Entwicklung des Deckungskreises 3 für
Personalkostenerstattungen zum Stichtag 30.06.2022
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine
genaue Prognose der tatsächlichen Erträge schwierig. Einige Förderbescheide
werden erst in der zweiten Jahreshälfte verschickt. Zudem ist die Höhe der
Personalkostenerstattungen zum Teil abhängig von den tatsächlichen
Personalkosten für das Jahr 2022, sodass die genauen Beträge erst im Dezember
2022 ermittelt werden können.
Zum Stichtag 30.06.2022 ergibt eine aktuelle
Hochrechnung, dass der geplante Ansatz voraussichtlich überschritten wird. Es
ist zurzeit davon auszugehen, dass der Deckungskreis 3
"Personalkostenerstattungen" im Haushaltsjahr 2022 mit Mehrerträgen
in Höhe von rund 318 T€
abschließen wird. Die voraussichtlichen Mehrerträge begründen sich wie folgt:
JeKits
Seitens der Musikschule wurde
mitgeteilt, dass im Bereich "JeKits" mit Mehrerträgen in Höhe von rund
25 T€ zu rechnen ist. Begründet wird dies mit einer Anhebung der Entgelte
sowie zusätzlichen Anmeldungen, da in zwei Bergkamener Schulen die
Eingangsjahre in den ersten und zweiten Klassen stattfanden. Perspektivisch
soll JeKits wieder auf vier Schuljahre ausgedehnt werden. Die städtische
Musikschule befindet sich diesbezüglich in der Übergangsphase.
Refinanzierung von Stellen
Verschiedene (zum Teil
zusätzlich zum Stellenplan eingerichtete) Stellen werden im Rahmen von
Förderprogramme (teilweise) refinanziert, sodass hier mit zusätzlichen, bisher
nicht kalkulierten Personalkostenerstattungen in Höhe von rund 170 T€
gerechnet wird.
Finanzielle Unterstützung
aufgrund der Corona-Pandemie
Seitens des Landes NRW hat die
Stadt Bergkamen eine Erstattung in Höhe von rund 123 T€ erhalten, mit
der die coronabedingten Mehraufwendungen (Sicherheitsdienst,
Beschäftigtentestungen) teilweise ausgeglichen werden können.
Übersicht:
Mehrertrag
"JeKits" |
25 T€ |
Mehrertrag
"Refinanzierung von Stellen" |
170 T€ |
Mehrertrag
"Finanzielle Unterstützung aufgrund der Corona-Pandemie" |
123 T€ |
Mehrerträge gesamt |
318 T€ |
Stellungnahme zu den Erträgen
aus internen Leistungsbeziehungen
Ansatz: |
193.349,00 Euro |
Einnahmen
bisher: |
0,00 Euro |
noch
erwartete Einnahmen: |
193.349,00 Euro |
Einnahmen
gesamt: |
193.349,00 Euro |
Veränderung |
0,00 Euro |
Im Rahmen der inneren
Verrechnung werden vom Baubetriebshof Personalkosten für Querschnittsleistungen
in Höhe von rund 184 T€ erstattet. Eine höhere Erstattung wird im Jahr 2022
nicht erwartet.
Weiterhin erfolgt zum Ende des
Jahres 2022 eine innere Verrechnung für die seitens der Zentralen Dienste 11
gezahlten Künstlersozialabgaben durch die beteiligten Fachämter. Die konkrete
Höhe der Erträge kann erst zum Ende des Jahres 2022 ermittelt werden, da die
abzuführende Künstlersozialabgabe abhängig von den für 2022 insgesamt gezahlten
Beträgen an die Künstler/innen ist. Ob der kalkulierte Ansatz in Höhe von rund
9 T€ in 2022 tatsächlich erreicht werden kann, kann noch nicht abgeschätzt
werden. Zum aktuellen Zeitpunkt wird angenommen, dass der Ansatz erreicht
werden kann.
Hinweis:
Fallen die Beträge für die
innere Verrechnung im Bereich der Künstlersozialabgaben in 2022 geringer aus,
werden auch die Ausgaben an die Künstlersozialkasse in 2023 ebenfalls
entsprechend geringer ausfallen, da sich die Höhe der Künstlersozialabgaben
nach den an die Künstler/innen im Vorjahr gezahlten Entgelte richtet.
Stellungnahme zu der Entwicklung
des Deckungskreises "Dienstreisen" zum Stichtag 30.06.2022
Ansatz: |
86.700,00 Euro |
Ausgaben
bisher: |
26.729,76 Euro |
vor.
noch benötigt: |
Restbetrag |
Die Mittel des Deckungskreises
"Dienstreisen" werden voraussichtlich ausreichen. Ob in diesem
Bereich letztlich Minderaufwendungen zu verzeichnen sind, kann zum jetzigen
Zeitpunkt nicht mit Sicherheit gesagt werden, da die Verausgabung vom Zeitpunkt
der Antragstellung abhängt. Letztendlich kann mit einem Minderertrag in Höhe
von 20 T€ gerechnet werden.
Die Sparbemühungen der Zentralen
Dienste (z. B. konsequente Anordnung der Dienstwagennutzung, Ticket 2000,
Kontrolle der Fahrtenbücher, Bereitstellung von weiteren Dienstwagen) werden
konsequent weiter verfolgt.
Fazit
Abschließend wird festgestellt,
dass der Deckungskreis 1 "Personalaufwand" mit einem Minderaufwand von voraussichtlich rund
1.146 T€ abschließen wird. Der Deckungskreis 3
"Personalkostenerstattungen" wird mit einem Mehrertrag in Höhe von voraussichtlich rund 318 T€ abschließen.
Deckungskreise (131)
– Betriebsstoffe
Für Betriebsstoffe wurden 65 T€ veranschlagt. In die Auswertung vom 01.07.2022 Flossen die Treibstoff-Abrechnungen für Januar bis Mai 2022 ein; hier wurden rd. 23 T€ verwendet. Zuzüglich der Abrechnung für Juni (rd. 6 T€) wurden für das erste Halbjahr 2022 rd. 29 T€ (rd. 44 %) in Anspruch genommen. Aufgrund der stark angestiegenen Treibstoffpreise ist derzeit bei einer durchschnittlichen Preissteigerung von 35 % gegenüber dem Vorjahr mit höheren Aufwendungen zu rechnen.
Letztendlich wird ein
Mehraufwand in Höhe vor rd. 15 T€ erwartet.
Deckungskreis
(143) - Porto, Frachtkosten und Mobilfunkgebühr
Im Jahre 2022 stehen für Porto-
und Mobilfunkgebühren rd. 115 T€ zur Verfügung.
Mit Ablauf des Monats Juni 2022
wurden rund 68 T€ verausgabt. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln
verbleiben somit 40 %.
Es ist davon auszugehen, dass
die zur Verfügung stehenden Mittel im Deckungskreis für die Monate Juli bis
Dezember nicht ausreichend sind. Der Mehrbedarf entsteht durch die Erhöhung
der Portokosten im Jahr 2022.
Der Mehraufwand im Bereich des
Deckungskreises 143 beläuft sich im Jahr 2022 voraussichtlich auf rund 5
T€.
Deckungskreis (142) -
Literatur – Bücher, Zeitschriften
Für den Rest des Jahres stehen
nur noch 24 % der Mittel zur Verfügung. Da laufende Zahlungsverpflichtungen
insbesondere für Ergänzungslieferungen der Rechtssammlungen und
Online-Abonnements bei Verlagen bestehen, kann auch in diesem Jahr nicht damit
gerechnet werden, dass die Mittel ausreichen.
Es ist mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 20 T€ zu rechnen.
Deckungskreis (147) - Software
Aufgrund der Einführung mobiler Arbeit im Rahmen eines
Projektes mit Mitarbeitern aus der
gesamten Verwaltung kommt es zu erheblichen
Mehraufwendungen. Des Weiteren sind Mehraufwendungen durch die dringend
erforderliche Erneuerung der Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien im Rahmen
der Informationssicherheit zu erwarten. Diese sind für das mobile Arbeiten
zwingend erforderlich. Zudem gibt es zusätzliche Aufwendungen für die
vorbereitenden Arbeiten im Rahmen des OZG. Die bisherigen Ausgaben für diese
Projekte belaufen sich bereits auf rund 70 T€. Außerdem musste aufgrund der
gestiegenen Bedrohungslage die Virenschutzsoftware erweitert werden. Hierdurch
sind weitere unerwartete Aufwendungen in Höhe von ca. 83 T€ entstanden.
Es wird ein Mehraufwand in Höhe von rund 100 T€ erwartet.
Fazit zu den Deckungskreisen der Zentralen Dienste
Insgesamt ist festzustellen, dass bei konsequent wirtschaftlichen Verwaltungshandelns, d.h. durch einen sparsamen Umgang mit anvertrauten Haushaltsmitteln eine Verbesserung von voraussichtlich insgesamt 1.374 T€ (+ 318T€ Personalkostenerstattungen + 1.146 T€ Personalaufwendungen - 90 T€ Sachaufwand) zu verzeichnen ist.
Deckungskreise
Immobilienwirtschaft
Deckungskreis 23 - Heizung
Die im Bereich der städt.
Gebäude entstehenden Heizkosten werden teilweise monatlich und teilweise
jährlich mit monatlichen Vorauszahlungen abgerechnet. Bedingt durch die
durchgeführten energetischen Maßnahmen konnten die Verbrauchswerte in den
vergangenen Jahren erheblich gesenkt werden. Außerdem wurden einige städt. Gebäude ganz oder teilweise aufgegeben
(Veranstaltungsgebäude Schacht III, ehemalige Heideschule, ehemalige Alisoschule,
ehemalige Burgschule) bzw. waren pandemiebedingt zeitweise geschlossen. Dadurch
war es möglich, dem Trend der Kostensteigerung im Bereich der Heizkosten
positiv entgegenzuwirken.
Für das laufende Haushaltsjahr wird mit
einem voraussichtlichen Ergebnis in Höhe von ca. 1.673 T€ gerechnet. Das
Jahresergebnis 2021 betrug 1.116 T€. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass
aus haushalts- und buchungstechnischen Gründen Zahlungen für 2021 in Höhe von
ca. 170 T€ zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 geleistet wurden. Hinzu kommen
bereits erfolgte und erwartete erhebliche Preisanpassungen beim Erdgas im
laufenden Jahr.
Auf der Grundlage der
Vorauszahlungsleistungen, der Erfahrungswerte der Vorjahre und der
Einsparungserwartung wird mit einem Mehraufwand
in Höhe von ca. 567 T€ gerechnet.
Deckungskreis 23 -
Grundbesitzabgaben
Der Ansatz der Haushaltsmittel
beläuft sich für das Jahr 2022 auf 961 T€. Das voraussichtliche Jahresergebnis wird
derzeit in Höhe von ca. 912 T€ erwartet. Die Differenz entspricht den
Erfahrungen der vergangenen Jahre.
Ein Minderaufwand von rd. 49 T€
ist möglich.
Deckungskreis 23 – Wasser
Die Wasserverbräuche der vergangenen Jahre
wurden regelmäßig von feuchten bzw. trockenen Jahresperioden beeinflusst. Auf
der Grundlage der Erfahrungswerte, der Vorjahresverbräuche und der dadurch
erfolgten Anpassungen der Vorauszahlungen ist aufgrund des Haushaltsansatzes in
Höhe von 133 T€, mit einer Einsparung zu rechnen.
Insgesamt wird hier mit einem Minderaufwand in Höhe von ca. 39 T€ gerechnet.
Deckungskreis 23 - Reinigungsmittel
Die im Haushaltsjahr 2021 angemeldeten
Mittel reichten nicht aus. Aus diesem Grunde sowie zwischenzeitlich erfolgter
nicht unerheblicher Preisanpassungen wurde der Ansatz für 2022 von 51 T€ auf
100 T€ erhöht. Die aktuellen Zahlen machen jedoch deutlich, dass sich nach
derzeitiger Einschätzung das Jahresergebnis 2022 ungefähr auf Vorjahresniveau
bewegen wird.
Es wird mit einem Minderaufwand in Höhe von 45
T€ gerechnet.
Deckungskreis
23 - Fremdreinigung
Das Amt für Immobilienwirtschaft hat die
Unterhaltsreinigung im Jahr 2022 europaweit ausgeschrieben und die Leistungen
an 2 Dienstleister für zunächst 4 Jahre neu vergeben.
Die Ausschreibung erfolgte insbesondere vor
dem Hintergrund der angestrebten Verbesserung der Reinigungsqualität. Dadurch
soll aber nicht nur ein verbessertes Reinigungs- und Desinfektionsergebnis
erreicht werden. Angestrebt wird auch die Schonung der zu reinigenden
Gegenstände und Oberflächen, insbesondere der Böden. Zur Sicherstellung der
angestrebten Zielerreichung soll ein qualifiziertes Unternehmen regelmäßig
Qualitätskontrollen durchführen, Mängel aufzeigen sowie Nachbesserungen
einfordern und kontrollieren.
Die Ausschreibung, die mit Hilfe eines
Beraters vorbereitet und durchgeführt wurde, hat zu zusätzlichen Kosten im Jahr
2022 geführt. Außerdem kann festgestellt werden, dass bessere Qualität nicht
kostenneutral zu erzielen ist. Hinzu kommen die Kosten für die Qualitätsprüfung
sowie Tariferhöhungen bereits zu Beginn des Jahres 2022.
Es ist insgesamt mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 265 T€ zu rechnen.
Fazit zu den Deckungskreisen des
Sachgebietes Hochbau, Gebäudewirtschaft
Im Haushaltsjahr 2022 stehen für die Bewirtschaftung der
vorgenannten Deckungskreise Gesamtmittel in Höhe von 4.770.000,00 € zur
Verfügung.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon
ausgegangen werden, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht ausreichen
werden. Es ist voraussichtlich mit einem Mehraufwand
in Höhe von rund 698 T€ zu rechnen.
Fazit
zum Ergebnis aller Deckungskreise
Die
Deckungskreise der ZD werden voraussichtlich mit einer Verbesserung von
insgesamt 1.374 T€ und die
Deckungskreise des Stadtamtes 23 mit einer Verschlechterung in Höhe von 697 T€ abschließen. Mithin ist nach
aktueller Sachlage im Bereich der Deckungskreise mit einer Gesamtverbesserung von 677
T€ zu rechnen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Marc Alexander Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Wolter |
Sichtvermerk StA 20 Haeske |