Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die erhebliche überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 01.10 – Zentrale Dienste – bei der Buchungsstelle 01.11.03.542100 „Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit“ in Höhe von 100.000,00 €.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge der Gewinnanteile GSW in der Buchungsstelle 11.53.03.465100.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen
zahlt ihren Ratsmitgliedern als ausschließliche Pauschale, Sitzungsgelder gem.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler
Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO NRW). Die Höhe
der Aufwandsentschädigungen ergibt sich aus § 1 EntschVO NRW, sowie der
zusätzlichen Aufwandsentschädigungen aus § 3 EntschVO NRW.
Neben den
Ratsmitgliedern erhalten sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner, gem. § 2
EntschVO, ein Sitzungsgeld. Die Höhe der Sitzungsgelder beträgt, bei
sachkundigen Bürgern im Sinne des § 58 Absatz 1 und 3 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der jeweils geltenden Fassung und sachkundigen
Einwohnern i.S.d. § 58 Absatz 4 GO NRW, insgesamt 45,00 € pro Ausschusssitzung,
wobei Fraktionssitzungen, bis zu einer maximalen Anzahl von 25 Sitzungen,
ebenfalls mit einem Sitzungsgeld in der gleichen Höhe entschädigt werden.
Zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung (26.07.2022) sind auf der Buchungsstelle 01.11.03.542100
noch 89.474,82 € verfügbar. Insgesamt wurden über Haushaltsmittel i.H.v.
345.075,18 € bereits verfügt.
Der Anstieg der
Kosten der Aufwandsentschädigungen ist durch folgende Faktoren bedingt:
Anstieg der monatlichen Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder
von 313,00 € auf 420,00 €
Anstieg der Sitzungsgelder für sachkundiger Bürger und Einwohner
von 27,30 € auf 45,00 € pro Ausschuss- / Fraktionssitzung
Erst Ende Dezember
hat das Land NRW diese Änderung der Entschädigungsverordnung beschlossen,
sodass die Erhöhung nichtmehr in die Planung des aktuellen Doppelhaushaltes
einfließen konnte.
In der Summe ist
davon auszugehen, dass die Verbindlichkeiten aus den Aufwandsentschädigungen ab
dem Monat Oktober nicht mehr beglichen werden können.
Um die notwendigen
Aufwendungen für die verbleibende Leistungsperiode 2022 leisten zu können, sind
zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € notwendig. Aus dem Budget der
Zentralen Dienste kann kein Betrag in Höhe von 100.000 € übertragen werden.
Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Sachdarstellung. Die notwendige Deckung erfolgt durch Mehrerträge der Gewinnanteile GSW in der Buchungsstelle 11.53.03.465100.
Kosten/Erlöse: |
100.000,00 € |
Produkt-/Sachkonto: 01.11.03.542100 |
|
Folgekosten pro Jahr:
|
0,00 € |
Mittelverfügbarkeit: |
|
Deckungsvorschlag: |
11.53.03.465100 |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Scheerer |
Sichtvermerk StA 20 Marquardt |