Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung erheblicher Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
12/0668
Aktenzeichen
ht-ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die erhebliche überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 01.10 – Zentrale Dienste – bei der Buchungsstelle 01.11.03.542100 „Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit“ in Höhe von 100.000,00 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge der Gewinnanteile GSW in der Buchungsstelle 11.53.03.465100.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen zahlt ihren Ratsmitgliedern als ausschließliche Pauschale, Sitzungsgelder gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO NRW). Die Höhe der Aufwandsentschädigungen ergibt sich aus § 1 EntschVO NRW, sowie der zusätzlichen Aufwandsentschädigungen aus § 3 EntschVO NRW.

 

Neben den Ratsmitgliedern erhalten sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner, gem. § 2 EntschVO, ein Sitzungsgeld. Die Höhe der Sitzungsgelder beträgt, bei sachkundigen Bürgern im Sinne des § 58 Absatz 1 und 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der jeweils geltenden Fassung und sachkundigen Einwohnern i.S.d. § 58 Absatz 4 GO NRW, insgesamt 45,00 € pro Ausschusssitzung, wobei Fraktionssitzungen, bis zu einer maximalen Anzahl von 25 Sitzungen, ebenfalls mit einem Sitzungsgeld in der gleichen Höhe entschädigt werden.

 

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung (26.07.2022) sind auf der Buchungsstelle 01.11.03.542100 noch 89.474,82 € verfügbar. Insgesamt wurden über Haushaltsmittel i.H.v. 345.075,18 € bereits verfügt.

 

Der Anstieg der Kosten der Aufwandsentschädigungen ist durch folgende Faktoren bedingt:

 

Anstieg der monatlichen Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder

von 313,00 € auf 420,00 €

 

Anstieg der Sitzungsgelder für sachkundiger Bürger und Einwohner

von 27,30 € auf 45,00 € pro Ausschuss- / Fraktionssitzung

 

Erst Ende Dezember hat das Land NRW diese Änderung der Entschädigungsverordnung beschlossen, sodass die Erhöhung nichtmehr in die Planung des aktuellen Doppelhaushaltes einfließen konnte.

 

In der Summe ist davon auszugehen, dass die Verbindlichkeiten aus den Aufwandsentschädigungen ab dem Monat Oktober nicht mehr beglichen werden können.

 

Um die notwendigen Aufwendungen für die verbleibende Leistungsperiode 2022 leisten zu können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € notwendig. Aus dem Budget der Zentralen Dienste kann kein Betrag in Höhe von 100.000 € übertragen werden.

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Sachdarstellung. Die notwendige Deckung erfolgt durch Mehrerträge der Gewinnanteile GSW in der Buchungsstelle 11.53.03.465100.

Kosten/Erlöse:

100.000,00 €

Produkt-/Sachkonto:       01.11.03.542100

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

0,00 €

 

Mittelverfügbarkeit:       

Deckungsvorschlag:

11.53.03.465100

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Marquardt