Betreff
Verteilung der Fördermittel für die örtliche Behindertenarbeit in 2022
Vorlage
12/0643
Aktenzeichen
50 lack-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales der Stadt Bergkamen beschließt, die Fördermittel für die Behindertenarbeit im Haushalts-/Budgetjahr 2022 i. H. v. insg. 6.140 € zu zwei Dritteln als Grundförderung, zu gleichen Teilen aufgeteilt auf alle geförderten Gruppen, und zu einem Drittel anhand der Mitgliederzahlen zum Stand 31.12.2021 wie folgt zu verteilen:

 

 2/3

 1/3

Mitglieder

Grund-

nach

Gesamt-

Gruppe/Verein:

31.12.2021

förderung

Mitgliedern

förderung:

Behindertengruppe Wichernhaus

28

682,22 €

201,78 €

884,01 €

Behindertensportgemeinschaft Bergkamen

95

682,22 €

684,62 €

1.366,85 €

Freundeskreis der Von-Bodelschwingh-Schule

22

682,22 €

158,54 €

840,77 €

Behindertengruppe Oberaden (Jochen-Klepper-Haus)

18

682,22 €

129,72 €

811,94 €

Initiative Down-Syndrom Kreis Unna e. V.

32

682,22 €

273,85 €

956,07 €

Deutsche Rheumaliga NRW e.V. Ortsgruppe Bergkamen

83

682,22 €

598,15 €

1.280,36 €

Summe

295

4.093,33 €

2.046,67 €

6.140,00 €

 

Sachdarstellung:

 

Wie in den Vorjahren stehen im Haushalts-/Budgetjahr 2022 für die Förderung der lokalen Behindertenarbeit in Bergkamen Mittel in einer Gesamthöhe von 6.140 € zur Verfügung. Hiermit soll den örtlichen Selbsthilfegruppen bzw. - organisationen eine grundlegende finanzielle Ausstattung für ihre Tätigkeit garantiert werden.

 

Da es sich bei den in 2022 bereitgestellten Mitteln um die Förderung der örtlichen Behindertenarbeit in Bergkamen handelt, soll bei den über das Stadtgebiet hinaus organisierten Gruppen durch diese eigenverantwortlich die Verwendung der Förderbeträge ausschließlich für die Bergkamener Mitglieder sichergestellt werden. Eine Weiterleitung an übergeordnete Organisationen oder Nutzung für Mitglieder außerhalb des Bergkamener Stadtgebietes ist ausgeschlossen.

 

Die Ermittlung der Zuschussbeträge für den Beschlussvorschlag basiert auf der in der Sitzung des Behindertenbeirates vom 20.03.2013 beschlossenen Verteilungsvariante, wonach 2/3 des Zuschusses als Grundförderung und 1/3 des Zuschusses anhand der Mitgliederzahlen verteilt werden soll. Die Mitgliederzahlen zum Stichtag 31.12.2021 wurden von den einzelnen Gruppen verbindlich an die Verwaltung gemeldet.

 

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Regionalgruppe Bergkamen vom Bundesverband Polio wie in den Vorjahren auch in 2022 zu Gunsten der anderen Gruppen auf diese finanzielle Förderung verzichtet. Die Ortsgruppe des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bergkamen hat sich in 2021 aufgelöst.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Lamparski

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Lackmann