Betreff
Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW
hier: Unterzeichnung der Charta Faire Metropole Ruhr
Vorlage
12/0608
Aktenzeichen
ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Einwohneranregung „Unterzeichnung der Charta Faire Metropole Ruhr – eine Fairfassung für das Ruhrgebiet“.

Sachdarstellung:

 

Die Antragsstellenden regen die Unterzeichnung der „Charta Faire Metropole Ruhr – eine Fairfassung für das Ruhrgebiet“ an.

 

Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen ist der

Haupt- und Finanzausschuss das vom Rat zur Erledigung bestimmte Gremium.

 

Der für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden zuständige Ausschuss hat diese inhaltlich zu prüfen. Danach überweist er sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zu Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

Die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates sowie für den Bürgermeister der Stadt Bergkamen vom 10.12.2020 (ZustO Bergkamen) stellt keine Übertragung der Entscheidungsbefugnis, gem. § 2 Abs. 2 ZustO Bergkamen, für die eingebrachte Bürgeranregung nach § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW fest.

 

Aus diesem Grund wird die Einwohneranregung im Haupt- und Finanzausschuss entschieden.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer