Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Förderrichtlinie zur Kostenübernahme einer
Energieberatung für Wohngebäude i. S. d. Anlage 1.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat
auf Antrag der SPD-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen die Erarbeitung
einer Förderrichtlinie zur Inanspruchnahme eines Energie-Checks der
Verbraucherzentrale NRW beschlossen und im Doppelhaushalt 3.000 €
bereitgestellt.
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale umfasst einen Gebäude-Check.
Dieser kostet 30 €. Im Gebäude-Check wird über die energetische Situation des
Hauses oder der Wohnung informiert und dazu der Strom- und Wärmeverbrauch
beurteilt. Zusätzlich werden die Heizungsanlage sowie die Gebäudehülle des
Wohnhauses in Augenschein genommen. In der Beratung wird über den Einsatz von
erneuerbaren Energien und dessen Wirtschaftlichkeit informiert. Die Verwaltung
hat Kontakt mit der Verbraucherberatung aufgenommen um die Abwicklung eines
entsprechenden Förderprogramms abzustimmen. Die Verbraucherberatung hat in der
Vergangenheit bereits mehrfach Kooperationsverträge mit einzelnen Städten
abgeschlossen. Aufgrund der enormen Nachfrage des Gebäude-Checks sieht sie sich
aktuell nicht in der Lage ein entsprechendes Angebot in der Realität auch
bedienen zu können. Im Umkehrschluss könnten die bereitstehenden Mittel im
Haushaltsjahr nicht verausgabt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die
Förderung auch auf Angebote zur Energieberatung durch privatwirtschaftlich
tätige Energieberater zu erweitern und die Höchstfördersumme pro Gebäude-Check
auf 100 € festzulegen. Die in Anlage 1 beigefügte Förderrichtlinie würde
demnach maximal 30 Haushalten einen Zuschuss für eine Energieberatung
ermöglichen.
Das Förderprogramm schafft Anreize für eine Ersteinschätzung durch
professionelle Energieberaterinnen und Energieberater im privaten Haushalt und
deckt den Eigenanteil vollständig oder
teilweise ab. Es ergänzt die „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung
für Wohngebäude“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die eine umfassende
Energieberatung für Wohngebäude zum Ziel hat und ein energetisches
Sanierungskonzept fördert (z. B. in Form eines individuellen
Sanierungsfahrplans, wie das Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren
Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert
werden kann).
Die städtische Förderrichtlinie tritt mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Die Bewerbung der Fördermöglichkeit soll über eine gezielte
Öffentlichkeitsarbeit, Bauberatung sowie über die städtische Internetseite
erfolgen.
Die Verwaltung wird den Erfolg des Förderprogramms evaluieren und im
Fachausschuss berichten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachgebietsleiterin Reumke |
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