Betreff
Bergkamener Förderprogramm zur Kostenübernahme einer Energieberatung für Wohngebäude
Vorlage
12/0603
Aktenzeichen
61 reu-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Förderrichtlinie zur Kostenübernahme einer Energieberatung für Wohngebäude i. S. d. Anlage 1.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat auf Antrag der SPD-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen die Erarbeitung einer Förderrichtlinie zur Inanspruchnahme eines Energie-Checks der Verbraucherzentrale NRW beschlossen und im Doppelhaushalt 3.000 € bereitgestellt.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale umfasst einen Gebäude-Check. Dieser kostet 30 €. Im Gebäude-Check wird über die energetische Situation des Hauses oder der Wohnung informiert und dazu der Strom- und Wärmeverbrauch beurteilt. Zusätzlich werden die Heizungsanlage sowie die Gebäudehülle des Wohnhauses in Augenschein genommen. In der Beratung wird über den Einsatz von erneuerbaren Energien und dessen Wirtschaftlichkeit informiert. Die Verwaltung hat Kontakt mit der Verbraucherberatung aufgenommen um die Abwicklung eines entsprechenden Förderprogramms abzustimmen. Die Verbraucherberatung hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Kooperationsverträge mit einzelnen Städten abgeschlossen. Aufgrund der enormen Nachfrage des Gebäude-Checks sieht sie sich aktuell nicht in der Lage ein entsprechendes Angebot in der Realität auch bedienen zu können. Im Umkehrschluss könnten die bereitstehenden Mittel im Haushaltsjahr nicht verausgabt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Förderung auch auf Angebote zur Energieberatung durch privatwirtschaftlich tätige Energieberater zu erweitern und die Höchstfördersumme pro Gebäude-Check auf 100 € festzulegen. Die in Anlage 1 beigefügte Förderrichtlinie würde demnach maximal 30 Haushalten einen Zuschuss für eine Energieberatung ermöglichen.

Das Förderprogramm schafft Anreize für eine Ersteinschätzung durch professionelle Energieberaterinnen und Energieberater im privaten Haushalt und deckt den Eigenanteil  vollständig oder teilweise ab. Es ergänzt die „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die eine umfassende Energieberatung für Wohngebäude zum Ziel hat und ein energetisches Sanierungskonzept fördert (z. B. in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans, wie das Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann).

Die städtische Förderrichtlinie tritt mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Die Bewerbung der Fördermöglichkeit soll über eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, Bauberatung sowie über die städtische Internetseite erfolgen.

Die Verwaltung wird den Erfolg des Förderprogramms evaluieren und im Fachausschuss berichten.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachgebietsleiterin

 

 

 

 

Reumke