Stellungnahme der Stadt Bergkamen im Rahmen der 2. Beteiligung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Stellungnahme
der Verwaltung zum Regionalplan Ruhr i.S.d. Anlage 1 als Stellungnahme der
Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Die Verbandsversammlung des RVR hat die
Regionalplanungsbehörde mit Beschluss vom 06. Juli 2018 beauftragt das
Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Ruhr durchzuführen.
Im Rahmen einer ersten Beteiligung sind rund 5.000
Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen eingegangen, die die
Regionalplanungsbehörde gesichtet und aufbereitet hat. Die Belange wurden in
einen umfassenden Abwägungsprozess eingestellt und haben zu einer erneuten
Prüfung und Überarbeitung der textlichen und zeichnerischen Festlegungen des
Regionalplans Ruhr geführt.
Zwischenzeitlich wurde der „Sachliche Teilplan Regionale
Kooperationsstandorte“ als Sachlicher Teilplan vorgezogen und mit Datum vom
14.12.2021 wirksam.
Die Verbandsversammlung hat die Regionalplanungsbehörde
mit Beschluss vom 17.12.2021 beauftragt, die zweite Beteiligung zum
Regionalplan Ruhr durchzuführen. Der geänderte Entwurf des Regionalplans Ruhr,
die angepasste Begründung und der erweiterte Umweltbericht werden im Zeitraum
vom 24.01.2022 bis einschließlich zum 29.04.2022 erneut ausgelegt.
Nach der Abwägung der eingegangenen Unterlagen, sofern keine
erneute Offenlage notwendig wird, soll der finale Planentwurf durch die
Regionale Planungsbehörde erstellt werden. Danach soll dann der
Feststellungsbeschluss durch die Verbandsversammlung erfolgen. Nach seiner
öffentlichen Bekanntmachung ist der Regionalplan Ruhr rechtswirksam.
Die gesamten Unterlagen zur aktuellen Beteiligung sind
über die Website des Regionalverbands Ruhr unter
www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/zweite-beteiligung/ zum Download
bereitgestellt.
Wie bei der vorhergehenden Beteiligung des
Regionalplanentwurfs (vgl. Drucksache 11/1461) kann die Stadt Bergkamen auch
aktuell eine Stellungnahme abgeben. Die Frist zur Abgabe dieser Stellungnahme
endete bereits am 29.04.2022. Daher hat die Verwaltung unter Vorbehalt der Beschlussfassung
des Rates bereits fristgerecht eine Stellungnahme an den RVR abgegeben. Die
Stellungnahme ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die Verwaltung hat die Unterlagen im Rahmen der
Beteiligung geprüft und kommt dabei zu der in Anlage 1 dokumentierten
Einschätzung. Zum besseren Verständnis werden die Änderungen vom
Regionalplanentwurf 2018 (1. Beteiligung) zu der zweiten und aktuellen
Beteiligung durch Plandarstellungen ergänzt.
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass viele Anregungen und
Bedenken der Stadt Bergkamen zu der vorherigen Fassung (siehe Drucksache Nr.
11/1461) in die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans
eingegangen sind.
In den Anlagen 2 und 3 wird der Entwurf zum Regionalplan
für das Bergkamener Stadtgebiet aus der ersten und zweiten Beteiligung
gegenübergestellt.
Der Anlage 4 kann die Abwägung der
Regionalplanungsbehörde zur Stellungnahme der Stadt Bergkamen aus der ersten
Beteiligungsrunde entnommen werden.
Zur Übersicht sind die einzelnen Themen der Stellungnahme
in nachfolgender Tabelle dargestellt:
Neue Darstellungen auf
dem Stadtgebiet Bergkamen |
|||
1 |
Einzelhandelsstandort
„An der Bummannsburg“ in Rünthe |
Änderung GIB in ASB |
keine Bedenken, da im
Rahmen der 1. Beteiligung gefordert |
2 |
Siedlungsbereich südlich
Häupenweg |
Änderung ASB in |
Bedenken |
3 |
Neuausweisung einer
gewerblichen Baufläche südlich Rünthe |
Ausweisung eines GIB |
Bedenken, da
zwischenzeitlich geänderte Beschlussfassung |
4 |
Logistikpark A 2 |
Vollumfängliche
Ausweisung als GIB |
Bedenken, Anregung für tlw.
Festsetzung als Wald |
5 |
Overberge |
Änderung von Wald in |
Zustimmung der
Änderung |
6 |
Weddinghofen westlich
Lünener Straße |
Änderung in |
Zustimmung der
Änderung |
7 |
Rünthe |
Rücknahme der
überlagernden Darstellung Schutz der Natur |
Zustimmung der
Änderung |
8 |
Ehemalige Deponie Rünthe |
Rücknahme von
Erweiterungsflächen BSN |
Zustimmung der
Änderung |
9 |
Radschnellweg Ruhr (RS1) |
Maßnahme ohne
räumliche Festlegung statt Bestand und Planmaßnahme |
Zustimmung der
Darstellung |
10 |
Schienengebundener ÖPNV |
Maßnahme ohne
räumliche Festlegung beibehalten, neue Formulierung in Grundsatz 1.9-2 |
Begrüßung der
Darstellung |
Nicht übernommene Festsetzungen aus der ersten Beteiligung |
|||
11 |
Wasserstadt Aden |
Darstellung als ASB |
keine |
12 |
Gewerbegebiet „In der Schlenke“ |
Darstellung als ASB
und nicht GIB |
keine |
13 |
Bergehalde Großes Holz und Halden
im Kanalband |
Keine Kennzeichnung
als Freizeitstandort, sondern Darstellung in Erläuterungskarte 16 |
Hinweis |
14 |
L 821n |
Darstellung der L664
Kampstraße, Schulstraße als „Straße für den vorwiegend überregionalen und
regionalen Verkehr“ |
Bedenken |
Hinweis zur Begrifflichkeit: ASB (Allgemeine Siedlungsbereiche), GIB (Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen)
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 4 Anlagen
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Dr. Maier |
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