Betreff
Regionalplan Ruhr –
Stellungnahme der Stadt Bergkamen im Rahmen der 2. Beteiligung
Vorlage
12/0594
Aktenzeichen
Mai-ger
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Stellungnahme der Verwaltung zum Regionalplan Ruhr i.S.d. Anlage 1 als Stellungnahme der Stadt Bergkamen.

 

Sachdarstellung:

 

Die Verbandsversammlung des RVR hat die Regionalplanungsbehörde mit Beschluss vom 06. Juli 2018 beauftragt das Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Ruhr durchzuführen.

Im Rahmen einer ersten Beteiligung sind rund 5.000 Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen eingegangen, die die Regionalplanungsbehörde gesichtet und aufbereitet hat. Die Belange wurden in einen umfassenden Abwägungsprozess eingestellt und haben zu einer erneuten Prüfung und Überarbeitung der textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Ruhr geführt.

Zwischenzeitlich wurde der „Sachliche Teilplan Regionale Kooperationsstandorte“ als Sachlicher Teilplan vorgezogen und mit Datum vom 14.12.2021 wirksam.

Die Verbandsversammlung hat die Regionalplanungsbehörde mit Beschluss vom 17.12.2021 beauftragt, die zweite Beteiligung zum Regionalplan Ruhr durchzuführen. Der geänderte Entwurf des Regionalplans Ruhr, die angepasste Begründung und der erweiterte Umweltbericht werden im Zeitraum vom 24.01.2022 bis einschließlich zum 29.04.2022 erneut ausgelegt.

Nach der Abwägung der eingegangenen Unterlagen, sofern keine erneute Offenlage notwendig wird, soll der finale Planentwurf durch die Regionale Planungsbehörde erstellt werden. Danach soll dann der Feststellungsbeschluss durch die Verbandsversammlung erfolgen. Nach seiner öffentlichen Bekanntmachung ist der Regionalplan Ruhr rechtswirksam.

 

 

Die gesamten Unterlagen zur aktuellen Beteiligung sind über die Website des Regionalverbands Ruhr unter www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/zweite-beteiligung/ zum Download bereitgestellt.

 

Wie bei der vorhergehenden Beteiligung des Regionalplanentwurfs (vgl. Drucksache 11/1461) kann die Stadt Bergkamen auch aktuell eine Stellungnahme abgeben. Die Frist zur Abgabe dieser Stellungnahme endete bereits am 29.04.2022. Daher hat die Verwaltung unter Vorbehalt der Beschlussfassung des Rates bereits fristgerecht eine Stellungnahme an den RVR abgegeben. Die Stellungnahme ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Verwaltung hat die Unterlagen im Rahmen der Beteiligung geprüft und kommt dabei zu der in Anlage 1 dokumentierten Einschätzung. Zum besseren Verständnis werden die Änderungen vom Regionalplanentwurf 2018 (1. Beteiligung) zu der zweiten und aktuellen Beteiligung durch Plandarstellungen ergänzt.

 

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass viele Anregungen und Bedenken der Stadt Bergkamen zu der vorherigen Fassung (siehe Drucksache Nr. 11/1461) in die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans eingegangen sind.

In den Anlagen 2 und 3 wird der Entwurf zum Regionalplan für das Bergkamener Stadtgebiet aus der ersten und zweiten Beteiligung gegenübergestellt.

Der Anlage 4 kann die Abwägung der Regionalplanungsbehörde zur Stellungnahme der Stadt Bergkamen aus der ersten Beteiligungsrunde entnommen werden.

 

 

 

Zur Übersicht sind die einzelnen Themen der Stellungnahme in nachfolgender Tabelle dargestellt:

 

Neue Darstellungen auf dem Stadtgebiet Bergkamen

1

Einzelhandelsstandort „An der Bummannsburg“ in Rünthe

Änderung GIB in ASB

keine Bedenken, da im Rahmen der 1. Beteiligung gefordert

2

Siedlungsbereich südlich Häupenweg

Änderung ASB in
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich

Bedenken

3

Neuausweisung einer gewerblichen Baufläche südlich Rünthe

Ausweisung eines GIB

Bedenken, da zwischenzeitlich geänderte Beschlussfassung

4

Logistikpark A 2

Vollumfängliche Ausweisung als GIB

Bedenken,

Anregung für tlw. Festsetzung als Wald

5

Overberge

Änderung von Wald in
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich

Zustimmung der Änderung

6

Weddinghofen westlich Lünener Straße

Änderung in
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich

Zustimmung der Änderung

7

Rünthe

Rücknahme der überlagernden Darstellung Schutz der Natur

Zustimmung der Änderung

8

Ehemalige Deponie Rünthe

Rücknahme von Erweiterungsflächen BSN

Zustimmung der Änderung

9

Radschnellweg Ruhr (RS1)

Maßnahme ohne räumliche Festlegung statt Bestand und Planmaßnahme

Zustimmung der Darstellung

10

Schienengebundener ÖPNV

Maßnahme ohne räumliche Festlegung beibehalten, neue Formulierung in Grundsatz 1.9-2

Begrüßung der Darstellung

 

Nicht übernommene Festsetzungen aus der ersten Beteiligung

11

Wasserstadt Aden

Darstellung als ASB

keine
Bedenken

12

Gewerbegebiet „In der Schlenke“

Darstellung als ASB und nicht GIB

keine
Bedenken

13

Bergehalde Großes Holz und  Halden im Kanalband

Keine Kennzeichnung als Freizeitstandort, sondern Darstellung in Erläuterungskarte 16

Hinweis

14

L 821n

Darstellung der L664 Kampstraße, Schulstraße als „Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr“

Bedenken

 

Hinweis zur Begrifflichkeit: ASB (Allgemeine Siedlungsbereiche), GIB (Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen)

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Dr. Maier