Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Förderrichtlinie zur Anlegung eines Gründachs i.S.d. Anlage 1.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen auf Antrag der SPD-Fraktion vom 15.11.2021 die Erarbeitung einer Förderrichtlinie zur Anlegung eines Gründachs beschlossen (Drucksache Nr. 12/0429). Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sollen durch diese Förderung ermutigt werden, durch die Anlegung von Gründächern das Klima und die Aufenthaltsqualität des direkten Arbeits- und Wohnumfeldes und des umliegenden Stadtquartiers zu verbessern. Zugleich gehen mit der Dachbegrünung als naturbasierter Maßnahme weitere positive ökologische Effekte, wie ein Beitrag zur Steigerung der innerstädtischen Biodiversität, einher.
Die Verwaltung hat eine Förderrichtlinie erarbeitet, durch die im Rahmen der bereitgestellten Mittel für den Doppelhaushalt 2022/2023 mindestens 30 Gründachanlagen gefördert werden können, die jeweils mit maximal 1.000 € bezuschusst werden. Die Mindestgröße soll 15 qm betragen. Hierbei wurde das Dach einer Kleinstgarage bzw. eines Carport zugrunde gelegt.
Aufgrund der besonderen Anforderungen hinsichtlich der Dichtigkeit, Statik, Bauphysik und der fachgerechten Ausführung soll eine Förderung nur gewährt werden, wenn sie von Fachfirmen ausgeführt wird.
Die Förderrichtlinie tritt mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Die Bewerbung der Fördermöglichkeit soll über eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, Bauberatung sowie über die städtische Internetseite erfolgen.
Die Verwaltung wird den Erfolg des Förderprogramms evaluieren und im Fachausschuss berichten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Reumke |
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