Betreff
Kommunales Integrationsmanagement/KIM - Weiterleitungsvertrag
Vorlage
12/0377
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.   Die Stadt Bergkamen beteiligt sich an dem Förderprogramm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ bei dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Bausteins II, befristet bis 31.12.2022.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, den für die Umsetzung notwendigen Vertrag mit dem Kreis Unna abzuschließen.

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, einen Weiterleitungsvertrag mit der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen abzuschließen.

 

Sachdarstellung:

 

Mit Verweis auf die Kreistagsvorlage 042/21 ist dieser Vorlage das „Rahmenkonzept

zur Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) im Kreis Unna“ (Anlage 1) beigefügt.

 

Der Baustein II definiert in diesem Förderprogramm das rechtskreisübergreifende Fallmanagement für geflüchtete Menschen, welches vor Ort, also in den kreisangehörigen Kommunen zu etablieren ist. Zur Umsetzung gibt es dazu eine pauschalierte Förderung von insgesamt 8 zusätzlichen Vollzeitstellen für den Kreis Unna.

 

Auf die Stadt Bergkamen entfallen rechnerisch 1,19 Stellenanteile.

 

Im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit will der Mittelkreis mit den Kommunen Bergkamen, Kamen und Bönen gemeinsam den Baustein II umsetzen. Auf Kamen entfallen rechnerisch 0,85 Stellenanteile, auf die Gemeinde Bönen 0,38. Förderfähig sind nur Stellenanteile von mindestens 0,5 VZÄ.

Um die Förderbedingungen erfüllen zu können und letztlich 2,5 Stellen im Mittelkreis zu bilden, hat die Stadt Lünen auf Stellenanteile verzichtet, ebenso wird das für die Stadt Bergkamen vorgeschlagen. So könnten rechnerisch nun die Städte Bergkamen und Kamen jeweils 1,0 Stelle ausweisen und die Gemeinde Bönen 0,5. Das soll die Grundlage einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Unna und mit den Städten bzw. der Gemeinde im Mittelkreis sein.

 

Somit leitet der Kreis Unna als Zuwendungsempfänger der Stadt Bergkamen für insgesamt 2,5 VZÄ im Baustein II Fördersummen in Höhe von ca.160.500 Euro zu; davon

-          Refinanzierung einer 1,0 Stelle durch die Förderung des Landes NRW über den Kreis Unna an die Stadt Bergkamen bis 31.12.2022,

-          Refinanzierung von 1,5 Stellen für die Stadt Kamen und die Gemeinde Bönen befristet bis zum 31.12.2022.

Abweichungen können sich aufgrund der zeitlichen Komponenten bei den Stellenbesetzungen ergeben.

 

Das Förderprogramm ist zeitlich befristet bis zum 31.12.2022.

 

Die Umsetzung erfordert keine Erweiterung des Stellenplans; im Sachgebiet „Soziales“ wird derzeit eine Vollzeitstelle „Sozialarbeiterische Betreuung“ neu besetzt. Zum Stellenprofil passt vollständig und förderfähig die Zuweisung der Aufgabe „rechtskreisübergreifendes Fallmanagement für geflüchtete Menschen“, sodass hier eine unbefristete Stellenbesetzung möglich ist, welches die Chancen von entsprechenden Bewerbungen erhöht. Die Aufgabe selbst wird eine Daueraufgabe bleiben, eine Verlängerung des Förderprogramms wird erwartet.

 

Als Anlage 2 ist die öffentliche Vorlage des Kreises zu diesem Thema (Weiterleitungsvertrag in den Teilregionen Nord und Mitte/Drucksache 144/21) beigefügt.

 

Weitere Informationen werden in der Sitzung dazu gegeben.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete