Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt,
Herrn Christian Hoffmann, wohnhaft Beverstr. 8, 59192 Bergkamen, zur
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk VI (Bergkamen-Rünthe) zu wählen.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt, Herrn Christian Hoffmann, wohnhaft Beverstr. 8, 59192 Bergkamen, zur
stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk VIII
(Bergkamen-Overberge) zu wählen.
Sachdarstellung:
Im
Schiedsamtsbezirk VI (Bergkamen-Rünthe) war bisher Herr Karl-Otto Goerdt
eingesetzt. Herr Goerdt steht für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung.
Mit
Beschluss vom 24.07.2018 hat der Rat der Stadt Bergkamen die gegenseitige
Vertretung der Schiedspersonen in den Bezirken VI (Bergkamen-Rünthe) und VIII
(Bergkamen-Overberge) beschlossen. Auch hier steht Herr Goerdt nicht mehr zur
Verfügung.
Es hat
sich
Herr Christian Hoffmann,
geb. am 16.12.1961, verheiratet,
wh.: Beverstr. 8,
59192 Bergkamen,
um das Amt
der Schiedsperson für Bergkamen-Rünthe beworben.
Herr
Hoffmann arbeitet beim Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen e.V. und
erfüllt die gesetzlichen und persönlichen Anforderungen für das Amt der
Schiedsperson.
Die bei
der Wahl von Schiedspersonen zu beteiligenden Interessenorganisation, der Bund
Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (Bezirksverband der Schiedspersonen
für den Landgerichtsbezirk Dortmund), hat die Wahl des Herrn Hoffmann
befürwortet.
Im Falle
der Wahl durch den Rat der Stadt Bergkamen ist noch die Bestätigung durch den
Direktor des Amtsgerichtes Kamen erforderlich.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiterin Stratesteffen |
Sachbearbeiterin Umbescheidt |
|