Betreff
Budgetbericht Januar bis Juni 2021
Vorlage
12/0303
Aktenzeichen
10.06.01 wo-ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 12/0303 – zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Entwicklung der Budgets

 

 

Gemäß Entwurf des „Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in NRW“ vom 20.05.2020, hat der Kämmerer im Haushaltsjahr 2020 und 2021 den Rat jeweils zum Ende eines Vierteljahres, erstmals zum Stichtag 30.06.2020 über die finanzielle Lage zu berichten (§ 2 Abs. 2 NKF-COVID-19 Isolierungsgesetz).

Zu den o.g. Stichtagen wird der HFA bzw. werden die Fachausschüsse bereits im Rahmen der zu erstellenden Budgetberichte über die Entwicklung der kommunalen Finanzwirtschaft regelmäßig informiert.

Aus Praktikabilitätsgründen erfolgt daher an dieser Stelle kein separater Bericht. Stattdessen wird der Budgetbericht dem Rat ergänzend zur Kenntnis gegeben.

 

Nach Ablauf der ersten sechs Monate im Jahr 2021 haben die Budgetverantwortlichen Stellungnahmen zur Entwicklung ihrer Budgets abgegeben.

 

Die Stellungnahmen beinhalten neben Aussagen über die bisherige Entwicklung der Budgets auch Prognosen über das voraussichtliche Ergebnis im Jahr 2021. Sie bieten somit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der Verwaltungsführung die Möglichkeit, steuernd auf die Entwicklung der Budgets einzuwirken.

 

Die Stellungnahmen der Budgetverantwortlichen beziehen sich ausschließlich auf den Teil des Budgets, den sie beeinflussen können. Erträge bzw. Aufwendungen aus der Auflösung von Sonderposten sowie Abschreibungen werden vom StA 20 nach Abschluss des laufenden Haushaltsjahres gebucht.

 

Da die Budgetverantwortlichen mithin keinen Einfluss auf die Ergebnisse dieser Sachkonten haben und auch vom StA 20 noch keine verbindliche Prognose zu den Ergebnissen dieser Konten abgegeben werden kann, sind sie zwingend von der aktuellen Betrachtung auszuschließen. Nur so kann ein unverzerrtes Bild des voraussichtlichen Budgetergebnisses dargestellt werden.

 

Die Anlage zu dieser Vorlage beinhaltet die Stellungnahmen zu den Budgets, für die der Haupt- und Finanzausschuss laut Zuständigkeitsordnung verantwortlich ist.

 

Ferner sind die Stellungnahmen zu den Buchungsstellen beigefügt, die in Deckungskreisen zusammengefasst zentral von den Zentralen Diensten und vom StA 23 bewirtschaftet werden. Des Weiteren sind die Budgetberichte beigefügt die in ihrer Ergebnisdarstellung von sowohl + 250 T€ sowie mit – 250 T€ prognostiziert werden.

 


Entwicklung des Gesamtergebnisplanes

 

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen der Budgets sowie der Deckungskreise ergeben sich für den gesamten Ergebnisplan zum Jahresende 2021 voraussichtlich Haushaltsverbesserungen rechnerisch in Höhe von 1.048 T€.

 

Gemäß NKF-Haushalt war für 2021 ein Jahresergebnis von + 1.516 T€ veranschlagt. Aktuell ist das Jahresergebnis nunmehr voraussichtlich mit + 2.564 T€ zu kalkulieren.

 

Die in der Anlage 1 dargestellten zu erwartenden Corona bedingten Verschlechterungen in Höhe von -2.922 T€ sind in dem Ergebnis in Höhe von 1.048 T€ bereits enthalten und können im Zuge der Jahresabschlusserstellung isoliert werden.

 

 

 

Gesamtbeurteilung des Ergebnisplanes

 

Zusammengefasst ergeben sich für 2021 bislang folgende Abweichungen:

 

 

Verbesserung (+)

bzw.

Verschlechterung (-)

in T€

Budgetbereich 1

+ 155

Budgetbereich 2

+ 286

Budgetbereich 3

+ 290

Budgetbereich 4

+ 117

Budgetbereich 9

- 719

 

 

Deckungskreis Personal

+1.175

Deckungskreise Sachkosten

- 256

Ergebnishaushalt gesamt

+ 1.048

 

 

Hinweis zu den Budgetverbesserungen bzw. -verschlechterungen:

 

Die ausgewiesenen Zahlen basieren auf Auswertungen von Ende Juni 2021.

 

Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Kämmerei noch weitere Jahresabschlussbuchungen nach den Bestimmungen des NKF, wie z.B. Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen, etc. sowie Rechnungsabgrenzungen durchzuführen sind. Auf die Auswirkungen dieser Buchungen kann in den Stellungnahmen von den Budgetverantwortlichen nicht eingegangen werden, da sie keinen Einfluss auf die einschlägigen Buchungsstellen nehmen können.

 

Mithin werden aus sachlichen und rechtlichen Gründen noch Veränderungen gegenüber der Prognose dieser Sachdarstellung eintreten.


Gesamtentwicklung der städtischen Finanzen

 

Es folgt an dieser Stelle eine zusammenfassende Darstellung der von den Budgetverantwortlichen prognostizierten voraussichtlichen Jahresergebnisse der einzelnen Budgets in 2021:

 

Budgets

Budgetergebnis

Summe

in T€

Budgetbereich 1. Allgemeine Verwaltung

 

 

01. Gleichstellungsstelle

 

+/- 0

02. Personalrat

 

+/- 0

03. Bürgermeisterbüro

 

+/- 0

04. Wirtschaftsförderung, Tourismus

 

+/- 0

10. Zentrale Dienste

 

+ 155

14. Rechnungsprüfungsamt

 

+/- 0

 

Summe Budgetbereich 1.

+ 155

 

 

 

Budgetbereich 2. Ordnung und Soziales

 

 

33. Bürgerdienste, Ordnung und Soziales

 

+ 586

40. Schulverwaltung, Weiterbildung

      und Sport

 

+/- 0

 

51. Jugendamt

 

- 300

 

 

Summe Budgetbereich 2.

+ 286

 

 

 

Budgetbereich 3. Finanzen und Kultur

 

 

20. Finanzen und Steuern

 

+ 321

30. Rechtsamt

 

+ 49

41. Kulturreferat

 

- 80

 

Summe Budgetbereich 3.

+ 290

 

 

 

Budgetbereich 4. Bauen und Wohnen

 

 

23. Immobilienwirtschaft

 

+/- 0

60. Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung

 

+ 117

61. Stadtplanung, Klimaschutz, Straßen und

      Grünflächen

 

+/- 0

68. Baubetriebshof

 

+/- 0

 

Summe Budgetbereich 4.

+ 117

 

 

 

Budgetbereich 9. Allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

9. Allgem. Finanzwirtschaft

 

- 719

 

Summe Budgetbereich 9.

- 719

 

 

Summe aller Budgets

 

 

 

+ 129

Ergebnis der Deckungskreise:

 

Verbesserung:

 

+ 919

 

Gesamtprognose:

 

Verbesserung:

 

 

+ 1.048

 

Bei den oben ausgewiesenen Summen handelt es sich um prognostizierte Jahresbeträge. Die Budgetberichte wurden aufgrund hochgerechneter Zahlen, auf Basis der Zwischenergebnisse vom 30.06.2021, ermittelt. Im Anschluss hieran folgt eine Erläuterung zu den Budgets die wesentliche Abweichungen zu den geplanten Ansätzen aufweisen.


Zentrale Dienste Budget 01.10

 

Aufgrund der Corona-Pandemie fanden im ersten Halbjahr 2021 lediglich virtuelle Treffen und keine physischen Begegnungen statt. Somit entstanden keine Aufwendungen.

Sollte sich die Infektionslage weiter stabilisieren, sind in der zweiten Jahreshälfte verschiedene Projekte mit den Partner-städten Gennevilliers/F. und Hettstedt/D. geplant. Voraussichtlich werden hierbei Aufwendungen in Höhe von € 10 T€ entstehen.

Bedingt durch die Corona-Pandemie konnte bis auf das Stadtradeln 2021 mit Aufwendungen in Höhe von ca. 5 T€ keine Veranstaltung durchgeführt werden. Für das zweite Halbjahr sind die Veranstaltungen Kino Open-Air, Klassik Open-Air und Pflanzfest Jubiläumswald geplant. Voraussichtlich werden hierbei Aufwendungen in Höhe von 25 T€ und Erträge in Höhe von 15 T€ entstehen. Von der Durchführung des Lichtermarktes in seiner gewohnten Form kann nicht ausgegangen werden. Da ansonsten nur zusätzliche ca. 5 T€ für sonstige Aufwendungen entstehen sollten, ist eine Einsparung von 265 T€ im Aufwandsbereich zu erwarten. Dem gegenüber stehen Mindererträge durch fehlende Sponsoring-Einnahmen, Standplatzgebühren und sonstige Erträge aus der Durchführung von Veranstaltungen in Höhe von 145 T€.

 

Letztendlich kann mit einem Minderaufwand in Höhe von 155 T€ im ZD gerechnet werden.

 

 

Bürgerbüro Budget 02.33

 

Zum Jahresende werden die Verwaltungsgebühren für Reisepässe und Personalausweise und die damit verbundenen Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen  im Produkt Bürgerservice bedingt durch die Corona-Pandemie voraussichtlich mit je 20 T€ unter Plan liegen und damit im Saldo ausgeglichen sein. Aufgrund der Reisebeschränkungen wurden im 1. Halbjahr 2021 deutlich weniger Ausweisdokumente beantragt. 

 

Im Produkt Allgemeine Sicherheit und Ordnung ist auf der Buchungsstelle Verwaltungsgebühren bedingt durch die Corona-Pandemie mit Mindererträgen in Höhe von 20 T€ zu rechnen, da die Anzahl der Veranstaltungs-genehmigungen, Trödelmärkte und Gewerbean-/-ummeldungen deutlich geringer ist. Es erhöht sich der Aufwand auf der Buchungsstelle Aufwendungen für Fundtiere basierend auf der bereits eingegangenen Rechnung des Kreistierheims um 10 T€.

 

Der Wochenmarkt fand bedingt durch die Pandemie bis Anfang Juni nur in einer stark reduzierten Form mit vier Marktbeschickern aus dem Lebensmittelbereich statt. Daher werden zum Jahresende auf der Buchungsstelle Benutzungsgebühren Mindererträge in Höhe von 52 T€ und auf der Buchungsstelle Kostenerstattung Strom Mindererträge in Höhe von
rund 2 T€ erwartet.

 

Für das Produkt Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten wird eine Verbesserung um 695 T€ erzielt werden. Es erfüllen weiterhin mehr Personen als prognostiziert die Voraussetzungen für eine pauschalierte Landeszuweisung nach § 4 FlüAG, so dass mit ca. 60 T€ höheren Erträgen zu rechnen ist. Weiterhin ist hier aufgrund des derzeitigen Gesetzgebungsverfahrens auf Landesebene mit einer Einmalzahlung des Landes für geduldete Personen in Höhe von voraussichtlich 620 T€ für das Jahr 2021 zu rechnen. Die Bereiche der Kostenerstattungen durch Sozialleistungsträger und durch die Leistungsempfänger selbst entwickeln sich wie erwartet. Bei den Aufwendungen für die Versorgung der Geflüchteten/Leistungen nach dem AsylbLG werden bis zum Jahresende Minderaufwendungen von 15 T€ gegenüber der Planung erwartet.


Bei dem Produkt Unterbringung von Geflüchteten und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen wird eine Verbesserung in Höhe von 65 T€ erwartet. Diese resultiert aus dem gegenüber der Planung um 40 T€ niedrigeren Aufwand für die Anmietung von Wohnraum für Geflüchtete.

 

Insgesamt wird eine Budgetverbesserung in Höhe von 585 T€ erwartet.

 

 

Jugendamt Budget 02.51

 

Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass in den Bereichen Erzieherische Hilfen, Unterhaltsvorschuss und Kindertageseinrichtungen das Budget eingehalten wird. Die Mehraufwendungen im Bereich der Tagespflege können im Gesamtbudget aufgefangen werden. Letztlich kommt es bei den erzieherischen Hilfen zu hohen Mindererträgen. Als Hauptursache sind die Kostenerstattungsfälle unbegleiteter minderjährige Ausländer auszumachen.

 

Insgesamt wird mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von 300 T€ gerechnet.

 

 

Finanzen und Steuern Budget 03.20

 

Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Stromversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 19 T€ höher aus als eingeplant. Das tatsächliche Gestattungsentgelt der GSW für Fernwärme führt zu Mindererträgen in Höhe von 5 T€. Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Gasversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 7 T€ höher aus als eingeplant. Aufgrund des positiven Jahresergebnisses der GSW für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich bei der Gewinnausschüttung ein Mehrertrag in Höhe von 191 T€. Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Wasserversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 58 T€ höher aus als eingeplant. Der tatsächliche Bescheid zur Krankenhausfinanzierung ergibt eine Verbesserung des Budgets in Höhe von 71 T€. Aufgrund der höheren Gewinnausschüttung der GSW ist bei der Kapitalertragsteuer eine Verschlechterung in Höhe von 30 T€ zu verzeichnen. Die Abrechnung der VKU bezüglich des Refinanzierungsanteils ÖPNV für das Jahr 2020 führt zu Minderaufwendungen im Vergleich zur Planung in Höhe von 10 T€.

 

 

Rechnerisch ergibt sich zurzeit eine Budgetverbesserung in Höhe von 321 T€.

 

 

Kulturreferat Budget 03.41

 

Die Ursachen der voraussichtlichen Budgetabweichungen sind schwerpunktmäßig im Produkt Musikschule begründet. Bedingt durch die Corona-Pandemie konnten die notwendigen Schülerzahlen nicht erreicht werden. In diesem Zusammenhang ist aber auch mit geringeren Ausgaben bei den Honoraren zu rechnen. 

 

Insgesamt wird mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von rund 80 T€ gerechnet.


Bauberatung, Bauordnung und Bauverwaltung Budget 04.60

 

Zur Mitte des Jahres 2021 wurden die im Haushalt angesetzten Erträge bereits um ca. 77 T€

Überschritten. Erklären lässt sich dies über eine überdurchschnittliche Gebühreneinnahme für das geplante Berg-Karree. Weitere signifikante Mehrerträge oder höhere Aufwendungen sind für das zweite Halbjahr nicht erkennbar.

 

Letztendlich sollte eine Budgetverbesserung in Höhe von rund 117 T€ möglich sein.

 

 

Allgemeine Finanzwirtschaft Budget 09.20

 

Bei der Grundsteuer B können voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von 98 T€ erzielt werden. Bei der Höhe der Gewerbesteuer ergeben sich zum Stichtag 30.06.2021 Mindererträge in Höhe von 706 T€ im Vergleich zur Planung. Aufgrund der aktuell andauernden Situation sind auch bei den Bergkamener Gewerbebetrieben weiterhin teilweise Umsatzeinbrüche zu verzeichnen. Die weitere Entwicklung im 2. Halbjahr 2021 bleibt daher abzuwarten. Aufgrund einer Prognose zur Steuerschätzung ist beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit einem Rückgang zu rechnen. Bezogen auf den geplanten Ansatz ergeben sich voraussichtliche Mindererträge in Höhe von 1.893 T€. Die Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung liegt noch nicht vor. Aufgrund einer Prognose zur Steuerschätzung ist auch beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit einem Rückgang zu rechnen. Bezogen auf den geplanten Ansatz ergeben sich voraussichtliche Mindererträge in Höhe von 203 T€. Die Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung liegt noch nicht vor. Nach dem Abrechnungsbescheid des Landes NRW ergeben sich bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich Mindererträge in Höhe von 297 T€. Die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW fallen aufgrund des Gewerbesteueraufkommens im Referenzzeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2020 und insbesondere unter Berücksichtigung des hälftigen Betrages der Gewerbesteuerausgleichszuweisungen vom Bund bzw. Land für das Jahr 2020    (zur Kompensation der corona-bedingten Gewerbesteuerausfälle) um 5.219 T€ geringer aus als in der Planung veranschlagt. Die Aufwands- und Unterhaltungspauschale im Rahmen des GFG fällt um 20 T€ höher aus als eingeplant. Die Erstattung des Solidarbeitrages aufgrund der Abrechnung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG 2019) führt zu einer Verbesserung in Höhe von 164 T€. Im Bereich der Schul-, Bildungs- und Sportpauschale entstehen Mehrerträge in Höhe von 87 T€. Aufgrund der Erstattung des Solidarbeitrages (vgl. Punkt 8) entstehen für die Abrechnung des ELAG 2019 keine Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021. Die Einsparungen betragen 400 T€. Aufgrund der o.g. Mindererträge bei der Gewerbesteuer ergeben sich zurzeit bei der Gewerbesteuerumlage voraussichtlich Minderaufwendungen in Höhe von 52 T€. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 beschlossen, die Kreisumlage auf einen Hebesatz von 36,10 v.H. festzusetzen. Aufgrund der Absenkung des Hebesatzes (Vorjahr: 38,95 v.H.) und unter Berücksichtigung der Umlagegrundlagen (Abrechnungssystematik im GFG) ergeben sich bei der Kreisumlage gegenüber dem Planansatz Haushaltsverbesserungen in Höhe von 5.523 T€. Aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung sowie unter Berücksichtigung von ggf. neuen Kreditaufnahmen kann bis zum Jahresende mit einer Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite in Höhe von voraussichtlich 1.175 T€ gerechnet werden. Aufgrund des zurzeit günstigen Zinsniveaus und der erwarteten Inanspruchnahme von Kassenkrediten können unter der Voraussetzung einer unveränderten Inanspruchnahme Zinseinsparungen in Höhe von voraussichtlich 150 T€ erreicht werden. Für die positiven Girokontenbestände wird seitens der Sparkasse ein Verwahrentgelt berechnet. Gegenüber der Planung ergeben sich voraussichtliche Mehraufwendungen in Höhe von 70 T€.

 

Letztendlich wird hier insgesamt mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von 719 T€ gerechnet.


Entwicklung der Deckungskreise

 

Die Deckungskreise werden von den Budgetverantwortlichen in ihren Stellungnahmen nicht berücksichtigt. Daher folgt an dieser Stelle eine budgetübergreifende Darstellung der Deckungskreise:

 

Deckungskreis

Verbesserung(+)

bzw.

Verschlechterung (-)

in T€

Deckungskreis Personal (1)

+ 1.142

Deckungskreis Personal (3)

+ 33

 

 

Deckungskreise Sachaufwendungen:

 

Büroeinrichtungen und -maschinen (100)

+ 1

Wartung EDV-Anlagen und Büromaschinen (101)

+ 7

Mieten EDV-Anlagen und Büromaschinen (110)

+ 10

Unterhaltung Kfz, Steuer, Versicherung (130)

+ 5

Betriebsstoffe (131)

+ 5

Versicherungen und Schadenfälle (140)

+ 5

Bürobedarf (141)

- 25

Literatur (142)

- 20

Porto, Frachtkosten, Mobilfunkgebühren (143)

- 20

Öffentliche Bekanntmachungen (144)

+/- 0

Dienstreisen (145)

+ 20

Software (147)

+/- 0

Verfilmung/ Digitalisierung von Schriftgut (148)

- 5

Zwischensumme Deckungskreise ZD

(-17)

       

 

Mieten technische Anlagen

- 5

Grundbesitzabgaben, Gebäude, Inventarversicherungen

- 13

Heizung

+ 40

Reinigungsmittel

- 34

Reinigung öffentlicher Gebäude

- 270

Strom, Wasser, Kehrgebühren

+ 50

Versicherungen

+ 13

Telefongebühren

- 20

Zwischensumme Deckungskreise StA 23

(-239)

 

 

Deckungskreise (nur Sachaufwendungen)

- 256

Deckungskreise gesamt

+ 919


Deckungskreise der Zentralen Dienste

 

 

Deckungskreis (1) – Personalaufwendungen

 

Nach der Berechnung des Sachgebietes Personal wird der Deckungskreis 1 "Personalaufwendungen" im Jahr 2021 voraussichtlich mit einem Minderaufwand von rund 1.142 T€ abschließen.

 

Anmerkung:

 

Bei der Ermittlung der Aufwendungen wurde von dem um 26 T€ verminderten Ansatz anlässlich der Deckung von Mehraufwendungen im Deckungskreis 140 ausgegangen.

 

Mehraufwendungen:

 

Beihilfen:

Auf Grundlage der an die Beihilfekasse der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe zu zahlenden Abschläge sind Mehraufwendungen in Höhe von rund 120 T€ zu erwarten. Die Erhöhung resultiert zum einen aus den Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Beihilfenbearbeitung, die vor der Abgabe der Beihilfenbearbeitung in den Buchungsstellen für die Personalaufwendungen kalkuliert wurden. Zum anderen erhöhen sich die Beihilfeaufwendungen auch durch höhere Kosten für Ärzte, Arzneimittel, etc.

 

Veränderungen zum Stellenplan 2020/2021

Aufgrund verschiedener Veränderungen, die zum ursprünglich bewilligten Stellenplan 2020/2021 genehmigt und durchgeführt wurden, entstehen Mehraufwendungen in Höhe von rund 492 T€. Zu den relevanten Veränderungen gehören insbesondere die Schaffung zusätzlicher Stellen/-anteile sowie die Anhebung von Stellenausweisungen.

 

Minderaufwendungen:

 

Familienzentren

Im Bereich der Familienzentren wird nach derzeitigem Stand von geringen Minderaufwendungen in Höhe von rund 65 T€ ausgegangen. Hierbei konnten Mehraufwendungen aufgrund der zusätzlichen Einstellung von Auszubildenden für den Bereich der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher durch Einsparungen anlässlich zeitweise unbesetzter Stellen (z.B. aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Schwierigkeiten in der Personalfindung) ausgleichen werden. Zudem war insbesondere zu Jahresbeginn eine sehr hohe Anzahl an unbezahlten Kinderkrankentagen zu verzeichnen.

 

Stellenplan 2020/2021

Anlässlich der Aufstellung des Stellenplans für die Jahre 2020 und 2021 wurden für das Jahr 2021 Mehraufwendungen in Höhe von rund 927 T€ kalkuliert. Die aktuelle Hochrechnung ergibt lediglich Mehraufwendungen in Höhe von rund 628 T€, sodass hier Minderaufwendungen von rund 299 T€ zu verzeichnen sind. Die Minderaufwendungen resultieren insbesondere daraus, dass die im Rahmen des Stellenplans neu geschaffenen Stellen (noch) nicht besetzt werden konnten (u.a. wg. Bewerbungslage und Corona-Krise).


Personalpolitische Maßnahmen

 

Personalpolitisch konnten die Personalkosten zusätzlich um rund 1.390 T€ durch diverse Maßnahmen bzw. Umstände vermindert werden:

·         unerwartetes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne unmittelbare Nachbesetzung

·         krankheitsbedingte bzw. mutterschutzrechtlich bedingte Ausfälle ohne bzw. mit Vertretungen, die geringere Personalkosten verursachen (z.B. durch niedrigere Stufenzuordnung)

·         Verlängerung / Gewährung von Teilzeitbeschäftigungen / Beurlaubungen, ohne dass die freien Stellen bzw. Stellenanteile unmittelbar nachbesetzt werden

·         freie Stellen, für die (noch) keine adäquaten Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden konnten

Anmerkung:

 

Die aus diesen Maßnahmen resultierenden Minderaufwendungen führen in der Regel zu einer zusätzlichen Belastung der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Fachämtern, sodass die genannten Minderaufwendungen nicht bei der Ermittlung von Personalkostenansätzen für Folgejahre als Maßstab herangezogen werden können.

 

Übersicht:

 

Mehraufwendungen "Beihilfe"

120 T€

Mehraufwendungen "Veränderungen zum Stellenplan 2020/2021"

492 T€

Mehraufwendungen gesamt

612 T€

Minderaufwendungen Familienzentren

65 T€

Minderaufwendungen Stellenplan 2020/2021

299 T€

Minderaufwendungen personalpolitische Maßnahmen

1.390 T€

Minderaufwendungen gesamt

1.754 T€

Ergebnis Gesamt (Minderaufwendungen)

1.142 T€

 

Stellungnahme zu der Entwicklung des Deckungskreises 3 für Personalkostenerstattungen zum Stichtag 30.06.2021

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine genaue Prognose der tatsächlichen Erträge schwierig. Einige Förderbescheide werden erst in der zweiten Jahreshälfte verschickt. Zudem ist die Höhe der Personalkostenerstattungen teilweise von den tatsächlichen Personalkosten für das Jahr 2021 abhängig, sodass die genauen Beträge erst im Dezember 2021 ermittelt werden können.

 

Zum Stichtag 30.06.2021 ergibt eine aktuelle Hochrechnung, dass der geplante Ansatz voraussichtlich überschritten wird. Es ist zurzeit davon auszugehen, dass der Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen" im Haushaltsjahr 2021 mit Mehrerträgen in Höhe von rund 33 T€ abschließen wird:


Mindererträge:

 

JeKits

Seitens der Musikschule wurde mitgeteilt, dass im Bereich "JeKits" mit Mindererträgen in Höhe von rund 29 T€ zu rechnen ist. Grund hierfür ist insbesondere der durch den Unterrichtsausfall entstandene Ausfall von Entgelten, aufgrund des Coronavirus.

 

 

Bundesfreiwilligendienst

 

Im Bereich des Bundesfreiwilligendienst ist mit Mindererträgen in Höhe von rund 5 T€ zu rechnen, da bisher nicht alle der acht vorhandenen Stellen durchgehend besetzt waren. Bei der Ermittlung der Mindererträge wurde angenommen, dass ab September 2021 nunmehr alle Stellen besetzt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, ist hier mit weiteren Mindererträgen zu rechnen. Den Mindererträgen stehen entsprechende Minderausgaben im Deckungskreis 1 entgegen.

 

Mehrerträge:

 

Fraktionen

Im Bereich der Erstattung der Personalkosten der Fraktionsgeschäftsführer/innen ist aufgrund entsprechend höherer Personalaufwendungen, mit Mehrerträgen in Höhe von rund 17 T€ zu rechnen.

 

Stelle "Klimaschutzmanagement"

Die neu besetzte Stelle "Klimaschutzmanagement" wird durch den Bund zum Teil refinanziert (75 Prozent), sodass hier mit Mehrerträgen in Höhe von rund 16 T€ zu rechnen ist. Diesen Mehrerträgen stehen wiederum Mehraufwendungen im Bereich des Deckungskreises 1 gegenüber.

 

Soziale Betreuung von Geflüchteten

Für den Bereich der sozialen Betreuung von Geflüchteten ist ein Betrag von voraussichtlich rund 20 T€ im Deckungskreis 3 zu vereinnahmen.

 

Künstlersozialkasse

Aufgrund der Coronapandemie waren die Aufwendungen für Künstler/innen im Jahr 2020 geringer, als in den Vorjahren, sodass die Anfang 2021 erfolgte Jahresrechnung ein Guthaben von rund 6 T€ aufwies.

 

Abordnung

Anlässlich der Abordnung einer Beamtin sind Erstattungen in Höhe von rund 8T€ zu verzeichnen. Im Rahmen der inneren Verrechnung wurden vom Baubetriebshof Personalkosten für Querschnittsleistungen in Höhe von rund 179 T€ erstattet. Eine höhere Erstattung wird im Jahr 2021 nicht erwartet.

 

Weiterhin erfolgt zum Ende des Jahres 2021 eine innere Verrechnung für die seitens der Zentralen Dienste 11 gezahlten Künstlersozialabgaben durch die beteiligten Fachämter. Die konkrete Höhe der Erträge kann erst zum Ende des Jahres 2021 ermittelt werden, da die abzuführende Künstlersozialabgabe abhängig von den für 2021 insgesamt gezahlten Beträgen an die Künstler/innen ist. Ob der kalkulierte Ansatz in Höhe von rund 9 T€ in 2021 tatsächlich erreicht werden kann, wird aufgrund der besonderen Lage durch den Coronavirus angezweifelt. Bereits in 2020 belief sich der Betrag für die innere Verrechnung auf lediglich rund 3 T€.


Selbst wenn an dieser Stelle angenommen wird, dass angesichts der sinkenden Inzidenzen und geplanten Öffnungsschritte bis zum Jahresende wieder Veranstaltungen mit Künstlern stattfinden, ist im Ergebnis dennoch mit einer geringeren Künstlersozialabgabe und damit mit einem geringeren Verrechnungsbetrag zu rechnen. Um eine vorsichtige Kalkulation zu wagen, wird mit einem Betrag von rund 5 T€ gerechnet (nahezu doppelter Betrag im Vergleich zum Ergebnis des Jahres 2020 in dem keine Veranstaltungen stattfinden konnten).

 

Hinweis:

 

Fallen die Beträge für die innere Verrechnung im Bereich der Künstlersozialabgaben in 2021 geringer aus, werden auch die Ausgaben an die Künstlersozialkasse in 2022 ebenfalls entsprechend geringer ausfallen, da sich die Höhe der Künstlersozialabgaben nach den an die Künstler/innen im Vorjahr gezahlten Entgelte richtet.

 

4. Stellungnahme zu der Entwicklung des Deckungskreises "Dienstreisen" zum Stichtag 30.06.2021

 

Ansatz:

  85.000,00 Euro

Ausgaben bisher:

14.618,85 Euro

vor. noch benötigt:

Restbetrag

 

Die Mittel des Deckungskreises "Dienstreisen" werden voraussichtlich ausreichen. Ob in diesem Bereich letztlich Minderaufwendungen zu verzeichnen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit gesagt werden, da die Verausgabung vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängt.

 

Die Sparbemühungen der Zentralen Dienste (z. B. konsequente Anordnung der Dienstwagennutzung, Ticket 2000, Kontrolle der Fahrtenbücher, Bereitstellung von weiteren Dienstwagen) werden konsequent weiter verfolgt.

 

5. Fazit

 

Abschließend wird festgestellt, dass der Deckungskreis 1 "Personalaufwand" mit einem Minderaufwand von voraussichtlich rund 1.142 T€ abschließen wird. Der Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen" wird mit einem Mehrertrag in Höhe von voraussichtlich rund 33 T€ abschließen.

 

 

 

Deckungskreis (141) - Bürobedarf

 

Aus diesem Deckungskreis werden die Kosten für das Büromaterial des Rathauses und der Außenstellen mit Ausnahme der Schulen bezahlt. Im ersten Halbjahr wurden für den laufenden Bürobedarf etwa 50 T€ verwendet, so dass sich hier voraussichtlich ein Mehraufwand von ca. 10 T€ ergibt. Dies resultiert zum einen aus der Beschaffung von Farb-Tintenpatronen für die im Oktober 2020 in Betrieb genommenen neuen rd. 75 Arbeitsplatzdrucker. Aus Gesundheitsschutzgründen (Emissionen) wurden die bis dahin verwendeten Schwarz-Weiß-Laserdrucker durch Color-Tintenstrahldrucker ersetzt. Zum anderen werden aus diesem Deckungskreis auch Mittel für Schutzvorkehrungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie verwendet. Diesbezüglich kann mit einem Mehraufwand von etwa 15 T€ Euro gerechnet werden.

 

Letztendlich wird ein Mehraufwand in Höhe vor rd. 25 T€ erwartet.


Deckungskreis (143) - Porto, Frachtkosten und Mobilfunkgebühr

 

Im Jahre 2021 stehen für Porto- und Mobilfunkgebühren 112.200 Euro zur Verfügung. Mit Ablauf des Monats Juni 2021 wurden rund 72 T€ verausgabt. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln verbleiben somit rund 35 %. Es ist davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel im Deckungskreis 143 für die Monate Juli bis Dezember nicht ausreichend sind. Die Mehrausgaben im ersten Halbjahr entstehen durch die notwendige Vergabe der Versendung der Grundbesitzabgabenbescheide an einen externen Anbieter, Preisanpassungen durch den privaten Zustelldienst und durch ein erhöhtes Postaufkommen (z. B. durch den Versand von Anschreiben an Impfberechtigte, Versand der Halbjahresschulzeugnisse zu Bewerbungszwecken). Im zweiten Halbjahr 2021 wird es weiterhin zu erhöhten Portokosten durch die Bundestagswahl kommen.

 

Der Mehraufwand im Bereich des Deckungskreises 143 beläuft sich im Jahr 2021 voraussichtlich auf rund 20 T€.

 

 

Deckungskreis (142) – Literatur – Bücher, Zeitschriften

 

Für den Rest des Jahres stehen nur noch 23 % der Mittel zur Verfügung. Da laufende Zahlungsverpflichtungen insbesondere für Ergänzungslieferungen der Rechtssammlungen und Online-Abonnements bei Verlagen bestehen, kann auch in diesem Jahr nicht damit gerechnet werden, dass die Mittel ausreichen.

 

Es ist mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 23 T€ zu rechnen.

 

 

Fazit zu den Deckungskreisen der Zentralen Dienste

 

Insgesamt ist festzustellen, dass bei konsequent wirtschaftlichen Verwaltungshandelns, d.h. durch einen sparsamen Umgang mit anvertrauten Haushaltsmitteln eine Verbesserung von voraussichtlich insgesamt 1.158 T€ (+ 33 T€ Personalkostenerstattungen + 1.142 T€ Personalaufwendungen - 17 T€ Sachaufwand) zu verzeichnen ist.

 

 

Deckungskreise Immobilienwirtschaft

 

 

Deckungskreis 23 -  Heizung 

 

Die im Bereich der städt. Gebäude entstehenden Heizkosten werden teilweise monatlich und teilweise jährlich mit monatlichen Vorauszahlungen abgerechnet. Bedingt durch die durchgeführten energetischen Maßnahmen konnten die Verbrauchswerte in den vergangenen Jahren gesenkt werden. Außerdem wurden einige städt. Gebäude ganz oder teilweise aufgegeben (Veranstaltungsgebäude Schacht III, ehemalige Heideschule, ehemalige Alisoschule, ehemalige Burgschule), bzw. waren pandemiebedingt zeitweise geschlossen.

Im Vergleich zum Vorjahr ist im Haushaltsjahr 2021 mit einer geringeren Kosteneinsparung zu rechnen, die grundsätzlich höher hätte ausfallen können. Nachteilig ausgewirkt hat sich der Buchungsschluss für das Haushaltsjahr 2020. Rechnungen aus dem Monat Dezember des Jahres 2020 haben hier das Haushaltsjahr 2021 bereits mit ca. 85 T€ belastet.

Auf der Grundlage der Vorauszahlungsleistungen, der Erfahrungswerte der Vorjahre und der Einsparungserwartung wird mit einem Minderaufwand in Höhe von ca. 40 T gerechnet.


Deckungskreis 23 – Strom, Wasser, Kehrgebühren

 

Die durchgeführten energetischen Maßnahmen der vergangenen Jahre haben zu geringeren Stromverbräuchen geführt. Die Strompreise können nicht beeinflusst werden. Wie auch bei den Heizkosten sind die aufgegebenen Objekte und die Schließungen der Schulen, Turnhallen etc. durch die COVID-19-Pandemie für sinkende Kosten verantwortlich. Insgesamt wird hier mit einem Minderaufwand in Höhe von ca. 50 T€ gerechnet.    

 

 

Deckungskreis 23 - Reinigungsmittel

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass sich im Bereich der Reinigungsmittelbewirtschaftung ein Mehraufwand in Höhe von ca. 34 T€ ergeben wird. Aufgrund der COVID-19-Pandemie werden in erhöhtem Umfang Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Seife und Handtuchpapier beschafft.

 

 

Deckungskreis 23 - Fremdreinigung

 

Der Ansatz der Haushaltsmittel für das Jahr 2021 ist mit 1.030 T€ beziffert. Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist mit erheblichen Mehraufwand zu rechnen, die derzeit mit ca. 250 T€ prognostiziert werden können. Der geringere Mehrbedarf gegenüber dem Vorjahr ist darin begründet, dass alle Schulen, Kindertageseinrichtungen, Sporthallen etc. Anfang des Jahres einige Wochen geschlossen waren.

 

Der weitere Mehraufwand in Höhe von 20 T€ ergibt sich durch Tariferhöhungen im Gebäudereinigerhandwerk sowie u. a. durch die Reinigung der neu angemieteten Räume der Kulturverwaltung und des Jugendamtes im sog. Stadtfenster. Außerdem kann festgestellt werden, dass der Bedarf an Sonderreinigungen zugenommen hat.

 

Es ist insgesamt mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 270 T€ zu rechnen.

 

 

Deckungskreis 23 - Strom, Wasser, Kehrgebühren


Die durchgeführten energetischen Maßnahmen der vergangenen Jahre haben zu geringeren Stromverbräuchen geführt. Die Strompreise können nicht beeinflusst werden. Wie auch bei den Heizkosten sind die aufgegebenen Objekte und die Schließungen der Schulen, Turnhallen etc. durch die COVID-19-Pandemie für sinkende Kosten verantwortlich. Insgesamt wird hier mit einem Minderaufwand in Höhe von ca. 50 T€ gerechnet.    

 

 

 

Fazit zu den Deckungskreisen des Sachgebietes Hochbau, Gebäudewirtschaft

 

Im Haushaltsjahr 2021 stehen für die Bewirtschaftung des Deckungskreises Gesamtmittel in Höhe von 4.676 T€ zur Verfügung.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht ausreichen werden. Es ist voraussichtlich mit einem Mehraufwand in Höhe von rund 239 T€ zu rechnen.


Fazit zum Ergebnis aller Deckungskreise

 

Die Deckungskreise der ZD werden voraussichtlich mit einer Verbesserung von insgesamt 1.158 T€ und die Deckungskreise des Stadtamtes 23 mit einer Verschlechterung in Höhe von 239 T€ abschließen. Mithin ist nach aktueller Sachlage im Bereich der Deckungskreise mit einer Gesamtverbesserung von 919 T€ zu rechnen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Wolter

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Haeske