Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen bestellt folgende Schriftführer:
Schriftführerin: Verwaltungsfachangestellte Stefanie Voràč
Stellv. Schriftführer: Verwaltungsfachangestellter Christian Scharwey
Sachdarstellung:
Gem. § 52 Abs. 1
Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die
Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Bürgermeister und
einem/einer vom Rat zu bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet. Gem. § 52
Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW findet das Verfahren
für den Rat in den Fachausschüssen entsprechende Anwendung. Dementsprechend
wird die Niederschrift für den Jugendhilfeausschuss durch die/den Vorsitzende/n
sowie durch die bestellten Schriftführer unterzeichnet.
Daraus ergibt sich
die Notwendigkeit, dass der Jugendhilfeausschuss vor Eintritt in die Beratung
der Tagesordnung die Bestellung der Schriftführer vornimmt. Von der Verwaltung
werden vorgeschlagen:
Schriftführerin:
Verwaltungsfachangestellte Stefanie Voràč
Stellv. Schriftführer:
Verwaltungsfachangestellter Christian Scharwey
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiter Voràč |
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