Betreff
Widmung der "Schöllerstraße" gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
12/0171
Aktenzeichen
gr-schu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den in der Anlage dargestellten Teil der Straße "Schöllerstraße"" dem öffentlichen Verkehr als Anliegerstraße (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, 1996, S. 81, 141, 216, 355, 2007, S. 327), Gesetz vom 26. Februar 2019 (GV. NRW. S. 165), in Kraft getreten am 13. März 2019; Artikel 4 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193), in Kraft getreten am 10. April 2019, zu widmen.

 

Um die formalen Voraussetzungen des Straßen- und Wegegesetzes zu erfüllen, sind die Flurstücke der Straße "Schöllerstraße" Gemarkung Bergkamen, Flur 1, Flurstücke 71, 95, 102, 106, 578, 580, 582 und 593, zu widmen.

 

Die zu widmende Straßenfläche ist auf dem in der Anlage beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt.

 

Die Widmungsverfügung ist gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt zu machen.

 

Sachdarstellung:

 

Die Straße "Schöllerstraße" befindet sich im Bebauungsplanbereich BK 26 "Schönhausen". Die Straße befindet sich im städtischen Eigentum.

 

Nachdem sämtliche Stellungnahmen der beteiligten Fachämter vorliegen,  steht einer Widmung der Erschließungsanlage nichts mehr im Wege. Innerhalb der Verkehrsflächen sind gemäß B-Plan öffentliche Grünflächen festgesetzt.

 

Es handelt sich um die zu widmenden Flurstücke:

 

Gemarkung: Bergkamen

Flur:                  1

Flurstücke:   71, 95, 102, 106, 578, 580, 582 und 593

 

 

Bei der Straße "Schöllerstraße" handelt sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2  StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt, es ist lediglich eine temporäre Durchfahrtsbeschränkung vorhanden.

 

Die zu widmende Straßenfläche ist auf dem in der Anlage beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt. Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage (Lageplan)

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Schnurawa

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grote-Gach