Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen erklärt die Kommunalwahl, die Wahl des Bürgermeisters und die Wahl
des Integrationsrates vom 13. September 2020 sowie die Stichwahl des
Bürgermeisters vom 27. September 2020 für gültig, da keine Anfechtungsgründe
gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe a – c Kommunalwahlgesetz NRW gegeben sind.
Sachdarstellung:
Die Wahlergebnisse
der Kommunalwahl, die Wahl des Bürgermeisters und die Wahl zum Integrationsrat
der Stadt Bergkamen wurden im Amtsblatt der Stadt Bergkamen Nr. 25/2020 vom
17.09.2020 bekannt gemacht.
Das Wahlergebnis
der Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Bergkamen wurde im Amtsblatt der
Stadt Bergkamen Nr. 27/2020 vom 01.10.2020 bekannt gemacht.
Binnen eines Monats
vom Tag der Bekanntmachung an kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch
erhoben werden. Diese Frist ist zwischenzeitlich abgelaufen. Einsprüche gegen
die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen, sodass die Wahl der Vertretung
der Stadt Bergkamen, des Bürgermeisters der Stadt Bergkamen und des
Integrationsrates der Stadt Bergkamen gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d
Kommunalwahlgesetz für gültig zu erklären ist.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Scheerer |
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